Betriebliche Altersversorgung in Zeiten des zunehmenden Wettbewerbs



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Transkript:

Zum Inhalt Inhalt Kapitel... 3 Unterkapitel... 6 Betriebliche Altersversorgung in Zeiten des zunehmenden Wettbewerbs Versorgung der Mitarbeiter von Betriebskrankenkassen Altersversorgung für die Finanzwirtschaft

Bildnachweis Titelfoto: F1 ONLINE

Zum Inhalt Intro Vorwort..........................................................................................................................................................................5 Gesetzliche Neuregelungen im Krankenkassensektor.......................................................................................6 Herausforderungen für die Betriebskrankenkassen...........................................................................................7 Betriebliche Altersversorgung als Instrument zur Mitarbeitergewinnung......................................................8 Der BVV.........................................................................................................................................................................9 Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Effiziente und wirtschaftliche Durchführung......................................................................................................10 Laufende Anpassung an gesetzliche Neuregelungen.......................................................................................11 Planbarkeit der Finanzierung.................................................................................................................................12 Sicherheitsorientierte Kapitalanlage....................................................................................................................13 Ausschluss betriebsfremder Risiken....................................................................................................................14 Bilanzielle Rahmenbedingungen..........................................................................................................................15 Versorgung aus Sicht der Mitarbeiter...................................................................................................................16 Zusammenfassung...................................................................................................................................................17 Lösungsmodelle und Referenzen Modell 1 Externe Versorgung für die Mitarbeiter (BKK Wirtschaft & Finanzen)....................................18 Modell 2 Umfassende Neugestaltung (HypoVereinsbank BKK)..............................................................19 Weitere Referenzen..................................................................................................................................................20 Kontakt........................................................................................................................................................................21 3

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Vorwort Betriebskrankenkassen in Deutschland verbinden Tradition und Moderne. Ursprünglich einem bestimmten Unternehmen verbunden, öffnen sie sich zunehmend weiteren Branchen und Bevölkerungsschichten und müssen hohe regulatorische Anforderungen an ihr Haushaltsbudget erfüllen. Um als Betriebskrankenkasse in diesem anspruchsvollen Umfeld nachhaltig erfolgreich zu sein, wird qualifiziertes und erfahrenes Personal als wesentlicher Erfolgsfaktor immer bedeutender. Aufgrund der demografischen Verhältnisse und angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den entwickelten Industriestaaten ist eine attraktiv gestaltete betriebliche Altersversorgung ein wesentlicher Grundbaustein für eine moderne und zukunftsorientierte Personalpolitik. Die BVV Pensionskasse wurde im Jahr 1909 noch vor Einführung der gesetzlichen Angestelltenversicherung gegründet. Heute ist der BVV die zusätzliche Säule der betrieblichen Altersversorgung im Finanzdienstleistungsbereich. Der BVV hat in seiner Geschichte ähnlich wie die Betriebskrankenkassen den Kreis seiner Mitgliedsunternehmen erweitert. So organisieren unter anderem auch mehrere Betriebskrankenkassen ihre betriebliche Altersversorgung mit dem BVV. Diese Betriebskrankenkassen nutzen das Knowhow und die Effizienz der gemessen am verwalteten Vermögen größten Pensionskasse Deutschlands, um ihre personalpolitischen Ziele zu erreichen. Zugleich finden diese Betriebskrankenkassen mit dem BVV geeignete Lösungen, um den speziellen Anforderungen aus den gesetzlichen Neuregelungen (GKV-OrgWG und KK-Alt- RückV) gerecht zu werden. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir die besonderen Aufgabenstellungen der Betriebskrankenkassen in der betrieblichen Altersversorgung thematisieren und den BVV als kompetenten Partner vorstellen. Die Broschüre soll dabei einen ersten Einblick in unsere Qualifikationen geben und Sie motivieren, mit uns gemeinsam ein passgenaues, individuelles Konzept für Ihre betriebliche Altersversorgung zu entwickeln. Dr. Helmut Aden Mitglied des Vorstandes Rainer Jakubowski Mitglied des Vorstandes 5

Intro Gesetzliche Neuregelungen im Krankenkassensektor Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) und der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV) haben sich umfassende gesetzliche Änderungen für Betriebskrankenkassen ergeben. Auch der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK- VStG) soll Transparenz und Wettbewerb im Krankenkassensektor fördern. Im Einzelnen: GKV-OrgWG und KK-AltRückV Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV regelt in Verbindung mit der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung vor allem folgende Bereiche neu: Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen Annäherung der Rechnungslegungsvorschriften an das Handelsgesetzbuch Pflicht zur Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen) Damit die Krankenkassen durch die neuen Regelungen finanziell nicht zu stark belastet werden, ist eine Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen, die bis zum 31.12.2049 zu erfüllen sind, gesetzlich nicht gefordert. Erst für ab dem Jahr 2050 zu erfüllende Versorgungsanwartschaften beziehungsweise -verpflichtungen ist schrittweise ein Deckungskapital aufzubauen. Die bilanzielle Bewertung erfolgt dann gemäß den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (Diskontierungszins: 4,25 Prozent, Gehaltstrend: 1,5 Prozent, Rententrend: 1 Prozent, Bilanzierung des Deckungsvermögens erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert). Vor dem Jahr 2050 erfolgt eine Bilanzierung der Pensionsrückstellungen nur dann, wenn eine freiwillige (Teil-)Deckung vorgenommen wurde. Der Betrag der Rückstellung entspricht dann der Höhe des vorhandenen Deckungskapitals. GVK-VStG (Entwurf) Ein zentrales Element des Entwurfs des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Ausweitung der Transparenzanforderungen an die Finanzen der Krankenkassen. Diese sollen künftig jährlich die wesentlichen Ergebnisse ihrer Rechnungslegung erstellen und im Internet veröffentlichen. Adressat dieser Veröffentlichungen sind einerseits die Versicherten, denen damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage bei der Krankenkassenwahl eingeräumt wird. Andererseits werden finanzielle Schieflagen durch diese erweiterten Offenlegungspflichten gegebenenfalls früher erkannt, sodass Schließungen vermieden und Haftungsrisiken reduziert werden können. Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung Die Finanzierung muss bei internen Betriebsrentensystemen (Direktzusagen) schrittweise durch das Aufbauen von Deckungskapital sichergestellt und offengelegt werden. Auch die Zahlungsströme bei einer extern finanzierten Versorgung der Mitarbeiter sollen transparent, insbesondere auf deren Wirtschaftlichkeit und Effizienz hin, dargestellt werden. Fazit: Die gesetzlichen Neuregelungen werden dazu führen, dass bestehende Betriebsrentensysteme einer Prüfung hinsichtlich Ausfinanzierung, Wirtschaftlichkeit und Effizienz unterzogen werden. 6

Intro Herausforderungen für die Betriebskrankenkassen Die Betriebskrankenkassen sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Der Kostendruck im System der gesetzlichen Krankenversicherung ist immens und erfordert besonders wirtschaftliches Handeln. Regelmäßig wird das System der Krankenversicherung gesetzlich neu geordnet. Andererseits erwarten die Versicherten sehr gute Leistungen von ihrer Krankenversicherung. Betriebskrankenkassen müssen beständig den Spagat zwischen diesen Anforderungen bestehen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des technischen Fortschritts werden die Anforderungen an das Krankenkassensystem weiter zunehmen. Die ständig zunehmende Lebenserwartung sowie rückläufige Geburtenraten betreffen in gleicher Weise auch die Personalpolitik in den Betriebskrankenkassen. Einerseits wird sich der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter verstärken, andererseits werden zusätzliche Maßnahmen für die Bindung von Mitarbeitern zu ergreifen sein. Zielkonflikte bei der Altersversorgung für Mitarbeiter der Betriebskrankenkassen Fazit: Ein Erfolgsfaktor für die Betriebskrankenkassen ist eine planbare und transparente betriebliche Altersversorgung, die gleichzeitig für die Unternehmensbilanz und Ausgabenrechnung kalkulierbar ist. 7

Intro Betriebliche Altersversorgung als Instrument zur Mitarbeitergewinnung Qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren und zu halten ist heute für ein Unternehmen schwerer denn je. Umso wichtiger ist es, geeignete Instrumente zu finden, um sie anzuwerben und an das Unternehmen zu binden. Die betriebliche Altersversorgung stellt insbesondere vor dem Hintergrund der abnehmenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hierfür ein passendes Mittel dar. Betriebliche Altersversorgung ist attraktiv Durch das Absinken des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung nimmt die betriebliche Altersversorgung einen wichtigen Stellenwert für die Mitarbeiter ein, stellt diese sich doch im Vergleich zur privaten Vorsorge durch die vielfältigen steuerlichen Fördermöglichkeiten besonders attraktiv dar. Gleichzeitig werden die Anforderungen an den Arbeitgeber immer größer. Diese Herausforderung kann als Chance gesehen werden, sich durch Wahrnehmung der sozialen Verantwortung positiv zu positionieren. Unternehmens entsprechen. Eine zentrale Rolle spielt die Sicherheit der zugesagten Leistungen. Schließlich soll die Rente eine verlässliche, planbare Größe sein. Insbesondere wenn die betriebliche Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger gestaltet wird, kann sie Veränderungen im Arbeitsleben mit vollziehen sei es durch eine gehaltsabhängige Gestaltung bei Karrieresprüngen oder durch die Option, die Versorgung bei einem möglichen Arbeitgeberwechsel fortzuführen. Durch ein Rentenbausteinsystem, bei dem das Versorgungskonto mit jedem gezahlten Beitrag nachvollziehbar ansteigt, wird eine besonders hohe Transparenz und Übersichtlichkeit gewährleistet. Beteiligung an monatlichen Beitragszahlungen Eine hohe Akzeptanz erreicht die betriebliche Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber nicht nur die geeignete Plattform für seine Mitarbeiter zur Verfügung stellt, sondern sich darüber hinaus an den monatlichen Beitragszahlungen beteiligt. Das gewählte Modell der betrieblichen Altersversorgung sollte hierbei den Vorstellungen des Chancen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung aus Unternehmenssicht Fazit: Die Chancen bei der Installation oder Neuausrichtung eines Betriebsrentensystems überwiegen die möglichen Risiken wie Planbarkeit und Komplexität sollten aber in jedem Fall analysiert werden. 8

Intro Der BVV Vor über 100 Jahren wurde die BVV Pensionskasse als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet, damals wie heute mit dem Zweck, sich als mitgliederorientierter Verein ausschließlich der Bereitstellung und effizienten Abwicklung von betrieblicher Altersversorgung für seine Mitglieder zu widmen. Von zentraler Bedeutung sind dabei Transparenz und Mitbestimmung der Mitglieder, die sich zu gleichen Teilen aus den Stimmrechten aller Mitgliedsunternehmen und jedes einzelnen Versicherten zusammensetzt. Es gibt keine externen Anteilseigner, eine Fremdbestimmung des BVV scheidet demnach aus. Im Laufe der Zeit hat sich der BVV auf der Grundlage der Anforderungen und Bedürfnisse seiner Mitglieder weiterentwickelt und bietet heute eine umfangreiche Produkt- und Dienstleistungsplattform. Mit rund 22 Milliarden Euro an verwaltetem Vermögen ist der BVV Versicherungsvereindes Bankgewerbes a.g. Deutschlands größte Pensionskasse. Insgesamt gewährt sie mehr als 435.000 Versicherten und Leistungsempfängern eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, welche die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hervorragend ergänzt. Als Versicherungsverein des Bankgewerbes ursprünglich ausschließlich auf das private Bankgewerbe konzentriert, hat der BVV den Kreis seiner Mitgliedsunternehmen erweitert und bietet seine Leistungen auch weiteren Unternehmen an, die im weiten Feld der Finanzdienstleistungen beheimatet sind. Zu seinen Mitgliedsunternehmen zählen seitdem auch genossenschaftliche Institute, Verbände, Versorgungsanstalten, Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaften, Steuerberater, Versicherungsunternehmen und Makler, wie auch Betriebskrankenkassen. Mit rund 180 Mitarbeitern vereint der BVV in seinem Geschäftshaus in Berlin alle wichtigen Bereiche eines Versorgungsträgers von der Vertragsverwaltung über die Beratung und Betreuung von Arbeitgebern, Versicherten und Leistungsempfängern, die Entgegennahme von Beiträgen und Auszahlung der Leistungen bis hin zur Anlage der Deckungsmittel. Die eingespielten Abläufe ermöglichen eine Kostenstruktur, die sich positiv von der Lebensversicherungsbranche abhebt. Als von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwachte und regulierte Pensionskasse erhebt der BVV keine Provisionszahlungen und Abschlusskosten. Der BVV besteht aus drei rechtlich selbstständigen Versorgungsträgern, die in ihrem Zusammenwirken die steuerlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestmöglich kombinieren: BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. (Pensionskasse) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e. V. (rückgedeckte Unterstützungskasse) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG (Pensionsfonds) Fazit: Der BVV ist bestrebt, sein Versorgungsangebot fortlaufend zu verbessern. Dazu gehört auch die Gewinnung neuer Mitglieder, um das Versichertenkollektiv weiter zu stärken. Im Fokus des Handelns steht jederzeit die umfassende Betreuung der Mitglieder. 9

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Effiziente und wirtschaftliche Durchführung Anforderungen Gemäß 69 Abs. 3 SGB IV haben Sozialversicherungsträger für alle finanzwirksamen Maßnahmen eine angemessene Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Diesen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt es auch bei der betrieblichen Altersversorgung beziehungsweise bei der Auswahl von Modell und passendem Partner zu beachten. Wie beschrieben, haben die Anforderungen an eine geeignete betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Insofern stehen Unternehmen mit internen Betriebsrentensystemen vor der Herausforderung, internes Know-how über die Pensionszusagen vorzuhalten. Leistungen des BVV Durch unsere Spezialisierung auf die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung für die Bank- und Finanzdienstleistungsbranche können wir betriebliche Versorgungssysteme mit hoher Effizienz verwalten. Die wichtigsten Aspekte: Keine Zusatzkosten: Der BVV erhebt keine Provisionszahlungen und Abschlusskosten. Die anfallenden Verwaltungskosten für unseren Service sind mit den monatlichen Beiträgen vollständig abgegolten. Geringer Verwaltungskostensatz: Der BVV kann mit einem Verwaltungskostensatz in Höhe von 1,4 Prozent der Beitragseinnahmen im Jahr 2010 eine deutlich bessere Kostenstruktur aufweisen als die Branche der Lebensversicherer (Durchschnitt 2,4 Prozent in 2010, Quelle: GDV). Rentenleistung: Der BVV übernimmt die Rentenfestsetzung, -auszahlung und -anpassung. Persönlicher Ansprechpartner: Der BVV benennt Ihnen einen zentralen Ansprechpartner, der sich um alle Wünsche und Anforderungen Ihres Unternehmens kümmert. Informationsdienste und Schnittstellen: Der BVV informiert laufend zu allen maßgeblichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, verfügt außerdem über ein umfangreiches Informationsangebot im Internet und bietet verschiedene Möglichkeiten zum Datenaustausch mit seinen Mitgliedern. Informationsveranstaltungen für Ihre Mitarbeiter: Der BVV bietet an, Ihre Mitarbeiter über die Vorteile der BVV-Versorgung zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsversammlung zu informieren. PSV-Testat: Der BVV erstellt Ihnen jährlich ein kostenfreies PSV-Testat als zusätzliche Serviceleistung. Versorgungsausgleich: Der BVV übernimmt die Teilung der Versorgungsansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Ihr Unternehmen ist hier nicht mehr beansprucht. 10

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Laufende Anpassung an gesetzliche Neuregelungen Anforderungen Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) und der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV) rückt die betriebliche Altersversorgung stärker in den Fokus der Betriebskrankenkassen. In den gesetzlichen Neuerungen werden vor allem die folgenden Bereiche geregelt: Die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen Die Annäherung der Rechnungslegungsvorschriften an das Handelsgesetzbuch Die Pflicht zur Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen) Der Entwurf des GKV-VStG fordert zudem eine deutliche Ausweitung der Offenlegungspflichten hinsichtlich der Rechnungslegung von Krankenkassen. Singuläre Vorgehensweisen beziehungsweise der Verzicht auf eine solide Finanzierung der Pensionsverpflichtungen können den Wettbewerb unter den offenen Kassen beeinträchtigen. Die Insolvenzfähigkeit führt zu Haftungsrisiken für die Gewährträger. Gerät eine Betriebskrankenkasse in Zahlungsschwierigkeiten, haften in erster Linie die übrigen Krankenkassen derselben Kassenart, die Betriebskrankenkassen. Bei internen Betriebsrentensystemen ist der Arbeitgeber zusätzlich für die Umsetzung gesetzlicher Neuerungen bezüglich der betrieblichen Altersversorgung zuständig. Zusätzlicher Administrationsaufwand entsteht beispielsweise für die Umsetzung: der Ausweitung der Informationspflichten des Arbeitgebers bezüglich der Versorgungsanwartschaften. des gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung. der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze vom Alter 65 auf 67. des Versorgungsausgleichsgesetzes, welches die Teilung von Versorgungsanwartschaften nach einer Scheidung neu regelt. der Urteile zur Gleichbehandlung (Unisex-Tarife). Aufgrund dieser zunehmenden Komplexität der gesetzlichen Vorgaben sowie des damit verbundenen erhöhten administrativen Aufwands entscheiden sich viele Arbeitgeber, ihre betriebliche Altersversorgung über einen externen Versorgungspartner abzuwickeln. Leistungen des BVV Pensionsverpflichtungen in Form einer Versorgung beim BVV sind zu jeder Zeit periodengerecht ausfinanziert. Demnach bergen sie keine Haftungsrisiken für die übrigen Betriebskrankenkassen. Aufgrund seiner hohen Spezialisierung sind die Lösungsmodelle des BVV vollständig auf die aktuellen Rahmenbedingungen zugeschnitten. Gesetzliche Neuregelungen werden laufend überwacht und per Rundschreiben an die Mitglieder kommuniziert. Erforderliche Anpassungen werden dann im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung gemeinsam auf den Weg gebracht. 11

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Planbarkeit der Finanzierung Anforderungen Neben den positiven Effekten einer betrieblichen Altersversorgung ist diese auch mit finanziellem Aufwand verbunden, wenn der Arbeitgeber sich an den monatlichen Beitragszahlungen beteiligt. Da Sozialversicherungsträger wie Betriebskrankenkassen gemäß 80 SGB IV stets ein ausreichendes Maß an Liquidität sicherstellen müssen, gilt es, die Aufwände planbar zu gestalten. Gleiches gilt hinsichtlich der zunehmenden Transparenzanforderungen an die Rechnungslegung. Demnach sollte der finanzielle Aufwand in Form der zukünftig aufzuwendenden Beitragszahlungen nicht von äußeren Einflüssen wie beispielsweise der Entwicklung von Kapitalmärkten oder der Lebenserwartung abhängig sein. Auch die Dauer der finanziellen Aufwendungen sollte absehbar sein, so dass mit Ausscheiden von Mitarbeitern für den ehemaligen Arbeitgeber keine weiteren Liquiditätsabflüsse entstehen. Direktzusage: Biometrische Ereignisse führen zu unplanmäßigem Aufwand Bei internen Betriebsrentensystemen (Direktzusagen) ist eine valide finanzielle Planung nur eingeschränkt möglich, da zum Beispiel Invaliditätsfälle das Unternehmen unvorhersehbar belasten können. In noch stärkerem Umfang wirkt sich eine die getroffenen Annahmen übersteigende Lebenserwartung aus, da in diesem Fall die Dauer der Pensionszahlungen den finanziellen Gesamtaufwand erhöht. Leistungen des BVV Mit dem BVV als Versorgungspartner ist die betriebliche Altersversorgung transparent und langfristig planbar. Denn der BVV gewährt Leistungen im Rahmen von beitragsorientierten Leistungszusagen: Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter lediglich die monatlichen Beiträge in der Regel ein fest vereinbarter Prozentsatz des Bruttogehalts. Das Rentenbausteinsystem des BVV wandelt jeden Beitrag in einen festen Rentenbaustein um. Die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Invalidität und Tod) trägt die aus über 435.000 Versicherten und Leistungsempfängern bestehende Gemeinschaft des BVV, es entstehen keine unplanmäßigen Aufwände für das Unternehmen. Über die Beitragszahlung hinausgehende Aufwendungen fallen für den Arbeitgeber nicht an. Sämtliche Dienstleistungen des BVV, wie zum Beispiel die jährliche Erstellung des PSV-Testats, die Kommunikation mit Versicherten und Leistungsempfängern, die Abwicklung des Versorgungsausgleichs als auch die spätere Auszahlung der Renten bietet der BVV ohne Zusatzkosten an. 12

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Sicherheitsorientierte Kapitalanlage Anforderungen Von der Kapitalanlage eines Versorgungsträgers versprechen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sicherheitsorientierte Anlagepolitik, verbunden mit guten Renditechancen. Die zugesagten Leistungen sollen in vollem Umfang gewährt werden können und zudem eine attraktive Verzinsung beinhalten. Für (Betriebs-)Krankenkassen gelten darüber hinaus besondere Vorschriften zur Wertbeständigkeit der Vermögensanlage gemäß 80 SGB IV. Danach ist oberstes Gebot die Sicherung der Vermögensanlage. Leistungen des BVV Im Mittelpunkt der Kapitalanlage des BVV steht die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Leistungsempfängern mit der größtmöglichen Sicherheit. Die langfristige Sicherung und Steigerung der Finanzkraft und Risikotragfähigkeit des BVV, in Verbindung mit der Erwirtschaftung einer stabilen und attraktiven Rendite des Portfolios, ist somit das oberste Ziel der Anlagepolitik. Der BVV überprüft und optimiert permanent seine Vermögensanlagestruktur. Neue Anlagemöglichkeiten in sämtlichen Assetklassen werden dahingehend analysiert, ob sie einen nachhaltigen Beitrag zur Renditeverbesserung und Risikostreuung des Gesamtportfolios liefern können. Die Kapitalanlage der regulierten BVV Pensionskasse unterliegt den Vorgaben und der Kontrolle durch die BaFin. Zusammensetzung der Kapitalanlagen des BVV Die Kapitalanlagestrategie haben wir mit dem Bundesversicherungsamt in Bonn abgestimmt. Hierbei wurde bestätigt, dass die Strategie den Anforderungen an die Vermögensanlage nach 80 SGB IV entspricht. 13

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Ausschluss betriebsfremder Risiken Anforderungen Der Umfang der gewährten Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung hängt zum einen von der Höhe der Versorgung ab, zum anderen von der Dauer der Rentenzahlung. Bei einer lebenslang vereinbarten Pensionsleistung ist folglich die Lebenserwartung ein wichtiger Parameter. Um bei einem internen Betriebsrentensystem die Summe der Pensionsverpflichtungen zu quantifizieren und bei einer Rückstellungsbildung zu berücksichtigen, werden allgemeine biometrische Daten für die Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung verwendet. Diese Grundlagen (in der Regel Heubeck 2005 G ) stellen den besten Schätzwert für die Gesamtbevölkerung Deutschlands dar, sind aber nur eingeschränkt auf Unternehmen bestimmter Branchen anwendbar. Demografische Trends durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt Kaufmännische Angestellte weisen beispielsweise eine höhere Lebenserwartung als andere Arbeitnehmer auf. Insofern ist davon auszugehen, dass die nach Heubeck 2005 G gebildete Rückstellung bei kaufmännischen Unternehmen nicht ausreichend dotiert ist. Leben die Pensionäre länger als angenommen, könnte das eine zusätzliche Belastung für den ehemaligen Arbeitgeber bedeuten. Zudem besteht insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen das Risiko, dass Invaliditätsfälle das Unternehmen bereits vorab finanziell belasten. Leistungen des BVV Der BVV hat aus seiner über 100-jährigen Erfahrung eigene biometrische Annahmen abgeleitet, die speziell für den Banken- und Finanzdienstleistungssektor gelten. Diese bilden nach unserer Erfahrung die Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten von Angestellten kaufmännischer Berufe zutreffender und sicherer ab, als die Daten der Gesamtbevölkerung. Weiterhin kann die BVV Pensionskasse mit ihren mehr als 435.000 Versicherten und Leistungsempfängern die biometrischen Risiken, wie Langlebigkeit, Invalidität beziehungsweise Tod, im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen wirtschaftlich besser ausgleichen. Die Auskömmlichkeit der biometrischen Annahmen unterliegt der Prüfung und Aufsicht durch die BaFin. 14

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Bilanzielle Rahmenbedingungen Anforderungen In den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend zu einer bilanzneutralen betrieblichen Altersversorgung zu erkennen. Interne Versorgungszusagen (Direktzusagen) sind bei Unternehmen der freien Wirtschaft bilanzierungspflichtig und belasten als Verbindlichkeiten die Unternehmensbilanz. Durch die im Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG) sowie der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV) getroffenen Regelungen sind zukünftig auch (Betriebs-)Krankenkassen betroffen, sofern diese bis 2050 ihre internen Versorgungszusagen nicht mit Deckungskapital hinterlegt haben. Bilanzierungspflichten Bevorzugt werden daher überwiegend extern finanzierte Lösungsmodelle der betrieblichen Altersversorgung, welche sich nicht in der Handelsbilanz niederschlagen. Leistungen des BVV Eine betriebliche Altersversorgung über den BVV ist als so genannte mittelbare Versorgungszusage in der Regel bilanzneutral (Art. 28 EGHGB). Dabei ist es unerheblich, ob die Zusage über die BVV Unterstützungskasse, den BVV Pensionsfonds oder die BVV Pensionskasse erteilt wird. Für bestehende interne Direktzusagen kann durch eine Auslagerung auf den BVV eine Bilanzneutralität erreicht werden. 15

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Versorgung aus Sicht der Mitarbeiter Anforderungen Im Zuge des absinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die betriebliche Altersversorgung zu einem wichtigen Bestandteil des Alterseinkommens geworden. Sie hat sich von einer freiwilligen Sozialleistung des Arbeitgebers hin zu einem festen Bestandteil im Arbeitsverhältnis entwickelt und hat aus Sicht der Mitarbeiter heute Entgeltcharakter. Neben Höhe und Umfang spielt vor allem die Sicherheit der zugesagten Leistungen eine entscheidende Rolle. Eine einmal versprochene Versorgungsleistung sollte verlässlich und darüber hinaus mit einer attraktiven Verzinsung verbunden sein. Um die Altersversorgung jederzeit transparent und flexibel zu gestalten, sind die regelmäßige Information der Versorgungsberechtigten sowie die Möglichkeit der Fortführung einer bestehenden Versorgung erforderlich, zum Beispiel bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes. Leistungen des BVV Die BVV Kompaktvorsorge beinhaltet eine lebenslange Altersrente, eine finanzielle Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenleistung für die Familie. Dabei profitieren die Versicherten von dem hervorragenden Beitrags-/Leistungsverhältnis, das zum einen auf den effizienten Strukturen und dem Verzicht auf Abschlusskosten sowie zum anderen auf den überdurchschnittlichen Erträgen der sicherheitsorientierten Kapitalanlage beruht. Der BVV bietet den Mitarbeitern ein hohes Maß an Flexibilität und Transparenz: Wechselt ein Mitarbeiter zu einem neuen Arbeitgeber, kann er die BVV-Versorgung bei diesem fortführen. Hierbei ist die Branche des neuen Unternehmens unerheblich. Die BVV-Versorgung kann auch während der Elternzeit oder bei vorübergehender Arbeitslosigkeit mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden. Durch die jährliche Renteninformation, die der BVV seinen Versicherten übersendet, ist der Versicherte jederzeit über den Stand seiner erreichten und erreichbaren Ansprüche informiert. Mit dem BVV steht ein zentraler Ansprechpartner für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Die nachgelagerte Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung eröffnet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, während der Ansparphase Beiträge lohnsteuerfrei einzuzahlen. Im Rahmen ergänzender Produkte können die Mitarbeiter als Mitglieder des BVV die steuerlichen Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung mit Eigenbeiträgen voll ausschöpfen. > Rechenbeispiel: Investiert ein 35-jähriger Arbeitnehmer ab dem 1. Dezember 2011 monatlich 150 Euro in die BVV Kompaktvorsorge (Tarif DN), erhält er mit 65 Jahren bei einer angenommenen jährlichen Gesamtverzinsung von 4,2 Prozent eine mögliche monatliche Rente von 351,60 Euro. Die garantierte monatliche Rente (ohne mögliche Überschüsse) beträgt 261,55 Euro. 16

Aktuelle Anforderungen an die Betriebskrankenkassen Zusammenfassung Die betriebliche Altersversorgung stellt einen wichtigen Bestandteil eines attraktiven Vergütungssystems dar und hilft einem Unternehmen, qualifiziertes Personal anzuwerben und zu binden. In seiner über 100-jährigen Geschichte hat sich der BVV darauf spezialisiert, für seine Mitglieder eine passgenaue Versorgung zu gewährleisten. Das bedeutet für den Arbeitgeber eine planbare und aufwandsarme Abwicklung mit umfassendem Service, für den Arbeitnehmer eine flexible und transparente Versorgung mit einem hervorragenden Beitrags-/Leistungsverhältnis. In seiner Rechtsform als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit agiert der BVV an der Schnittstelle aus kostenorientierter Ein-Firmen-Pensionskasse und wettbewerbsorientiertem Lebensversicherer. Dabei vereint er die Vorteile beider Systeme. Der BVV bietet ausschließlich provisionsfreie Produkte, verzichtet auf Abschlusskosten und kann am Markt durch seine effizienten Strukturen und sehr geringen Kosten der Vertragsverwaltung profitieren. Ergebnis > Angebot eines modernen Betriebsrentensystems: BVV als tragende Säule betrieblicher Altersversorgung im Finanzdienstleistungssektor > Effizientes Versorgungssystem: Verzicht auf Abschlusskosten und sehr niedriger Verwaltungskostensatz > Umfangreiches Serviceangebot: Der BVV übernimmt die vollständige Betreuung der Versicherten und Leistungsempfänger > Hohe Planungssicherheit bei der Finanzierung: Beiträge/Beitragssätze sind festgeschrieben, eine Mitarbeiterbeteiligung ist möglich > Kapitalanlage erfüllt Anforderungen der Versicherungsaufsicht: Sicherheitsorientierte Kapitalanlage des BVV mit stabiler Verzinsung auf hohem Niveau > Ausschluss betriebsfremder Risiken: Biometrische Risiken (Invalidität, Langlebigkeit und Tod) werden vom BVV getragen > Bilanzneutralität: Das Versorgungssystem ist in der Regel bilanzneutral und berücksichtigt die regulatorischen Anforderungen > Akzeptanz der Mitarbeiter: Der BVV bietet ein hervorragendes Beitrags-/Leistungsverhältnis sowie eine Mitnahmeoption beim Arbeitgeberwechsel 17

Lösungsmodelle und Referenzen Modell 1 Externe Versorgung für die Mitarbeiter Am Beispiel der BKK Wirtschaft & Finanzen (30 Mitarbeiter, Tendenz steigend) Anforderungen Attraktive betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter Aufwandsarme und effiziente Durchführung Transparente Zahlungsströme Hohe Versorgungssicherheit Lösung Beitragsorientierte Leistungszusage über den BVV, Rahmenbedingungen der Mitgliedschaft: Monatlich gehaltsabhängiger Beitrag an den BVV, darüber hinaus fallen keine Aufwendungen an Gemeinschaftliche Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (zu je 50 Prozent) Kompakte Absicherung (Altersrente, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung) Die effiziente Versorgung der Mitarbeiter über den BVV verknüpft die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung hervorragend mit den Anforderungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und schafft für beide Seiten ein hohes Maß an Transparenz und Planbarkeit. >> Björn Hansen (Vorstand BKK Wirtschaft & Finanzen): Bei der Auswahl eines geeigneten Versorgungsträgers war es uns wichtig, dass wir einen erfahrenen und professionellen Partner gewinnen können, der uns die Verwaltung und Administration der Betriebsrente vollständig abnimmt. Abgesehen von dem monatlichen Beitrag, den wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern an den BVV leisten, fallen keine Kosten an. Das schafft uns Planungssicherheit bei der Finanzierung, denn auch biometrische Risiken wie unerwartete Invaliditätsfälle oder die steigende Lebenserwartung unserer (heutigen und) künftigen Pensionäre werden vollständig vom BVV getragen und belasten unsere Zahlungsströme nicht. Dass der BVV als mitgliederorientierter Versicherungsverein keine Abschlusskosten erhebt und aufgrund seiner hohen Spezialisierung ein hervorragendes Beitrags-/Leistungsverhältnis bietet, wird von unserer Belegschaft sehr begrüßt. Gleiches gilt für die steuerlichen Einspareffekte. Die weite Verbreitung des BVV in der Finanzwirtschaft sorgt dafür, dass wir anbieten können, eine bei einem früheren Arbeitgeber begonnene Versorgung fortzuführen. << 18

Lösungsmodelle und Referenzen Modell 2 Umfassende Neugestaltung Am Beispiel der HypoVereinsbank BKK (60 Mitarbeiter) Anforderungen Transfer der historischen Direktzusagen auf einen externen Partner Vollständige Ausfinanzierung, kein Nachschussrisiko Übertragung der administrativen Tätigkeiten Attraktive betriebliche Altersversorgung für neu eintretende Mitarbeiter Lösung Einmalbeitrag zur Ablösung der bisherigen Pensionszusagen, einheitliche beitragsorientierte Leistungszusage für zukünftige Ansprüche: Extern finanzierte, einheitliche Versorgung aller Mitarbeiter Nach Umstellung: laufende gehaltsabhängige Beiträge zur weiteren Steigerung Versicherungsförmige Ausfinanzierung: kein Nachschussrisiko Kompakte Absicherung (analog vorheriger Direktzusage) Zur Harmonisierung von historisch gewachsenen, komplexen Zusagesystemen bietet sich die externe Ausfinanzierung an. Bei der Neugestaltung der betrieblichen Altersversorgung erlöschen die bisherigen Zusagen vollständig. An ihre Stelle tritt eine beitragsorientierte Leistungszusage über den BVV. Die bereits erdienten Anwartschaften (Past-Service) werden über den BVV per Einmalbeitrag abgelöst und im Rahmen der versicherungsförmigen Finanzierung zu jeder Zeit vollständig mit Kapital hinterlegt. Die künftigen Ansprüche der bereits vorhandenen und neu eintretenden Mitarbeiter (Future-Service) werden über den BVV gegen laufende Zuwendungen finanziert. >> Dr. Gerhard Rachor (Vorstandsvorsitzender HypoVereinsbank BKK): Bereits in 2008 haben wir beschlossen, unser bis dato internes Betriebsrentensystem in ein modernes, den aktuellen und künftigen Anforderungen gewachsenes System zu überführen. Aufgrund des umfassenden Konzepts und der sehr guten Referenzen haben wir uns für den BVV entschieden. Dessen hohe Spezialisierung auf den Finanzsektor und das kaufmännische Berufsbild passen sehr gut zu unseren Vorstellungen. Gerade als Betriebskrankenkasse stand auch die zusätzliche Versorgungssicherheit aller Belegschaftsgruppen einschließlich der Pensionszusagen der Leitungsebene deutlich im Mittelpunkt unserer Überlegungen. Unsere Mitarbeiter sind froh, mit dem BVV einen weiteren starken Versorgungspartner an ihrer Seite zu wissen. Das BVV-Rentenbausteinsystem hilft unseren Mitarbeitern, jederzeit ein transparenteres Bild ihrer Versorgungsansprüche zu haben. Rückblickend natürlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Krankenkassensektor sind wir sehr zufrieden, alle die betriebliche Altersversorgung betreffenden Maßnahmen an einen zuverlässigen Partner übertragen zu haben. << 19

Lösungsmodelle und Referenzen Weitere Referenzen Mitgliedschaft der Betriebskrankenkasse Deutsche Bank AG im BVV Seit Gründung der BKK Deutsche Bank AG erfolgt die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung im BVV konzerneinheitlich über die Deutsche Bank AG. >> Ute Manthey-Wasserfuhr (Vorstandsvorsitzende der BKK Deutsche Bank AG): Im Konzernverbund der Deutsche Bank AG haben wir uns gern dem BVV- Versorgungssystem angeschlossen, da es aus unserer Sicht die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber hervorragend verbindet. Die betriebliche Altersversorgung hilft uns, qualifiziertes Personal anzuwerben und an das Unternehmen zu binden. Der BVV kümmert sich dabei um die vollständige Administration, so dass für uns kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Auch die Rückmeldungen unserer Mitarbeiter sind durchweg positiv. Dabei stehen gerade in der heutigen Zeit neben dem Beitrags-/Leistungsverhältnis des BVV auch dessen Verlässlichkeit und Transparenz im Mittelpunkt. Dass der BVV von vielen namhaften Unternehmen getragen wird, verleiht unserer betrieblichen Altersversorgung Stabilität und Zukunftssicherheit. << Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis Private Banken: Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank (UniCredit), SEB, Bankhaus Metzler, Sal. Oppenheim Öffentlich-rechtlicher Sektor: HSH Nordbank, WestLB, BayernLB, Deutsche Bundesbank, IBB Berlin Genossenschaftlicher Sektor: Berliner Volksbank, Union Investment Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaften, Steuerberater: KPMG, PwC, Bearing Point Verbände: Prüfungsverband deutscher Banken, Bundesverband deutscher Banken Versorgungswerke: Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer, Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Betriebskrankenkassen: BKK Wirtschaft & Finanzen, BKK Deutsche Bank AG, HypoVereinsbank BKK Seit 2008 bietet der BVV Pensionsfonds die lohnsteuerfreie Übertragung interner Pensionszusagen an. Seitdem haben mehr als 20 Unternehmen (circa 2.000 Versorgungsberechtigte, Volumen circa hundert Millionen Euro) ihre Verpflichtungen auf den BVV transferiert: unter anderem Bethmann Bank AG, Prüfungsverband deutscher Banken, Bank-Verlag Gruppe, readybank AG, HypoVereinsbank BKK, Volksbank eg Sottrum-Ottersberg-Scheeßel 20

Kontakt Die Entscheidung zur Einführung oder Neugestaltung von Betriebsrentensystemen berührt verschiedene Bereiche des Unternehmens. Gemeinsam besprechen wir Ihre Zielvorstellungen und definieren die Rahmenbedingungen. Auf dieser Basis erarbeiten wir ein passendes Lösungsmodell für Ihr Unternehmen, das die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung zielgerichtet mit Ihren Anforderungen kombiniert. Ihre Ansprechpartner Mirko Buchwald Leiter Pensionsmanagement m.buchwald@bvv.de 030 / 896 01-467 Frank Rebenstorff Leiter Produkte f.rebenstorff@bvv.de 030 / 896 01-442 BVV Kurfürstendamm 111 113 10711 Berlin www.bvv.de 21

22 Notizen

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Kurfürstendamm 111 113 10711 Berlin Tel.: 030 / 896 01-591 Fax: 030 / 896 01-419 firmen@bvv.de www.bvv.de L 11