Caritas-Kreisstelle Ingolstadt Jahresbericht 2014 Sozialberatung für Schuldner 1. Organisation der Beratung Dieser Jahresbericht gibt einen Einblick in das Tätigkeitsfeld der Sozialberatung für Schuldner der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt für das Jahr 2014. In diesem Arbeitsfeld arbeiten insgesamt drei Mitarbeiter. Bernhard Gruber Dipl. Sozialpäd. (FH) ca.15,0 St. Sozialberatung für Schuldner / Insolvenzberatung Josef Wintergerst Dipl. Pädagoge (Univ.) und bis August 2014 ab September 2014 19,5 St. 8,5 St. 8,5 St. Sozialberatung für Schuldner / Insolvenzberatung Jugendschuldnerberatung Miet- und Energieschuldnerberatung Kornelia Rieger Bankkauffrau 19,5 St. Insolvenzberatung 1.1 Beratungszugang: Auch im Jahr 2014 war es uns möglich, Hilfesuchenden innerhalb von 2-4 Wochen einen Termin anzubieten. Die Erfahrung zeigt, dass Klienten bei längeren Wartezeiten als 4 Wochen oft nicht mehr zum vereinbarten Ersttermin erscheinen. Um einen Beratungstermin bei der Schuldnerberatung zu erhalten, stehen den Hilfesuchenden verschiedene Möglichkeiten offen. Zuerst ist jeder Berater direkt per Telefon für eine Terminabsprache erreichbar. Bei diesem Erstgespräch können bereits am Telefon drängende Fragestellungen besprochen werden. Eine weitere Möglichkeit bietet den Hilfesuchenden unsere täglichen Sprechzeiten zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. Hier können sie auch ohne vorherige Terminabsprache ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dies ist besonders bei drängenden Problemen und bei Fragestellungen, welche schnell beantwortet werden können, sinnvoll. Zuletzt bietet die Kreisstelle auch eine Online-Beratung an, bei welcher die hilfesuchenden über eine sichere Leitung ihre Probleme oder Fragestellungen schildern können und innerhalb von 48 Stunden eine Antwort erhalten. Durch den dreifach möglichen Beratungszugang möchten wir die Schwelle für das Erstgespräch gering halten, um frühzeitig Kontakt zu den Klienten herstellen zu können. Allerdings fällt es schwer, diese Wartezeiten und flexiblen Terminangebote mit dem derzeitigen Stellenumfang aufrecht zu erhalten, da durch einen stetigen Zuwachs an Aufgaben wie Miet und Energieschuldenberatung, Pfändungsschutzkonto und Existenzsicherung die Beratungskapazitäten erschöpft sind. Es steigen auch beratungsintensive Gespräche, hier geht es um Immobilienschulden, ehemals Selbstständige, aber auch Klienten mit Sprachdefiziten. Gerade junge Erwachsene verfügen oft über unzureichende Kenntnisse über finanzielle Zusammenhänge. Hier ist auch eine intensive Haushaltsberatung notwendig und Nachhilfe im Rahmen der Finanzkompetenz.
1.2 Aussicht: Trotz der positiven Wirtschaftsentwicklung bleibt die Anzahl der überschuldeten Menschen konstant hoch und beträgt derzeit 6,7 Millionen (Quelle: Schuldneratlas 2014/Creditreform). Somit haben derzeit 9,9 % der volljährigen Personen in Deutschland nachhaltige Zahlungsschwierigkeiten, fast also jeder 10. Bundesbürger. Im Vergleich zu 2013 stieg die Überschuldungsquote noch einmal um 1,3 % oder 90.000 Personen trotz sehr niedriger Arbeitslosenzahlen und einer positiven wirtschaftlichen Gesamtentwicklung (Quelle: Schuldneratlas 2014/Creditreform). Wir erwarten daher auch in den kommenden Jahren eine gesteigerte Nachfrage von überschuldeten Menschen. Insbesondere bei jungen Erwachsenen und älteren Menschen ab 60 Jahren stellen wir erhöhte Zugangszahlen fest. 2. Miet- und Energieschuldnerberatung Angemessener Wohnraum und die Versorgung mit Energie gehören zu einem menschenwürdigen Dasein. Immer mehr Menschen in Ingolstadt können aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Mietzahlungen nicht mehr sicherstellen und die Versorgung mit Energie nicht mehr gewährleisten. In unserer Beratung erleben wir, dass Existenzsicherung, und hierzu gehören Wohnen und Energie, einen großen Anteil einnimmt. Dabei geht es immer auch darum, nicht nur denen zu helfen, die bereits in den Brunnen gefallen sind, sondern auch die Beratung von Mietschuldnern und Klienten mit Energieschulden, um drohende Mietkündigungen und Stromsperren zu vermeiden. Seit September 2015 bieten wir deshalb eine spezialisierte Miet- und Energieschuldenberatung mit 8,5 Stunden/Woche über den Eigenmittelfonds des Caritasverbandes Eichstätt an. Allerdings ist dieses Projekt nur auf ein Jahr befristet. Tatsache ist, dass die Mietpreise in Ingolstadt immer stärker steigen und die Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zusehends schwieriger wird. Menschen, die einmal ihre Wohnung verloren haben, sind praktisch chancenlos bei der Wohnungssuche. Für die Wohnungsbauunternehmen sind Mietausfälle und Zwangsräumungen erhebliche Kostenfaktoren, somit bringt eine Mietschuldnerberatung auch Vorteile für die Vermieter. Die Stadt Ingolstadt hat außerdem bei Zwangsräumungen oder Wohnraumkündigungen ihre Bürger laut Gesetz mit Notwohnungen zu versorgen. Weiterhin können in begründeten Fällen Miet und Energieschulden vom Jobcenter oder vom Sozialamt auf Darlehensbasis übernommen werden, um den Verlust des Wohnraumes oder Energiesperren zu verhindern. Dies bringt einen Mehraufwand an Arbeit und von finanziellen Mitteln mit sich, der durch eine früh einsetzende und auch aufsuchende Beratung reduziert werden könnte. Unser Beratungsangebot ist somit auch für die Stadt Ingolstadt hilfreich. Auch steigende Energiekosten sind für einkommensschwache Haushalte ein großes Problem. In Deutschland werden pro Jahr ca. 800.000 Strom- und Gassperren ausgesprochen (Quelle: Deutscher Caritasverband). Ein Leben ohne Energie ist in der heutigen Zeit nicht mehr zumutbar, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Bereits jetzt nehmen die Anfragen in unserer Beratungsstelle wegen Miet -und Energieschulden zu. Von Mitte September bis Mitte Dezember 2014 haben 35 Haushalte, davon 14 mit Kindern unser neues Beratungsangebot aufgesucht. In den meisten Fällen konnten wir durch eine intensive Zusammenarbeit mit Vermietern, Energieversorgern, Jobcenter und Sozialamt das Mietverhältnis sichern und die Energiezufuhr erhalten oder wieder gewährleisten. Da hinter Miet und Energieschulden meist andere Schulden vorhanden sind, braucht es hier eine ganzheitliche Beratung, die das gesamte Lebensumfeld in die Beratung einbezieht. Ziel soll eine dauerhafte Verbesserung der sozialen und finanziellen Situation sein, um die Selbsthilfekräfte der Klienten zu fördern und sie zu befähigen, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen. Seite: 2 von 6
3. Pfändungsschutzkonto Bei den Beitreibungsmaßnahmen, welche Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung anwenden, erfreut sich die Kontopfändung bei den Gläubigern großer Beliebtheit. Dementsprechend häufig ist sie im Beratungsalltag anzutreffen. Um den Betroffenen einen Schutz vor Kontopfändungen zu bieten und ihnen ihr Existenzminimum zum Überleben zu sichern, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Umwandlung eines normalen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschaffen. Dieses Konto schützt einen Sockelbetrag in Höhe von derzeit 1.045,04, welcher nicht gepfändet werden kann. Hat der Schuldner Familienangehörigen denen er nachweislich zum Unterhalt verpflichtet ist, lässt sich der Sockelbetrag dementsprechend anheben. Für eine solche Erhöhung benötigt der Schuldner eine Bescheinigung, welche ihm z.b. eine anerkannte Schuldnerberatung ausstellen kann. Die Möglichkeit, für ein Pfändungsschutzkonto Bescheinigungen zu erstellen, bringt für die Schuldnerberatung sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen zählt, dass wir hierdurch zu Klienten Kontakt aufnehmen, welche sich ohne die Regelung erst viel später oder gar nicht an uns gewendet hätten. Wir sind dadurch in der Lage, den Betroffenen schnell und effektiv zu helfen. Die Kehrseite ist natürlich, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Arbeitsbelastung handelt. Mit der Ausstellung der Bescheinigung ist eine Prüfung der Familienverhältnisse sowie der gesetzlichen Unterhaltszahlungen notwendig, welch einen nicht unbedeutenden Zeitaufwand darstellt. Zudem wird von den Klienten sofort Hilfe benötigt, weshalb für solche Tätigkeiten kurzfristige Termine und freie Sprechzeiten notwendig sind. Im Jahr 2014 wurden von uns insgesamt 126 Bescheinigungen für ein P-Konto ausgestellt. Nicht mitgezählt wurden dabei Beratungen, bei welchen wir keine Bescheinigung ausstellen konnten, weil es die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zugelassen haben. Diese Fälle werden oftmals mit unserer Unterstützung an das Amtsgericht zur weiteren Prüfung weitergeleitet. 4. Insolvenzberatung Unsere Beratungsstelle ist eine staatlich anerkannte geeignete Stelle nach 305 Insolvenzordnung der Regierung von Oberbayern. Dies bedeutet, dass sie Bescheinigungen über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern erstellt darf. Erst wenn ein ernsthafter außergerichtlicher Sanierungsversuch gescheitert ist, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung zu stellen. Wobei der Vorrang immer einer außergerichtlichen Einigung gilt. Die Insolvenzberatungsstelle wird derzeit finanziell gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Hier sind Bestrebungen im Gange, die Finanzierung von Sozialberatung für Schuldner und Insolvenzberatung in die Hand der Kommunen zu geben. Derzeit finden Gespräche des Staatsministeriums mit dem Landkreis und Städtetag statt. Für den Schuldner ist der Beratungszugang kostenfrei. Die Ratsuchenden werden bei der Sanierung ihrer wirtschaftlichen Situation und bei der Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse unterstützt und es wird versucht, ihr Selbsthilfepotential zu stärken. Nach Ermittlung von Eckdaten wie Gesamtverschuldung, Einkommenshöhe, Familienstand und weitere beruflicher Entwicklung wird gemeinsam mit dem Schuldner ein Rückzahlungskonzept erarbeitet. Erst wenn dies scheitert, kann der Klient einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Auch hier benötigen viele Klienten unsere weitere Unterstützung, um das Verfahren erfolgreich mit einer Restschuldbefreiung abschließen zu können. Durch die Änderungen der Insolvenzordnung ab Juli 2015 stellen wir einen erhöhten Beratungsbedarf fest. Jetzt muss die Insolvenzfähigkeit der Klienten noch stärker geklärt werden, um das Scheitern des Verfahrens zu verhindern und keine unnötigen Kosten für die Klienten und die Staatskasse zu produzieren. Seite: 3 von 6
5. Beratungszahlen Für die Sozialberatung der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt liegen für das Jahr 2014 folgende Fallzahlen vor: 5.1 Anzahl und Geschlecht Im Jahr 2014 wurden insgesamt 452 Haushalte (nicht Personen) beraten. Von diesen Haushalten waren die Hauptansprechpartner zu 46 % weiblich und entsprechend 54 % männlich. Bei 60 % handelt es sich um Kurzberatungen (bis zu 2 Beratungen). Bei 40 % kommt es zu einer längerfristigen Beratung (ab 3 Beratungen), wobei in besonders gelagerten Fällen die Klienten auch mehr als 10 mal die unsere Stelle aufsuchen und das manchmal über mehrere Jahre. 5.2 Kinderzahl Die durchschnittliche Kinderzahl pro Haushalt ist in diesem Jahr auf unter ein Kind gefallen. Natürlich handelt es sich hier nur um einen Mittelwert. Viele Familien mit Kindern in der Schuldnerberatung haben zwei bis drei Kinder. Diesen steht ein großer Anteil alleinstehender Klienten gegenüber. Zudem werden ältere Menschen, welche zunehmend zur Schuldnerberatung kommen, und deren Kinder bereits erwachsen sind, als kinderlos gezählt. 5.3 Migrationshintergrund Von den Hilfesuchenden hatten 48 % einen Migrationshintergrund. Damit sind sie im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung überproportional betroffen. 5.4 Verschuldungshöhe Die durchschnittliche Schuldenhöhe lag bei ca. 29.000,00 Euro und im Schnitt bei sechs Gläubigern. Allerdings haben wir auch Klienten mit über 100000 Schuldenhöhe in der Beratung, wobei öfters 15 Gläubiger und mehr vorkommen. Der Jahresrekord im Jahr 2014 lag bei 34 Gläubiger. 5.5 Altersverteilung in der Beratung Das Alter der von Überschuldung betroffen Menschen verteilt sich von 18 bis auf über 70 Jahre, wenngleich das mittlere Alter zwischen 30 und 50 Jahren den größten Anteil der Ratsuchenden mit über 50 Prozent ausmacht. Im Durchschnitt lag das Alter der Ratsuchenden im Jahr 2013 bei 41 Jahren. 12 % der Hilfesuchenden waren älter als 60 Jahre. Damit ist die Zahl im Vergleich zu den letzten vier Jahren gestiegen. Gerade in der Insolvenzberatung kann festgestellt werden, dass zunehmend auch ältere Personen diese in Anspruch nehmen müssen. 5.6 Darstellung des Haupteinkommens der Klienten in der Beratung Ca. 50 % der Klienten leben von Leistungen, die gerade das Existenzminimum abdecken. Genannt wird bei der Aufzählung die Einkommensart, welche als Haupteinkommen anzusehen ist. Seite: 4 von 6
Sonstige (nicht erwerbstätig) Rentner/Pensionäre Studenten/Auszubildende Arbeitnehmer/Beamte Selbständig Sozialhilfe (SGB XII) ALG 2 (SGB II) ALG 1 (SGB III) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 5.7 Die häufigsten angegebenen Verschuldungsursachen in der Beratung Da die Verschuldung meist mehrere Gründe hat, werden hier die Ereignisse gewertet, welche im gemeinsamen Gespräch als die Hauptursache der Verschuldung erkannt wurde. Dieser Vorgehendweise wurde gewählt, um das Ergebnis in Form eines Schaubildes darstellen zu können. Hierzu mussten die Verschuldungsursachen in Kategorien gebündelt werden. In dieser Kategoriengruppe können sich die unterschiedlichsten Personen mit den verschiedensten Lebenswegen wiederfinden. Es ist ersichtlich, dass Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung/Scheidung, prekäre Arbeitsverhältnisse, eine mangelnde finanzielle Allgemeinbildung und unangemessenes Konsumverhalten die Hauptursachen für Überschuldung sind. Mit prekären Arbeitsverhältnissen sind vor allem Zeitarbeit, befristete Arbeitsverträge und Mini-Jobs gemeint. Tod des Partners Straffäligkeit Fehlende finanzielle Allgemeinbildung Bürgschaft Gescheiterte Immobilienfinanzierung Unwirtschaftliche Haushaltsführung Gescheiterte Selbständigkeit Haushaltsgründung/Geburt eines Kindes Krankheit Sucht Konsumverhalten Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit Scheidung, Trennung längerfristiges Niedrigeinkommen 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Seite: 5 von 6
6. Ausblick und Perspektiven Bei weiterhin konstant hohen Beratungszahlen wird eine ganzheitliche Sozialberatung für Schuldner weiterhin ein wichtiger Baustein im Ingolstädter Beratungsangebot sein. Durch die gute und effektive Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Sozialamt gelingt es immer öfter, Menschen so früh wie möglich für eine Schuldenberatung zu motivieren. Immer häufiger suchen auch Menschen über 60 Jahre unsere Stelle auf, Überdurchschnittlich hoch ist auch die Zahl der Alleinerziehenden. Oftmals geht es hier um ehebedingte Schulden oder Schulden aus Liebe für einen ehemaligen Partner/In. Immer mehr Klienten haben vollständig den Überblick über ihre finanzielle Situation verloren. In besonders gravierenden Fällen regen wir auch eine gesetzliche Betreuung beim Betreuungsgericht an. Sehr wichtig ist, Klienten einen kurzfristigen Termin anbieten zu können, da es in vielen Fällen zunächst um die Sicherung der Existenz geht. Die Haushaltsplanung zeigt oft in erschreckender Weise die mangelnde finanzielle Allgemeinbildung der Klienten und die Verlockungen unserer Konsumgesellschaft. Aber auch fragwürdige Finanzierungen bestimmter Institute sind manchmal kaum nachvollziehbar. Schuldnerberatung ist Sozialberatung und bezieht den ganzen Menschen, nicht nur die Zahlen, mit ein. Deshalb grenzen wir uns auch von sogenannten gewerblichen Schuldnerberatungen deutlich ab. Durch eine mögliche Zusammenlegung der Finanzierung von Sozialberatung von Schuldnern und Insolvenzberatung in einer Hand kommen möglicherweise neue Chancen, aber auch Risiken auf uns zu. Hier gilt es aufmerksam, die weitere Entwicklung zu verfolgen. Zum Schluss bedanken wir uns bei der Stadt Ingolstadt für die sehr gute Zusammenarbeit und die finanzielle Zuwendung für die Stelle. Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass nicht unerhebliche Eigenmittel der Caritas eingebracht werden, um das Beratungsangebot in dieser Qualität und Quantität anbieten zu können. Seite: 6 von 6