Alpha Pro Tecc. KOMFORT Alpha Pro Tecc. KOMFORT GERÄTE-SCHUTZBRIEF



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Alpha Pro Tecc. KOMFORT GERÄTE-SCHUTZBRIEF LAUFZEIT 3 ODER JAHRE 5

ALPHA PRO TECC Alpha KOMFORT Pro Tecc. KOMFORT I. Produktinformationsblatt Der ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte-Schutzbrief ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichnete Gerät. Der Versicherungsvertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bezüglich des Gerätes abgeschlossen werden. Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz für die Reparaturkosten des beschädigten Gerätes. Bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte (ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte-Schutzbrief) an. Grundlagen sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung MVD-E/07.2013 sowie alle weiteren genannten Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Welche Risiken sind versichert? Wir versichern Ihr Elektrogerät gegen Schäden durch: Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie; Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (siehe hierzu 5 Ziffer 4 MVD-E/07.2013); Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss; Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung; Wasser und Feuchtigkeit durch Elementarschäden als Folge von Schäden an Gebäuden; Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen; Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung Weitere Informationen hierzu finden Sie in 2 MVD-E/07.2013. Versichert werden können beispielsweise alle Geräte der nachfolgenden Kategorien: PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Netbooks, Ultrabooks Drucker, Scanner, Monitore Telekommunikationsgeräte (Telefon-, Telefaxgeräte, All-in-One, Anrufbeantworter) Handys, Smartphones, PDA Navigationsgeräte Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl- /Gefrierschränke Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte DVD-Player-, -Recorder, Blue-ray-Geräte Sat-Receiver, MP3-Player, Rundfunkgeräte Video- und Fotokameras 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet bezahlen? a. Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen. b. Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer ist in Euro zu entrichten. Er ist abhängig vom Kaufpreis des versicherten Gerätes und der Laufzeit des ge- 2 1

wählten Versicherungsschutzes. Zuschüsse oder Subventionen, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt. c. Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem, nach 10 Absatz 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, gezahlt, sind wir nach Maßgabe des 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei. Versicherungsdauer/Beitrag in inkl. Versicherungssteuer Beitragsklasse Verkaufspreis in 3 Jahre 5 Jahre I 250,00 49,00 69,00 II 500,00 69,00 99,00 III 1.000,00 99,00 129,00 IV 1.500,00 129,00 169,00 V 2.500,00 209,00 259,00 VI 5.000,00 369,00 499,00 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Nicht versichert sind insbesondere: Material- und Herstellungsfehler innerhalb der Herstellergarantie; Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung; Vorsatz; Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in 2 Absatz 2 MVD-E/07.2013. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter 10 Absatz 1 MVD-E/07.2013 beschrieben. Eine Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter 12 MVD-E/07.2013 detailliert beschrieben. Eine Nichterfüllung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit dem von uns Beauftragten in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalls das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg und diesen Versicherungsbedingungen an ALPHATECC. zu senden. Sie haben unseren Weisungen bzw. den Weisungen der von uns Beauftragten zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in 12 Absatz 1 und 2 MVD-E/07.2013 Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte 12 Absatz 1 und 2 MVD- E/07.2013. 2 3

8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? a. Bei Garantieschäden beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Garantie- bzw. Garantieleistungszeit des Herstellers und der sofortigen Zahlung des Beitrages, b. bei allen übrigen versicherten Risiken ab Kaufdatum des versicherten Gerätes und sofortiger Zahlung des Beitrages. Der Versicherungsschutz endet 3 bzw. 5 Jahre nach dem Kaufdatum des versicherten Gerätes. Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der Versicherungsschutz ebenfalls. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jeden darauffolgenden Jahres zugehen muss. Weitere Einzelheiten können Sie 9 MVD- E/07.2013 entnehmen. 9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden? Neben den, unter Ziffer 8 dieses Blattes, beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages, stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 9 Absatz 4 MVD-E/07.2013. Wer sind Ihre Partner? a. Versicherungsgesellschaft: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Rollinger Handelsregister-Nr.: HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE811198334 Die R+V Allgemeine Versicherung AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn b. Weitere Ansprechpartner: Der von uns mit der Schadenabwicklung und Vermittlung beauftragte Versicherungsmakler MVD MARKANT-Versicherungsdienst GmbH, Carl-Wery-Str. 18, 81739 München vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Hartig, Andrin Hofmann, Ernst Masal Umsatzsteuer-Id. Nr. DE 811 490 301, Handelsregister: Amtsgericht München HRB 93 499 Angaben zu den Informationspflichten gemäß 11 VersVermVO: Registrierungs-Nr. D-NHHO-R3CoH-87 Telefon +49 180 3000840 (0,09 pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Abweichende Kosten aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich) Telefax +49 180 3000839 / E-Mail info-schutzbrief@mvd-markant.de Die ALPHATECC. Elektrofachmärkte GmbH & Co. KG. Ihre Daten finden sich auf der Geräterechnung. Bei der ALPHATECC. erfolgt lediglich die Anmeldung und Abwicklung des Schadens. 4 3

II. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (MVD-E/07.2013 ) 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen 1. Versicherte Sache Die Versicherung erstreckt sich auf das im Kaufvertrag / in der Rechnung benannte Elektrogerät und das in der Originalverpackung mitverkaufte Zubehör. Im Einzelnen können dies beispielsweise sein: a. PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Netbooks, Ultrabooks b. Drucker, Scanner, Monitore c. Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-in- One, Anrufbeantworter) d. Handys, Smartphones, PDA, Navigationsgeräte e. Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte f. DVD-Player, -Recorder, Blu-Ray Geräte g. Sat-Receiver, MP3-Player, Rundfunkgeräte h. Video- und Fotokameras i. Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, etc.) 2. Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind: a. Separat bzw. zusätzlich oder nachträglich gekauftes Zubehör aus dem Produktsortiment der versicherten Sachen sowie die nachstehend genannten Sachen, auch wenn es sich um in der Originalverpackung mitverkauftes Zubehör handelt, b. Spielzeug, Roboter, Instrumente, c. Hardwareerweiterungen, Joysticks, Gamepads, Lenkräder, d. Wechseldatenträger, e. Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, wie z. B. Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Kohlebürsten, Trommeln und Lampen sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen, f. Werkzeuge aller Art, g. Software aller Art; jedoch gelten Daten (maschinenlesbare Informationen) als mitversichert, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System- Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten), h. Defekt angelieferte Geräte, i. Serienschäden in Verbindung mit Rückrufaktionen. 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden sowie Gefahrendefinition 1. Versicherte Gefahren und Schäden Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese uns dazu berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ausschließlich wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch a. Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie, b. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit mit Selbstbehalt (siehe hierzu 5 Ziffer 4 MVD-E 07/2013), c. Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss, d. Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung, e. Wasser und Feuchtigkeit als Folge von Schäden an Gebäuden, f. Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen, g. Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung sowie Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl oder Raub.. 2. Nicht versicherte Gefahren Schäden und Kosten a. Schäden durch von Ihnen oder einer versicherten Person vorgenommene vorsätzliche Handlungen, b. Schäden infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen, c. Schäden durch Erdbeben, d. u nmittelbare- und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden, e. Schäden durch Einsatz der versicherten Sache, deren Reparaturbedürftigkeit Ihnen bekannt sein musste; wir leisten jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde, f. Schäden für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haften hat; Mitversichert ist jedoch ein ggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcher ist gegeben, soweit die aus diesem Vertrag zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch 4 5

gegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeitwertentschädigung Neuwertentschädigung). Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem Fall lediglich die Differenzsumme, g. Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungsoder Softwarefehler. Hiervon ausgenommen sind jedoch Daten (maschinenlesbare Informationen), die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten), h. Schäden durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden, i. Kosten, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden und nicht als Folge eines versicherten Schadenereignisses gelten sowie Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind, j. Kosten, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden, k. Schäden, die durch nicht fachgerechtes Einbauen und/oder Anschließen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von Dritten oder durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes entstehen, l. Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus und Schäden durch langfristige chemische oder thermische Einwirkungen auf das geschützte Gerät, m. Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung, n. Schäden durch Verwendung von schadhaftem, externem Zubehör (z. B. Unterwassergehäuse), o. Schäden, die als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes gelten, z. B. Kalkschäden, Schweißschäden bei oder in Folge sportlicher Betätigungen oder Schäden durch Kondenswasser, p. unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit dem versicherten Gerät. Bei Benutzung des Gerätes sind die Herstellervorschriften zu beachten. Schäden an Geräten, die der Bauart nach beweglich eingesetzt und bei Geräten welche der Bauart nach im Freien aufgestellt werden können, die aus einer nicht ständigen Beaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert, q. Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach internationaler Norm ISO 13406-2 bei LCD- Bildschirmen. 3. Gefahrendefinition Im Sinne dieser Bedingungen gilt: a. Raub Raub liegt vor, wenn gegen Sie Gewalt angewendet oder angedroht wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Ihnen stehen geeignete Personen gleich, die vorübergehend die Obhut über die versicherten Sachen ausüben. b. Brand, Blitzschlag, Explosion b1. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag, b2. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen, b3. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. 3 Versichertes Interesse 1. Versichert ist Ihr Interesse Sind Sie nicht Eigentümer, so ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt. 2. Bei Sicherungsübereignung gilt dies auch dann, wenn Sie das Eigentum nach Abschluss der Versicherung übertragen. 4 Versicherungswert Versicherungswert ist der Neuwert bzw. Neupreis am Schadentag. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand. Die Deckung für das Gerät bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne Zuschüsse (Stützungen z. B. durch Hersteller oder Provider). 5 Umfang der Entschädigung 1. Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind die Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher oder gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschaden vor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich. 1.1. Teilschaden Entschädigt werden alle, für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen abzüglich des ver- 6 5

einbarten Selbstbehaltes. Wir leisten keine Entschädigung für a. Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären, b. Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen, c. Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie, soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in fremder Regie entstanden wären, d. Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung, e. Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versicherten Sache selbst ausgeführt werden. 1.2. Totalschaden Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am Schadentag. Sie erhalten im Falle eines Totalschadens Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätes tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Schadeneintritts die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte. 2. Grenze der Entschädigung Grenze der Entschädigung ist der Versicherungswert. Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt. 3. Selbstbehalt Selbstbehalte werden von den Kosten der Reparatur des geschützten Gerätes inklusive der Kosten eines eventuellen Kostenvoranschlages bzw. der Kosten eines Neugerätes im Totalschadenfall berechnet. Der Selbstbehalt kommt auch für Schäden, die sich erst durch die Analyse als Schäden durch Ungeschicklichkeit erweisen, zur Anwendung. Eventuelle Kosten für Kostenvoranschläge werden in diesen Fällen nicht ersetzt. 4. Nur bei Schäden, die Ihnen oder dem Nutzer des Gerätes durch Ungeschicklichkeit entstehen, gelten folgende Selbstbehalte: a. Selbstbehalt von 25 % jedoch mindestens 30,00 inkl. MwSt. bei allen Handys, Smartphones, PDA sowie allen der Bauart nach stationären Geräten (Audio, TV, Haushaltsgroßgeräten, PC etc.), b. Selbstbehalt von 33 % inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach beweglichen Geräten (Notebooks, Tablets, Ultrabooks, Foto- und Videoapparate, Video, Auto-Hifi und Navigation etc.). 6 Versicherte und nicht versicherte Kosten Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens a. Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere Weisung oder die unserer Beauftragten machen. b. Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind auf den Versicherungswert begrenzt. 7 Subsidiarität Wir gewähren Ihnen insoweit keinen Versicherungsschutz, als Sie Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können. 8 Geltungsbereich, Erfüllungsort Die Versicherung gilt weltweit. Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ist ausschließlich Deutschland. 9 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende des Vertrages 1. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlen. 2. Dauer Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Variante 36 bzw. 60 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte-Schutzbrief endet automatisch mit Ablauf des 36. bzw. 60. Monats ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. 3. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, von Ihnen gekündigt werden. Die Kündigung muss uns oder unseren Beauftragten spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht uns für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 4. Kündigung nach Versicherungsfall Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Machen wir von unse- 6 7

rem Kündigungsrecht Gebrauch haben wir eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch können Sie nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. 10 Fälligkeiten; Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Einmal-Beitrages 1. Fälligkeit des Einmal-Beitrages Der Einmal-Beitrag ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Der Versicherungsschein ist der Folder mit diesen Bedingungen und der Original- Kaufrechnung. 2. Folgen der Nichtzahlung des Einmal-Beitrages Wird der Einmal-Beitrag nicht zu dem nach Absatz 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei. 11 Wechsel, Tausch, Weitergabe/Verkauf der versicherten Sachen, Totalschaden 1. Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufvertrag für das Gerät rückgängig machen, kann der ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte-Schutzbrief gegen Erstattung des zeitanteiligen Beitrages zum Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang bei uns oder unseren Beauftragten). 2. Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, geht der ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte-Schutzbrief auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) beigebracht werden. 3. Da sich der ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte- Schutzbrief auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben/verkauft werden. Der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten des ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte- Schutzbriefes anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. 4. Im Totalschadenfall, Einbruchdiebstahlschaden oder Raub erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht uns nur der Beitrag anteilig nach der Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat. 12 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 1. Sie sind verpflichtet, a. den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich der ALPHATECC. bzw. unseren Beauftragten anzuzeigen, b. uns bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes dieses inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehörs zwecks Prüfung vorzulegen, c. nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schaden zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder die unserer Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht ggfs. auch gerichtlich geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen, d. uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen, e. Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub unter detaillierter Angabe der abhandengekommenen, zerstörten oder beschädigten Geräte der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und uns oder unseren Beauftragten eine Kopie der Anzeige zu übersenden. 2. Verletzten Sie eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. a. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. b. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. c. Verletzten Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir oder unsere Beauftragten Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. 13 Wieder herbeigeschaffte versicherte Sachen 1. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie dies nach Kenntniserlangung uns bzw. unseren Beauftragten unverzüglich schrift- 8 7

lich anzuzeigen. 2. Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt und für die Sache bereits Entschädigungsleistung erhalten, haben Sie das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang unserer schriftlichen Aufforderung auszuüben. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über. 3. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. 14 Besondere Verwirkungsgründe 1. Haben Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, getäuscht oder dies versucht, sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß Satz 1 als bewiesen. 2. Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 15 Anzeigen, Willenserklärung, Form Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) abzugeben. Sie sind ausschließlich an unsere Beauftragten, MVD MARKANT-Versicherungsdienst GmbH, Carl-Wery-Str. 18 in 81739 München zu richten. 16 Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht 1. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 2. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben. 3. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Unterhalten Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, oder ist Ihr Wohnsitz bzw. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, können wir Sie vor dem für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder deren Niederlassung. 4. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. 17 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG- Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Bei einem Widerruf per Telefax an folgende Faxnummer zu richten: Fax-Nr. 0611-5333556 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 0 EUR. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihre R+V Allgemeine Versicherung AG 18 Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Leipziger Straße 121, 10117 Berlin 8 9

E-Mail:beschwerde@versicherungsombudsmann.de Telefax: +49 800 3699000 Telefon +49 800 3696000 (kostenfrei pro Anruf aus dem deutschen Telefonnetz, maximal 0,42 EUR pro angefangene Minute aus deutschen Mobilfunknetzen) Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 5.000 EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 19 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 20 Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen Werbung und Markt- und Meinungsforschung sowie der Verwendung Ihrer Daten im Falle eines Schadens Wir, die R+V Allgemeine Versicherung AG, MVD MARKANT-Versicherungsdienst GmbH und die ALPHATECC. Elektrofachmärkte GmbH & Co. KG, speichern und nutzen Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zum Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung. Dieser Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle eines Schadens können Ihre, in der Schadenanzeige angegebenen personenbezogenen, Daten zum Zwecke der Schadenabwicklung auf Grundlage des ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte-Schutzbriefes an den mit der Schadenabwicklung beauftragten Versicherungsmakler MVD MARKANT-Versicherungsdienst GmbH sowie an die R+V Allgemeine Versicherung AG als Risikoträgerin übermittelt werden. Waschmaschine etc.), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss die weitere Vorgangsweise mit ALPHATECC. oder unseren Beauftragten vereinbart werden. Bei Vor-Ort-Reparaturen an Elektrogroßgeräten und bei Vorliegen eines ersatzpflichtigen Schadens werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) des technischen Kundendienstes bis maximal für eine Fahrtstrecke von 75 km zu Ihren Räumlichkeiten übernommen. 2. Schadenformular Bei jedem Schaden muss das Schadenformular zum ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte- Schutzbrief ausgefüllt werden. Der Schadenhergang ist von Ihnen selbst zu formulieren, in das Schadenformular einzutragen und zu unterschreiben. 2. Schadenübernahme Schadenübernahme erfolgt durch uns bzw. unsere Beauftragten. Zur Prüfung und Einschätzung des Schadens wird uns eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht. 3. Schadenabwicklung Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch uns bzw. unsere Beauftragten wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät an Sie ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an die ALPHATECC. oder unsere Beauftragten zu bezahlen. Die aufgrund des vereinbarten Selbstbehaltes nicht übernommenen Kosten sind direkt von Ihnen an die ALPHATECC. oder unsere Beauftragten zu zahlen. 4. Bestätigung der Behörde Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Einbruchdiebstahl, Brand, Naturkatastrophen etc.) müssen Sie die entsprechenden behördlichen Bestätigungen einreichen. Besondere Vereinbarungen zur Schadenabwicklung 1. Voraussetzungen Der ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte- Schutzbrief gilt unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien. Voraussetzung ist, dass Sie das beschädigte Gerät zu ALPHATECC. zur Reparatur bringen. Zur gültigen Anmeldung müssen Sie weiterhin, neben dem defekten Gerät, unbedingt auch den Versicherungsschein beifügen. Der Versicherungsschein besteht aus der Originalrechnung über das betreffende Gerät und diesen Vertragsunterlagen. Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Großbild-TV, 10 9

Bitte hier Ihre Rechnung einheften: Geschütztes Gerät und eventuell Seriennummer Verkäufer Rechnungsnummer Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherungssteuer. Preisänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand 01.01.2014 10 11

Forchheim Willy-Brandt-Allee 1 Tel. 09191/976-400 Losheim am See Haagstr. 60 Tel. 06872/601-400 St.Wendel Dortmunder Str. 1 Tel. 06851/9123-100 Simmern Im Boorstück 12 06761/907-700 Völklingen Zechenstr. 8 Tel. 06898/93396-20 Wachau-Markkleeberg Nordstr. 1 034297/98650 Weinstadt-Endersbach Kalkofenstr. 8 Tel. 07151/9643-500 Zwickau Äußere Schneeberger Str. 100 Tel. 0375/2709-400 www.alphatecc.de