S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016)
Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens... 3 3 Stammkapital... 3 4 Gesellschafterversammlung... 3 5 Geschäftsführung... 4 6 Jahresabschluss... 5 7 Bekanntmachung... 5 8 Salvatorische Klausel... 5 9 Historische Gründungskosten... 5
Satzung VSA GmbH, ab März 2016 3 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: VSA GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist München. 3. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Abrechnung und das Inkasso der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Apotheken, Ärzten, Sonstigen Leistungserbringern und weiteren Beteiligten im Gesundheitswesen gegenüber Krankenkassen, anderen Sozialleistungsträgern und privaten Versicherungsträgern, sowie die Herstellung und Entwicklung, der Vertrieb von Computersystemen im Bereich des Gesundheitswesens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und im In-und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf auch alle anderen Geschäfte und Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt dem Unternehmenszweck dienen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, Verträge über stille Gesellschaften mit Mitgliedern des FSA e. V. abzuschließen, bei denen ein Vertragsverhältnis mit Unternehmen der Gesellschaft über die Rezeptabrechnung besteht. 3 Stammkapital 1. Das Stammkapital beträgt 2,0 Millionen (in Worten: Euro zwei Millionen). 2. Das Stammkapital wird von der Noventi GmbH gehalten. 4 Gesellschafterversammlung 1. Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für a) die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, einschließlich der Festlegung von deren Vertretungsberechtigung sowie den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit diesen, b) die Erteilung und den Widerruf von Prokuren, c) die Erteilung der Zustimmung zu den in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung bestimmten zustimmungspflichtigen Geschäften, d) die Feststellung des Jahresabschlusses,
Satzung VSA GmbH, ab März 2016 4 e) die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses, f) die Entlastung der Geschäftsführung, g) die Bestellung des Abschlussprüfers, h) den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. 2. Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt durch die Geschäftsführung oder den Gesellschafter per Brief, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Tag des Versands; der Tag der Versammlung wird nicht mitgerechnet. 3. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können - sofern nicht eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist - auch außerhalb von Sitzungen in schriftlicher, fernschriftlicher, elektronischer oder (fern)mündlicher Form gefasst werden. 4. Sofern über die Gesellschafterversammlung nicht eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, ist die Beschlussfassung (zu Beweiszwecken) unverzüglich in vom Gesellschafter zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen. 5 Geschäftsführung 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. 2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. 3. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer von den Beschränkungen des 181 BGB befreit werden. 4. Die Geschäftsführer haben die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften, diesem Gesellschaftsvertrag, den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, einer eventuell beschlossenen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und ihrem Dienstvertrag zu führen. 5. Die Regelungen der Absätze 2 bis 4 gelten auch für Liquidatoren. Wird die Gesellschaft nach 66 Abs. 1 GmbHG von den bisherigen Geschäftsführern liquidiert, so besteht deren konkrete Vertretungsbefugnis auch als Liquidator fort.
Satzung VSA GmbH, ab März 2016 5 6 Jahresabschluss Der Jahresabschluss und - sofern erforderlich - der Lagebericht der Gesellschaft sind von der Geschäftsführung innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraumes aufzustellen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7 Bekanntmachung Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. 8 Salvatorische Klausel Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des GmbH- Gesetzes. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Satzung im Übrigen nicht berührt. Sie sind durch gleichwertige, rechtswirksame Bestimmungen im Wege der Satzungsänderung zu ersetzen. 9 Historische Gründungskosten Die Gesellschaft hat die Kosten ihrer Gründung und auch den bei der sogenannten wirtschaftlichen Neugründung entstandenen Gründungsaufwand (Rechtsanwalts-, Notar- und Gerichtskosten und Bankgebühren) bis insgesamt Euro 2.500,-- übernommen. Gerichtsstand ist München.