I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2015. Seite 1 von 7. Kundenanlagen mit Leistungsmessung



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Transkript:

Preisblatt Allgemeines Diese Informationen gelten für nachfolgend aufgeführte Entgelte unter Punkt I ff. Die Entgelte für den Stromnetzzugang (Punkt I) umfassen die Nutzung der Netzinfrastruktur einschl. vorgelagerter Netze, Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen. Auf die entnommene Arbeit bei Lieferung in der Mittelspannung und niederspannungsseitiger Messung wird ein Aufschlag von 2,47 % erhoben. Die Entgelte für den Stromnetzzugang (Punkt I) verstehen sich zuzüglich den Entgelten unter Punkt II ff. sowie allen unmittelbar staatlich veranlassten Umlagen (u. a. Offshore-Haftungsumlage sowie der Umlage nach der Verordnung zu abschaltbaren Lasten e.t.c). In den Bruttopreisen ist der jeweils geltende Umsatzsteuersatz (z. Z. 19 %) enthalten. I. Entgelte für den Stromnetzzugang Kundenanlagen mit Leistungsmessung Grundsätzlich ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ϕ) zwischen 0,9 induktiv und 1,0 einzuhalten. Die Entnahme von Blindarbeit wird gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Blindmehrarbeitspreis Arbeitspreis Cent/kvarh 1,82 1,53 Jahresleistungspreis Jahres benutzungsdauer/betrag Entnahme: < 2500 h/a Entnahme: 2500 h/a brutto netto Hochspannung Arbeitspreis Leis tungs preis EUR/kW/a Umspannung HS/MS Arbeitspreis 4,70 3,95 0,40 0,34 Leis tungs preis EUR/kW/a 7,53 6,33 114,73 96,41 Mittelspannungsnetz Arbeitspreis 6,00 5,04 0,86 0,72 Leis tungs preis EUR/kW/a 10,71 9,00 139,29 117,05 Umspannung MS/NS Arbeitspreis 6,32 5,31 1,48 1,24 Leis tungs preis EUR/kW/a 13,17 11,07 134,37 112,92 Niederspannungsnetz Arbeitspreis 6,32 5,31 3,20 2,69 Leis tungs preis EUR/kW/a 18,85 15,84 96,90 81,43 Seite 1 von 7

Wünscht ein Kunde mit einer speziellen Lastcharakteristik d. h. mit zeitlich begrenzter hoher Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht - einen Wechsel in das Monatsleistungspreissystem, teilt er dies dem Netzbetreiber vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr) verbindlich mit. Monatsleistungspreis Hochspannungsnetz Arbeits preis Leistungspreis EUR/kW/Monat Umspannung HS/MS Arbeits preis 0,40 0,34 Leistungspreis EUR/kW/Monat 19,12 16,07 Mittelspannungsnetz Arbeits preis 0,86 0,72 Leistungspreis EUR/kW/Monat 23,22 19,51 Umspannung MS/NS Arbeits preis 1,48 1,24 Leistungspreis EUR/kW/Monat 22,40 18,82 Niederspannungsnetz Arbeits preis 3,20 2,69 Leistungspreis EUR/kW/Monat 16,15 13,57 Kundenanlagen ohne Leistungsmessung Haushalt und Gewerbe Einhei t brutto netto Grundpreis EUR/a 19,66 16,52 Arbeitspreis 6,69 5,62 unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Elektro-Speicherheizung) Ei nheit brutto netto Grundpreis EUR/a 0,00 0,00 Arbeitspreis 4,84 4,07 Seite 2 von 7

II. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahmen / Einspeisung mit Leistungsmessung Mes s ung Mes s stell enbetrieb Abrechnung Einheit EUR/a EUR/a EUR/a brutto netto brutto netto brutto netto Niederspannungsmessung (inkl. Wandlersatz) 227,44 191,13 142,06 119,38 278,09 233,69 Preis abschlag für kundens eitig ges tellten Wandlers atz - 37,76 31,73 - Niederspannungsmessung (Direktzähler ohne Wandler) 227,44 191,13 104,30 87,65 278,09 233,69 Mittelspannungsmessung (inkl. Wandlersatz) 227,44 191,13 325,49 273,52 423,90 356,22 Preis abschlag für kundens eitig ges tellten Wandlers atz - 187,70 157,73 - Hochspannungsmessung 2-Kern-Wandler (auf Kundenwunsch) - - Entnahmen / Einspeisung ohne Leistungsmessung Mes s ung Mes s stel lenbetrieb Abrechnung Einheit EUR/a 1 EUR/a EUR/a 2 brutto netto brutto netto brutto netto Eintarifzähler 4,17 3,50 14,34 12,05 15,76 13,24 Zweitarifzähler (inkl. Nettokosten für Schaltgerät i.h.v. 20,45 ) 4,17 3,50 41,71 35,05 20,74 17,43 Zweitarif - 2 - Richtungs zähler 4,17 3,50 50,40 42,35 29,88 25,11 Paus chalanlagen - - - - 11,19 9,40 Smart Bas ic 4,17 3,50 34,93 29,35 15,76 13,24 für Messsysteme gemäß 21 d EnWG ab techn. Verfügbarkeit Stromwandl ersatz (Zus atzleis tung bei Erfordernis) - - 32,31 27,15 - - Entgelte am Beispiel eines Eintarifzählers 1 Das jährliche Entgelt für Messung beträgt bei monatlicher Messung des Zählers 49,98 /a brutto (42,00 /a netto), bei vierteljährlicher Messung 16,66 /a brutto (14,00 /a netto), bei halbjährlicher Messung 8,33 /a brutto (7,00 /a netto) und bei jährlicher Messung 4,17 /a brutto (3,50 /a netto). 2 Das jährliche Entgelt für Abrechnung beträgt bei monatlicher Abrechnung des Zählers 189,07 /a brutto (158,88 /a netto), bei vierteljährlicher Abrechnung 63,02 /a brutto (52,96 /a netto), bei halbjährlicher Abrechnung 31,51 /a brutto (26,48 /a netto) und bei jährlicher Abrechnung 15,76 /a brutto (13,24 /a netto). Seite 3 von 7

III. Konzessionsabgabe; KWKG; 19 StromNEV-Umlage; Offshore-Haftungsumlage; Abschaltumlage; Mehr- und Mindermengen Konzessionsabgabe nach KAV Maßgebend für die Höhe der Konzessionsabgabe ist nach 2 Abs. 2 KAV die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. Leipzig Sondervertrags kunden 0,13 0,11 Tarifkunden im Rahmen von Schwachlas tregelungen 0,73 0,61 alle anderen Kunden 2,84 2,39 Glesien Sondervertrags kunden 0,13 0,11 Tarifkunden im Rahmen von Schwachlas tregelungen 0,73 0,61 alle anderen Kunden 1,57 1,32 Grenzpreisunterschreitungen gemäß KAV sind bis zum 31.03. des dem Abrechnungsjahres folgenden übernächsten Jahres unter Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestates nachzuweisen. KWK-Aufschlag nach 9 KWKG Die Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz richten sich nach den Veröffentlichungen des Übertragungsnetzbetreibers liegen für das Jahr 2015 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG nicht vor. Letztverbraucherkategorie A: bis 100.000 kwh je Abnahmestelle B: über 100.000 kwh und nicht Gruppe C ( 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG) C: über 100.000 kwh und stromintensive ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG *) * bei Vorlage eines Testats nach 9 Abs. 7 Satz 4 KWKG Seite 4 von 7

19 StromNEV-Umlage Die Umlagesätze gemäß den Veröffentlichungen des Übertragungsnetzbetreibers liegen für das Jahr 2015 aktuell nicht vor. Letztverbraucherkategorie A: für die jeweils ersten 100.000 kwh je Abnahmestelle A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kwh A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge 100.000 kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kwh B`:Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge C`Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge Offshore-Haftungsumlage Umlagesätze gemäß den Veröffentlichungen des Übertragungsnetzbetreibers: Letztverbraucherkategorie nach KWKG A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Abnahmestelle -0,061-0,051 B: Strommengen von Letztverbrauchern über 1.000.000 kwh und nicht Gruppe C 0,060 0,050 C: Strommengen von Letztverbrauchern über 1.000.000 kwh und stromintensive Unternehmen 0,030 0,025 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlagesätze gemäß den Veröffentlichungen des Übertragungsnetzbetreibers liegen für das Jahr 2015 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG nicht vor. Letztverbraucher Monatlicher Marktpreis für Jahresmehr- und -mindermengen nach 13 StromNZV Die Preise für die Abrechnung der Jahresmehr- und -mindermengen werden für das Jahr 2015 auf der Internetseite der Netz Leipzig GmbH veröffentlicht. Seite 5 von 7

IV. Entgelte für Reserveinanspruchnahme Kunden, die ihren Energiebedarf vollständig oder teilweise durch Eigenerzeugung decken, können bei der Netz Leipzig GmbH soweit vertraglich vereinbart - Reservenetzkapazität bestellen. Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährliches Leistungsentgelt. Die anfallenden Kosten sind abhängig von der Dauer der jährlichen Inanspruchnahme und der Spannungsebene, an welche die Anlage angeschlossen ist. Reserveinanspruchnahme Entnahme in Hochspannung 0 h/a - 200 h/a EUR/kW/a 200 h/a - 400 h/a EUR/kW/a 400 h/a - 600 h/a EUR/kW/a Entnahme in Mittelspannung 0 h/a - 200 h/a EUR/kW/a 53,59 45,03 200 h/a - 400 h/a EUR/kW/a 64,30 54,04 400 h/a - 600 h/a EUR/kW/a 75,02 63,04 Entnahme in Niederspannung 0 h/a - 200 h/a EUR/kW/a 94,33 79,27 200 h/a - 400 h/a EUR/kW/a 113,20 95,12 400 h/a - 600 h/a EUR/kW/a 132,06 110,98 Seite 6 von 7

V. Weitere Kosten und Dienstleistungen Niederspannung Für die erstmalige Inbetriebsetzung, Mahnung, Nachinkassogang, Sperrung bzw. Unterbrechung des Netzanschlusses/Wiederaufnahme der Netznutzung, die Wiederaufnahme der Versorgung bzw. Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses/Wiederinbetriebnahme der Netznutzung und für die Erstellung einer zusätzlichen Rechnung und/oder einer Korrekturrechnung sowie für die Zählerbefundprüfung gelten die Entgelte gemäß Ziffer VIII der Ergänzende Bedingungen der Netz Leipzig GmbH zur Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung (NAV und NDAV). Diese sind unter www.netz-leipzig.de veröffentlicht. Umbau von Messeinrichtung Zählermontage/-demontage auf Kundenwuns ch Drehstrom- EUR/Zähler 191,21 160,68 /Wechsels tromzähler (1-oder 2-Tarif) Prüfung/Änderung der Schaltzeiten auf Kundenwunsch EUR/Zähler 93,15 78,28 Netzebenen oberhalb Niederspannung Für die erstmalige Inbetriebsetzung, Mahnung, Nachinkassogang und für die Erstellung einer zusätzlichen Rechnung und/oder einer Korrekturrechnung sowie für die Zählerbefundprüfung gelten die Entgelte gemäß Ziffer VIII der Ergänzende Bedingungen der Netz Leipzig GmbH zur Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung (NAV und NDAV), mit der Maßgabe, dass die Kosten für Sperrung bzw. Unterbrechung des Netzanschlusses/Wiederaufnahme der Netznutzung, die Wiederaufnahme der Versorgung bzw. Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses/Wiederinbetriebnahme der Netznutzung nach Aufwand (EUR/Zähler) berechnet werden. Zählerfernauslesung Bereitstellung eines Telekommunikationsanschlusses durch den Netzbetreiber (GSM-Datenübertragung) EUR/a/Zählpunkt 167,93 141,12 Vor-Ort-Auslesung (max. für 2 Monate) EUR/Monat/Zählpunkt 130,90 110,00 Gesonderte Bereitstellung von Lastgangdaten Eine gesonderte Bereitstellung erfolgt, wenn Lastgangdaten über die vertragliche Vereinbarung hinaus bereitgestellt werden Für jede Bereitstellung des gemes s enen 1/4-h-Las tganges per E- Mail (monatli ch) Für jede Bereitstellung des gemes s enen 1/4-h-Las tganges per E- Mail (täglich) Für jede Bereitstellung des gemes s enen 1/4-h-Las tganges per E- Mail (einmali g) EUR/Monat/Zählpunkt 11,31 9,50 EUR/Monat/Zählpunkt 35,70 30,00 EUR/Monat/Zählpunkt 11,31 9,50 Für die Bearbeitung von Bankrückläufern erfolgt eine Kostenerstattung durch den Kunden. Wünschen Sie weitere Leistungen, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen kurzfristig ein Angebot unterbreiten. Seite 7 von 7