ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM



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Transkript:

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz gegen Entgelt zur Nutzung zu den folgenden Bedingungen zur Verfügung. 2. Zusammensetzung des Netznutzungsentgeltes Grundlage für Struktur und Höhe des Netznutzungsentgeltes der Dortmunder Netz GmbH ist die jeweilige Festlegung der Erlösobergrenzen durch die Bundesnetzagentur. Das Entgelt für die Netznutzung je Entnahmefall ergibt sich aus der Spannungs- bzw. Umspannebene der jeweiligen Entnahme gemäß Preisblatt 1. 3. Höhe des Netznutzungsentgeltes 3.1 Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Das Entgelt für jeden Entnahmefall wird entsprechend dem Jahresleistungspreissystem gemäß Ziffer 3.1.1 aus Leistungspreis und Arbeitspreis berechnet. Die Höhe des Entgeltes im Abrechnungsjahr ergibt sich aus dem Produkt von höchster Viertelstundenleistung (kw) und Leistungspreis und dem Produkt aus elektrischer Arbeit (kwh) und dem Arbeitspreis gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 1). Abweichend von Satz 1 kann der Kunde vor Beginn des Abrechnungsjahres das Monatsleistungspreissystem gemäß Ziffer 3.1.2 verbindlich für jeweils ein Jahr wählen. Das Jahresentgelt setzt sich zusammen aus 12 Monatsentgelten. Das jeweilige Monatsentgelt ergibt sich aus dem Produkt der jeweiligen höchsten Viertelstundenleistung (kw) des Monats und dem Leistungspreis und dem Produkt aus elektrischer Arbeit (kwh) und Arbeitspreis gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 2). Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de Seite 1 von 6

3.1.1 Jahresleistungspreissystem - Preisblatt 1 (Tabelle 1) Folgende Entnahmefälle werden unterschieden: Mittelspannungskunden mit direkter Entnahme aus der Umspannung Hochspannung/Mittelspannung Mittelspannungskunden mit Entnahme aus dem Mittelspannungsnetz Niederspannungskunden mit direkter Entnahme aus der Umspannung Mittelspannung/Niederspannung Niederspannungskunden mit Entnahme aus dem Niederspannungsnetz 3.1.2 Monatsleistungspreissystem - Preisblatt 1 (Tabelle 2) Folgende Entnahmefälle werden unterschieden: Mittelspannungskunden mit direkter Entnahme aus der Umspannung Hochspannung/Mittelspannung Mittelspannungskunden mit Entnahme aus dem Mittelspannungsnetz Niederspannungskunden mit direkter Entnahme aus der Umspannung Mittelspannung/Niederspannung Niederspannungskunden mit Entnahme aus dem Niederspannungsnetz 3.2 Netznutzungsentgelte bei Anwendung von Standardlastprofilen für Haushaltsbedarf, landwirtschaftlichen, gewerblichen und sonstigen Bedarf - Preisblatt 1 (Tabelle 3) Die Dortmunder Netz GmbH verzichtet im Niederspannungsnetz bei Kunden mit einer Jahresenergiemenge von weniger als 100.000 kwh auf die Bereitstellung von zusätzlichen Messeinrichtungen zur Ermittlung der Leistungswerte. Bei diesen Kunden werden seit dem 01.01.2009 die erforderlichen Lastgänge mittels Standardlastprofilen auf der Grundlage des erweiterten analytischen Verfahrens ermittelt. Die Berechnung des Entgeltes für die Netznutzung bei Anwendung der Standardlastprofile erfolgt gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 3). 3.3 Kunden mit Elektro-Speicherheizung und Wärmepumpen ohne Lastgangmessung - Preisblatt 1 (Tabelle 4) Das Netznutzungsentgelt für Kunden mit Elektro-Speicherheizung und Wärmepumpen errechnet sich gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 4). 4. Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung errechnen sich je nach Anwendungsfall gemäß Preisblatt 2. 5. Abrechnung von Entnahmestellen ohne Lastgangmessung Kunden ohne registrierende ¼-stündliche Lastgangmessung werden im Niederspannungsnetz auf Basis von Lastprofilen beliefert und abgerechnet. Die Abrechnung der jährlichen Abweichungen zwischen der im Lastprofil vorgesehenen und der tatsächlich entnommenen Energie von Niederspannungskunden (Mehr- / Mindermengenabrechnung) erfolgt gemäß 13 StromNZV. der Dortmunder Netz GmbH Seite 2 von 6

6. Aufschlag für niederspannungsseitige Messung bei Entnahme aus der Umspannung Hoch- / Mittelspannung oder dem Mittelspannungsnetz - Preisblatt 1 (Tabelle 5) Bei Entnahmen aus der Umspannung Hoch- / Mittelspannung oder dem Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung wird ein Verlustaufschlag für jede gemessene Kilowattstunde gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 5) berechnet. 7. Entgelt für Blindstrom - Preisblatt 1 (Tabelle 6) Das Entgelt für Blindstromlieferungen ist dem Preisblatt 1 (Tabelle 6) zu entnehmen. Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, wird für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) ein Entgelt gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 6) erhoben. Die Dortmunder Netz GmbH behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der NT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. Als HT-Zeit gelten die Stunden von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr in den Monaten April bis September sowie von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr in den Monaten Oktober bis März. Die anderen Stunden im Jahr gelten als NT-Zeit. 8. Reserveleistung - Preisblatt 1 (Tabelle 7) Kunden, die eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Reserveleistung bestellen, so weit sie bei einem Ausfall ihrer Erzeugungsanlagen Reserveleistung über das Netz der Dortmunder Netz GmbH beziehen möchten. Die Reserveleistung kann jährlich einmal bis zur Höhe der Nennleistung der Eigenerzeugungsanlage, höchstens bis zur Höhe der Anschlusskapazität für ein Jahr bestellt werden. Die Preise für die Bestellung der Reserveleistung errechnen sich gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 7). 9. Mehrkosten durch Umlagen aufgrund verschiedener Verordnungen und Gesetze 9.1 Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Preisblatt 1 (Tabelle 8) Gemäß 9 KWKG Absatz 7 (Belastungsausgleich) ist der den Letztverbrauchern in Rechnung zu stellende KWK-Aufschlag abhängig vom Jahresverbrauch je Abnahmestelle. der Dortmunder Netz GmbH Seite 3 von 6

Der KWK-Aufschlag, den Kunden auf das Netznutzungsentgelt zu zahlen haben, gliedert sich in drei Kategorien: Letztverbrauch der Kategorie A, Jahresverbrauch <=100.000 kwh (einschließlich der Verbrauchsanteile bis 100.000 kwh der LV-Kategorie B und C) Letztverbrauch der Kategorie B, Jahresverbrauch >100.000 kwh (umfasst nur die 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigenden Mengen) Letztverbrauch der Kategorie C, Jahresverbrauch >100.000 kwh, stromintensive Industrie (umfasst nur die 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigenden Mengen) 9.2 Umlage nach 19 Absatz 2 StromNEV Preisblatt 1 (Tabelle 8) Gemäß 19 Absatz 2 haben die Betreiber von Übertragungsnetzen entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten nach den Sätzen 1 und 2 resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilnetzen zu erstatten. Die Kosten nach den Sätzen 12 und 13 können als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf die Letztverbraucher umgelegt werden; 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1494) geändert worden ist, ist in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen in dessen Absatz 7 Satz 2 und 3 erst ab einem Jahresverbrauch von mindestens 1.000.000 Kilowattstunden und nur auf Strombezüge oberhalb von 1.000.000 Kilowattstunden anzuwenden sind. Somit ergeben sich folgende Kategorien: Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten 100.000 kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+. Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++. Letztverbrauchergruppe B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh der Dortmunder Netz GmbH Seite 4 von 6

9.3 Umlage nach 17f EnWG, Offshore-Haftungsumlage Preisblatt 1 (Tabelle 8) Gemäß 17f EnWG sind die Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, den unterschiedlichen Umfang ihrer Kosten für Entschädigungszahlungen nach 17e, einschließlich der Kosten für eine Zwischenfinanzierung und abzüglich anlässlich des Schadensereignisses nach 17e erhaltener Vertragsstrafen, Versicherungsleistungen oder sonstiger Leistungen Dritter, nach Maßgabe der von ihnen oder anderen Netzbetreibern im Bereich ihres Übertragungsnetzes an Letztverbraucher gelieferten Strommengen über eine finanzielle Verrechnung untereinander auszugleichen. Die Kosten nach Satz 1 können als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf Letztverbraucher umgelegt werden. 9 des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Somit ergeben sich folgende Kategorien: Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh 9.4 Umlage nach 13 Abs. 4b S. 6 EnWG i. V. m. der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) Preisblatt 1 (Tabelle 8) Gemäß 18 Absatz 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sind die Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, ihre Zahlungen und Aufwendungen nach dieser Verordnung über eine finanzielle Verrechnung monatlich untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt dabei entsprechend 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen in dessen Absatz 7 Satz 2 und 3 für bestimmte Letztverbrauchergruppen (Kategorie B und C gemäß Punkt 9.1) keine Anwendung finden. 10. Konzessionsabgabe - Preisblatt 1 (Tabelle 8) Das Entgelt für die Nutzung des Versorgungsnetzes versteht sich zuzüglich der jeweils zulässigen Konzessionsabgabe gemäß Preisblatt 1 (Tabelle 8). Diese richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und dem mit der Stadt Dortmund geschlossenen Konzessionsvertrag. der Dortmunder Netz GmbH Seite 5 von 6

11. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (zzt. 19 %) auf die Preise berechnet. Dortmunder Netz GmbH der Dortmunder Netz GmbH Seite 6 von 6