Praxisbeitrag: In sechs Schritten zur Betriebsvereinbarung "Reisekosten" LI1400823



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Reisekosten, in 6 Schritten zur Betriebsvereinbarung Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Januar 2014 Praxisbeitrag: In sechs Schritten zur Betriebsvereinbarung "Reisekosten" LI1400823 Dokument in Textverarbeitung übernehmen 1. Die wichtigsten Punkte 1. Vorbereitung der Betriebsvereinbarung Nehmen Sie in jeden Arbeitsvertrag einen Passus auf, der den Mitarbeiter zu Dienstreisen verpflichtet. Definieren Sie klar und eindeutig, was Sie in der Betriebsvereinbarung regeln wollen. Erstellen Sie einen eigenen Entwurf für die Betriebsvereinbarung. 2. Verhandlungen mit dem Betriebsrat führen Eine Einigung sollte immer Ziel sein. Prüfen Sie, ob der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erzwingen könnte. Überdenken Sie im Vorfeld, an welchen Stellen der Betriebsrat wohl andere Vorstellungen hat als Sie. Legen Sie im Vorfeld fest, bei welchen Punkten Sie hart bleiben wollen und an welchen Sie nachgeben können. 3. Formulierung der Betriebsvereinbarung Legen Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat die Formulierungen fest. In den Sitzungen kann es hilfreich sein, wenn ein Moderator zur Verfügung steht. Beschlussfassung des Betriebsrats Ein ordnungsgemäßer Beschluss muss zustande kommen. Lassen Sie sich nachweisen, dass es sich um einen ordnungsgemäßen Beschluss handelt. 4. Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung Holen Sie erst die Unterschrift des Betriebsrats ein. Anschließend holen Sie die Unterschrift der Unternehmensleitung ein. 5. Bekanntgabe der Betriebsvereinbarung Die Belegschaft muss sich informieren können. Das Intranet, eine Betriebsversammlung oder "Schwarze Bretter" bieten geeignete Möglichkeiten zur Bekanntgabe der Betriebsvereinbarung. 2. Wichtige rechtliche Aspekte Als Arbeitgeber sollten Sie darauf achten, dass Sie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat immer eine gute Ausgangsposition haben. Das gilt besonders dann, wenn Sie eine Betriebsvereinbarung abschließen wollen. Deshalb sollten Sie vor den Verhandlungen prüfen, ob Sie über eine freiwillige oder eine erzwingbare Betriebsvereinbarung diskutieren. Betriebsvereinbarungen werden nur zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen, sind rechtlich verbindlich und stellen einen Vertrag zwischen beiden Parteien dar sei es durch eine freiwillige Vereinbarung oder durch den Spruch der Einigungsstelle. Betriebsvereinbarungen können alle Arbeitsbedingungen regeln. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, kann er Betriebsvereinbarungen beispielsweise zu folgenden Themen erzwingen:

Mitbestimmung bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes ( 91 BetrVG), Soziale Angelegenheiten ( 87 des BetrVG), Einführung von personellen Auswahlrichtlinien ( 95 BetrVG), Mitbestimmung bei der Aufstellung eines Sozialplans ( 112 BetrVG). Freiwillige Betriebsvereinbarungen können nicht von einer Seite erzwungen werden. Gelingt keine Einigung mit Ihrem Betriebsrat, gibt es auch keine Betriebsvereinbarung. Hierunter fallen z. B.: Angelegenheiten des 88 BetrVG, Vereinbarungen über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ( 38 BetrVG), Einrichtung über eine ständige Einrichtungsstelle ( 76 BetrVG). Wenn Sie eine Betriebsvereinbarung über die Reisekostenmodalitäten abschließen wollen, handelt es sich um eine Materie, die Gegenstand einer freiwilligen Betriebsvereinbarung sein kann. Zahlungen mit denen Auslagen und besondere Aufwendungen abgegolten werden sollen, unterliegen nämlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung. 3. Schritt 1: Vorbereitung der Betriebsvereinbarung Klären Sie als Arbeitgeber unbedingt, was Sie mit der Betriebsvereinbarung regeln wollen oder müssen. Hierüber sollten Sie sich vor Beginn der Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Klaren sein. Unter Umständen müssen Sie innerhalb Ihres Unternehmens Abstimmungsprozesse durchführen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Unternehmensleitung uneinig bzgl. der Inhalte ist. 3.1 Legen Sie die Pflicht zur Dienstreise in den Arbeitsverträgen fest Außendienstmitarbeiter, Auslandsmonteure, Vertriebsmitarbeiter oder Mitarbeiter mit externer Kundenbetreuung (häufig Service- oder Wartungskräfte) können ihre Arbeitsleistung selbstverständlich nicht ausschließlich im Unternehmen erbringen. Hier ergibt sich die Pflicht zur Dienstreise schon aus der Natur der Sache. Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber in jeden Arbeitsvertrag eine entsprechende Verpflichtung zur Durchführung einer Dienstreise aufnehmen, wenn eine solche angeordnet wird. Außerdem können Sie als Arbeitgeber auch im Rahmen Ihres Direktionsrechts einen Arbeitnehmer zur Durchführung von Dienstreisen verpflichten und solche anordnen. Tipp: Dienstreise- Klausel in die Arbeitsverträge aufnehmen Nehmen Sie in jeden Arbeitsvertrag einen Passus auf, der den Mitarbeiter zur Durchführung von Dienstreisen verpflichtet. Das gilt vor allem für die Arbeitsverhältnisse, für die zukünftig mit der Anordnung von Dienstreisen zu rechnen ist. Die genaueren Modalitäten zur Durchführung, Abrechnung usw. der Dienstreise können dann im Rahmen der Betriebsvereinbarung erläutert werden. Formulierung einer Dienstreiseklausel Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Dienstreisen durchzuführen. 3.2 Definieren Sie genau, was Sie regeln wollen

Wie alle anderen Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen benötigt auch das Thema Dienstreisen klare und praktikable Regelungen. Betriebsvereinbarungen sind dafür geeignet, da sie alle Arbeitsbedingungen und damit auch die Dienstreisemodalitäten regeln können. Diese Bestandteile gehören in eine Betriebsvereinbarung "Reisekosten" Präambel Begriffsbestimmung Zahlung von notwendigen Auslagen Fahrtkosten (Flugzeug, Auto, Bahn,...) Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten Abrechnungsmodus Reisegenehmigung Schlussbestimmungen 3.3 Diese Inhalte sollte Ihr Entwurf vorsehen In fast allen Fällen ist es sinnvoll, dass Sie als Arbeitgeber einen eigenen Entwurf einer Betriebsvereinbarung für die Verhandlungen mit dem Betriebsrat vorlegen. 3.3.1 Präambel Hier beschreiben Sie z. B. den Zweck der Betriebsvereinbarung, für wen Sie gelten soll, wer sie vereinbart hat u. ä. Eine Präambel ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sehr nützlich sein. Wenn beispielsweise in der Präambel bestimmte allgemeinverbindliche Prinzipien und Grundsätze genannt sind, können diese später bei Auslegungsschwierigkeiten oder Streitigkeiten über die Anwendung der Betriebsvereinbarung weiterhelfen. Vor allem kann eine Präambel Anhaltspunkte dafür liefern, welche Absichten die Betriebsparteien beim Abschluss der Betriebsvereinbarung verfolgten. Formulierung einer Präambel für eine Betriebsvereinbarung "Reisekosten" Die Betriebsvereinbarung "Reisekosten" soll allen Mitarbeitern und Vorgesetzten, die für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Sie soll für Innen- und Außendienstmitarbeiter als auch für Führungskräfte gelten. Mit dieser Betriebsvereinbarung sollen die reisenden Mitarbeiter so klare Anweisungen erhalten, dass möglichst wenige Rückfragen entstehen. 3.3.2 Begriffsbestimmung Hier formulieren Sie eindeutig, dass Ihre Betriebsvereinbarung die jeweils aktuelle steuerrechtliche Lage berücksichtigt. Formulierung von Begriffsbestimmungen

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Mitarbeiters entstehen. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, welcher der Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet ist. Die arbeitsrechtliche Zuordnung muss eindeutig sein. Aus diesem Grund ist die Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren. In Betracht kommen hierfür Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Protokollnotizen, dienstrechtliche Verfügungen, Reisekostenabrechnungen, der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder vom Arbeitgeber als Nachweis seiner Zuordnungsentscheidung vorgelegte Organigramme. Seine erste Tätigkeitsstätte kann der Mitarbeiter auch in einer außerbetrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers haben. Dies kann z. B. der Betrieb des Entleihers oder Kunden sein, wenn der Arbeitnehmer diesem Einsatzort dauerhaft zugeordnet ist oder aber dort dauerhaft qualitativ tätig ist. 3.3.3 Zahlung von notwendigen Auslagen Hier legen Sie fest, dass der Arbeitgeber nur die notwendigen Auslagen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit erstattet. Dabei können Sie z. B. dem Betriebsrat vorschlagen, dass notwendige Auslagen solche sein sollen, die auch steuerlich zu berücksichtigen wären. Das sind die Reisekosten, die durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Mitarbeiters entstehen [ 1 ]. Beruflich veranlasst sind z. B. der Besuch eines Kunden zur Vornahme von Geschäftsabschlüssen, Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder der Besuch einer Fachmesse. Formulierung einer Regelung zu den notwendigen Auslagen Reisekosten und Spesen werden grundsätzlich nur anerkannt, wenn eine Auswärtstätigkeit vorliegt, d. h. die dienstliche Abwesenheit muss aus betrieblichem Anlass und im Auftrag bzw. mit Genehmigung des Arbeitgebers unternommen worden sein. Reisekosten und Spesen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den jeweils gültigen Sätzen der steuerlichen Bestimmungen erstattet. Grundsätzlich können nur solche Kosten erstattet werden, die durch Vorlage von sofern möglich namentlich auf die Firma ausgestellten Originalunterlagen (z. B. Quittungen für Parken, Telefon, Taxi, Hotel usw.) belegt werden. 3.3.4 Reisekosten Hier definieren Sie möglichst genau und lückenlos, welche Kosten als Reisekosten entstehen können. Reisekosten sind [ 2 ] : Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Mitarbeiters entstehen.

Formulierung einer Fahrtkostenregelung Bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn kann (evt.: ab einer Entfernung von 200 km) die 1. Wagenklasse benutzt werden. Unter Berücksichtigung des Preisnachlasses für das Großkundenabonnement sollen die Fahrkarten in der Regel durch die für Fahrkarten- Ausstellung zuständige Abteilung und nur in Ausnahmefällen durch den Mitarbeiter selbst gelöst werden. Zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Bundesbahnfahrkarten gehört, dass nicht voll ausgenutzte Fahrkarten (z. B. nur Hinfahrt, Rückfahrt durch Mitnahme im PKW) der zuständigen Abteilung zurückgegeben werden. Für Dienstreisen, die mit Leihwagen durchgeführt werden, erfolgt keine Kilometer-Geld-Erstattung. Flugreisen sind nur mit vorheriger Genehmigung des Vorgesetzten gestattet. In diesen Fällen ist die Flugreise nur zulässig, wenn dadurch Hotelkosten entfallen und/oder die Anreisekosten geringer sind, als es bei Benutzung von Bahn oder Auto der Fall wäre. Werden Dienstfahrten, für die öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden sollen, mit dem Privat-PKW durchgeführt, können nur die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel erstattet werden (z. B. Erstattung einer Bundesbahnfahrkarte 1. Klasse abzgl. Preisnachlass für das Großkundenabonnement der Firma). 3.3.5 Verpflegungsmehraufwendungen Hier können Sie z. B. die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nennen, die der Arbeitgeber erstattet. Außerdem kann die Betriebsvereinbarung zwischen Inlands- und Auslandsreise unterscheiden oder z. B. festhalten, dass der Einzelnachweis von Verpflegungsmehraufwendungen nicht zum Abzug höherer Beträge berechtigt. Die Betriebsvereinbarung kann auch darauf hinweisen, dass die Pauschalen der Verpflegungsmehraufwendungen bei derselben Auswärtstätigkeit auf die ersten 3 Monate der Auswärtstätigkeit beschränkt werden. Ab dem 1. Tag des 4. Monats können keine steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen mehr vom Arbeitgeber erstattet werden. Eine Ausnahme besteht bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt grundsätzlich dann zu einem Neubeginn der 3-Monatsfrist, wenn sie mindestens 4 Wochen dauert. Der Grund der Unterbrechung ist unerheblich; es zählt nur die Unterbrechungsdauer. Formulierung einer Regelung der Verpflegungsmehraufwendungen Dem Mitarbeiter wird grundsätzlich ein Verpflegungsmehraufwand gewährt:... Unter Abwesenheitsdauer ist die Dauer der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zu verstehen. Bei Mitarbeitern mit erster Tätigkeitsstätte beginnt die Auswärtstätigkeit erst mit Verlassen des Betriebs, falls dieser aufgesucht wird. Bei Mitarbeitern ohne erste Tätigkeitsstätte, sondern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstellen oder Tätigkeit auf einem Fahrzeug beginnt die Auswärtstätigkeit bereits mit dem Verlassen der Wohnung. Erhält der Mitarbeiter auf Veranlassung des Arbeitgebers eine unentgeltliche Mahlzeit, wird dem hieraus entstehenden geldwerten Vorteil durch eine Kürzung der Verpflegungspauschalen Rechnung getragen. Zahlt der Arbeitnehmer für die gewährte Mahlzeit ein Entgelt (= verbilligte Verpflegung), so mindert dieses den von der Verpflegungspauschale abzuziehenden Kürzungsbetrag.

Für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten im Ausland gelten die vom Bundesfinanzministerium bekannt gemachten Auslandstagegelder. 3.3.6 Übernachtungskosten Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Mitarbeiter für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstehen. Die Übernachtungskosten können bei einer Auswärtstätigkeit als Reisekosten angesetzt werden und vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Diese Regelung kann in die Betriebsvereinbarung aufgenommen werden. Achtung Ausgewiesene Frühstückspreise auf Hotelrechnungen Sind in einer Hotelrechnung die Kosten des Frühstücks gesondert ausgewiesen, so können als Übernachtungskosten nur die dafür ausgewiesenen Beträge ersetzt werden. Die Kosten des Frühstücks gehören zu den Verpflegungskosten. Sie sind mit der Verpflegungspauschale, die der Mitarbeiter erhält, abgedeckt. Ist das Frühstück in der Rechnung ausgewiesen, so ist von der Rechnung der Preis für das Frühstück abzuziehen. Wird durch Zahlungsbelege nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung nachgewiesen und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen, ist der Gesamtpreis zur Ermittlung der Übernachtungskosten zu kürzen. Formulierung einer Regelung der Übernachtungskosten Weist das Hotel in seiner Rechnungsstellung den Frühstückspreis getrennt aus, so ist dieser Betrag aus der Übernachtungsrechnung heraus zu rechnen. Die Kosten des Arbeitnehmers sind bereits durch die Verpflegungsmehraufwendungspauschale abgedeckt. Wird in der Hotelrechnung ein Gesamtpreis für Übernachtung und Frühstück ausgewiesen, so sind die Kosten des Frühstücks mit dem dafür steuerlich vorgesehenen Betrag pauschal anzusetzen und vom Gesamtbetrag der Hotelrechnung pro Tag abzuziehen. 3.3.7 Reisenebenkosten Als Reisenebenkosten kommen Aufwendungen in Betracht wie z. B. für Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder dessen Geschäftspartner, Straßenbenutzung und Parkplatz sowie Schadensersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzusetzen sind. Die steuerfreie Erstattung dieser Reisenebenkosten durch den Arbeitgeber sollte in der Betriebsvereinbarung geregelt werden. Formulierung einer Regelung der Reisenebenkosten Der Arbeitgeber erstattet die Reisenebenkosten wie z. B. steuerfrei. Die Belege zur Abrechnung der Reisenebenkosten sind in der Abteilung für die Reisekostenabrechnung abzugeben. 3.3.8 Abrechnungsmodus Die Betriebsvereinbarung sollte einen Modus für die Abrechnung und bzgl. der Belege festlegen. Formulierung einer Regelung des Abrechnungsmodus Die Reisekosten werden einmal pro Monat zum Monatsende auf ein vom Mitarbeiter anzugebendes Bankkonto überwiesen. Die Reisekostenabrechnung erfolgt unter Verwendung des Formulars "Reisekostenabrechnung". Die Belege zur Abrechnung der

Reisenebenkosten sind in der Abteilung für die Reisekostenabrechnung abzugeben. 3.3.9 Reisegenehmigung Hier kann die Betriebsvereinbarung beispielsweise regeln, ob alle oder nur bestimmte Auswärtstätigkeiten durch einen Vorgesetzten genehmigt werden müssen. Formulierung einer Regelung zur Genehmigungspflicht Auswärtstätigkeiten gleich welcher Art müssen von einem Vorgesetzten genehmigt und auf dem Vordruck "Auswärtstätigkeiten" abgezeichnet werden. 3.3.10 Schlussbestimmungen In den Schlussbestimmungen einer Betriebsvereinbarung sollte festgehalten werden, wann diese in Kraft tritt und unter welchen Voraussetzungen sie gekündigt werden kann. Formulierung einer Schlussbestimmung Die Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarungen können im Einvernehmen zwischen dem Gesamtbetriebsrat und der Geschäftsleitung geändert werden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 4. Schritt 2: Verhandlungen mit dem Betriebsrat führen Jetzt können die eigentlichen Verhandlungen mit dem Betriebsrat beginnen. Als Arbeitgeber sollten Sie sich darauf gefasst machen, dass der Betriebsrat mit einem eigenen Entwurf der Betriebsvereinbarung aufwartet oder Ihren Entwurf zunächst kritisch prüft. Ziel beider Parteien ist es, möglichst die eigenen Interessen durchzusetzen. Bedenken Sie also auch, dass Sie in Ihren Entwurf einen bestimmten Anteil "Verhandlungsmasse" einbringen, damit Sie die Möglichkeit haben, Zugeständnisse zu machen. Ziel der Verhandlungen ist natürlich eine Einigung. Kommt diese Einigung nicht zustande, sollten Sie trotzdem alles daran setzen, eine innerbetriebliche Lösung zu finden. Der Weg zur Einigungsstelle kostet nur Geld und Zeit. Legen Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat die Inhalte und Formulierungen der Betriebsvereinbarung fest. Denken Sie dabei vor allem an Inhalt, Geltungsbereich, Daten der Inkraftsetzung der Vereinbarung, Kündigungsfrist und Vertragspartner. Denken Sie auch bei zähen Verhandlungen daran, dass Sie "weich zur Person und hart in der Sache" sind. Markieren Sie bei Verhandlungen in der Vorlage Passagen, welche inhaltlich strittig sind mit einer anderen Farbe. So können alle Verhandlungspartner eindeutig sehen, über welche Punkte schon Klarheit herrscht und wo noch Diskussionsbedarf besteht. Konzentrieren Sie sich in der Diskussion nur auf die noch zu verhandelnden Punkte. Wenn Sie mit Beamer arbeiten, können alle Beteiligten sehen, wie die aktuelle Formulierung ist und entsprechende Änderungswünsche eingebracht werden. Wenn Sie die farbigen Felder einzeln durchsprechen und gemeinsam herausarbeiten, kann von unnötigen Diskussionen immer wieder in Ruhe auf den aktuellen Diskussionspunkt zurückgeführt werden. Aus diesem Grund ist es hilfreich, Ihren Vorschlag für die Betriebsvereinbarung zuerst per Email an den Betriebsrat zu senden. So können die zu diskutierenden Punkte schon jetzt markiert und wieder zurückgeschickt werden, damit im Vorfeld bereits der Unterschied auf beiden Seiten deutlich wird.

Unterschied auf beiden Seiten deutlich wird. Tipp: Moderator einsetzen Oft reicht eine Verhandlungspause von einigen Tagen oder die Hinzuziehung eines externen Moderators, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können, besser laufen und zu einem positiven Ende kommen. Abb. 1: Ablauf der Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen 5. Schritt 3: Formulierung der Betriebsvereinbarung Nach der Einigung oder parallel in den Verhandlungen sollten Sie sich über den Inhalt der Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat endgültig einigen. Vor allem sollten Sie dabei auch auf eine rechtliche Prüfung Wert legen. Achten Sie vor allem darauf, dass die Betriebsvereinbarung schriftlich verfasst ist und folgende Inhalte aufweist: INHALT BEISPIEL Regelungsinhalt in der Überschrift Betriebsvereinbarung Reisekosten

Die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien. Zwischen der Firma und dem Betriebsrat / Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat der Firma wird gem. BetrVG die folgende Betriebsvereinbarung über. geschlossen: Präzise Nennung des Geltungsbereichs. Alle Arbeitnehmer des Betriebs mit Ausnahme... Das genaue Datum des Inkrafttretens. Eine genau festgelegte Kündigungsfrist. Eine Nachwirkung kann vereinbart werden. Die Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung am. in Kraft Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarungen können im Einvernehmen zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung geändert werden, ohne dass es einer Kündigung der Betriebsvereinbarung bedarf. Im Falle einer Kündigung entfaltet diese Betriebsvereinbarung Nachwirkung, bis eine neue Betriebsvereinbarung die vorstehende Vereinbarung ersetzt. Achtung Nachwirkung bei erzwingbarer Mitbestimmung Betriebsvereinbarungen mitbestimmungspflichtigen Inhalts wirken solange zwingend nach, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden [ 3 ]. Das gilt aber nur für die Angelegenheiten, in denen der Spruch einer Einigungsstelle eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzen könnte also in den erzwingbaren Mitbestimmungsfragen. Achten Sie außerdem immer darauf, dass Ihre Betriebsvereinbarung verständliche Formulierungen enthält, knappe, präzise Sätze aufweist, keine unbestimmten Rechtsbegriffe verwendet, die Interpretationen ermöglichen, Missverständnisse ausschließt, im Zweifel mögliche Unklarheiten präzise definiert. Schritt 4: Beschlussfassung des Betriebsrats Nun muss der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss herbeiführen und die Betriebsvereinbarung abschließend beraten. Beachten Sie bitte, dass Mängel bei der Beschlussfassung zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung führen können. Tipp. Nachweis des Betriebsratsbeschlusses Lassen Sie sich nachweisen, dass der Betriebsratsbeschluss ordnungsgemäß ergangen ist. Am Sitzungsprotokoll und der vorausgegangenen Einladung kann man sehr gut erkennen, ob alle Voraussetzungen beachtet wurden. Ohne Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses sollten Sie als Arbeitgeber nie eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen. Betriebsratsbeschlüsse sind wirksam, wenn sie auf einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung gefasst wurden, zu der alle Mitglieder mit Ausnahme der verhinderten rechtzeitig unter Mitteilung der konkreten Tagesordnung geladen wurden, Beschlussfähigkeit vorliegt, also mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder teilnimmt, für verhinderte Mitglieder Ersatzmitglieder geladen wurden, kein Betriebsratsmitglied an der Beratung und Beschlussfassung eines Tagesordnungspunktes teilgenommen hat, bei dem es als Arbeitnehmer unmittelbar betroffen ist.

die Jugend- und Auszubildendenvertretung hinzugezogen wurde, falls es sich um eine Angelegenheit handelt, bei der sie Stimmrecht hat, sie mit einfacher Mehrheit bzw. wenn erforderlich mit absoluter oder Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst wurde. 7. Schritt 5: Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung Die Betriebsvereinbarung muss vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber unterzeichnet werden [ 4 ]. Ist dies nicht der Fall, ist die Betriebsvereinbarung unwirksam. Lassen Sie zunächst den Betriebsrat unterzeichnen. Gleichzeitig lassen Sie sich den zugrunde liegenden Betriebsratsbeschluss nachweisen. Ohne entsprechenden Beschluss des Betriebsrats ist die Betriebsvereinbarung schwebend unwirksam und kann nur durch einen Genehmigungsbeschluss des Betriebsrats rückwirkend genehmigt werden. 8. Schritt 6: Bekanntgabe der Betriebsvereinbarung Im letzten Schritt muss unbedingt bekannt gegeben werden, welche Regelungen bzgl. der Reisekosten für die Arbeitnehmer per Betriebsvereinbarung getroffen wurden. Sie sollte durch einen Aushang an geeigneter Stelle im Betrieb erfolgen. Hier eignen sich z. B. das Intranet, eine Betriebsversammlung und/oder die "schwarzen Bretter". Es reicht aber beispielsweise auch aus, wenn bekannt gemacht wird, wo die Betriebsvereinbarung eingesehen werden kann. Am "Schwarzen Brett" wird ein Aushang gemacht, dass die neue "Betriebsvereinbarung Reisekosten" in der Personalabteilung zur Einsicht bereit liegt. Achten Sie auf eine transparente, zügige und positive Kommunikation der neuen Regelung! [ 1 ] Nach R 9.4 Abs. 1 LStR. [ 2 ] In R 9.4 Abs. 1 LStR werden diese vier Reisekosten aufgeführt. [ 3 ] Nach 77 Abs. 6 BetrVG. [ 4 ] 77 BetrVG.