Examen professionnel pour spécialistes de vente avec brevet fédéral Esame per l attestato professionale federale di specialisti in vendita Prüfung 2011 Rechtskunde Prüfungszeit: 90 Minuten Aufgabe Punkte 1 25 2 27 3 18 4 18 5 12 Total 100 Dieser Fall umfasst 10 Seiten inkl. Deckblatt. Bitte kontrollieren Sie, ob Sie den Fall vollständig erhalten haben. Prüfungskommission
Anmerkungen Gestützt auf Ziff. 5.1.6 Wegleitung zur Prüfungsordnung sind folgende Gesetze für die Prüfung zugelassen. Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210) Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (Obligationenrecht, OR; SR 220) Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1) Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb vom 19. Dezember 1986 (UWG; SR 241) Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (Kartellgesetz, KG; SR 251) Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11. Dezember 1978 (Preisbekanntgabeverordnung, PBV; SR 924.211) Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (KKG; SR 221.214.1) Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht vom 18. Juni 1993 (Produktehaftpflichtgesetz, PrHG; SR 221.112.944) Verwenden Sie für die Lösung der Aufgaben die folgenden Aufgaben-/Lösungsblätter von Seite 3 10 Seite 2 von 10
1. Rechtsgrundlagen 25 Punkte Aufgabe 1.1 5 Punkte Die Rechtsordnung, verstanden als Gesamtheit aller Vorschriften des Staates, wird in zwei Hauptgruppen aufgeteilt: einerseits das öffentliche Recht, andererseits das Privat- oder Zivilrecht. Kreuzen Sie an, welche Rechtsgebiete dem Privatrecht zuzuordnen sind: Verwaltungsrecht Personenrecht Produktehaftpflichtgesetz Kirchenrecht Preisbekanntgabeverordnung Aufgabe 1.2 5 Punkte In Artikel 1 bis 10 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) sind die sogenannten Einleitungsartikel festgeschrieben. Kreuzen Sie an, welche der nachstehenden (von einander unabhängigen) Aussagen sinngemäss zutreffend sind. Der Kläger hat das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen. Kann dem Gesetze keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht ein neues Gesetz erlassen. Der offenbare Rechtsmissbrauch findet Rechtsschutz. Die allgemeine Verhaltensmaxime Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) ist Inhalt aller Rechtsverhältnisse. Alle Einleitungsartikel gelten ebenso für das Obligationenrecht (OR). Seite 3 von 10
Aufgabe 1.3 2 Punkte Beschreiben Sie die Begriffe der Vertragsfähigkeit und der Handlungsfähigkeit in je einem Satz. Die Nennung von Gesetzesartikeln ist nicht erforderlich. a) b) Aufgabe 1.4 3 Punkte Unterscheiden Sie stichwortartig die Handlungsfähigkeit bei natürlichen Personen (bspw. Herr Müller) und bei juristischen Personen (bspw. einer AG). Hinweis: Konsultieren Sie die Artikel 12 folgende und Artikel 54 folgende des ZGB. Seite 4 von 10
Aufgabe 1.5 10 Punkte Fallbeispiel: Der 7-jährige Jürgli kauft am Kiosk am Bäreplatz in Bern die Zeitung Finanz und Wirtschaft. Begründen Sie stichwortartig anhand aller im ZGB und OR einschlägigen Gesetzesartikel, weshalb ein gültiger, mündlicher Kaufvertrag zu Stande kommt. Seite 5 von 10
2. Entstehung, Erfüllung, Löschung einer Obligation 27 Punkte Aufgabe 2.1 a) Was versteht man unter einer Obligation im rechtlichen Sinne? 4 Punkte b) Nennen Sie die drei Entstehungsgründe einer Obligation? Aufgabe 2.2 16 Punkte Fallbeispiel: Peter hütet während der Sommerferien die Ziegenherde seines Onkels Öhi auf der Alpweide Schattenfluh. Am 17. Mai 2011 mischt sich unbemerkt Ziege Zottel, welche dem Nachbarn Muff gehört, unter die Ziegenherde. Peter bemerkt erst nach dem Melken, über 1½ Liter zusätzliche Milch zu besitzen (Gegenwert: CHF 3). Zirka 1½ Jahre später erfährt Muff von Zottels Ausflug und verlangt von Peter CHF 3 samt Zins von 6% seit dem 17. Mai 2011. Frage: Kann Muff von Peter erfolgreich den Geldbetrag verlangen? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig anhand sämtlicher Voraussetzungen und nennen Sie hierzu der/die einschlägige(n) Gesetzesartikel im OR. Seite 6 von 10
Aufgabe 2.3 7 Punkte Fallbeispiel: Hermine bittet Gina für sie in ihrem Namen bei der HiFi GmbH eine Stereoanlage als Geburtstagsgeschenk für Olga zu kaufen. Gina tut, wie ihre Hermine aufgetragen hat und bestellt das Gerät mündlich auf den Namen von Hermine. Als die HiFi GmbH die Stereoanlage bei Hermine abliefern will, weist diese die Ware zurück. Sie habe sich mit Olga verkracht und wolle dieser deshalb gar nichts mehr schenken. Frage: Muss Hermime die Stereoanlage annehmen und bezahlen? Erläutern Sie die Rechtslage und begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig unter Nennung der einschlägigen Gesetzesartikel. Seite 7 von 10
3. Besondere Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts 18 Punkte Aufgabe 3.1 5 Punkte Welche der folgenden juristischen Personen sind Kapitalgesellschaften (und keine Personengesellschaften)? Kreuzen Sie die Kapitalgesellschaften an. Einzelunternehmung (bspw. selbständiger Restaurantbetreiber) GmbH AG Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Aufgabe 3.2 10 Punkte Nennen Sie in Stichworten fünf Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hinweis: Konsultieren Sie die Art. 772 folgend OR. Aufgabe 3.3 3 Punkte Nennen Sie stichwortartig drei rechtliche Wirkungen, die der Eintrag ins Handelsregister mit sich bringt. Die Nennung von Gesetzesartikeln ist nicht erforderlich. Seite 8 von 10
4. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 18 Punkte Aufgabe 4.1 Kreuzen Sie die zutreffenden Antworten an: 8 Punkte Die Betreibung gegen eine AG ist am Wohnsitz des CEO einzuleiten. Während dem Militärdienst kann eine natürliche Person nicht betrieben werden. Im Betreibungsverfahren wird geprüft, ob eine Forderung zu Recht besteht. Eine Betreibung kann auch dann erfolgreich eingeleitet werden, wenn im Vornhinein keine Forderung besteht. Aufgabe 4.2 10 Punkte Fallbeispiel: Die Senkel AG erhält von der Schuh GmbH eine Bestellung von Waren im Wert von CHF 30'000. Die Senkel AG liefert pünktlich und mängelfrei und stellt der Schuh GmbH Rechnung. Die Schuh GmbH zahlt nicht. Am 30. November 2010 platzt dem Geschäftsführer der Senkel GmbH, Herr Hubacher, den Kragen. Er will seine Forderung auf dem Rechtswege einfordern. Beantworten Sie nachstehende Fragen stichwortartig. a. Muss Hubacher mahnen oder kann er sogleich die Betreibung einleiten? b. Womit und an welchem Ort leitet Hubacher die Betreibung ein? Wie heisst diese Behörde? c. Welche Betreibungsart wird er einleiten? Welcher Artikel im SchKG ist massgebend? d. Muss die Senkel GmbH der erwähnten Behörde einen gültigen Vertrag nachweisen? e. Die Schuh AG erhält den Zahlungsbefehl und will sich dagegen wehren? Was muss Sie tun? Gibt es Fristen zu beachten? Seite 9 von 10
5. Besondere Rechtsgebiete 12 Punkte Aufgabe 5.1 3 Punkte Was bezweckt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hinweis? Konsultieren und nennen Sie den einschlägigen Gesetzesartikel im UWG. Nennen Sie ein Beispiel für eine unlautere Handlung nach UWG. Aufgabe 5.2 Kreuzen Sie an, welche der nachstehenden Aussagen richtig sind: 6 Punkte Der Wettbewerbskommission kann die Fusion zweier Unternehmen verbieten. Die Preisbekanntgabeverordnung (PKV) gilt für sämtliche Rechtsgeschäfte. Das Kartellrecht gilt für sämtliche Wettbewerbsauswirkungen. Das Haftpflichtrecht ist u.a. im Obligationenrecht (OR) geregelt Im Bereich des Datenschutzes ist einzig das (eidgenössische) Bundesgesetz über den Datenschutz z (DSG) zu beachten. Als (datenschutzrechtlich) relevantes Bearbeiten von Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gilt beispielsweise das Vernichten der Angabe des Kunden Müller über eine Verkehrsbusse. Hinweis: Konsultiere Art. 3 DSG. Aufgabe 5.3 3 Punkte Nennen Sie drei Besonderheiten im Bereich des Datenschutzrechts, welche bei der Tätigkeit des Verkaufs von Bedeutung ist. Seite 10 von 10