Technische Abteilung Wahrnehmung der Bauherreneigenschaften aus Sicht einer Universität Humboldt-Universität zu Berlin Technische Abteilung / Bau- und Facility Management Ltd. BD Ewald Joachim Schwalgin ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Rechte und Pflichten sowohl des privaten als auch des öffentlichen Bauherrn Der Bauherr trifft die Auswahl bzw. legt fest: Bauprogramm Planungsbeteiligte und ausführende Unternehmen Gestaltung (Architektur u. Technik) Qualitäten Bau- und Betriebskosten Termine Nachhaltigkeit und Lebenszyklus der Investition ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Unterschiede zwischen privater und öffentlicher Bauherrschaft Der private Bauherr trägt schwerer und unmittelbarer an den Risiken (Absicherung des öffentlichen Bauherrn im Rahmen der Staatshaftung bzw. Gewährsträgerschaft): Standortrisiko Entwicklungsrisiko Genehmigungsrisiko Planungs- u. Ausführungsrisiken Finanzierungsrisiko für Kostenerhöhungen Absatz- und Nutzungsrisiko Der öffentliche Bauherr hat darüber hinaus eine Vorbildfunktion: Baukultur Vertretung des Bauvorhabens gegenüber der Öffentlichkeit ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Öffentliche Bauherrn sind alle rechtsfähigen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Eigenbetriebe. Die Aufstellung, Prüfung und Genehmigung des Baubedarfs, die Vorbereitung des Bauvorhabens bis zu dessen Etatisierung sowie die Baudurchführung bis zur Übergabe an die nutzende Einrichtung und die anschließende Abrechnung und Dokumentation erfolgen nach gesetzlichen Normen und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften. Die Mittelbereitstellung liegt bei den für die Finanzen bzw. den Haushalt zuständigen Organen bzw. Gremien. Entscheidender Nachteil gegenüber privaten Bauherren: Die Bauherreneigenschaften liegen nicht in einer Hand, sie sind mehr oder weniger stark aufgeteilt. ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Baudienststellen bzw. Landesbetriebe übernehmen auf gesetzlicher Grundlage die Bauherrenaufgaben und Funktion als fachkundiger Bauherr bzw. fachkundiger Bauherrenvertreter bei der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben. Für Bauvorhaben des Bundes und der Länder, die durch Baudienststellen geleitet werden, tritt anstelle des Baugenehmigungs- ein bauordnungsrechtliches Zustimmungsverfahren. Universitäten bzw. Hochschulen benötigen für die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion eine besondere gesetzliche Ermächtigung (Beispiele: Universitäten Köln, Göttingen, Darmstadt, Berlin ) ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Rechtliche Verantwortung der Baudienststellen Der öffentliche Bauherr bzw. die in seiner Vertretung handelnde Baudienststelle trägt die Verantwortung: baurechtlich gegenüber Genehmigungsbehörden zivilrechtlich Vertragsrecht (BGB, HOAI, VOB etc.) und Nachbarschaftsrecht strafrechtlich z.b. Verkehrssicherung, Baustellensicherheit haushalts- und vergaberechtlich Verwendung der Haushaltsmittel nach den Haushaltsgrundsätzen und Einhaltung der Vergabevorschriften (EU, Land) ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Delegationsmöglichkeiten der Bauherrenverantwortung Nicht delegierbar Die Projektleitung vertritt die Bauherrenorganisation im Außenverhältnis gegenüber allen Auftragnehmern und sonstigen Projektbeteiligten. Der Projektleitung obliegt die direkte Verantwortung für das Erreichen der Projektziele. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes dürfen Leistungen der Projektleitung von öffentlichen Bauherren im allgemeinen nicht auf freiberufliche Fachbüros übertragen werden (siehe DVP Informationen, 1996, S.10). Die Projektrisiken sind grundsätzlich nicht delegierbar. Delegierbar Aufgaben der Projektsteuerung und des Projektcontrolling können auf qualifizierte Dritte übertragen werden ebenso wie Teile der rechtlichen Verantwortung (z.b. an Bauvorlageberechtigte, Fachbauleiter, Sicherheits-/ Gesundheitskoordinator ). ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Zuspitzende These Nr. 1: Private bauen i.d.r. effektiver als öffentliche Bauherren. Das erklärt die Einrichtung von Landesbetrieben in privatwirtschaftlicher Gesellschaftsform oder die Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben in öffentlich-privater Partnerschaft (PPP-Vorhaben). ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Zuspitzende These Nr. 2: Hochschulen können als Bauherr effektiver als staatliche Bauverwaltungen oder Landesbetriebe sein. Hochschulen können ihre langjährigen Erfahrungen aus der Betreibung in neue Bauvorhaben einbringen, um die Lebenszykluskosten zu minimieren. Niedrige Bewirtschaftungskosten haben für die Hochschulen Vorrang vor niedrigen Bauerstellungskosten. Die mit der Bauherrenaufgabe beauftragte Verwaltungseinheit der Hochschule kennt den Hochschulbetrieb und kann notwendige Abstimmungsprozesse aufgrund kurzer Entscheidungswege schnell herbeiführen. Hochschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit unterliegen i.d.r. nur einer Rechtsaufsicht und kennen mit Ausnahme der haushaltsrechtlich festgelegten Prüfungs- und Genehmigungsverfahren keine Fachaufsicht im Baubereich. Sie sind gegenüber dem Landesrechnungshof direkt rechenschaftspflichtig. Die Finanzierung von Bauvorhaben erfolgt aus dem Globalhaushalt. Damit kann die Hochschule eigene Prioritäten im Baubereich festlegen und ist unabhängig von politischer Einflussnahme. ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung These Nr. 3: Hochschulen, denen die Bauherrenaufgaben übertragen werden, benötigen eine ausreichende personelle Infrastruktur, um als Baudienststelle bestehen zu können. ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Technische Abteilung Organigramm der Technischen Abteilung HU Berlin Universitätsleitung VPH Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik Abteilung V Technische Abteilung Bau- und Facility Management V Just V Org V DV Referate VA Portfoliomanagement VB Objektmanagement VC Baumanagement VD Arbeits-, Gesundheits- & Umweltschutz VE Infrastruktureller Service VF Bebäudetechnischer Service VG Zentraler Beschaffungsservice ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
Zeile Humboldt-Universität zu Berlin. Technische Abteilung. 07.08.2014 HU Berlin - Personalbemessung des Baumanagements im Haushaltsjahr 2011 bis 2013 Eingangsgrößen: Bruttoausgaben 2011 bis 2013 und Anzahl der Vorhaben jeweils bezogen auf die Vorhabengrößen/Kategorien 1. Eingangsgrößen Technische Abteilung Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Kostengruppen nach DIN 276 Vorhabengrößen / -kategorien Kategorie 1 2 3 4 5 Zw.Summe 6 Gesamt Tsd. <10 10-50 50-500 500-2.000 2.000-4.000 Kat. 1-5 > 4.000 Kat. 1-6 Titel 51910 Bauunterhaltung Titel 51900 kleine baul. Investitionen Tit. 71100 gr. baul. Invest. Tit. 711 ff 1 T, brutto 2.539,3 1.877,5 12.292,4 15.939,5 33.384,7 66.033,4 12.491,6 78.525,0 Ist-Ausgaben 2011-2013 KGR 200-700 2 % 3,8 2,8 18,6 24,1 50,6 100,0 18,9 118,9 3 Anzahl der Vorhaben je Kategorie (3 Jahre) Anzahl 1.951 147 196 89 53 2.436 19 2.455 2. Bauwerkskosten 4 Gesamtbaukosten (GBK, ohne KGR 710 u. 760) KGR 200-700 T, brutto 2.539,3 1.877,5 12.292,4 15.939,5 33.384,7 12.491,6 5 % der GBK 71,0 71,0 72,0 73,0 74,0 75,0 davon Anteil "reine" Bauwerkskosten (BWK) KGR 300 + 400 6 T, brutto 1.802,9 1.333,0 8.850,5 11.635,8 24.704,7 9.368,7 3. Leistungen der Baudienststelle 7 KGR 710 (KGR % 7,0 7,0 6,0 6,0 5,0 5,0 Bauherrenaufgaben, Anteil an BWK 8 711+712+713) T, brutto 126,2 93,3 531,0 698,2 1.235,2 2.683,9 468,4 3.152,4 9 % 20,0 20,0 20,0 15,0 12,5 12,0 Architekten- u. Ingenieurleistungen, Anteil an BWK KGR 730 10 T, brutto 360,6 266,6 1.770,1 1.745,4 3.088,1 1.124,2 11 % 100,0 100,0 9,3 9,3 9,3 9,3 davon durch Baudienststelle erbracht KGR 730 12 T, brutto 360,6 266,6 163,7 161,4 285,6 1.238,0 104,0 1.342,0 13 abzüglich Ausgaben ext. Projektsteuerung KGR 713 T, brutto 0,0 0,0 0,0 0,0-102,2-102,2-86,8-189,0 14 Gesamtleistung der Baudienststelle T, brutto 486,8 359,9 694,8 859,6 1.418,7 3.819,7 485,6 4.305,4 15 4. Vollzeitäquivalente - Soll VZÄ - Soll 2,7 2,0 3,9 4,8 7,9 21,2 2,7 23,9 16 5. Vollzeitäquivalente - Ist VZÄ - Ist 2,7 2,0 3,8 4,7 7,8 21,0 2,7 23,7 6. Kennzahlen 17 Anzahl der Vorhaben je VZÄ u. Jahr Anzahl 243 25 17 6 2 39 2 35 18 IST-Ausgaben je VZÄ u. Jahr T, brutto 316,3 316,3 1.072,9 1.124,4 1.427,0 1.048,3 1.559,8 1.106,0 19 IST-Ausgaben je Vorhaben u. Jahr T, brutto 1,3 12,8 62,7 179,1 629,9 27,1 657,5 32,0 Sondervorh. betrifft nur die HU Berlin: 7. Honorar der Baudienststelle für selbsterbrachte Architektenleistungen (Insourcing) 20 HOAI-Honorar für Hochbauplanungen in 2011 Tsd., brutto 1.507,2 21 Vollzeitäquivalente - Soll VZÄ 8,4 22 Vollzeitäquivalente - Ist VZÄ 6 ATA 2015 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 29.05.2015
80 Bauausgaben des Referats Baumanagement HU Berlin 60 70 Personal 62,6 62,2 50 60 BaFöG 50 Sonstige Investitionen MfN, kleine Hochschulen Sonderbaumaßnahmen ohne MfN 52,9 50,9 40 ExIni 40 30 KP II Drittmittel Bauunterhaltung 28,9 35,5 33,6 28,6 30 20 21,8 18,6 19,6 22,0 22,1 20,2 16,5 23,4 25,1 21,1 22,0 21,9 20 16,9 17,0 15,6 13,6 10,9 13,3 14,6 10,7 10 10 Mio. MA 0 0
HAUS 1, CAMPUS NORD LUISENSTR.56
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ANATOMISCHES THEATER CAMPUS NORD
HAUS 5 CAMPUS NORD
HAUS 11 CAMPUS NORD
HAUS 12 DACHGEWÄCHSHAUS CAMPUS NORD
FORSCHUNGSSPORTHALLE CAMPUS NORD
EHEM. GERICHTSMEDIZIN HANNOVERSCHE STR.6
HAUPTGEBÄUDE INVALIDENSTR.42
MUSEUM FÜR NATURKUNDE INVALIDENSTR.43
HAUPTGEBÄUDE MENSA SÜD UNTER DEN LINDEN 6
HAUPTGEBÄUDE LICHTHÖFE UNTER DEN LINDEN 6
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