Vortrag Christian Dahlke, BSH Genehmigungsverfahren und Vollzug für Offshore- Windparks unter besonderer Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte Meeresumwelt-Symposium 2012 Bremerhaven 13.09.2012 Christian Dahlke, BSH
Inhalt Einführung Aktueller Stand der Verfahren Neues Die neue Seeanlagenverordnung(SeeAnlV) Offshore- Netzplan( 17Abs 2a Satz3 EnWG) Neuere Entwicklungen - Lärm Sicherheitsaspekte - SchuSiKo; Unternehmensverantwortung staatliches Rahmenkonzept Verkehrssicherungsschiffe 2
Das maritime Baugebiet: Charakteristika 3
Nordsee: Offshore Windparks, Aktivitäten 2012 4
Projekt Bard Offshore I -seit Ostern 2010: 22 WEA am Netz 5
Offshore Windparks Anträge...z. Z. 126 Vorhaben in Bearbeitung im BSH 6
Offshore Windparks Anträge...davon 20 in der Ostsee 7
Änderung der SeeAnlV in 2012 Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage Seeaufgabengesetz =Planfeststellungsverfahren für Windparks Nunmehr 2 SeeAnlV (2012) Für Anlagen zur Erzeugung( 1 Abs 2 Nr.1) oder zur Übertragung( 1 Abs. 2 Nr.2) von Energie Für übrige Vorhaben; z.b. projektunabhängigen Messmasten Bleibt es bei der einfachen Genehmigung( 6,7 SeeAnlV (2012)) 8
Änderung der SeeAnlV in 2012 Effekt: Konzentrationswirkung; Entscheidungsbefugnis für die Vorhaben -in der AWZeinheitlich beim BSH z.b. für die Zulassung von Hubschrauber-Landedecks oder Entscheidungsbefugnisse nach Bundesnaturschutzgesetz betreffend Ausnahmen /Befreiungen von Verboten des Arten- und Biotopschutzes 9
Änderung Seeanlagenverordnung in 2012 Neufassung SeeAnlV Juli 2008: neu zu berücksichtigende öffentliche ( überwiegende ) Interessen Neufassung SeeAnlV 2012: Öffentliche UND Private Belange Abwägungsresistent: Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Meeresumwelt...wie bisher...sowie Landes- und Bündnisverteidigung Abwägungsrelevante öffentliche Belange( nicht abschließend) Fischerei, Militärische Belange Bodenschätze- Rohstoffsicherungsklausel, Tourismus, Arbeitsschutz, Energiebedarf / Netzintegrität, Kulturgüterschutz, z.b. Wracks Raumordnung 10
Änderung der SeeAnlV in 2012 Einzelheiten der Änderung- Auszug- Befugnisse zur Ablehnung des Antrags, wenn zwecks Antragsergänzung angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden ( 4 Abs 1), oder allgemein vorgegebene Verfahrensfristen nicht eingehalten werden ( 4 Abs. 2) Die Planfeststellung kann in Teilabschnitten erfolgen ( 5 Abs.2) Vorbehalt der Freigabe vor Inbetriebnahme( 5 Abs.2) sowie Meilensteinpläne /Zeit- Maßnahmepläne( 5 Abs. 3) nun auch offiziell eingeführt Gilt für ALLE anhängigen Verfahren- 17 Abs.7-11
Kabelwirrwarr oder systematischer Netzaufbau? Neue Aufgabe durch Gesetz Anträge für regulierte und Handelskabel - NorNed1 und 2 - NorGer - Cobra - NordLink NorNed 1 + 2 Cobra Cobra NorGer Offshoretrassen Offshoretrassen und Nord.Link im Rahmen der Energiewende für das BSH: Der Offshore- Netzplan ( 17 Abs. 2a EnWG) Erster Plan Für 2012 vorgesehen 12
Änderungen der SeeAnlV in 2012 Veränderungssperre 10 SeeAnlV (2012) Festlegung von Seegebieten, in denen vorübergehend keine bauliche Anlagen zugelassen werden, die die Errichtung von Infrastrukturen für den Stromtransport behindern können; = Vorab-Fächensicherung für Offshore-Netzplan 13
Veränderungssperre : 15.Juni 2012 14
Entwurf Offshore-Netzplan AWZ Nordsee - V VI Korridor Anzahl Entwurf Potential I 3 3 II 4 6 I II III IV III 7 7 IV 6+1 28 V 8 VI 6+1 7 15
Nutzungen, Raumordnung, mögliche Standorte und Trassen 16
alpha ventus Der Bau Teil...mit ungeeignetem Gerät 17
Fundamente; Warten auf Installation 18
Neue Errichterschiffe Mit freundlicher Genehmigung von Global Tech 1 19
Errichterschiffe und Fundamente 20
August 2012 (statt November 2011) RWE, Projekt Nordsee Ost, ready for sail out, Bild mit freundlicher Genehmigung von RWE 21
Tripoden bei Borkum West II, Turm und WEA s erst im Jahr 2013 Mit freundlicher Genehmigung von trianel 22
Genehmigung: Rammschall von nicht mehr als 160 db in 750 m Entwicklung Schallminderungsmaßnahmen HS1 ca. 500 m (DEWI Baltic Taucher 2) M9 HS3 23
Mit freundlicher Genehmigung von trianel 24
Notschlepper; die 100 Jahres - Regel Vorhaltung privater Notschleppkapazitäten 25
alpha ventus; Sicherheitszone Der Plan Realisierung 2008 Multibrid 116 m,310t Repower 126 m,430 t 26
alpha ventus, sicher beleuchtet; F& E Projekt ECCO 27
Wartung------Schutz- und Sicherheitskonzept--- Rettung Zugang! Gefährdungsbeurteilung Staatliches Rahmenkonzept in Vorbereitung 28
Verkehrssicherungsfahrzeug VSF Einsatzmodelle 1. Baustellensicherung am Baufeld 2. Sicherung des manövrierbehinderten Stromkabellegers 3. Sicherung von abgelegten Kabeln auf dem Meeresgrund bzw. von Fehlstellen, die während des Verlegevorgangs nicht eingegraben worden sind 29
VSF: Aufgabe und Anforderung, Das VSF hat den Verkehr im Baustellenumfeld ständig optisch und mittels Radar sowie AIS zu beobachten. Im Bedarfsfall sind Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle und Baustellenfahrzeuge einzuleiten und der übrige Verkehr aufeine sichere Passiermöglichkeit hinzuweisen. Baufeldabsicherung,Variante 1 Ein VSF hat folgende Merkmale aufzuweisen: - Geschwindigkeit von mindestens 15 kn, - Besetzung mit geeignetem nautischen Personal (nautische Patentinhaber nach STCW 95, Regel II/2), - Ausrüstung mit AIS; die Darstellung der empfangenen AIS-Signale hat bordseitig auf Basis einer elektronischen Seekarte und in Verbindung mit einem Radarsichtgerät zu erfolgen. 30
VSF: Kabelverlegung ( Variante 2 und 3) Anzahl und Geschwindigkeit der VSF: Innerhalb des VTG Terschelling German Bight: Verkehrssicherung durch ein 24 kn (Probefahrtgeschwindigkeit) schnelles VSF. Innerhalb des VTG German Bight Western Approach durch zwei 15 kn schnelle VSF. Zwischen den VTGen sowie nördlich des VTG German Bight Western Approach:Verkehrssicherung mit einem 15 kn schnellen VSF. Darüber hinaus haben die VSFe folgende Merkmale aufzuweisen: Besetzung mit geeignetem nautischen Personal (nautische Patentinhaber nach STCW 95, Regel II/2) Ausrüstung mit mindestens zwei durchschaltbaren UKW-Sprechfunkgeräten, einem Grenzwellensprechfunkgerät und mit zwei Radargeräten, von denen mindestens eines mit ARPA-Funktion ausgestattet sein. Ausrüstung mit AIS Bei Variante 3- Bojenersatz - entfällt die Anforderung hinsichtlich Geschwindigkeit 31
VSF : Gleichwertigkeitsnachweis Einhaltung der deutschen Sicherheitsstandards; Besetzung 32
Arbeitsschutzgesetz gilt in der AWZ Verantwortlich: Der Unternehmer z.b. Personaltransfer 33
Infrastrukturplanung Rettungswesen Berufsgenossenschaftliches Projekt 34
Luftverkehr Plattformen auf Heli-Deck; Abwinschen auf WEA s An- und Abflug, Ausrüstung SchuSiKo Fino 1 und 3 alpha ventus BorWin alpha Bard I HelWin DolWin BorWin beta SylWin BW II, Global Tech DanTysk 35
Standards für Sicherheitskomponenten (Vorl. ) Richtlinien der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung AVV Flugbetrieb, Hubschrauberlandedecks Gemeinsame Grundsätze für Konstruktion und Betrieb von Windenbetriebsflächen Internationale Regelwerke-IALA,ICAO- Arbeitsschutzgesetze... Gesundheits -Check: Regeln der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin (DGMM) Ein Standard -SchuSiKo für die Unternehmen, in dem die verschiedenen Bereiche abgebildet und idealiter aufeinander abgestimmt beschrieben werden, konnte bisher leider nicht erstellt werden! 36
Ruhige Zeiten auf See? Danke für die Aufmerksamkeit! 37