Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Organisation, Praxis und Gründung von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1
Übersicht 1. Beispiele 2. Das deutsche Genossenschaftswesen 3. Genossenschaftsgesetz -Genossenschaftsverband 4. Die eingetragene Genossenschaft (eg) 5. Gründung 6. Finanzierung Seite 2
1. Beispiele Seite 3
Bioenergiedorf Oberrosphe eg Seite 4
Energieversorgung dezentral und bürgernah Energie für die Region! Seite 5
Seite 6
KBG eg Seite 7
2. Das deutsche Genossenschaftswesen Seite 8
Das deutsche Genossenschaftswesen Entstehung des deutsche Genossenschaftswesen (ab 1850), geht zurück auf Bestrebungen von Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) und Friedrich-Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) Genossenschaftsverband seit 1862 1. Genossenschaftsgesetz vom 27. März 1867 2. Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 (BGB vom 18. August 1896) Seite 9
Genossenschaften prägen die deutsche Wirtschaft... fast 100 % aller Landwirte, Gärtner, Winzer... 90 % aller Bäcker und Fleischer 75 % aller Einzelhandelskaufleute 65 % aller selbständigen Steuerberater 60 % aller Handwerker... sind Mitglieder einer Genossenschaft Seite 10
Das Genossenschaftsgesetz besitzt in zahlreichen Bundesländern Verfassungsrang. Seite 11
Genossenschaftswesen besitzt Verfassungsrang Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 Erster Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten VI. Abschnitt: Die Wirtschafts-und Sozialordnung Artikel 65 Absatz 3: Das Genossenschaftswesen ist zu fördern. Seite 12
3. Genossenschaftsgesetz Genossenschaftsverband Seite 13
Wesen der Genossenschaft 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft". Seite 14
Die Satzung Mindestinhalt nach 6 ff GenG Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Mitgliedschaft Organe Nachschusspflicht der Mitglieder Bestimmungen zur Generalversammlung Form der Bekanntmachungen Geschäftsanteil, Pflichteinzahlungen Rücklagenbildung Seite 15
Windenergie Nahwärmeversorgung Photovoltaik Netzbetrieb Genossenschaft Biogas Erdwärme Stromhandel Verbesserung CO2-Bilanz Energieeffizienz- Beratung Elektromobilität Stromspeicherung Seite 16
Genossenschaftsgesetz 54 GenG Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband Die Genossenschaft muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband). Seite 17
Genossenschaftsgesetz 55 GenG Prüfung durch den Verband Die Genossenschaft wird durch den Verband geprüft, dem sie angehört. Seite 18
Genossenschaftsgesetz 53 GenG Pflichtprüfung Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. Bilanzsumme 2 Mio.Euro Bilanzsumme 1 Mio.Euro oder Umsatzerlöse 2 Mio.Euro Seite 19
Genossenschaftsgesetz 11 Abs. 2 GenG Anmeldung der Genossenschaft Der Anmeldung sind beizufügen: von den Mitgliedern unterzeichnete Satzung Urkunde über die Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat Bescheinigung über die Zulassung zum Beitritt zum Prüfungsverband Gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbands Seite 20
Verbandsgebiet des Genossenschaftsverbandes ca. 60 % der Fläche Deutschlands Berlin ca. 80 % Bundesländer ca. 40 Mio. Einwohner Frankfurt Seite 21
Unsere Mitglieder 300 Kreditgenossenschaften 500 ländliche Warengenossenschaften 500 Agrargenossenschaften 500 gewerbliche Genossenschaften Seite 22
4. Die eingetragene Genossenschaft (eg) Seite 23
Rechtsformwahl Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Seite 24
Was ist eine Genossenschaft? Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, deren selbständige Existenz erhalten bleibt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Seite 25
Organisationsstruktur der Genossenschaft Vorstand - mindestens 1 Vorstandsmitglied 1 Überschrift Berichtspflicht erstes Kapitel 2 Überschrift Kontrolle zweites Kapitel - bei mehr als 20 Mitgliedern, mind. 2 Vorstandsmitglieder 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Bestellt den Vorstand Die Generalversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung, die Überschussverteilung etc. Aufsichtsrat - mindestens 3 Mitglieder der Genossenschaft - fakultativ, wenn 20 Mitglieder Bestellt den Aufsichtsrat Generalversammlung Prüfungsverband Mitglied wird das Unternehmen, der Selbständige oder der Bürger Seite 26
Genossenschaften - die ideale Rechtsform 1 Überschrift erstes Kapitel Flexible Gestaltbarkeit des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Demokratische Mitwirkung: Die Steuerung und Kontrolle der Genossenschaft bleibt bei den Mitgliedern gemäß dem Grundsatz 1 Person = 1 Stimme 4... Minimales finanzielles Risiko der Mitglieder Steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählt zu den Betriebsausgaben der eg) Seite 27
Genossenschaften - die ideale Rechtsform Einfache Handhabung des Ein- und Austritts von Mitgliedern 1 Überschrift erstes Kapitel -Übertragung des Geschäftsguthabens 2 Überschrift zweites Kapitel Einfache Vermögensauseinandersetzung 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Haftung der eg ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt Stabile Rechtsform Insolvenzrate weniger als 0,1 % an den gesamten Unternehmensinsolvenzen Gesetzliche Prüfung, die über die Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften hinausgeht Seite 28
5. Gründung Seite 29
Neugründungen seit 2008 2008 2009 2010 2011 gesamt Energie 10 23 29 53 115 Gesundheit 10 32 2 4 48 Dienstleist. 17 11 10 14 52 Wohnen 2 2 1 5 Handel 1 1 2 Kommune 1 2 1 2 6 Handwerk 2 1 2 5 Schulen 2 1 3 42 72 45 77 236 Seite 30
Gründungsfahrplan der Genossenschaft 1 Überschrift erstes Kapitel Idee, Grobplanung, Suche nach Kooperationspartnern 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Vorgespräche und Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband bei -Geschäftsplan -Satzung -Gründungsversammlung Gründungsakt -Gründungsprüfung -Eintragung in das Genossenschaftsregister Seite 31
6. Finanzierung Seite 32
Finanzierung EIGENKAPITAL Eigenkapital in der Satzung Geschäftsanteil Mitgliederdarlehen Rücklagen Kündigungsfristen Mindestkapital FREMDKAPITAL Klassische Bankfinanzierung Mitgliederdarlehen (verlorene) Baukostenzuschüsse Seite 33
DANKE 1 Überschrift erstes Kapitel 2 für Überschrift Ihre zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Aufmerksamkeit 4... Kontakt: Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Mitteldicker Weg 63263 Neu-Isenburg Tel.: 069 6978-3133 Mail: bernhard.brauner@genossenschaftsverband.de Seite 34