Kindereinrichtungen in Blaubeuren Überprüfung der Personalsituation



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Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaften am 08.03.2016 TOP öffentlich Aktenzeichen: 461 1. Beratungsgegenstand Kindereinrichtungen in Blaubeuren Überprüfung der Personalsituation 2. Beschlussvorschlag: 1) Der Anrechnung von Auszubildenden auf den Stellenschlüssel wird wie folgt zugestimmt: 1.1) Anerkennungspraktikanten werden mit 80 % auf den Stellenschlüssel angerechnet. 1.2) Auszubildende der praxisintegrierten Ausbildung werden pro Ausbildungsjahr mit 20 % auf den Stellenschlüssel angerechnet. 2) Der Freistellung der Kindergartenleitung bei einer 3-gruppigen Einrichtung mit 20 % und ab einer 4-gruppigen Einrichtung mit 25 % einer Vollbeschäftigung wird zugestimmt. 3) Der Benennung einer ständigen stellvertretenden Leitung wird nicht zugestimmt. 4) Der Einstellung einer Küchenkraft mit jeweils 5 Stunden pro Woche in den Kindertagesstätten Weiler, Märchenland und Entenweg (Gerhausen) wird zugestimmt. 5) Der Genehmigung eines pädagogischen Planungstages pro Kindergartenjahr wird zugestimmt. 6) Die Umsetzung der Punkte 1 5 erfolgt ab 01.02.2017. Kosten und Finanzierung: einmalig: laufend: 59.000 Haushaltsmittel sind im Jahr 2016 nicht vorhanden. Für das Haushaltsjahr 2017 werden entsprechend Mittel zur Verfügung gestellt. 3. Bei der Beratung ist voraussichtlich befangen: 4. Der Beschluss wird vorlagepflichtig: 5. Beschlussauszüge erhalten: 30.2, 20 6. Aufgestellt: 25.02.2016 Sachbearbeiterin Amtsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Andrea Weber Reiner Striebel Jürgen Stoll Jörg Seibold Seite 1 von 13

Sachvortrag: Die Kinderbetreuung befindet sich seit einigen Jahren im Wandel und in dynamischen Prozessen. Dieser Umbruch wirkt sich nicht nur auf die pädagogische Arbeit sondern auch auf die Personalzusammensetzung und auf die Fachkräfte aus. Die Anforderungen an die Fachkräfte in den Kindereinrichtungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Einige Beispiele dafür sind die Aufnahme von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf (Inklusionskinder), Sprachförderung, die Ganztags- sowie die Kleinkindbetreuung. In den Kindereinrichtungen werden je nach Bedarf Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr angeboten, die das Kindergartenpersonal bei der Betreuung von Inklusionskindern unterstützen. Damit eine qualitativ hochwertige Betreuungsarbeit für Kinder geleistet werden kann, ist es wichtig, gut ausgebildete Fachkräfte für die Einrichtungen zu gewinnen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es immer schwieriger gut ausgebildetes Personal zu finden. Es ist zum einen wichtig, gut ausgebildetes Personal zu gewinnen, zum anderen aber auch und genauso bedeutend - das vorhandene sehr gute Personal zu halten. Dabei müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass weiterhin eine qualitativ hochwertige Arbeit durch diese Fachkräfte geleistet werden kann. Anträge der kirchlichen Anstellungsträger: Die von der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde Blaubeuren bei der Stadtverwaltung eingereichten Anträge (als Anlage beigefügt) zielen gerade auf diese Rahmenbedingungen im Personalbereich ab. Die Punkte der Anträge werden im Folgenden einzeln geprüft. Anmerkung: In der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Für die im Folgenden dargestellten Personalkostenberechnungen werden die Entgelte des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) herangezogen, um mit einer einheitlichen Grundlage zu kalkulieren. Dieser Tarifvertrag gilt für die städtischen Mitarbeiter im pädagogischen Bereich. Die Tarifverträge der kirchlichen Träger weichen teilweise vom TVöD ab. Der städtische Betriebskostenanteil an den kirchlichen Einrichtungen wird mit einem einheitlichen Durchschnittswert berechnet. Somit beträgt dort der städtische Anteil an den Betriebskosten rund 85%. Bei den Kostenübersichten handelt es sich ausschließlich um Orientierungswerte. Exakte Berechnungen sind aufgrund der zuvor genannten Gründe nicht möglich. 1) Anrechnung von Anerkennungspraktikanten und PiA auf den Personalschlüssel Um gute Nachwuchskräfte für den Erzieherbereich zu gewinnen, ermöglichen die Blaubeurer Kindereinrichtungen verschiedene Ausbildungen. Es werden folgende drei Ausbildungen angeboten: Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Ausbildung zur KinderpflegerIn Ausbildung zur ErzieherIn 1.1) Anrechnung von Anerkennungspraktikanten Die Ausbildung zum Erzieher bzw. Kinderpfleger dauert jeweils insgesamt drei Jahre. Davon finden zwei Jahre an der Berufsfachschule statt. Im dritten Jahr verbringen die Auszubildenden ein Jahr (Anerkennungspraktikum) in einer Einrichtung, die dem Berufsbild des Erziehers/Kinderpflegers entspricht. Gemäß 7 Abs. 5 KiTaG (Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) gelten unter anderem angehende Erzieher und Seite 2 von 13

Kinderpfleger während des Anerkennungspraktikums als Fachkräfte (Zweitkräfte). Somit können Anerkennungspraktikanten zu 100 % auf den Stellenschlüssel angerechnet und wie eine Fachkraft voll eingesetzt werden. In den Kindereinrichtungen in Blaubeuren werden derzeit 2 Anerkennungspraktikanten ausgebildet, die voll auf den Stellenschlüssel angerechnet werden (1x evangelische Kindertagesstätte (Kita) im Dodelweg, Blaubeuren; 1 x Kindertagesstätte Entenweg, Gerhausen). 1.2) Anrechnung von PiA Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Im Unterschied zur traditionellen Erzieher-Ausbildung erfolgt die Ausbildung hauptsächlich in der Einrichtung. Der Schulunterricht findet entweder 2 x pro Woche oder in Praxisblöcken statt. In den Kindertagesstätten Märchenland (Gerhausen) und Weiler wird jeweils diese praxisintegrierte Ausbildung angeboten. Während der PiA-Ausbildung können die Schüler als "Fachkraft in Ausbildung" auf den Stellenschlüssel angerechnet werden. Eine Anrechnung von bis zu 40 % auf den Stellenschlüssel ist in jedem Ausbildungsjahr möglich. Diese Regelung eröffnet Trägern und Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Entscheidung, ob, und wenn ja in welchem Umfang eine Anrechnung in den einzelnen Ausbildungsjahren angemessen ist. Werden diese Auszubildende beim Stellenschlüssel berücksichtigt, so werden sie bei den meisten Trägern mit 20 % pro Ausbildungsjahr angerechnet (Quelle: Evaluationsbericht praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 18.03.2014). Die Stadt Blaubeuren bietet seit 2013 neben der traditionellen Erzieherausbildung diese Ausbildungsform an. Die Auszubildenden werden seit Einführung mit 20 % auf den Stellenschlüssel pro Ausbildungsjahr angerechnet. 2) Freistellung der Einrichtungsleitung zur Erfüllung von Verwaltungs- und Leitungsaufgaben Die Aufgaben der Leitung einer Kindertageseinrichtung, vor allem bei mehrgruppigen Einrichtungen, haben sich in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet und sind deutlich vielfältiger geworden. Neben den gewohnten organisatorischen Aufgaben (z.b. Aufnahmegespräche, Verwaltung von wechselnden Buchungszeiten, etc.) ergibt sich, je größer das Team ist, ebenfalls ein erhöhter zeitlicher Aufwand im Personalmanagement (z.b. Dienstplangestaltung, Personalgespräche, etc.). Aufgaben wie der Ausbau der Kleinkindbetreuung, die Ganztagsbetreuung mit Mittagessen oder die Zunahme der Kinder mit besonderem Betreuungs- und Förderbedarf (Sprachförderung, Inklusionskinder, Flüchtlingskinder, etc.) kommen hinzu. Die personelle Ausstattung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen richtet sich nach der Rechtsverordnung (Kindertagesstättenverordnung KiTaVO) des Kultusministeriums vom 25.11.2010. Der angegebene Mindestpersonalschlüssel in der KiTaVO ist abhängig von der Öffnungszeit der Gruppe. Der Mindestpersonalschlüssel beinhaltet auch Verfügungszeiten von 10 Stunden pro Woche und Gruppe. Verfügungszeiten sind Zeiten, die für alle in der jeweiligen Einrichtung vorhandenen Fachkräfte bereitgestellt werden, um Themen vor-/nachzubereiten, Personalgespräche, Leitungsaufgaben oder Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Diese 10 Stunden/Woche und Gruppe beinhalten u.a. die Zeiten für die Leitung. Eine separate und verbindliche Regelung zur ist darin aber nicht beinhaltet. Es besteht somit keine Verpflichtung der Träger, die Leitung einer Einrichtung ganz oder teilweise für die Erfüllung von Leitungsaufgaben freizustellen. Dies ist eine reine freiwillige Maßnahme des jeweiligen Trägers, die weder vom Land noch von den Kommunen verpflichtend zu finanzieren ist. Seite 3 von 13

In den ein- und zweigruppigen Einrichtungen reichen die vorgegebenen Verfügungszeiten aus um die Leitungsaufgaben zu bewältigen. Diese beiden Gruppenformen werden in den folgenden Berechnungen nicht berücksichtigt. 1. Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Blaubeuren Die evangelische Kirchengemeinde Blaubeuren beantragt mit Schreiben vom 02.12.15 für ihre 4-gruppige Kindereinrichtung Dodelweg eine Freistellung der Leitung von 25 % der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit. Bei 39 Stunden/Woche würden demnach 9,75 Stunden/Woche ausschließlich für die Arbeit von Verwaltungs-/Leitungsaufgaben zur Verfügung stehen. Eine solche Freistellung hat wiederum zur Folge, dass diese Stundenanzahl im pädagogischen Bereich (Arbeit am Kind) fehlt. Diese Lücke ist mit einer Erzieherstelle abzudecken, damit die Vorgaben für die Mindestpersonalbesetzung erfüllt werden. Für die Berechnung der Personalkosten wird ein erfahrener Erzieher, der in Entgeltgruppe S 8 a, Stufe 3 TVöD-SuE eingruppiert ist, herangezogen. Daraus ergeben folgende Personalkosten pro Jahr: Erzieher Personalkosten/Jahr S 8a, Stufe 3 39 Std. /Woche (100%) 50.000,00 Einrichtung prozentualer Anteil der (Basis 39 in Stunden (Basis 39 Personalkosten/ Jahr Städtischer Kostenanteil 4-gruppig 25% 9,75 12.500,00 10.625,00 Nach den oben dargestellten Berechnungen ergeben sich bei einer ab der 4.Gruppe zusätzliche städtische Kosten in Höhe von rund 11.000 pro Jahr. Bisher ist die evangelische Kindertagesstätte Dodelweg die einzige 4-gruppige Einrichtung in der Gesamtstadt Blaubeuren. 2. Antrag der katholischen Kirchengemeinde Blaubeuren Die katholische Kirchengemeinde Blaubeuren beantragt mit Schreiben vom 18.01.2016 ebenfalls eine Überprüfung hinsichtlich. Für Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft gelten folgende Empfehlungen: ab der 4. Gruppe soll die Leitung mit 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit freigestellt werden, für 2- und 3-gruppige Einrichtungen kann eine Freistellung der Leitung von bis zu 12,5 % der wöchentlichen Arbeitszeit/pro Gruppe gewährt werden. Bei den Kindereinrichtungen im katholischen Verwaltungsverband, wird bereits bei allen 3- und 4-gruppigen Einrichtungen eine zwischen 25 % und 50 % einer Vollbeschäftigung gewährt. Für 2-gruppige Einrichtungen wird wie oben beschrieben ebenfalls eine Freistellung empfohlen. In den Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft im Alb-Donau-Kreis wird eine Freistellung in dieser Gruppenform bisher noch nicht umgesetzt. Die katholische Kindereinrichtung St. Josef in Blaubeuren besteht derzeit aus drei Gruppen (zwei Kindergartengruppen und eine Krippengruppe). Es besteht die Möglichkeit die Kinderkrippe um eine zusätzliche Gruppe zu erweitern. Somit wäre sowohl die evangelische Seite 4 von 13

Kindereinrichtung Dodelweg als auch die katholische Kindereinrichtung St. Josef 4-gruppig. Die Besonderheit der katholischen Einrichtung liegt darin, dass sich der Kindergarten und die Kinderkrippe in zwei räumlich voneinander getrennten Gebäuden befinden. Somit könnten sich verschiedene Alternativen zur Einrichtungsleitung ergeben: 1. Für die Kindereinrichtung St. Josef wird wie bisher für die 3 Gruppen - unabhängig von der räumlichen Trennung eine Gesamteinrichtungsleitung bestimmt. Die Leitung wird aufgrund der 4 Gruppen für Leitungsaufgaben freigestellt. 2. Für die Kindereinrichtung St. Josef könnten zwei Leitungen bestimmt werden (1x für den Kindergarten mit 2 Gruppen und 1x für die Kinderkrippe mit zwei Gruppen). Eine aufgrund der 2-Gruppigkeit (pro Gebäude zwei Gruppen) wäre somit nach derzeitiger Beschlusslage nicht möglich. Sofern die Einrichtung einer zweiten Krippe in Frage kommt, müssen die oben genannten Punkte im Detail geprüft werden. In den Kostenkalkulationen wird die katholische Einrichtung mit den derzeitigen Gruppen (3-gruppig) berücksichtigt. Im unten stehenden Berechnungsschema wird die Freistellung ab einer 3-gruppigen Einrichtung berücksichtigt. Die Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen: Erzieher Personalkosten/Jahr S 8a, Stufe 3 39 Std. /Woche (100%) 50.000,00 prozentualer Anteil der (Basis 39 in Stunden (Basis 39 Einrichtung* Personalkosten/ Jahr 3-gruppig 37,50% 14,63 18.750,00 4-gruppig 50,00% 19,50 25.000,00 Anzahl der städtischen und kirchlichen Personalkosten/Jahr Personalkosten/ Städtischer Einrichtung Einrichtungen pro Gruppe Jahr gesamt Kostenanteil 3-gruppig 2 18.750,00 37.500,00 34.750,00 4-gruppig 1 25.000,00 25.000,00 21.250,00 Insgesamt 62.500,00 56.000,00 *Erläuterung: 3-gruppige Einrichtung: Kita Märchenland (Gerhausen), katholische Kita St. Josef (Blaubeuren) 4-gruppige Einrichtung: evangelische Kita Dodelweg (Blaubeuren) In Blaubeuren gibt es zwei 3-gruppige und eine 4-gruppige Kindereinrichtung. Wird den Kindereinrichtungen in Blaubeuren ab drei Gruppen eine entsprechende Freistellung der Leitung gewährt, ergeben sich pro Jahr zusätzliche Personalkosten in Höhe von voraussichtlich rund 56.000. Seite 5 von 13

3) Ständige Stellvertretung Im Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Blaubeuren wird ebenfalls erbeten, die Situation einer ständigen Vertretung der Kindergartenleitung zu überprüfen. Eine ständige Stellvertretung vertritt die Leitung nicht nur bei Abwesenheiten wie Urlaub oder im Krankheitsfall, sondern übernimmt auf Dauer auch einen Teil der Leitungsaufgaben. Die Vorteile einer solchen Vertretung sind zum einen die Unterstützung der Leitung in den Alltagsaufgaben bzw. die teilweise vollständige Übernahme von solchen Aufgaben. Zum anderen kann diese Person im Verhinderungsfall der Leitung ohne große Schwierigkeiten diese Tätigkeiten übernehmen. Die ständige Stellvertretung ist - wie die - nicht in der KiTaVO vorgeschrieben, sondern auch wieder eine freiwillige Zusatzleistung des Kindergartenträgers. 4) Küchenkraft für die Mittagsverpflegung In den Ganztageseinrichtungen fallen gerade im Bereich der Mittagsverpflegung hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.b. Essen vom Caterer entgegen nehmen, Esstisch eindecken, Abwasch, etc.) an, die in den städtischen Kindereinrichtungen derzeit noch von den pädagogischen Fachkräften übernommen werden. In dieser Zeitspanne können keine Aufgaben für den pädagogischen Bereich erledigt werden. In den kirchlichen Ganztageseinrichtungen mit Kinderkrippe (Asch, Dodelweg, St. Josef) werden bereits Küchenkräfte mit jeweils 5 Stunden/Woche für die Mittagsverpflegung eingesetzt. Neben den kirchlichen Ganztagseinrichtungen wird auch in den drei städtischen Einrichtungen Weiler, Märchenland und Entenweg in Gerhausen eine Ganztagsbetreuung im Kindergarten und in der Kinderkrippe angeboten. In den städtischen Einrichtungen werden diese Küchenarbeiten momentan noch vom pädagogischen Personal erledigt. 5) Bewertung Die zuvor aufgearbeiteten Punkte werden im Hinblick auf finanzielle Möglichkeiten und praktische Umsetzung abgewogen und bewertet. 5.1) Anrechnung von Anerkennungspraktikanten auf den Personalschlüssel Die Anerkennungspraktikanten in den städtischen und kirchlichen Kindereinrichtungen werden derzeit zu 100 % auf den Stellenschlüssel angerechnet. In begründeten Einzelfällen wurde der Anrechnungsschlüssel bei der Stadt abgesenkt (z.b. bei Aufnahme von Inklusionskindern mit einem sehr hohen Betreuungsaufwand). Nach Rückmeldung der Kindergartenleitungen ist eine hundertprozentige Anrechnung von Anerkennungspraktikanten auf den Stellenschlüssel nicht gerechtfertigt. Die Praktikanten befinden sich noch in der Ausbildung und sind gerade in ihrem letzten Jahr auf eine gute Anleitung angewiesen. Diese Betreuungsarbeit nimmt viel Zeit in Anspruch, die nicht zu unterschätzen ist und wiederum im pädagogischen Bereich (die Arbeit am Kind) fehlt. Die Leiterinnen und die Verwaltung halten eine Anrechnung der Anerkennungspraktikanten mit 80 % auf den Stellenschlüssel für vertretbar. Die restlichen 20 % sind mit einer ausgebildeten Zweitkraft nach dem Fachkräftekatalog (z.b. ausgebildeter Kinderpfleger) abzudecken. Um die durchschnittlichen Mehrkosten zu kalkulieren, wird fiktiv mit einem Kinderpfleger, der in S4 Stufe 2 TVöD-SuE eingruppiert ist, gerechnet. Derzeit befinden sich 2 Anerkennungspraktikanten in den Blaubeurer Kindereinrichtungen (1x evangelische Kindertagesstätte (Kita) im Dodelweg, Blaubeuren; 1 x Kindertagesstätte Entenweg, Gerhausen). Seite 6 von 13

Pro Jahr entstehen folgende Personalkosten: Kinderpfleger S4 Stufe 2 Personalkosten/Jahr Kita Entenweg, Gerhausen ev. Kita Dodelweg, Blaubeuren (städtischer Kostenanteil) Städtischer Kostenanteil 39 Std./Woche 7,8 Std./Woche 7,8 Std./Woche (100%) (20 %) (20 %) 43.000 8.600 7.310 15.910 Die bei einer Freistellung mit 20 % zusätzlichen Personalkosten liegen bei rund 8.600 pro Jahr und pro aufgenommenen Anerkennungspraktikanten. Um zum einen den Nachwuchskräften weiterhin eine gute Ausbildung in den Blaubeurer Kindereinrichtungen anzubieten und zum anderen die hohe Qualität der pädagogischen Arbeit aufrechtzuerhalten, schlägt die Verwaltung vor, die Anrechnung der Anerkennungspraktikanten auf den Stellenschlüssel von 100% auf 80 % zu reduzieren. 5.2) Freistellung der Einrichtungsleitung zur Erfüllung von Verwaltungs- und Leitungsaufgaben Immer mehr Kommunen gewähren zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel eine ganze oder teilweise Freistellung der Kindergartenleitung. Einige Nachbarkommunen sowie das Katholische Verwaltungszentrum Ulm stellen zusätzlich zum vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssel den Leitungen ein bestimmtes Zeitkontingent zur Verfügung um Leitungsaufgaben erledigen zu können. Die in den umliegenden Kommunen/kirchlichen Verbänden wird aktuell wie folgt geregelt: Kommune/ Verband Ev. Diakonieverband Ulm nein 0 0 ab folgender Gruppenanzahl Katholisches Verwaltungszentrum Ulm ja 3-gruppig Stadt Laichingen ja 3-gruppig Stadt Blaustein ja 4-gruppig Stadt Dornstadt ja 1-gruppig nein (könnte aber in naher Zukunft Stadt Erbach Thema werden) 0 0 Umfang der zwischen 25 % und 50 % einer Vollbeschäftigung pro Gruppe 5 Stunden/Woche (ca. 38 % einer Vollbeschäftigung) 50% einer Vollbeschäftigung 10 % einer Vollbeschäftigung 50 % einer Vollbeschäftigung. Stadt Schelklingen ja 4-gruppig Im 2-gruppigen Kiga wird vermutlich in naher Zukunft ebenfalls eine Freistellung gewährt. Seite 7 von 13

Die Stadtverwaltung hält die von der evangelischen Kirchengemeinde Blaubeuren beantragten 25 % Freistellung für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben ab der vierten Kindergartengruppe für realistisch und pädagogisch sinnvoll. So kann sich die Leitung in einem bestimmten Zeitbudget den Verwaltungs- und Organisationsaufgaben des Kindergartenbetriebs widmen, ohne dass ein Qualitätsverlust der pädagogischen Kindergartenarbeit entsteht. Gerade auch bei 3-gruppigen Einrichtungen ist der Verwaltungsaufwand hoch, bei dem die bloße vorgeschriebene Verfügungszeit laut KiTaVO nicht ausreichend ist. So soll auch für die Leitungen von 3-gruppigen Einrichtungen eine für die Praxis umsetzbare mit 20 % einer Vollbeschäftigung gewährt werden. Diese Freistellung würde sich konkret auf die Evangelische Kindertagesstätte Dodelweg, Blaubeuren (4-gruppig), Kindertagesstätte Märchenland, Gerhausen (3-gruppig) und katholische Kindertagesstätte St. Josef, Blaubeuren (3-gruppig) auswirken. Daraus ergeben sich folgende zusätzliche Personalkosten pro Jahr: Erzieher Personalkosten/Jahr S 8a, Stufe 3 39 Std. /Woche (100%) 50.000,00 prozentualer Anteil der (Basis 39 in Stunden (Basis 39 Einrichtung Personalkosten/ Jahr 3-gruppig 20,00% 7,80 10.000,00 4-gruppig 25,00% 9,75 12.500,00 Anzahl der städtischen und kirchlichen Personalkosten/Jahr Personalkosten/ Städtischer Einrichtung Einrichtungen und pro Gruppe Jahr gesamt Kostenanteil 3-gruppig 2 10.000,00 20.000,00 18.500,00 4-gruppig 1 12.500,00 12.500,00 10.625,00 Insgesamt 32.500,00 29.125,00 Bei dieser Variante ergeben sich bei Gewährung einer Freistellung für Leitungsaufgaben ab der dritten Kindergartengruppe jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 29.000. Denkbar wäre ebenfalls, der Leitung in einer 4-gruppigen Einrichtung 25 % und der Leitung in einer 3-gruppigen Einrichtung 12,5 % für die Freistellung zu gewähren. Dabei entstehen folgende Kosten: Seite 8 von 13

Personalkosten/ Erzieher Jahr S 8a, Stufe 3 39 Std. /Woche (100%) 50.000,00 prozentualer Anteil der Leitungsfreistell ung (Basis 39 in Stunden (Basis 39 Einrichtung Personalkosten /Jahr 3-gruppig 12,50% 4,88 6.250,00 4-gruppig 25,00% 9,75 12.500,00 Anzahl der städtischen und kirchlichen Personalkosten/Jahr Personalkosten Städtischer Einrichtung Einrichtungen und pro Gruppe /Jahr gesamt Kostenanteil 3-gruppig 2 6.250,00 12.500,00 11.563,00 4-gruppig 1 12.500,00 12.500,00 10.625,00 Insgesamt 25.000,00 22.188,00 Bei diesem Rechnungsmodell entstehen städtische Mehrkosten in Höhe von rund 22.200 pro Jahr. Um ein Modell zu installieren, das sich in der Praxis bewährt und einen Mehrwert für das Kindergartenpersonal bzw. für die Leitung erzielt werden kann, wird empfohlen ab der dritten Gruppe eine in Höhe von 20 % einer Vollbeschäftigung zu gewähren. Ab der vierten Kindergartengruppe wird die Leitung mit 25 % einer Vollbeschäftigung freigestellt. 5.3) Ständige Stellvertretung Bei der Benennung einer ständigen stellvertretenden Leitung ändert sich die Stellenanforderung aufgrund von Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten. Dies spiegelt sich in der Eingruppierung wider. Die Vertretungsperson wird in diesem Fall von S 8 a TVöD-SuE (Erzieherstelle) je nach Kinderanzahl entsprechend höhergruppiert. Im neuen TVöD-SuE sind die Leitungen von Kindertagesstätten sowie deren ständige Vertretungsperson wie folgt eingruppiert: Durchschnittsbelegung Eingruppierung (Kita-Plätze) Leitung ständige Vertretung unter 40 S 9 - ab 40 S 13 S 9 ab 70 S 15 S 13 Angenommen ab einer 3-gruppigen Kindereinrichtung wird eine ständige Vertretung benannt, würden sich folgende Mehrkosten pro Jahr aufgrund der höheren Eingruppierung ergeben: Seite 9 von 13

Anzahl der Eingruppierung Personalkosten/ Einrichtungen in Städtischer (TVöD-SuE) Jahr Blaubeuren Kostenanteil/Jahr Erzieher S 8a, Stufe 3 50.000,00 ständige Vertretung in einer 3-gruppigen Einrichtung (ab 40 Plätze) S 9, Stufe 3 51.000,00 2 1.850,00 ständige Vertretung in einer 4-gruppigen Einrichtung (ab 70 Kita-Plätze) S 13, Stufe 3 58.000,00 1 6.800,00 Insgesamt 8.650,00 Es können eventuelle Kosten für eine zusätzliche Freistellung der ständigen Vertretung für die Übernahme von Leitungsaufgaben hinzukommen. Diese fehlenden Zeiten am Kind sind wie bei der Freistellung der Leitung - durch eine Erzieherstelle oder Fachkraft abzudecken. Im Berechnungsbeispiel wird mit den Kosten eines Erziehers gerechnet. Angenommen es werden für die ständige Vertretungsperson 5% Freistellung ab der 3. Gruppe und 10 % Freistellung eines Vollbeschäftigten ab der 4. Gruppe gewährt, würden sich folgende zusätzliche Kosten ergeben: Erzieher Personalkosten/Jahr S 8a, Stufe 3 39 Std. /Woche (100%) 50.000,00 prozentualer Anteil der (Basis 39 in Stunden (Basis 39 Personalkosten/ Jahr Einrichtung 3-gruppig 5,00% 1,95 2.500,00 4-gruppig 10,00% 3,90 5.000,00 Einrichtung Anzahl der städtischen und kirchlichen Einrichtungen Personalkosten/Jahr und pro Gruppe Personalkosten/ Jahr gesamt Städtischer Kostenanteil 3-gruppig 2 2.500,00 5.000,00 4.625,00 4-gruppig 1 5.000,00 5.000,00 4.250,00 Insgesamt 10.000,00 8.875,00 Daraus ergeben sich neben der höheren Eingruppierung der ständigen Vertretung weitere Kosten für die Abdeckung der freigestellten Stundenanteile. Die umliegenden Kommunen haben aktuell keine ständigen Vertretungen in den Kindereinrichtungen. Die Vertretungen bei Abwesenheit der Leitung werden wie in den Blaubeurer Einrichtungen untereinander im Team abgesprochen und als sogenannte Verhinderungsstellvertretungen geregelt. Diese bisherige Handhabe funktioniert in den Einrichtungen sehr gut. Deshalb wird die Einführung einer ständigen Vertretung - unter anderem auch aus finanzieller Sicht - nicht befürwortet. Seite 10 von 13

5.4) Küchenkraft für die Mittagsverpflegung In den kirchlichen Kindereinrichtungen wird bereits eine Hauswirtschaftskraft für die Mittagsverpflegung eingesetzt. Um die städtischen Mitarbeiter von der hauswirtschaftlichen Tätigkeit zu entlasten, schlägt die Verwaltung vor, in den drei städtischen Einrichtungen (Kita Weiler, Kita Märchenland und Kita Entenweg in Gerhausen) jeweils eine Küchenkraft zu je 5 Stunden/Woche bereit zu stellen. Die Personalkosten für eine Küchenkraft mit 5 Stunden/Woche belaufen sich auf rund 4.500 /Jahr. Bei drei Einrichtungen ergibt dies jährliche Kosten in Höhe von rund 13.500. Die Stundenanzahl ist im Laufe des Kindergartenjahres zu überprüfen. 6) Zusammenfassung Die zuvor aufgearbeiteten Punkte sind in unten stehender Tabelle in drei verschiedenen Modellen inklusive Kosten zusammengefasst. Die Anrechnung der Anerkennungspraktikanten zu 80 % und die Bereitstellung von Küchenkräften für die Essensausgabe sind als feste Bestandteile in jedem Modell aufgeführt. Die Umsetzung dieser beiden Punkte hält die Verwaltung - unabhängig von einer und ständigen Stellvertretung - für sehr wichtig und notwendig. Modelle verschiedener Personalkonstellationen und kosten: Modell 1 Kosten pro Jahr Modell 2 Kosten pro Jahr Anrechnung Anerkennungspraktikanten 80 % 16.000,00 Anrechnung Anerkennungspraktikanten 80 % 16.000,00 Variante 1 ( mit 25 % ab der 4. Gruppe) Variante 2 ( mit 37,50% ab der 3. Gruppe und mit 50 % ab der 4. Gruppe) 56.000,00 Ständige Vertretung (ab der 3. Gruppe) 17.525,00 11.000,00 Ständige Vertretung (ab der 4. Gruppe) 11.050,00 Küchenkraft 13.500,00 Küchenkraft 13.500,00 Gesamt 51.550,00 Gesamt 103.025,00 Modell 3 Kosten pro Jahr Modell 4 Kosten pro Jahr Anrechnung Anerkennungspraktikanten 80 % 16.000,00 Anrechnung Anerkennungspraktikanten 80 % 16.000,00 Variante 3 ( mit 20 % ab der 3. Gruppe und mit 25 % ab der 4. Gruppe) 29.125,00 Keine ständige Vertretung - Variante 4 ( mit 12,5 % ab der 3. Gruppe und mit 25 % ab der 4. Gruppe) 22.200,00 Keine ständige Vertretung - Küchenkraft 13.500,00 Küchenkraft 13.500,00 Gesamt 58.625,00 Gesamt 51.700,00 Betrachtet man die Modelle aus rein pädagogischer Sicht, wäre das Modell 2 die optimale Lösungsmöglichkeit. Dort entstehen Personalkosten von insgesamt 103.000 pro Jahr. Mit Blick auf die aktuelle bzw. künftige Finanzsituation ist das Modell 2 aus heutiger Sicht auf Dauer nicht finanzierbar. Zumal die Gewährung einer und die Seite 11 von 13

Benennung einer ständigen Vertretung nicht verpflichtend sondern eine freiwillige Zusatzleistung des jeweiligen Trägers sind. Bei Abwägung zwischen pädagogischer und finanzieller Sicht ist das Modell 3 aus Sicht der Verwaltung ein denkbarer und guter Kompromiss. Eine ab der 3. Gruppe ist aufgrund der Veränderungen im Kindergartenbereich gerechtfertigt. Die Vertretungssituation in den Kindereinrichtungen wird derzeit gut geregelt, so dass eine ständige Vertretung momentan gerade auch vor dem finanziellen Hintergrund - nicht als oberste Priorität angesehen wird. Beim Modell 3 ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rund 59.000 pro Jahr. 7) Finanzierung Im Falle einer Umsetzung eines der oben genannten Modelle, kann der von der evangelischen Kirchengemeinde beantragte Realisierungszeitpunkt 01.03.2016 zum einen aus zeitlicher (Ausschreibung und Einstellung von zusätzlichem Personal) und zum anderen aus finanzieller Sicht nicht eingehalten werden. Ein realistischer Umsetzungszeitpunkt für diese Änderung ist der 01.09.2016. Im Haushaltsplan 2016 stehen hierfür jedoch keine Mittel zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Mittelanmeldungen und Haushaltsberatungen war diese Thematik der Verwaltung noch nicht bekannt. Diese anfallenden Kosten müssten im Jahr 2016 über einen Kredit finanziert werden. Um eine Kreditaufnahme zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, diese Personalveränderung ab 01.02.2017 zu ermöglichen. So können diese zusätzlichen Kosten ordnungsgemäß für den Haushaltsplan 2017 angemeldet werden. 8) Pädagogischer Planungstag Von den städtischen Kindereinrichtungen kommt hin und wieder die Frage nach einem pädagogischen Planungstag je Kindergartenjahr. Ein solcher Tag dient der Rück- und Vorschau auf das Kindergartenjahr. Dabei bespricht das gesamte Kindergartenteam verschiedene Themen, Frage- und Problemstellungen. Das neue Jahr (Feste, Feiern, Aktionen, etc.) kann sorgfältig geplant und organisiert werden. Ziele können definiert, festgelegt und kommuniziert werden. Dieser Planungstag dient als Grundlage für die Qualitätssicherung und der Optimierung der Kindergartenarbeit. In den städtischen Kindereinrichtungen findet an insgesamt 27 Tagen (25 Ferientage, Betriebsausflug, Putztag) kein Kindergartenbetrieb statt. Bei der Einführung des pädagogischen Planungstages würde sich die Anzahl der Schließtage auf 28 pro Kindergartenjahr erhöhen. In den Blaubeurer Kindereinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft ist ein solcher Planungstag bereits seit mehreren Jahren Bestandteil. Die Verwaltung unterstützt einen solchen Planungstag, gerade im Hinblick auf die zunehmend höheren Anforderungen mit Inklusionskindern, Sprachförderung, Flüchtlingskinder, etc.. Gerade dann ist es wichtig eine gute Basis für das jeweilige Kindergartenjahr zu schaffen, um die sehr gute Qualität der Kindergartenarbeit nicht zu gefährden und auf die aktuellen Anforderungen entsprechend zu reagieren. In Abwägung zwischen pädagogischer und finanzieller Sicht, schlägt die Verwaltung Folgendes vor: Beschlussvorschlag: 1) Der Anrechnung von Auszubildenden auf den Stellenschlüssel wird wie folgt zugestimmt: 1.1) Anerkennungspraktikanten werden mit 80 % auf den Stellenschlüssel angerechnet. 1.2) Auszubildende der praxisintegrierten Ausbildung werden pro Ausbildungsjahr mit 20 % auf den Stellenschlüssel angerechnet. Seite 12 von 13

2) Der Freistellung der Kindergartenleitung bei einer 3-gruppigen Einrichtung mit 20 % und ab einer 4-gruppigen Einrichtung mit 25 % einer Vollbeschäftigung wird zugestimmt. 3) Der Benennung einer ständigen stellvertretenden Leitung wird nicht zugestimmt. 4) Der Einstellung einer Küchenkraft mit jeweils 5 Stunden pro Woche in den Kindertagesstätten Weiler, Märchenland und Entenweg (Gerhausen) wird zugestimmt. 5) Der Genehmigung eines pädagogischen Planungstages pro Kindergartenjahr wird zugestimmt. 6) Die Umsetzung der Punkte 1 5 erfolgt ab 01.02.2017. Anlagen: Anlage 1: Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Blaubeuren vom 02.12.2015 Anlage 2: Antrag der katholischen Kirchengemeinde Blaubeuren vom 18.01.2016 Seite 13 von 13