Dokument-Nr. Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 1.00 01.04.2012 öffentlich 000 31 PLaPB Technisches Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108-10000, Telefax + 43 (0) 50108 10020
Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer E - Mail Greiner Thomas ASFINAG BMG / E&M +43 (0) 50108-14526 +43 (0) 50108-14522 thomas.greiner@asfinag.at Portschy Kurt ASFINAG BMG / E&M +43 (0) 50108-14581 +43 (0) 50108-14522 kurt.portschy@asfinag.at Dokumentenfreigabe Erstellt von: Geprüft von: Freigegeben von: Gesellschaft/Abt./Name BMG / EM / Th. Greiner Gesellschaft/Abt./Name BMG / EM / K. Portschy Gesellschaft/Abt./Name BMG / EM / R. List Datum: 15.03.2012 Datum: 19.03.2012 Datum: 21.03.2012 Gültigkeit Version: gültig von: gültig bis: 1.00 01.04.2012 31.03.2015 Dokumentenhistorie Version gültig ab Dokumenten- Status Verteiler- Status Verantwortlicher Änderungsgrund 1.00 01.04.2012 öffentlich ASFiNAG Ersterstellung Druckdatum: 23.03.2012 Seite 2 von 31
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 5 1.1 Zweck des Dokuments... 5 1.2 Begriffsbestimmungen... 5 1.3 Abkürzungen... 5 1.4 Relevante Normen und Regelwerke... 5 2 Zu erbringende Leistungen... 7 2.1 Allgemeines... 7 2.2 Prüfpläne... 7 2.3 Bemusterung... 7 2.4 Werkstest... 8 2.4.1 Allgemeines... 8 2.4.2 Prüfung/Bemusterung der Videokameras und der Schwenk-/Neigeköpfe... 8 2.4.3 Prüfung/Bemusterung der Wechselzeichengeber... 8 2.4.4 Prüfung der Sensorik... 9 2.4.5 Prüfung der TLS-Infrastruktur... 9 2.4.5.1 Allgemeines... 9 2.4.5.2 Mitwirkung des AG... 10 2.4.5.3 Kommunikationstest KRI... 11 2.4.5.4 TLS-Konformitätstest der Streckenstationen... 11 2.4.5.4.1 Allgemeines... 11 2.4.5.4.2 Testaufbau... 11 2.4.5.4.3 Prüfung der seriellen Verbindungen... 12 2.4.5.4.4 Prüfung der OSI-Schicht 2... 12 2.4.5.4.5 Prüfung der OSI-Schicht 3... 13 2.4.5.4.6 Prüfungen der OSI-Schicht 7... 14 2.4.5.5 Kommunikationstest UZ Außenanlagen (Phase Werkstests)... 19 2.5 Bautechnische Prüfung der Aufstellvorrichtungen... 19 2.5.1 Bodenbeschau und Bewehrungsabnahme... 19 2.5.2 Betonprüfung... 20 2.6 Montage... 20 2.7 Inbetriebsetzung... 20 2.7.1 Allgemeines... 20 2.7.2 Prüfung der mechanischen und elektrischen Fertigstellung... 20 2.7.3 Prüfung der DÜ-Technik... 21 2.7.3.1 Aufbau LWL-Infrastruktur... 21 2.7.3.2 Aufbau IPC Netz... 21 2.7.3.3 Aufbau Inselbusse resp. Netzwerksegment... 21 Druckdatum: 23.03.2012 Seite 3 von 31
2.7.3.4 Störungen im Betrieb... 21 2.7.4 Kommunikationstest Außenanlagen (Phase Inbetriebsetzung)... 22 2.7.4.1 Voraussetzungen... 22 2.7.4.2 Allgemeines... 22 2.7.4.3 Test 1 (pro SSt)... 23 2.7.4.4 Test 2 (pro Inselbus resp. Netzwerksegment)... 23 2.7.4.5 Test 3 (redundante DÜ-Wege)... 24 2.7.5 Prüfung der Sensorik/Aktorik... 24 2.7.5.1 Allgemeines... 24 2.7.5.2 Verkehrsdatenerfassung (FG1)... 24 2.7.5.3 Umfelddatenerfassung (FG3)... 25 2.7.5.4 Wechselzeichengeber (FG4)... 26 2.7.5.5 VLT- und Betriebsmeldungen (FG6)... 27 2.7.5.6 Videokameras und Schwenk-/Neigeköpfe... 27 2.7.6 Prüfung der konfiguration... 27 2.8 Inbetriebnahme... 28 2.9 Probebetrieb... 29 2.9.1 Allgemeines... 29 2.9.2 Probebetrieb Phase 1... 30 2.9.3 Probebetrieb Phase 2... 30 2.10 Übernahme... 31 Druckdatum: 23.03.2012 Seite 4 von 31
1 Allgemeines 1.1 Zweck des Dokuments Im vorliegenden Dokument sind die vom AN zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit Prüfungen und Tests im Rahmen der Bemusterung, der Werkstests, der Montage, der Inbetriebsetzung, der Inbetriebnahmen, des Blindbetriebes und des offenen Probebetriebs beschrieben. Der Auftragnehmer hat sich an die in diesem Dokument gestellten Vorgaben zu halten und seine Leistungen mit den Auftragnehmern der Gewerke Zentralentechnik und Videosystem laufend abzustimmen und zu koordinieren. Diese Abstimmung hat dergestalt und so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftragnehmer in der Lage ist, die beauftragten Leistungen vertragsgemäß und vertragskonform zu erbringen. Die Ergebnisse der Abstimmung und Koordinierung sind dem AG laufend zu berichten. 1.2 Begriffsbestimmungen Die verwendeten Begriffe entsprechen dem MARZ - Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen (herausgegeben durch die deutsche Bundesanstalt für Straßenwesen), den TLS 2002 Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2002 (herausgegeben durch die deutsche Bundesanstalt für Straßenwesen) sowie den sonstigen zugrunde gelegten technischen Dokumenten. 1.3 Abkürzungen Die verwendeten Abkürzungen entsprechen dem MARZ - Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen (herausgegeben durch die deutsche Bundesanstalt für Straßenwesen), den TLS 2002 Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2002 (herausgegeben durch die deutsche Bundesanstalt für Straßenwesen) sowie den sonstigen zugrunde gelegten technischen Dokumenten. Weitere Abkürzungen: AA Außenanlagen ZT Zentralentechnik VS Videosystem BASt (deutsche) Bundesanstalt für Straßenwesen 1.4 Relevante Normen und Regelwerke Ausführliche Erläuterungen der Prüfungen und Tests sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen: PLaNT 120.010.1000 CN.as Linie Standard Technische Richtlinie PLaNT 120.010.1600 CN.as Linie Standard Anlage PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog Technische Spezifikationen Druckdatum: 23.03.2012 Seite 5 von 31
PLaNT 119.020.2600 CN.as Materialkatalog PLaPB 800.551.1000 VBA Technische Richtlinie PLaPB 800.551.2000 VBA - Technische Spezifikation PLaNT pr135.201.10 Lokalbus RS485 gemäß TLS PLaNT pr135.211.10 TLS über neue Medien PLaNT 135.221.10 TLS over IP PLaNT 420.110.10 Kommunikationsrechner Inselbus 2 MARZ - Merkblatt zur Ausstattung von Rechnerzentralen, Ausgabe 1999 TLS 2002 Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe Oktober 2002 Die TLS 2002 gilt nur insoweit, als sie nicht durch die o.a. Planungshandbücher geändert oder ergänzt wurde. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 6 von 31
2 Zu erbringende Leistungen 2.1 Allgemeines Zur Überwachung der Leistungen und Lieferbedingungen muss der AN den Beauftragten des AG nach Voranmeldung den freien Zutritt zu den Werkstätten des AN und dessen Unterlieferanten gewähren und ihm alle Auskünfte über technische Fragen und den Fortgang der Arbeiten erteilen. Weiters ist der AN verpflichtet, die für eine einwandfreie Kontrolle und Prüfung notwendige Hilfestellung zu geben. Die Protokolle über Prüfungen, die im Werk des Auftragnehmers, bei seinen Unterlieferanten und auf der Baustelle vorgenommen werden, sind dem Auftraggeber auszuhändigen. Die vom Auftraggeber vorgenommenen Prüfungen entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleistung und Haftung. Die erforderlichen Prüfungen für die Technik (UZ, Verkabelung, SM, EAK s, WVZ, WTA, WWW etc.) und für die Aufstellvorrichtungen sind entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses bzw. der Baubeschreibung durchzuführen. Bei der Parametrierung der Anlage sind die Vorgaben des AG zu berücksichtigen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Zur Überwachung der Leistungen haben die Beauftragten des AG jederzeit Zutritt zur Baustelle. Ihnen ist in allen Fragen zu Leistungen und Lieferungen des AN Auskunft zu erteilen. Erfolgt die Fertigung von teilen in Werken außerhalb von Österreich, so hat der AN sämtliche für die Abnahme bzw. Freigabe von Leistungen durch Organe des AG entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten zu tragen. Hierbei ist von dem im Hinblick auf den Reise-Zeitbedarf (inkl. Transfers) zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn 1. Klasse, Flugzeug) und Unterbringung in Mittelklasse-Hotels auszugehen. Für Abnahmen in Österreich trägt diese Kosten der AG selbst. 2.2 Prüfpläne Nach Auftragsvergabe sind vom AN rechtzeitig sämtliche für die Leistungserbringung zu Prüfungen und Tests erforderlichen Prüfpläne (Bemusterung, Werkstests, bautechnische Prüfungen der Aufstellvorrichtungen, Prüfungen und Tests im Zuge der Montage, der Inbetriebsetzung, der Inbetriebnahme und des Probebetriebs, etc.) zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen. Bei der Erstellung der Prüfpläne ist insbesondere die Abstimmung und Koordination mit den anderen Gewerken (IT und Zentralentechnik, Videozentrale und Videosubsysteme, CN.as, etc.) herbeizuführen. 2.3 Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind Musterzeichnungen von jedem teil (Wechselverkehrszeichen, Streckenstationen, Schaltschränke, Aufstellvorrichtungen, etc.) vorzulegen. Nach Prüfung und Freigabe der Musterzeichnungen findet die Fertigung der Prüfmuster (zu prüfende (teile)) statt. An diesen Prüfmustern ist ein Werkstest Druckdatum: 23.03.2012 Seite 7 von 31
(gemäß Pkt. 2.4) durchzuführen. Erst nach erfolgter Bemusterung und Freigabe kann mit der Fertigung der einzelnen teile begonnen werden. Die Prüfmuster sind nach erfolgreichem Abschluss der Werkstests als Prüfmuster zu kennzeichnen und bei einer Montage zu dokumentieren. Falls das Prüfmuster nicht verbaut wird, ist dieses auf Wunsch des AG zu übergeben. Eine besondere Vergütung für die Mustererstellung wird nicht gewährt. Abweichungen der ausgeführten teile von den en Prüfmustern sind nicht zulässig und stellen einen Mangel dar sofern sie nicht durch den Auftraggeber veranlasst oder genehmigt wurden. Aufwendungen des Auftraggebers und/oder dessen Beauftragten für mehrmalige Bemusterungen gehen zu Kosten des Auftragnehmers. 2.4 Werkstest 2.4.1 Allgemeines Die nachfolgenden Prüfungen und Bemusterungen sind im Rahmen der Werkstests durchzuführen. Der Terminplan ist mit dem AG und den anderen Gewerken abzustimmen und so zu erstellen, dass die vereinbarten Ausführungstermine eingehalten werden können. 2.4.2 Prüfung/Bemusterung der Videokameras und der Schwenk-/Neigeköpfe Von einer exemplarisch aufzubauenden Videokamera mit Schwenk-/Neigekopf ist das Bild auf einen Monitor im Werk aufzuschalten und jede in der Baubeschreibung geforderte Steuer- und Bedienfunktionalität an der Kamera selbst mit einem geeigneten Bedienteil über die geforderte Schnittstelle vorzuführen. Ein Nachweis über Funktionsfähigkeit der Kameras und der Schwenk-/Neigeköpfe innerhalb der geforderten Umfeldbedingungen ist zu erbringen. Gleichwertige Dokumentationen von internen Prüfung bzw. einer Nachweis aufgrund von konkreten Einsatzfällen werden vom AG in diesem Zusammenhang anerkannt. 2.4.3 Prüfung/Bemusterung der Wechselzeichengeber Für alle einzusetzenden Wechselzeichengeber ist eine sog. Freigabebescheinigung der BASt vorzulegen. Die zugrunde liegende Prüfung zur Freigabebescheinigung durch die BASt umfasst u.a. Materialtechnische Prüfung Klimaprüfung nach DIN-IEC 68 IP-Schutzartprüfung nach DIN 40053 Visuelle Begutachtung Begutachtung der technischen Konzeption, Prüfung der mitgelieferten ausführlichen Dokumentation des Wechselzeichengebers und der Steckpläne Abmusterung der Zeichendarstellungen Prüfung basierend auf ÖNORM EN 12966 Druckdatum: 23.03.2012 Seite 8 von 31
Sollten die Freigabebescheinigungen aufgrund Neuentwicklung oder relevanter Modifikationen für die einzusetzenden WZG beim Werkstest noch nicht vorliegen und kann der AN glaubhaft versichern, dass er die Erteilung der Bescheinigung bei der BASt beantragt hat und mit deren Erteilung zu rechnen ist, so können diese Bescheinigungen bis spätestens zum Beginn der Inbetriebsetzung nachgereicht werden. Nachbesserungen und Veränderungen an den Wechselzeichengebern, die aufgrund von Beanstandungen durch die BASt notwendig werden, gehen zu Lasten des AN. WZG ohne Freigabebescheinigung der BASt können nicht in der Probebetrieb gehen und werden nicht abgenommen, es sei denn der AN weist nach, dass ihn diesbezüglich kein Verschulden trifft. Im Rahmen der Bemusterung sind exemplarisch alle Bauformen der WZG in ihrem mechanischen Aufbau zu bemustern und ihre Anzeigewirkung zu beobachten. Anstelle der Freigabebescheinigung der BASt. kann eine gleichwertige Prüfbescheinigung eines anderen unabhängigen Prüfinstitutes vorgelegt werden. 2.4.4 Prüfung der Sensorik Der AN hat im Rahmen der Bemusterung für alle Sensoren (FG1/FG3/FG6) dem jeweiligen Stand der Technik oder ggf. bestehenden Prüfnormen entsprechende Testprotokolle und/oder Prüfzeugnisse vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Geräte den geforderten Kriterien insbesondere bzgl. Messbereich und Messgenauigkeit prinzipiell genügen. Er hat des Weiteren Referenzbeurteilungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die vorgesehenen Sensoren im Bereich der Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen nachweislich anforderungsgerecht eingesetzt werden oder dies aufgrund des Einsatzes in anderen Bereichen vorausgesetzt werden kann. Weitere Erläuterungen zu den im Rahmen der Inbetriebsetzung darüber hinaus erforderlichen Vor-Ort-Tests an den installierten Sensoren enthält Kapitel 2.6.4. 2.4.5 Prüfung der TLS-Infrastruktur 2.4.5.1 Allgemeines Unter TLS-Infrastruktur werden hier die KRI, die SSTen, die EAKen, die Verbindung UZ- KRI, die Inselbusse resp. Netzwerksegmente sowie die Lokalbusse gemäß TLS bzw. PLaNT "Kommunikationsrechner Inselbus 2" verstanden. Es sind die Nachweise der vollen Konformität zu diesen Richtlinien und zu darüber hinausgehenden projektspezifischen Festlegungen zu erbringen. Da die KRI gemäß TLS aus Sicht der UZ und der SSTen vollkommen transparent zu arbeiten haben (mit den Einschränkungen gemäß PLaNT 420.110.10), sind sämtliche Prüfungen zur TLS-Konformität so durchzuführen, als ob keine KRI vorhanden wären. Dies bedeutet insbesondere, dass sämtliche an die SSTen zu versendenden Telegramme von der jeweiligen Testumgebung über die Schnittstelle UZ-KRI und keine andere Schnittstelle der KRI abgegeben werden müssen. Der AN hat deswegen für alle Tests eine Testumgebung zur Verfügung zu stellen (Hardware und Software), die mit dem KRI gekoppelt wird und das versenden von auf allen OSI-Schichten inklusive und oberhalb der Schicht 3 frei definierbaren Telegramme Druckdatum: 23.03.2012 Seite 9 von 31
erlaubt. Das vollständig ordnungsgemäße Funktionieren der Primary-Funktionalität auf OSI-2 ist in geeigneter Weise nachzuweisen. Die Software zur Erzeugung der Telegramme muss mindestens in der Lage sein, beliebige, auch den Festlegungen der TLS widersprechende Telegramme zu versenden in Dateien vorgefertigte Telegramme an den durch die Struktur der TLS- Telegramme vordefinierten Stellen (OSI-3-Routing, Knotennummer, DE-Nummern) mit übergebenen Aufrufparametern zu vervollständigen in Dateien mit relativen Zeitstempeln definierte Sequenzen von Telegrammen jederzeit durch die Software als Telegrammsequenzen in der vorgegebenen zeitlichen Abfolge zu erzeugen und zu versenden den Telegrammverkehr zwischen UZ und KRI in beiden Richtungen vollständig aufzuzeichnen. Es steht dem AN frei und wird ihm nahegelegt, mit dem AN des Gewerkes 3 "IT und Zentralentechnik" abzustimmen, ob dieser eine den obigen Forderungen adäquate Testumgebung zur Verfügung stellen kann und ggf. diese Testumgebung zum Einsatz zu bringen. Dieses Vorgehen ist jedoch mit dem AG abzustimmen und vom AG zu genehmigen. Die zum Einsatz kommende Testumgebung, gleich von welchem Hersteller, wird im folgenden Testplattform genannt. Die Kosten für den Einsatz der Testplattform sind in die entsprechende Position für die Werkstest einzurechnen. Während des Werkstests kommt auch bereits der weiter unten in Kapitel 2.7.4.1 genauer beschriebene Aufzeichnungsrechner zum Einsatz. Kann der AN jederzeit durch ein Prüftool auf dem Aufzeichnungsrechner nachweisen, ob ein auf einem Inselbus resp. Netzwerksegment mitgeschnittenes Telegramm auch auf der Schnittstelle UZ-KRI mitgeschnitten wurde und im positiven Fall den Zeitverzug ermitteln, so kann das Mitschneiden dieser Schnittstelle auf der Testplattform während des Werkstests in der Regel unterbleiben. 2.4.5.2 Mitwirkung des AG Alle Tests zur Prüfung der TLS-Infrastruktur finden in Anwesenheit und unter Mitwirkung des AG und/oder seines Beauftragten statt. Die Mitwirkung des AG besteht darin, dass er die Durchführung beliebiger einzelner Elemente der Kommunikations- und Konformitätstests verlangen kann und insbesondere auch deren Wiederholung in verschiedenen Parametrierungssituationen. Der AG behält sich vor, in Zweifelsfällen der TLS eine im Rahmen des ggst. Vertrages letztgültige Festlegung zur einzuhaltenden Interpretation zu treffen. Sind dem AN Zweifelsfälle oder Uneindeutigkeiten der TLS bekannt und ist seine Implementierung der SMe und EAKen von einer bestimmten Interpretation dieser Zweifelsfälle oder Uneindeutigkeiten unabänderlich abhängig, so ist er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht bereits im Rahmen der Angebotserstellung verpflichtet, den AG auf diesen Umstand hinzuweisen. Mehraufwendungen des AG aufgrund von ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfungen gehen zu Lasten des AN. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 10 von 31
2.4.5.3 Kommunikationstest KRI Im Rahmen dieses Tests ist die Funktionsfähigkeit der Verbindung zwischen Testplattform und KRI nachzuweisen. Es ist insbesondere nachzuweisen, dass die Kommunikation auf OSI-2-Ebene einwandfrei funktioniert die Vorgaben des PLaNT 420.110.10 bzgl. der Kommunikation auf den OSI- Schichten 3 und 7 erfüllt sind die weiteren entsprechend PLaNT 420.110.10 notwendigen Ausführungsplanungen bzgl. der Schnittstelle UZ-KRI vollständig umgesetzt wurden sonstige Eigenschaften, die über die Forderungen des PLaNT 420.110.10 hinausgehen, aber Vertragsbestandteil sind, einwandfrei funktionieren. Diese Prüfung findet in Gegenwart des AG und/oder seines Beauftragten statt sowie ggf. auch in Gegenwart des AN der Zentralentechnik. 2.4.5.4 TLS-Konformitätstest der Streckenstationen 2.4.5.4.1 Allgemeines Der TLS-Konformitätstest dient dem Nachweis, dass die zu prüfenden SSTen und EA- Ken vollständig den Festlegungen der TLS im geforderten Umfang entsprechen. Hierzu sind Prüfungen erforderlich, die deutlich detaillierter zu planen und zu spezifizieren sind, als dies in den TLS in Abschnitt IV, Kapitel 3 vorgegeben ist. Der AN hat dazu eine ausführliche und genaue Prüfspezifikation zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Der AG geht davon aus, dass die durchzuführenden Tests eine Mindestdauer von 3-5 Arbeitstagen erfordern. 2.4.5.4.2 Testaufbau Der Testaufbau besteht aus der Testplattform, mindestens einem KRI mit mindestens einem Inselbus resp. Netzwerksegment, an denen je mindestens zwei SMe angeschlossen sind. An diese SMe sind EAKen für alle geforderten Funktionsgruppen anzuschließen. An diese sind betriebsbereit anzuschließen mindestens ein Sensor der Verkehrsdatenerfassung mindestens ein Sensor Helligkeitserfassung mindestens ein Sensor relative Luftfeuchte mindestens ein Sensor Sichtweitenerfassung mindestens ein WZG jeder geforderten Bauart mindestens ein Türkontakt Außerdem gehört zum Testaufbau der Aufzeichnungsrechner mit installierter Protokollier- und Analysesoftware sowie ein Protokoll-Analyser (Hardware oder Software), der die Protokoll-Analyse sowohl zwischen KRI und SM als auch zwischen KRI und Testplattform erlaubt. Der Testaufbau hat zwischen den SM mit den unterschiedlichen - geforderten - OSI1 Layern zu erfolgen. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 11 von 31
2.4.5.4.3 Prüfung der seriellen Verbindungen Mit Hilfe des Protokoll-Analysers wird die Schnittstelle zwischen SM und EAK überprüft. Es wird insbesondere geprüft, ob das RTS-Signal nur bei nicht gesetztem DCD-Signal gesetzt wird Daten nur bei gesetztem RTS-Signal gesendet werden Daten nur bei gesetztem CTS-Signal gesendet werden das RTS-Signal nach Beendigung des Sendens zurückgenommen wird Desweiteren werden die Parameter der Schnittstelle geprüft. Dies sind insbesondere Übertragungsgeschwindigkeit (alle geforderten Werte) 1 Stopbit gerades Paritätsbit. Es müssen keine gezielten Störungen erzeugt werden. Die Kommunikation ist lediglich auf korrekte Implementierung zu überwachen. 2.4.5.4.4 Prüfung der OSI-Schicht 2 Diese Schicht wird ebenfalls mit Hilfe des Protokoll-Analysers überwacht. Es müssen keine gezielten Störungen und Fehler erzeugt werden. Die Kommunikation ist lediglich auf korrekte Implementierung zu überprüfen. Überprüft werden: das Send/no Reply Primitive DNR das Request/Respond Primitive RQS => S1 das Send/Confirm Primitive RES0 => ANR1 das Request/Respond Primitive RQD3 => D/ANR2 das Send/Confirm Primitive D => ANR1 Falls die folgenden Funktionscodes auf OSI-2 verwendet werden, sind auch hierfür entsprechende Prüfungen vorzunehmen: RES1 TD2 RQD1 RQD2 RQT Weiterhin wird geprüft der korrekte Aufbau der OSI-2-Frames durch Primary und Secondary, insbesondere Korrektheit des Startzeichens Korrektheit des Endezeichens Gleichheit der Längenbytes bei Verwendung von Langtelegrammen Korrektheit des Adressbytes Korrektheit der Prüfsumme Druckdatum: 23.03.2012 Seite 12 von 31
die korrekte Reaktion der Secondary auf den Wert des FCB-Bits das Ignorieren nicht an diese Secondary gerichteter Telegramme das Zeitverhalten Die Verwendung der Funktionscodes REJ1 als Antwort auf den Sendframe D REJ2 durch die Secondary soll durch den AN detailliert erläutert werden. Die Ausführungen der TLS hierzu sind nicht sehr klar und stehen teilweise im Widerspruch zu den Festlegungen in IEC 60870-5-2. Eine Verwendung von REJ2 sollte generell nicht vorkommen. REJ1 sollte lediglich als Antwort der Secondary auf ein Sendframe D verwendet werden, und auch nur dann, wenn das Übergeben der empfangenen Daten an die Anwendungsschicht der Secondary zum Pufferüberlauf führt und diese Situation nicht bereits früher erkennbar war und über das DFC-Bit gemeldet werden konnte oder wenn die Primary trotz gesetztem DFC- Bit mit der Übertragung von Daten fortfährt. Davon abweichende Implementierungen müssen fachlich detailliert begründet werden und bedingen ggf. einer Anpassung der Primary. 2.4.5.4.5 Prüfung der OSI-Schicht 3 Die Prüfungen der OSI-3-Schicht erfolgen mit dem Protokoll-Analyser und anhand der Mitschnitte auf dem Aufzeichnungsrechner. Es wird geprüft, ob falsche OSI3-Header durch das SM richtig behandelt werden die OSI-3-Header spontaner Telegramme den Festlegungen des Telegramms FG 254, Typ 35 entsprechen die Antworten auf OSI7-Telegramme immer mit dem gespiegelten OSI3-Routingfeld gesendet werden bei Antworttelegrammen die Priorität des auslösenden Telegramms beibehalten wird der Pointer im Adressidentifier immer den Wert 1 hat (außer bei Null-Routing) Auf der Testplattform müssen spezielle Testtelegramme erzeugt werden. Testfälle sind u.a. Adressidentifier enthält unzulässigen Wert im Prioritätsfeld (Bit 6 des Adressidentifiers gesetzt) Länge und Pointer im Adressidentifier stimmen nicht überein Außerdem müssen verschiedene Konfigurationen bzgl. des OSI3-Routingfeldes mittels des Telegrammes FG 254, Typ 35 eingestellt werden: alle FG mit Null-Routing alle FG mit einstufigem Routing FG-spezifische Festlegung des Routings für einzelne/alle FGs sowohl als Null- Routing als auch als mehrstufiges Routing Druckdatum: 23.03.2012 Seite 13 von 31
2.4.5.4.6 Prüfungen der OSI-Schicht 7 Die Prüfungen werden funktionsgruppenspezifisch durchgeführt. Der Telegrammverkehr wird hierbei zum Zwecke der Dokumentation und nachträglichen Prüfbarkeit/Analyse auf dem Aufzeichnungsrechner mitgeschnitten. Prüfungen der Initialisierungssequenz Es werden Initialisierungen erzwungen durch Kommunikationsunterbrechung auf dem Inselbus resp. Netzwerksegment Reset des SM Reset-Telegramm der FG 254 Überprüft wird dabei ggf. das Eintreffen der Initialisierungsmeldung (FG254, Typ 17) das Eintreffen aller DE-Fehlermeldungen (FG xxx, Typ 1 und Typ 14) mit Zeitstempel Typ 30 das Eintreffen aller zusätzlich erforderlichen Telegramme der FG4 Es wird auch geprüft, wie sich nicht vorhandene, aber in der Konfigurationstabelle definierte EAKs im Initialisierungszyklus verhalten, insbesondere, ob der SM die FGspezifischen Fehlermeldungen für die projektierten DEs dieser EAKs erzeugt. Falls möglich, sollen auch die im SM integrierten EAKs auf gestört gesetzt werden. Prüfungen der FG 254 Systemsteuerung Es werden alle Telegramme der FG 254 überprüft. Nicht implementierte Telegramme müssen zumindest negativ quittiert werden. Bei allen Telegrammen in Antwortrichtung wird auch die Verwendung des richtigen Zeitstempels geprüft. Durchgeführt werden mindestens: Abfrage DE-Fehlermeldung *) Abfrage Ergänzende DE-Fehlermeldung *) Zeitsynchronisation Abfrage statische Gerätekenndaten *) Abfrage Konfigurationstabelle Zuweisung Konfigurationstabelle Projektierung nicht aller phys. vorhandenen Kanäle Projektierung phys. nicht vorhandener Kanäle Projektierung phys. nicht vorhandener EAKs und FGs Projektierung falscher FG zu vorhandenen EA-Kanälen Abfrage OSI3-Routingfeld Zuweisung OSI3-Routingfeld alle FGs mit Null-Routing alle FGs mit echtem Routing Druckdatum: 23.03.2012 Seite 14 von 31
einzelne FGs mit abweichendem Routing alle FGs mit individuellem Routing Abfrage Geographische Kenndaten *) Zuweisung Geographische Kenndaten *) Abfrage Knotennummer Zuweisung Knotennummer Reset *) *) Die Tests werden sowohl für das SM (DE-Adresse 0) als auch für alle EAKen durchgeführt. Bei der Durchführung von Zuweisungstests werden neben korrekten DE-Block-Inhalten auch verschiedene falsche DE-Block-Inhalte versendet. Es wird dann die Verwendung negativer Quittungen mit dem Fehler entsprechender Kennzeichnung der Fehlerursache überprüft. Außerdem werden auch Zuweisungstelegramme mit Fehlern im Telegrammrahmen versendet. Beispiele hierfür sind: falsche Knotennummer falsche Identifier gesetztes Richtungsbit Jobnummer 0 falsche DE-Adressen falsche Längen- und Zählerbytes Es wird explizit darauf hingewiesen, dass DE-Blöcke, deren Längenangabe nicht mit den Vorgaben der TLS übereinstimmen, negativ zu quittieren sind. Insofern dient das Telegrammelement DE-Block- Länge nicht ausschließlich der syntaktischen Strukturierung des Einzeltelegramms. Dies gilt auch für DE-Blöcke variabler Länge. Gleichfalls gilt es für alle Funktionsgruppen. Prüfungen der FG1 Verkehrsdatenerfassung Es werden alle Telegramme der FG 1 überprüft. Nicht implementierte Telegramme müssen zumindest korrekt negativ quittiert werden. Bei allen Telegrammen in Antwortrichtung wird auch die Verwendung des richtigen Zeitstempels geprüft. Durchgeführt werden mindestens Abfrage DE-Fehlermeldung Abfrage ergänzende DE-Fehlermeldung spontane DE-Fehlermeldung (mit Typ 14) Abruf Pufferinhalt bei unterschiedlicher Parametrierung der DEs bzgl. Version bei unterschiedlicher Parametrierung der DEs bzgl. Erfassungszyklus bei ausgefallenen DEs bei passivierten DEs Druckdatum: 23.03.2012 Seite 15 von 31
über Zeiten mit geänderten Intervallzyklen bei ausgeschalteter Langzeitdatenerfassung über Sommer-/Winterzeitwechsel mit falschem Zeitzonenbit nach geänderter DE-Zuordnung Abruf Kanalsteuerung Zuweisung Kanalsteuerung Überprüfung spannungsausfallsicherer Speicherung Abruf DE-Fehlermeldung Abruf LVE-Betriebsparameter Zuweisung LVE-Betriebsparameter Überprüfung, ob keine unvollständigen Intervalldaten übertragen werden Überprüfung der Voreinstellungen der Startwerte für gl. Mittelwertbildung und Glättungsparameter Abfrage Geographische Kenndaten Zuweisung Geographische Kenndaten Abruf Parameter für Geschwindigkeitsklassen für Kurzzeitdaten Überprüfung, ob zwei DE-Blöcke in der Antwort Überprüfung auf TLS-konforme Voreinstellung Zuweisung Parameter für Geschwindigkeitsklassen für Kurzzeitdaten Abruf Parameter für Geschwindigkeitsklassen für Langzeitdaten Überprüfung, wie viele/welche Antwortblöcke verschiedene Klassifizierungsschemata Überprüfung auf TLS-konforme Voreinstellung Zuweisung Parameter für Geschwindigkeitsklassen für Langzeitdaten Abruf aktuelle Kurzdatenversion (über Typ 48) zyklische spontane Meldung Kurzzeitdaten Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 0 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 1 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 2 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 3 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 4 Abruf aktuelle Langdatenversion (über Typ 64) Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 10 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 11 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 12 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 13 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 14 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 15 Druckdatum: 23.03.2012 Seite 16 von 31
Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 16 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 17 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 18 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 19 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 20 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 21 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 22 Abruf LVE-Ergebnismeldung Version 23 Abruf mit Typ 255 Bei der Durchführung von Zuweisungstests werden neben korrekten DE-Block-Inhalten auch verschiedene falsche DE-Block-Inhalte versendet. Es wird dann die Verwendung negativer Quittungen mit dem Fehler entsprechender Kennzeichnung der Fehlerursache überprüft. Außerdem werden auch Zuweisungstelegramme mit Fehlern im Telegrammrahmen versendet. Beispiele hierfür sind falsche Knotennummer falsche Identifier gesetztes Richtungsbit Jobnummer 0 falsche DE-Adressen falsche Längen- und Zählerbytes Es werden alle im Testaufbau möglichen Fehler simuliert und dabei die korrekte Fehlermeldung überprüft. Der AN hat eine Liste aller möglichen Fehler und ihrer Kodierung für die zum Einsatz kommenden Sensoren vorzulegen. Prüfungen der FG3 Umfelddatenerfassung Es werden alle nicht sensorspezifischen Telegramme der FG 3 überprüft sowie alle sensorspezifischen Telegramme der zum Einsatz kommenden Sensoren. Nicht implementierte Telegramme müssen zumindest korrekt negativ quittiert werden. Bei allen Telegrammen in Antwortrichtung wird auch die Verwendung des richtigen Zeitstempels geprüft. Durchgeführt werden mindestens Abfrage DE-Fehlermeldung Abfrage Ergänzende DE-Fehlermeldung spontane DE-Fehlermeldung (mit Typ 14) Abruf Kanalsteuerung Zuweisung Kanalsteuerung Überprüfung spannungsausfallsicherer Speicherung Abruf DE-Fehlermeldung Abruf LVE-Betriebsparameter Druckdatum: 23.03.2012 Seite 17 von 31
Zuweisung Betriebsparameter Abfrage Geographische Kenndaten Zuweisung Geographische Kenndaten Abruf aller Umfelddatenerfassungstypen Abruf mit Typ 255 Bei der Durchführung von Zuweisungstests werden neben korrekten DE-Block-Inhalten auch verschiedene falsche DE-Block-Inhalte versendet. Es wird dann die Verwendung negativer Quittungen mit dem Fehler entsprechender Kennzeichnung der Fehlerursache überprüft. Außerdem werden auch Zuweisungstelegramme mit Fehlern im Telegrammrahmen versendet (vgl. FG 254). Prüfungen der FG4 "Wechselverkehrszeichensteuerung/Wechselwegweisersteuerung Es werden alle Telegramme der FG 4 überprüft. Nicht implementierte Telegramme müssen zumindest korrekt negativ quittiert werden. Bei allen Telegrammen in Antwortrichtung wird auch die Verwendung des richtigen Zeitstempels geprüft. Durchgeführt werden Tests zu allen Abläufen gemäß TLS 2002, Anhang 6, Teil 2, Kapitel 6.1.3 "Telegramm- und Ablaufübersicht". Wegen der komplexen Zusammenhänge insbesondere der Telegramme Typ 33 (Grundeinstellung), Typ 44 (Codedefinition) und Typ 55 (Stellzustand) sind die entsprechenden Tests mit besonderer Sorgfalt und Ausführlichkeit durchzuführen. Es ist insbesondere auch nachzuweisen, dass alle Fälle, in denen die entsprechenden Kapitel und Tabellen der TLS eine negative Quittierung vorschreiben, diese auch ordnungsgemäß erfolgt. Bzgl. der in LED-Technik ausgeführten WZG hat der AN die Behandlung der Telegramme Typ 2 (nicht darstellbare WVZ), Typ3 (defekte Lampen) und Typ4 (gestörte Textposition) detailliert zu erläutern, da diese Telegramme ursprünglich für faseroptisch ausgeführte WZG ausgelegt wurden. Der AN hat ein Testkonzept zu erarbeiten und mit dem AG abzustimmen, wie diese Funktionen getestet werden können. Bei der Durchführung von Zuweisungstests werden neben korrekten DE-Block-Inhalten auch verschiedene falsche DE-Block-Inhalte versendet. Es wird dann die Verwendung negativer Quittungen mit dem Fehler entsprechender Kennzeichnung der Fehlerursache überprüft. Außerdem werden auch Zuweisungstelegramme mit Fehlern im Telegrammrahmen versendet (vgl. FG 254). Prüfungen der FG6 Betriebsmeldungen Es werden alle nicht sensorspezifischen Telegramme der FG 6 überprüft sowie alle sensorspezifischen Telegramme der zum Einsatz kommenden Sensoren. Nicht implementierte Telegramme müssen zumindest korrekt negativ quittiert werden. Bei allen Telegrammen in Antwortrichtung wird auch die Verwendung des richtigen Zeitstempels geprüft. Durchgeführt werden mindestens Druckdatum: 23.03.2012 Seite 18 von 31
Abfrage DE-Fehlermeldung Abfrage Ergänzende DE-Fehlermeldung spontane DE-Fehlermeldung (mit Typ 14) Abruf Kanalsteuerung Zuweisung Kanalsteuerung Überprüfung spannungsausfallsicherer Speicherung Abruf DE-Fehlermeldung Abruf LVE-Betriebsparameter Zuweisung Betriebsparameter Abfrage Geographische Kenndaten Zuweisung Geographische Kenndaten Abruf Türkontakt (Typ 48) Abruf Stromversorgung (Typ 51) Abruf Heizung (Typ 52) Abruf mit Typ 255 Bei der Durchführung von Zuweisungstests werden neben korrekten DE-Block-Inhalten auch verschiedene falsche DE-Block-Inhalte versendet. Es wird dann die Verwendung negativer Quittungen mit dem Fehler entsprechender Kennzeichnung der Fehlerursache überprüft. Außerdem werden auch Zuweisungstelegramme mit Fehlern im Telegrammrahmen versendet (vgl. FG 254). 2.4.5.5 Kommunikationstest UZ Außenanlagen (Phase Werkstests) Im Rahmen der Werkstests ist ein Kommunikationstest UZ Außenanlagen jedenfalls mit der Software aus dem Segment UZ aus dem Gewerk IT und Zentralentechnik gemeinsam mit dem AN IT und Zentralentechnik gemäß Prüfplan durchzuführen. Der Kommunikationstest UZ Außenanlagen umfasst insbesondere die Prüfungen gemäß Pkt. 2.4.5.3 (Kommunikationstest KRI), die Prüfungen gemäß Pkt. 2.4.5.4.5 (Prüfung der OSI-Schicht 3) und die Prüfungen gemäß Pkt. 2.4.5.4.6 (Prüfungen der OSI-Schicht 7). 2.5 Bautechnische Prüfung der Aufstellvorrichtungen 2.5.1 Bodenbeschau und Bewehrungsabnahme Vor der Betoneinbringung hat eine befugte Person (Ziviltechniker, Ingenieurkonsulent oder gleichwertige Befähigung) einen Bodenbeschau und eine Bewehrungsabnahme durchzuführen. Darüber ist ein Prüfprotokoll (Befund) zu verfassen und dem AG zu überlassen. Die Kosten für die Bodenbeschau und Bewehrungsabnahme sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 19 von 31
2.5.2 Betonprüfung Die Vorgehensweise nach der die Prüfung der Betongüte von Stahlbetonbauteilen (Fundamente) zu erfolgen hat, ist in der ÖNORM B 4710-1 (Anhang B) beschrieben. Für die Anzahl der Prüfungen werden 3 Proben pro Aufstellvorrichtung festgelegt. Die Prüfungen sind durch eine akkreditierte Prüfstelle durchzuführen. Die Kosten für die Betonprüfungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 2.6 Montage Bei der Montage der Aufstellvorrichtungen müssen Protokolle für das Anziehen von Ankerschrauben und aller anderen Schrauben geführt werden. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 2.7 Inbetriebsetzung 2.7.1 Allgemeines Im Rahmen der Inbetriebsetzung sind vom AN sämtliche Funktionsgruppen und Komponenten sowohl für sich als auch in deren Zusammenwirken zu prüfen und deren Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Die erfolgreiche Inbetriebsetzung ist die Voraussetzung für die Inbetriebnahme. 2.7.2 Prüfung der mechanischen und elektrischen Fertigstellung Nach Abschluss sämtlicher Montagearbeiten wird vom Auftraggeber und/oder dessen Beauftragten im Beisein des Auftragnehmers die Vollständigkeit der teile und die sachgerechte Ausführung überprüft. Grundsätzlich sind die in den Planungshandbüchern der ASFiNAG beschriebenen Prüfungen für alle mechanischen und elektrischen teile gefordert. Durch den Auftragnehmer sind dazu im Vorfeld für alle nach DIN VDE/100 bzw. TAEV und ÖVE/ÖNORM E 8001 errichteten teile die Prüfung nach DIN VDE/100, Teil 600 bzw. TAEV und ÖVE/ÖNORM E 8001 durchzuführen und die zugehörigen Protokolle vorzulegen. Diese umfassen mindestens folgende Prüfungen: Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, z.b. FI-Schutzschaltung Messung des Isolationswiderstandes Messung des Erdungswiderstandes Schleifenimpedanzmessungen Auf Anforderung des AG sind zusätzlich Protokolle für den Anschluss der an das Netz des EVU in einer Form, wie vom örtlichen EVU gefordert, auszufertigen. Weiterhin sind durch den Auftragnehmer für alle neu verlegten FM-Kabel und für die in den bestehenden Fernmeldekabeln genutzten Adernpaare Messprotokolle für folgende Messungen vorzulegen: Druckdatum: 23.03.2012 Seite 20 von 31
Isolationswiderstand Schleifenwiderstand Widerstandsunterschied 2.7.3 Prüfung der DÜ-Technik 2.7.3.1 Aufbau LWL-Infrastruktur Der Auftragnehmer hat alle vorbereitenden Maßnahmen und Arbeiten zur Installation des Übertragungsnetzes (Aufbau LWL-Infrastruktur, erfolgreiche Durchführungen aller Messungen, etc.) durchzuführen. Nach erfolgreicher Durchführung der Messungen sämtlicher im Projekt vorgesehener LWL-Infrastruktur sind die Messprotokolle in der bedungenen Form und Anzahl an den Auftraggeber zu übergeben. Das Datum der nachweislichen Übermittlung der Messprotokolle wird nachstehend als Fertigstellungstermin der LWL-Infrastruktur bezeichnet. 2.7.3.2 Aufbau IPC Netz Mit Fertigstellungstermin der LWL-Infrastruktur wird der AG das vorab im Detail abgestimmte IPC Netz installieren. Die Anforderungen für das Netzwerk hat der AN nachweislich zeitgerecht beim AG schriftlich einzumelden. Der AG erstellt nach Errichtung des Netzes entsprechende Messprotokolle, um die im Vorfeld definierten Anforderungen an die Übertragungsstrecken nachweisen zu können. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an den Messungen eingeladen. Nimmt der Auftragnehmer teil, so hat dieser die Messprotokolle zu prüfen und durch Abzeichnung die ordnungsgemäße Erbringung der Vorleistung zu bestätigen. Nimmt der Auftragnehmer nicht an den Messungen teil, so entspricht dies einem Anerkenntnis des Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Vorleistungen gemäß des vorgelegten Messprotokoll. 2.7.3.3 Aufbau Inselbusse resp. Netzwerksegment Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Patchkabel-Verbindungen für Errichtung der Inselbusse resp. Netzwerksegmente bereitzustellen und herzustellen. 2.7.3.4 Störungen im Betrieb Treten Störungen am Inselbus resp. Netzwerksegment auf und der Auftragnehmer vertritt die Meinung, dass diese auf eine Fehlfunktion der Übertragungsstrecken zurückzuführen seien, seitens der ASFINAG aber nachweislich keine Störung am IPC Netz bestätigt wird, so hat der Auftragnehmer dies mit entsprechenden Messungen, nachzuweisen. Zu den Messungen ist der AG nachweislich einzuladen. Durch den Auftragnehmer sind entsprechende Messprotokolle anzufertigen. Stellt sich nach der Messung heraus, dass der Fehler im Einflussbereich des Auftragnehmers gelegen ist, so hat der Auftragnehmer sämtliche daraus resultierende Kosten der ASFINAG zu ersetzen. Weist der Auftragnehmer der ASFINAG klar nach, dass die ggst. Störung an einer Fehlfunktion der Übertragungsstrecke gelegen ist, so steht dem Auftragnehmer frei, eine Abgeltung seiner Aufwände dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 21 von 31
Vom Auftragnehmer im IPC-Netz erkannte Störungen sind der ASFINAG jedenfalls unverzüglich und nachweislich mitzuteilen. 2.7.4 Kommunikationstest Außenanlagen (Phase Inbetriebsetzung) 2.7.4.1 Voraussetzungen Voraussetzung für den Beginn des Kommunikationstests Außenanlagen Phase Inbetriebsetzung ist der Abschluss der Montage aller Komponenten der Anlage, insbesondere aller Außengeräte der Streckenstationen inkl. Anschluss an das Übertragungskabel und der Abschluss der Dienstfreischaltung CN.as. Mit Beginn des Kommunikationstests Außenanlagen bis zum Ende des gemeinsamen Probebetriebs ist zur Überwachung und Dokumentation ein Aufzeichnungsrechner vom AN zu liefern, zu installieren und zu konfigurieren. Er ist an die Mithörschnittstelle der KRI s anzuschließen. Der Aufzeichnungsrechner muss den folgenden Anforderungen genügen: getrennter Mitschnitt der OSI 2 und OSI3/7-Schicht sowohl zwischen KRI und Außenanlagen als auch zwischen KRI und UZ, in sinnvollen Dateigrößen (z.b. Stundendateien) die Mitschnitte müssen jedenfalls laut PLaNT 135.221.10 Anhang 2 erfolgen darüber hinaus ist eine Präsentation der Daten in ASCII, gut lesbar und kommentiert zu gewährleisten. Dies kann entweder durch gleichzeitige Protokollierung in einem solchen Format erfolgen oder vorzugsweise durch eine Software, die solche Präsentationen jederzeit nachträglich aus den abgelegten HexDumps erzeugen kann. ablegen des gesamten Mitschnitts des gesamten Probebetriebs auf einer Festplatte mit einer rechnerischen Reserve von 50% des benötigten Plattenplatzes Der Aufzeichnungsrechner wird außer während des Werkstest nur für den genannten Zeitraum vom Beginn der Inbetriebsetzung bis zur Abnahme benötigt. Die aufgezeichneten Daten sind dem AG auf Datenträger (DVD) zu übergeben. Der AG erhält zu dem Aufzeichnungsrechner einen FTP-Zugang, um bei Bedarf Mitschnitte herunterladen zu können. Für die lesbare Präsentation der Mitschnitte ist die dafür nötige Software dem AG zumindest für den genannten Zeitraum auch auf weiteren von ihm zu benennenden Rechnern zu installieren und betriebsbereit zu konfigurieren. 2.7.4.2 Allgemeines Ziel dieser Prüfungen im Rahmen der Inbetriebsetzung ist sicherzustellen, dass die Kommunikation zwischen KRI und allen streckenseitigen Komponenten einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus müssen alle Inselbusse resp. Netzwerksegmente separat unter Volllast geprüft werden. Alle in diesem Kapitel beschriebenen Tests finden in Gegenwart des AG und/oder seines Beauftragten statt. Die Mitschnitte sind dem AG sofort nach Beendigung des jeweiligen Tests zu übergeben. Die Auswertungsergebnisse der Tests sind dem AG nach Durchführung der Auswertung zusammen mit den ausgewerteten Mitschnittsdateien zu übergeben. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 22 von 31
Es wird dem AN freigestellt, einen Testplan vorzulegen, in dem eine integrierte Durchführung der SSt-Tests und der Inselbus-Tests spezifiziert wird. Dieser Testplan ist jedoch mit dem AG abzustimmen und von diesem freizugeben. Ein Anrecht auf integrierte Testdurchführung besteht nicht. 2.7.4.3 Test 1 (pro SSt) Für jede Streckenstation ist die Knotennummer, die Konfigurationstabelle und das OSI3-Routingfeld resp. Typ 39 laut PLaPB 800.551.2000 - abzufragen und die Rückmeldung auf Übereinstimmung mit den Planungsvorgaben zu überprüfen. Die Abfrage der Knotennummer hat dabei mit Knotennummer 0 im Sammeltelegrammkopf zu erfolgen. Sodann ist für jedes DE, das in der Konfigurationstabelle enthalten ist, die Abfrage der DE-Fehlermeldung (Typ 1 der entsprechenden Funktionsgruppe) zu erzeugen und die zugehörige positive Rückmeldung (kein Fehler) zu verifizieren. Dies gilt auch für die in der Konfigurationstabelle nur implizit enthaltenen DEs der FG 254. Zusätzlich ist für jede am SM vorhandene FG eine Sammelabfrage (DE-Adresse 255) der DE- Fehlermeldungen zu erzeugen und die Vollständigkeit der Rückmeldungen zu überprüfen. Die Korrektheit sämtlicher TLS Parameter (IP-Adressen, OSI2-Adressen, Knotennummern, DE-Kanalnummern, usw.) ist auf dem Bedientableau anzuzeigen und in den Mitschnitten zur Inbetriebsetzung (Fotodokumentation) nachzuweisen. Es wird dem AN empfohlen, während dieser Tests jegliche spontane oder zyklische Datenmeldung von den Endgeräten vorab durch entsprechende Parametrierungstelegramme zu unterbinden. Es wird dem AN ferner nahegelegt, diese Tests auf der Testplattform zu automatisieren. Die Auswertung der Mitschnitte auf dem Aufzeichnungsrechner muss den Nachweis erbringen, dass die DE-Fehlermeldung für jedes abgefragte DE innerhalb zulässiger Zeit eintrifft und die fehlerfreie Funktion des DEs meldet. 2.7.4.4 Test 2 (pro Inselbus resp. Netzwerksegment) Zur Prüfung unter Volllast ist für jeden Inselbus (Netzwerksegment) separat folgender Test durchzuführen: Alle Datenerfassungsgeräte sind mittels der vorgesehenen Parametertelegramme auf die geforderten minimalen Erfassungszyklen zu parametrieren, in der FG1 muss zusätzlich die längste geforderte Datenversion eingestellt werden. Außerdem sind für alle am jeweiligen Inselbus resp. Netzwerksegment angeschlossenen WZG im Minutenintervall Schaltbefehle zu erzeugen. Der Test beginnt jeweils mit dem Reset aller SST (FG 254, Typ 38), gefolgt von einer Zeitsynchronisation (FG 254, Typ 18). Im Anschluss ist das ordnungsgemäße Anlaufverhalten der FG 4 zu überprüfen. Danach werden die geforderten Parametertelegramme an die SSt und EAKs übermittelt. Nach Abschluss dieser Parametrierung wird der Test wie beschrieben für die Dauer einer Stunde je Inselbus resp. Netzwerksegment und je Übertragungsweg durchgeführt. Jeder Test wird auf dem Aufzeichnungsrechner mitgeschnitten. Die Auswertung der Mitschnitte muss nachweisen, dass alle Ergebnismeldungen der Sensoren entsprechend der geforderten Parametrierung innerhalb des eingestellten Erfassungsintervalls eingetroffen sind und dass für alle erzeugten Schaltbefehle die Schaltrückmeldung eingetroffen ist. Es ist vor Durchführung der Tests sicherzustellen, dass alle DEs intakt und nicht passiviert sind. Es wird dem AN nahegelegt, die Durchführung dieser Tests auf der Testplattform zu automatisieren. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 23 von 31
2.7.4.5 Test 3 (redundante DÜ-Wege) Es ist der auf Layer 2 basierende Ethernetring gem. IEEE 802.1w (RSTP) auf Redundanz zu testen. Weiters ist nachzuweisen, dass die zugewiesene Mindestbandbreite zu jeder Zeit (auch bei Ausfall redundanter Datenwege) verfügbar ist (QoS). Die Kommunikation auf den Inselbussen (Netzwerksegmenten) wird auch während dieser Tests mitgeschnitten. Die Auswertung der Mitschnitte hat insbesondere Ausfallzeiten während der Umschaltung und den Umfang der ggf. verloren gegangenen TLS- Meldungen anhand der Kontinuität der gelieferten Zeitstempel und der Folgenummern (FG4) zu dokumentieren. 2.7.5 Prüfung der Sensorik/Aktorik 2.7.5.1 Allgemeines Alle durchzuführenden Prüfungen sind vom AN in Anwesenheit des AG und/oder seines Beauftragten durchzuführen. Der AN hat vorab für die geforderten Tests genaue Prüfspezifikationen und Prüfpläne zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Erst nach Freigabe dieser Prüfspezifikationen und Prüfpläne darf mit der Durchführung der Tests begonnen werden. Der AN hat den AG rechtzeitig vor der geplanten Durchführung der Tests zu informieren und die Prüftermine mit diesem nachweislich abzustimmen. Für jede installierte Komponente ist ein Prüfprotokoll der Werkskalibrierung sowie ein Inbetriebsetzungsprotokoll der Komponente am Einbauort vor Beginn des Probebetriebs (Blindbetrieb) vorzulegen, indem insbesondere auch die ordnungsgemäße Funktion am Einbauort mittels entsprechender Referenzmessung bestätigt wird. 2.7.5.2 Verkehrsdatenerfassung (FG1) Zur Prüfung der Verkehrsdatenerfassung ist vom AN in Anwesenheit des AG und/oder seines Beauftragten folgender Test durchzuführen: An einem bzw. zwei (bei Verwendung von zwei unterschiedlichen Detektortypen) vom AG zu benennenden Erfassungsquerschnitt(en) werden während zwei Tagen für jeweils insgesamt 8 Stunden zu Zeiten unterschiedlicher Verkehrssituationen folgende Aufzeichnungen gemacht: Mitschnitt der Einzelfahrzeugdaten am EAK (bzw. alternativ an der Serviceschnittstelle der SSt, eine entsprechende Software zur Echtzeitdarstellung der Einzelfahrzeugwerte am Auswerterechner, sowie zum Mitschnitt ist vom AN zur Verfügung zu stellen, die Art der Darstellung und Inhalte ist mit dem AG zu vereinbaren) entsprechend TLS 2002, FG 1, Typ 63. Es ist vom AN ein Vorschlag zu erarbeiten, wie eine zeitliche Zuordnung der Datensätze mit einer Genauigkeit ermöglicht werden kann, um die einzelnen Datensätze zweifelsfrei dem jeweiligen Fahrzeug zuordnen zu können. Videoaufzeichnung des/der mitgeschnittenen Fahrstreifen(s) auf digitalem Videoband incl. der in Echtzeit erfolgten Einblendung der Einzelfahrzeugdaten sowohl des zu prüfenden Sensors als auch der Referenzmessung ins Videobild, incl. Einblendung der Uhrzeit/Systemzeit auf 0,1 sec genau. Die Kameraposition und der Kameraausschnitt für das Übersichtsvideo sind dabei so zu wählen, dass sowohl Druckdatum: 23.03.2012 Seite 24 von 31
eine eindeutige visuelle Klassifizierung der Fahrzeuge gewährleistet ist, als auch die Positionen der verschiedenen Messpunkte/Messstrecke des Sensors und des Referenzgerätes im Video sichtbar sind, und sich bei eventuell zeitlich verzögerten Echtzeitmessdaten, das relevante Fahrzeug noch im Videobild befindet. (eindeutige Zuordnung möglich). Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeiten mittels eichfähigem Messgerät inkl. Einblendung in Echtzeit in das Videoübersichtsbild und Aufzeichnung der Ergebnisse. Im Zuge der Inbetriebnahme muss jeder Detektor nachweislich neu kalibriert werden. 8+1-Detektoren müssen bereits vor Inbetriebnahme Qualitätsgeprüft werden. Alle Aufzeichnungsgeräte und vorrichtungen sind vor Beginn der Aufzeichnung zeitlich zu synchronisieren, sodass über alle Aufzeichnungen eine eindeutige Identifizierung der zusammengehörenden Messdaten erfolgen kann. Alle aufgezeichneten Daten werden sofort nach Beendigung der jeweiligen Messung dem AG übergeben. Nach Abschluss des Tests führt der AN eine Auswertung der aufgezeichneten Daten durch entsprechend den Prüfvorschriften der TLS, Kapitel IV.1. Die Prüfprotokolle und Prüfergebnisse werden dem AG übergeben. Werden die in Kapitel IV.1 der TLS geforderten Qualitätskriterien nicht erreicht, so muss der Test am selben Ort mit dem selben Versuchsaufbau nach Verbesserung/Neujustierung der zu testenden Detektoren wiederholt werden. Außerdem ist in diesem Falle der Test an zwei weiteren vom AG auszuwählenden Erfassungsquerschnitten durchzuführen. Werden die Qualitätskriterien nach diesen Tests immer noch nicht erreicht, so behält sich der AG vor, dies als gravierender Mangel zu bewerten. Alle Aufwendungen für den Testaufbau und die Testdurchführung und ggf. deren Wiederholungen gehen zu Lasten des AN. Der AN hat dem AG auch dessen Mehraufwendungen für die ggf. notwendige Durchführung von Wiederholungsprüfungen zu erstatten. Hat der AG Zweifel an der korrekten Durchführung der vom AN vorgenommenen Auswertungen, so kann er einen unabhängigen Gutachter mit der Wiederholung der Auswertungen beauftragen. Sollten sich hierdurch die Zweifel des AG bestätigen, gehen die Kosten für die Erstellung der unabhängigen Auswertung zu Lasten des AN, ansonsten zu Lasten des AG. In eingeschränktem Umfang (z.b. 30 Min. pro AQ) ist ein grundlegender Test mittels Referenzmessgerät zur Kalibrierung für jeden AQ durchzuführen, zu dokumentieren, und gegebenenfalls bei zu großen Abweichungen selbständig zu wiederholen. 2.7.5.3 Umfelddatenerfassung (FG3) Der AN hat Testprotokolle und/oder Prüfzeugnisse über die in der Baubeschreibung geforderten Messbereiche, Messgenauigkeiten und sonstigen Eigenschaften der Sensoren vorzulegen. Im Rahmen der Inbetriebssetzung werden lediglich grobe, qualitative Prüfungen vorgenommen. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 25 von 31
Zur qualitativen Prüfung der einzelnen Sensoren hat der AN ein der Bauart der Sensoren angemessenes Prüfverfahren vorzuschlagen und mit dem AG abzustimmen. Alle Aktionen und Messungen im Rahmen dieser Prüfungen sind mit Zeitstempel (synchron zu dem der SSt) zu protokollieren. Gleichzeitig werden auf der jeweiligen KRI die Meldungen der FG3 mitgeschnitten. Durch Abgleich der Prüfprotokolle und der Mitschnitte hat der AN nachzuweisen, dass die Sensorik zumindest qualitativ richtige Ergebnisse liefert. 2.7.5.4 Wechselzeichengeber (FG4) Für sämtliche Wechselzeichengeber ist einzeln zu prüfen, dass sie die jeweils geforderten Zeicheninhalte vollständig und korrekt darstellen. Diese Prüfung ist durch den AN in Anwesenheit des AG und/oder seines Beauftragten als Sichtprüfung durchzuführen und mit Zeitstempel (mit der SSt synchronisiert) zu protokollieren. Die Ansteuerung der Wechselzeichengeber kann dabei vom Handterminal der SSt aus im Handbetrieb erfolgen. Gleichzeitig sind auf dem jeweiligen KRI bzw. dem Sniffer-PC die (spontanen) Schaltrückmeldungen der Wechseltextanzeigen in Dateien zu protokollieren. Anhand dieser Dateien ist durch Abgleich mit den Protokollen der Sichtprüfung nachzuweisen, dass die jeweiligen Zeicheninhalte auch mit den durch die TLS vorgegebenen bzw. darüber hinausgehend vereinbarten Stellcodes gemeldet werden. Für Wechselzeichengeber in Prismentechnik ist weiterhin zu prüfen, dass sie bei Stromausfall und bei Ausfall von SM oder EAK auf mechanischem Wege in den definierten Schaltzustand übergehen. Durch Auswertung der Protokollmitschnitte der KRI ist auch nachzuweisen, dass für diese Wechselzeichengeber nach Wiederanlauf korrekte Stellzustandsmeldungen übertragen werden. Gleichzeitig mit diesem Test ist auch der Test der jeweiligen Anschlussbaugruppe für Systeme zur Verkehrsüberwachung gemäß den Festlegungen der Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind die Meldungen auf der zu realisierenden Schnittstelle mit Zeitstempel (synchron SSt) in Dateien zu protokollieren. Der AN hat hierfür in Abhängigkeit der gewählten Realisierungsoption für die Schnittstelle eine genaue Prüfspezifikation zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Durch Auswertung dieser Mitschnitte und der Protokolle der Sichtprüfung ist die geforderte Übereinstimmung zwischen gemeldeter Geschwindigkeitsbegrenzung und aktuell dargestelltem Schilderinhalt nachzuweisen. Die Schaltzustände bzw. -vorgänge sind mittels Foto/Filmdokumentation mit Zeiteinblendung festzuhalten. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Zeitsynchronisierung Foto/Film UZ Simulation Mitschnitte zu achten (Toleranz +/- 2 Sekunden). Des Weiteren ist für aktiv leuchtende Wechselzeichengeber eine Funktionsprüfung der autarken Helligkeitssteuerung durchzuführen. Dazu wird an der SSt die automatische, lokale Helligkeitssteuerung mit spontaner Meldung von Werteänderungen aktiviert. Sodann wird der Helligkeitssensor abgedunkelt und per Sichtprüfung und Fotodokumentation (dabei ist, um entsprechende Fotoergebnisse zu erhalten, auf entsprechendes Umgebungslicht, Sonnenstand und Kameraeinstellung zu achten) verifiziert, dass eine qualitativ angemessene Veränderung der eingestellten Leuchtstärke erfolgt. Die gleiche Prüfung wird nach der Entfernung der Abdunkelung wiederholt. Während dieses Prüfvorgangs müssen die TLS-Daten in der jeweiligen KRI mitgeschnitten und mit den Er- Druckdatum: 23.03.2012 Seite 26 von 31
gebnissen der Sichtprüfung abgeglichen werden. Dieser Abgleich muss den Nachweis erbringen, dass zum einen die Helligkeitssensorik prinzipiell qualitativ richtige Messwerte liefert und die automatische, lokale Helligkeitssteuerung den Anforderungen gemäß funktioniert. 2.7.5.5 VLT- und Betriebsmeldungen (FG6) Zu prüfen sind an jeder SST, AP oder KVZ die Türkontakte sowie die Überwachung der Stromversorgung und der Heizung. Ggf. darüber hinaus installierte Überwachungseinrichtungen der FG6 sind ebenfalls zu prüfen. Zur Prüfung werden folgende Schritte ausgeführt: die Türen werden geöffnet und wieder geschlossen, bei mehreren Türen auch in allen Kombinationen die Heizung wird mittels Veränderung des Thermostates aus- und wieder eingeschaltet es wird durch geeignete Maßnahmen ein Defekt der Heizung simuliert die Netzversorgung wird unterbrochen es wird ein Auslösen des FI-Schutzschalters simuliert es wird das Auslösen des Überspannungsschutzes simuliert Übertemperatur Schrank wird mittels Veränderung des Thermostates simuliert Untertemperatur Schrank wird mittels Veränderung des Thermostates simuliert ein Defekt der USV simuliert die Unterbrechung der Netzversorgung solange beibehalten, bis der Akku vollständig entladen ist die Unterbrechung der Netzversorgung aufgehoben, bis der Akku wieder vollständig aufgeladen ist Alle Prüfschritte werden mit Zeitstempel (synchron zu dem der SSt) protokolliert. Gleichzeit findet in der jeweiligen KRI ein Mitschnitt der FG6-Meldungen statt. Durch Abgleich der Prüfprotokolle mit den Mitschnitten ist nachzuweisen, dass alle FG6- Meldungen gemäß TLS innerhalb der zulässigen Zeiten abgesetzt wurden. 2.7.5.6 Videokameras und Schwenk-/Neigeköpfe Die Prüfungen gemäß Pkt. 2.4.2 sind im Rahmen der Inbetriebsetzung für jene Kameras vor Ort als Nachweis der Funktionsfähigkeit durchzuführen, bei denen sich bei der nschaltung oder Inbetriebsetzung der Encoder des Gewerks 4 Probleme ergeben. 2.7.6 Prüfung der konfiguration Ziel dieser Prüfung ist zu gewährleisten, dass alle sensorischen und Aktiven Komponenten der Aussenanlagen auch korrekt (vollständig und ohne Verwechslung) an den physikalischen Schnittstellen der EAKs angeschlossen sind. Hierzu ist folgender Test durchzuführen. Für jedes Gerät (Verkehrserfassung, Umfeldsensorik, WVZ, Sensorik der FG 6) ist die Kommunikationsverbindung zum EAK geräteseitig (d.h. am Aktor bzw. Sensor) zu unterbrechen solange, bis die entsprechende DE Fehlermeldung durch die SST abgesetzt wurde. Die Unterbrechung und Wiederher- Druckdatum: 23.03.2012 Seite 27 von 31
stellung der Verbindung ist mit Zeitstempel (synchron SSt) und mittels Fotodokumentation zu protokollieren. Gleichzeitig wird der Telegrammverkehr der jeweiligen KRI auf dem Aufzeichnungsrechner mitgeschnitten. Durch Auswertung der Protokolle und Mitschnitte ist nachzuweisen, dass jedes Gerät eine DE-Fehlermeldung mit der DE-Nummer erzeugt, die für dieses Gerät in den Planungsunterlagen festgelegt wurde. Für Geräte, bei denen eine geräteseitige Unterbrechung der Kommunikationsverbindung ohne mechanische oder anderweitige Zerstörung/Beschädigung nicht herbeizuführen ist (z.b. bei Indutivschleifen), hat der AN ein alternatives Prüfkonzept zu erarbeiten und mit dem AG abzustimmen, anhand dessen die zweifelsfrei richtige Zuordnung des Gerätes zum vorgesehenen physikalischen EA-Kanal nachgewiesen werden kann. Dabei ist, sofern ohne mechanische oder anderweitige Zerstörung/Beschädigung des Gerätes möglich, immer die Generierung der entsprechenden DE-Fehlermeldung zu provozieren. Es ist dem AN freigestellt, einen Prüfplan zu erstellen, der die gleichzeitige Durchführung der Prüfungen der Sensorik/Aktorik und zur konfiguration vorsieht. Dieser Prüfplan ist mit dem AG abzustimmen und von diesem freizugeben. Ein Anrecht auf simultane Durchführung der Tests entsteht daraus nicht. 2.8 Inbetriebnahme Ziel ist die gemeinsame Inbetriebnahme der VBA mit der VMIS Zentrale in Wien Inzersdorf unter der Verantwortung des AN des gegenständlichen Projektes. Als Basis für eine gemeinsame Inbetriebnahme dienen für den AN des gegenständlichen Projektes und den AN IT und Zentralentechnik (Gewerk 3) alle Dokumente, welche im Zuge der Fertigungs- und Montageplanung erstellt bzw. laufend aktualisiert und ergänzt wurden. Beide AN müssen zur Durchführung der Tests gemeinsam einen ausführlichen und detaillierten Test- und Prüfplan erstellen und dem AG zur Freigabe vorlegen. Zudem ist mindestens 1 Monat vor der gewerkeübergreifenden Inbetriebnahme ein halbtägiges Abstimmungsmeeting mit dem AG und dem AN des Gewerks 3 erforderlich. Im Rahmen dieses Meetings werden dem AN die Prüfspezifikationen des AG näher erläutert. Zur Inbetriebnahme sind spätestens nach erfolgreichem Abschluss der Tests zur Inbetriebsetzung alle Außenanlagen die UZ anzuschließen. Der Kommunikationstest in der Phase Inbetriebnahme zum Nachweis des störungsfreien Betriebs der Außenanlagen mit der UZ muss von dem AN des Gewerkes IT und Zentralentechnik und von dem AN des ggst. Gewerkes gemeinsam durchgeführt werden. Es wird dem AN freigestellt, sich frühzeitig mit dem Hersteller der UZ über diesen Testund Prüfplan zu verständigen. Ggf. kann dem AG von beiden AN vorgeschlagen werden, bereits wesentliche Teile der Prüfungen, die in Kapitel 2.7.4 bis 2.7.6 beschrieben sind, bei angeschlossener Unterzentrale gleichzeitig als Bestandteil der hier geforderten Prüfung durchzuführen. Eine entsprechende Ausführungsplanung ist mit dem AG abzustimmen und von diesem zu genehmigen. Ein Anrecht des AN auf diese integrierte Testdurchführung besteht nicht. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 28 von 31
2.9 Probebetrieb 2.9.1 Allgemeines Der Probebetrieb, der unter voller Verantwortung und Gefahr des AN durchgeführt wird, findet, erst nach Abschluss der Inbetriebnahme und dem Nachweis von deren Funktionsfähigkeit sowie dem Nachweis der Funktionstüchtigkeit der Gesamtanlage statt. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die werkseitige Vorinbetriebnahme (u.a. mit Tests der Steuersoftware im Simulationsbetrieb) sowie alle Vorort- und Werkstests erfolgreich abgeschlossen und nachgewiesen sein müssen. Der Probebetrieb wird vom AG unter Mitwirkung des AN des jeweiligen Gewerks durchgeführt, d.h. der AN Außenanlagen begleitet den Probebetrieb in der UZ, der AN ZT den Probebetrieb in der VRZ/VIZ und in der UZ. Der Beginn und die Dauer des Probebetriebes müssen dem AG spätestens 2 Wochen vor dem angestrebten Starttermin schriftlich angekündigt und vom AG genehmigt werden. Zur Durchführung des Probebetriebes müssen seitens des AN bei Bedarf die Zeichengeber mit rot-weiß gestreiftem Band abgeklebt werden. Das Abkleben muss vor Ort erfolgen. Die Demontage der Abklebebänder muss ohne Absperrung möglich sein. Eine gesonderte Vergütung für diese Arbeiten erfolgt nicht. Der Bieter kann aber auch ein Konzept vorlegen, den Blindbetrieb mit 0% Helligkeit abzuwickeln. Ein Anrecht auf die Ausführung besteht allerdings nicht! Es werden im Gegensatz zur MARZ zwei Phasen unterschieden (Blindbetrieb und verdeckter Betrieb werden auf Wunsch des AG in einer Phase abgewickelt): Probebetrieb Phase 1: Blindbetrieb / verdeckter Betrieb Probebetrieb Phase 2: offener Probebetrieb Während der gesamten Dauer des Probebetriebs (Phase 1 und 2) ist seitens des AN ein kompetenter Ansprechpartner zu benennen, der in der Lage ist, kurzfristig Anpassungen an allen teilen durchführen zu können. Dem AN wird empfohlen, eine eigene Fernüberwachungsmöglichkeit zur überwachung einzurichten. Diese wird allerdings nicht separat vergütet. Auch mit Fernüberwachungsmöglichkeit ist während des Probebetriebes die Anwesenheit des geforderten kompetenten Ansprechpartners des AN (Fachpersonal des AN) innerhalb der Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr) erforderlich. Diese Anwesenheit ist nur während des Blindbetriebes erforderlich, für den offenen Probebetrieb gelten die Anforderungen aus den Instandhaltungsbestimmungen (Servicemanager, Störungshotline, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten etc.). Außerhalb der Normalarbeitszeit ist eine Rufbereitschaft einzurichten. Im Bedarfsfall hat der AN nach Aufforderung des AG binnen 4 Stunden vor Ort zu sein. Die ÖBA ist berechtigt, unter gewissen Umständen den Probebetrieb abzubrechen. Der Abbruch ist nachträglich explizit zu begründen (Gefahr in Verzug, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, etc.). Treten während einer Phase des Probebetriebes Mängel auf, die eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit oder Betriebstüchtigkeit bedeuten, so beginnt der Probebetrieb nach Behebung der Mängel in vollem Umfang von neuem (dies gilt insbesondere auch Druckdatum: 23.03.2012 Seite 29 von 31
für einen Abbruch durch die ÖBA). Vor dem Wiederstart des Probebetriebes ist vom AN der Nachweis der Beseitigung aller Mängel zu erbringen, sowie eine schriftliche Mängelanalyse mit detaillierten Angaben über die Art der Beseitigung (z. B. Softwareänderung usw.) vorzulegen. 2.9.2 Probebetrieb Phase 1 Die Phase 1 umfasst sowohl den Blindbetrieb, als auch den verdeckten Probebetrieb gemäß MARZ. Wesentliche Aktivitäten des AN Außenanlagen im Rahmen des Probebetriebes Phase 1 ist die Durchführung der en Testprogramme, u.a.: Funktionsprüfungen sämtlicher Funktionsgruppen (Vollständigkeit und Plausibilität der Daten) Verkehrsdatenerfassung, Umfelddatenerfassung, Anzeigesysteme, Betriebsmeldungen Kommunikation UZ-SST-AQ/MQ etc. Während des Probebetriebs 1 ist die Anlage im Blindbetrieb, d.h. ohne Anschaltung der Wechselzeichengeber, gemäß des Testprogrammes zu testen. Für die "stumm geschalteten" Wechselzeichengeber gelten hinsichtlich deren Funktionstüchtigkeit die vorgenannten Anforderungen gleichermaßen. In der Blindbetriebsphase sind darüber hinaus die Grobjustierungen der Steuerungsparameter durchzuführen. Je nach Verlauf dieser Probebetriebsphase wird vom AG bei Bedarf das Ende des Blindbetriebes auch vor dem vereinbarten Termin und die verbleibende Restzeit des Blindbetriebs dem offenen Probebetrieb zugeschlagen. 2.9.3 Probebetrieb Phase 2 Unmittelbar im Anschluss an den Probebetrieb 1 beginnt der offene Probebetrieb. Dies bedeutet, dass die Entkreuzung der Wechselverkehrszeichen mit Zustimmung durch den AG vom AN in der Nacht vor dem Starttermin durchgeführt werden muss. Ziel des offenen Probebetriebs ist der Nachweis der störungsfreien und bestimmungsgemäßen Betriebsfähigkeit und der geforderten Verfügbarkeit der Anlage. Dieser Nachweis ist durch den AN zu erbringen und zu dokumentieren. Weiters erfolgt die Feinjustierung der Steuerungsparameter der UZ durch den AN IT und Zentralentechnik unter Begleitung des AN des gegenständlichen Gewerks. Der AN verpflichtet sich außerdem, sämtliche vom AG geforderten Verkehrs-, Umfeld-, Betriebszustands- sowie Schaltzustandsdaten auf einem separaten PC in der Unterzentrale in fester Telegrammstruktur zu übertragen. Gefordert sind Telegramme an einer V 24- Schnittstelle (Druckerschnittstelle) in der UZ. Das Format wird dem AN vom AG spätestens 2 Wochen vorab benannt. Explizit wird hier darauf hingewiesen, dass in der Phase des offenen Probebetriebes ein Nachweis der Erfüllung der Verfügbarkeitsanforderungen nachgewiesen werden muss. Dies ist eine unbedingt notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Beendigung des offenen Probebetriebes. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 30 von 31
2.10 Übernahme Die Übernahme der komponenten erfolgt nach Beendigung aller Arbeiten inklusive dem erfolgreich abgeschlossenen Probebetrieb im Rahmen einer förmlichen Gesamtübernahme. Die Übernahme von Teilleistungen in Form von Teilübernahmen ist nicht möglich. Druckdatum: 23.03.2012 Seite 31 von 31