Leitfaden für Beratungsstellen
Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop mail@gib.nrw.de www.gib.nrw.de April 2015 2
Vorbemerkung Dieser Leitfaden dient als Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater im Rahmen des Angebots Bildungsbedarfsermittlung für Unternehmen. Er soll dabei unterstützen, eine qualitativ gute Beratung durchzuführen. Im Leitfaden wird kurz skizziert, wie eine mögliche Bildungsbedarfsermittlung schrittweise in einem Unternehmen erfolgen kann. Hierfür wurden einige Fragen entwickelt, die dabei unterstützen sollen, die geeigneten Weiterbildungsangebote für das zu beratene Unternehmen zu ermitteln. Dabei wird sowohl auf akute und manifest vorhandene Qualifizierungsdefizite als auch auf prospektive Qualifizierungsherausforderungen, die mit geplanten Verbesserungen und Modernisierungen der betrieblichen Abläufe zusammen hängen, eingegangen. Außerdem gibt der Leitfaden praktische Hinweise zur Angebotsrecherche und informiert über mögliche Förderungen für Unternehmen. 3
Bildungsbedarfsermittlung Das Angebot der Bildungsbedarfsermittlung richtet sich grundsätzlich an alle Unternehmen mit Arbeitsstätten in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten. Die Beratung soll Unternehmen darin unterstützen, auf den Betrieb bezogene Fortbildungsbedarfe zu ermitteln und die Arbeitsmarktchancen des einzelnen Beschäftigten zu verbessern. Deshalb sind bei der Auswahl allgemein auf dem Arbeitsmarkt nutzbare Weiterbildungsinhalte solchen vorzuziehen, die rein arbeitsplatz- bzw. betriebsbezogen sind. 1. Basisdaten des Unternehmens erfragen Der Berater/die Beraterin sollte zunächst die Daten des Unternehmens erfassen und erfragen, wie viele Beschäftigte im Unternehmen tätig sind. Bezeichnung des Unternehmens Branche Geschäfts-/Tätigkeitsfelder und Leistungsschwerpunkte Personalstruktur Anzahl der Beschäftigten insgesamt 2. Wo sind in letzter Zeit Schwierigkeiten aufgetreten und welche Verbesserungen sind kurz- und mittelfristig erforderlich? Um einen groben Überblick zu erhalten, in welchen Funktionseinheiten des Unternehmens Verbesserungs- und Qualifizierungsbedarfe bestehen, sollten zunächst die Schwachstellen in den einzelnen Unternehmensbereichen erfasst werden. Indikatoren für Schwachstellen sind z. B.: Umsatzrückgang und nachlassende Nachfrage Hakelige Prozessabläufe Abgebrochene Projekte Negatives Feedback von Kunden/Reklamationen 4
Verlustquellen/Fehlproduktion Qualitätsprobleme Terminschwierigkeiten Hoher Krankenstand Unzufriedenheit von Mitarbeitenden und fehlende Motivation Darüber hinaus sollte gemeinsam mit dem Unternehmen erörtert werden, auf welche Veränderungen sich das Unternehmen kurz- und mittelfristig einstellen muss und welche Maßnahmen es für die Zukunft plant. Stichworte für die Fragen des Beraters/der Beraterin: Marktentwicklung Auftragsrückgänge Gesetze/Vorschriften Neue Technologien und Verfahren Mehr Konkurrenz Modernisierung betrieblicher Abläufe usw. Nachdem der Kontext ermittelt wurde, in dem es zu kurz- und mittelfristigen Veränderungen kommen wird, wird gemeinsam mit dem Unternehmen überlegt, welche Schritte geeignet sind, um sich den sich verändernden Gegebenheiten anzupassen. Der Berater/die Beraterin hält aus dem Gespräch mit der Unternehmensleitung/den Personalverantwortlichen die Ergebnisse zu Problemen und Ursachen sowie zu betroffenen Mitarbeitergruppen bzw. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fest: Probleme Notwendige Maßnahmen Betroffene Mitarbeitergruppen/einzelne Beschäftigte 5
Klicken Sie hier, um den Berichtstitel einzugeben. 3. Qualifizierungsbedarfe zu aktuellen Schwachstellen und künftigen Maßnahmen des Unternehmens Welche Anforderungen in Bezug auf die Qualifikation ergeben sich? Hier geht es darum, mit den Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen im Unternehmen mögliche Qualifizierungsbedarfe für die einzelnen Mitarbeitergruppen bzw. des/der einzelnen Beschäftigten herauszufiltern. Gemeinsam mit dem Unternehmen werden auf Grundlage der ermittelten Schwachstellen und der geplanten Veränderungen zunächst die bisherigen Qualifikationen erfasst und daraus resultierend die Weiterbildungsbedarfe abgeleitet. Berücksichtigt werden dabei Fachkompetenzen (z. B. Berufsabschluss, gewerblich, kaufmännisch, ungelernt), Methodenkompetenzen (z. B. Moderation, Projektmanagement, Gesprächsführung), Soziale Kompetenzen (z. B. Teamfähigkeit, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit) und Persönlichen Kompetenzen (z. B. Selbstbehauptung, Umgang mit Stress, Führung, Sprachen, IT-Kenntnisse). Weiterbildungsbedarfe Bisherige Qualifikation Weiterbildungsbedarf Mitarbeitergruppe Oder einzelne Mitarbeiter 6
Klicken Sie hier, um den Berichtstitel einzugeben. 4. Prioritäten setzen bezogen auf die Qualifizierungsbedarfe Nachdem die Weiterbildungsbedarfe ermittelt wurden, sollte der Berater/die Beraterin gemeinsam mit der Unternehmensleitung/den Personalverantwortlichen festlegen, welche Qualifizierungsbedarfe vorrangig bearbeitet werden sollen. 5. Weiterbildungsangebote empfehlen Der Berater/die Beraterin kann nach der Priorisierung der Qualifizierungsbedarfe mögliche Weiterbildungsangebote bereits im Gespräch empfehlen und schlägt diese der Unternehmensleitung/den Personalverantwortlichen vor. Landesweite, regionale und bundesweite Seminardatenbanken finden Sie auf dem Portal http://www.weiterbildungsberatung.nrw.de/ 6. Fördermöglichkeiten aufzeigen Der Berater/die Beraterin informiert die Unternehmensleitung/den Personalverantwortlichen noch über mögliche Förderzuschüsse. Eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme in der beruflichen Weiterbildung sowie Linkverweise auf Förderdatenbanken finden Sie auf dem Portal http://www.weiterbildungsberatung.nrw.de/ 7. Erstellung eines kurzen Protokolls Der Berater/die Beraterin füllt ein kurzes Protokoll (Vorlage in Papier) mit den wesentlichen Ergebnissen der Beratung aus und lässt es sich vom beratenen Unternehmen gegenzeichnen. Inhalt des Protokolls: Angaben zum Unternehmen Qualifizierungsbedarfe einzelner Beschäftigter Weiterbildungsangebote (Empfehlungen) Die Kopie des Protokolls wird dem beratenen Unternehmen ausgehändigt. Das Original des Protokolls dient der Beratungsstelle als Verwendungsnachweis für die zu beantragenden Beratungspauschalen. 7