SICHERE NAHRUNGSMITTEL: STAATLICHE KONTROLLE DER BIOTECHNOLOGIE IN DER LANDWIRTSCHAFT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN



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Transkript:

SICHERE NAHRUNGSMITTEL: STAATLICHE KONTROLLE DER BIOTECHNOLOGIE IN DER LANDWIRTSCHAFT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

SICHERE NAHRUNGSMITTEL: STAATLICHE KONTROLLE DER BIOTECHNOLOGIE IN DER LANDWIRTSCHAFT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN Verbraucher sorgen sich weltweit zu Recht darum, wie sicher die Nahrungsmittel sind, die sie essen. Diese Besorgnis hat sich mit den Fortschritten der Biotechnologie im Bereich der Ernährung weiter verstärkt. In den USA sind, entsprechend einem 1986 erstellten politischen Konzept, drei Bundesbehörden federführend mit der Umsetzung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Biotechnologie befasst: der Tier- und Pflanzengesundheitsinspektionsdienst des Landwirtschaftsministeriums (Department of Agriculture Animal and Plant Health Inspection Service, USDA-APHIS), die Nahrungs- und Arzneimittelbehörde, die zum Gesundheits- und Sozialministerium ressortiert (Department of Health and Human Services Food and Drug Administration, FDA), und die Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA). In diesem Rahmen wird die staatliche Kontrolle für alle biotechnisch produzierte und herkömmliche Nahrungsmittel kontinuierlich überprüft und verfeinert. Die Vereinigten Staaten haben mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung mit Regulierungsmaßnahmen für Biotech-Nahrungsmittel. Rund 50 biotechnisch veränderte Abarten von Nahrungsnutzpflanzen wurden in Behördenverfahren geprüft, und derzeit befinden sich bereits tausende von Lebensmittel, die Zutaten aus diesen biotechnisch veränderten Pflanzen enthalten, auf dem US-Markt. Die folgende Information gibt einen Überblick über die fünf Behördenverfahren, die ab dem Zeitpunkt, an dem ein Wissenschaftler eine Idee für ein potenziell vermarktbares Biotech-Pflanzenprodukt hat, bis zur tatsächlichen Einführung des Produktes auf dem lokalen Markt ablaufen. 2

GESPRÄCHE ZUR ERSTINFORMATION Das Behördenverfahren auf bundesstaatlicher Ebene setzt ein, wenn die Entwicklung des Produkts im Labor weit genug fortgeschritten ist, um den ersten Feldversuch ins Auge zu fassen. Bereits im Vorfeld gibt es Gespräche zwischen dem Entwickler einer neuen Pflanzenvariante und den drei zuständigen Behörden, um festzulegen, welche Daten und Informationen für die behördliche Prüfung erforderlich sein werden. Diese Vorgespräche sind nicht zwingend vorgeschrieben, werden jedoch empfohlen, um später auftretende Probleme und Verzögerungen zu vermeiden. GENEHMIGUNGEN FÜR FELDVERSUCHE USDA-APHIS ist die Aufsichtsbehörde für die Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen und deren Erprobung in Feldversuchen. Pflanzenzüchter führen normalerweise mehrere Jahre hindurch Feldversuche durch, um so gut wie jeden Faktor zu prüfen, der für den Anbau einer neuen, im Labor oder Treibhaus entwickelten Pflanzenvariante von Bedeutung ist von der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten bis zu verschiedenen individuellen Eigenschaften der jeweiligen Pflanze. Die Feldversuche sind durch Vorschriften von USDA-APHIS geregelt; diese Behörde führt die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen durch und ist zu informieren, wenn ein sogenannter regulierter Artikel in die USA importiert, von einem Bundesstaat in einen anderen transportiert oder innerhalb der USA freigesetzt werden soll. Regulierte Artikel sind lebende Organismen (vor allem Pflanzen und Mikroorganismen) und Produkte, die mittels Gentechnik verändert oder produziert werden und als Pflanzenschädlinge betrachtet werden könnten oder ein Risiko für Pflanzen darstellen könnten. Die Pflicht zur Bekanntgabe an USDA- APHIS besteht bereits dann, wenn ein Entwicklungsunternehmen gentechnisch behandeltes Saatgut von einem Bundesstaat der USA in einen anderen verbringen will. Um den Vorschriften der USDA-APHIS zu genügen, muss ein Feldversuch so durchgeführt werden, dass weder die gentechnisch veränderte Pflanze noch deren Nachkömmlinge über den Feldversuch hinaus Bestand haben oder überleben, sei es auf landwirtschaftlichen oder nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen. Spezielle Vorkehrungen sind zu treffen, um eine Verbreitung von Pollen, Pflanzen oder Pflanzenteilen außerhalb des Feldversuchsbereichs zu verhindern. Die Fläche, auf der der Feldversuch stattfindet, muss im darauffolgenden Jahr beobachtet werden, um sicherzustellen, dass keine Pflanzen aus dem Test überleben und auf der Fläche weiter wachsen. Sobald USDA-APHIS die Genehmigung für Feldversuche mit einer neuen, biotechnisch geschaffenen Pflanze erteilt hat, sind die Beamten der Behörde sowie Vertreter der entsprechenden einzelstaatlichen Behörden berechtigt, die Feldver- 3

suchsflächen vor, während, und nach dem Feldversuch zu inspizieren, um eine risikofreie Durchführung des Versuchs sicherzustellen. ANTRAG AUF NICHT-REGULIERTEN STATUS Nach mehreren Jahren der Erprobung im Labor und im Feldversuch kann der Entwickler, wenn er sich für die kommerzielle Nutzung der gentechnisch veränderten Pflanzenart entscheidet, einen Antrag an USDA- APHIS auf Beendigung der behördlichen Kontrolle stellen. Wenn eine Prüfung des gesamten vorliegenden Materials von Berichten über Feldversuche bis zu wissenschaftlicher Literatur und Krankheitenlisten ergibt, dass die neue Pflanzenart kein wesentliches Risiko für andere Pflanzen in der Umwelt darstellt und in der Nutzung ebenso sicher ist wie herkömmliche Varianten, trifft USDA-APHIS die Entscheidung, dass das Produkt nicht mehr als regulierter Artikel zu betrachten ist. Aufgrund dieser Entscheidung kann die neue Pflanze ohne weiteres Eingreifen von USDA-APHIS kultiviert, getestet oder in der Pflanzenzucht eingesetzt werden. Sowohl der Antrag als auch die begleitende Umweltverträglichkeitsprüfung, die von USDA-APHIS entwickelt wurde, werden veröffentlicht und können auch öffentlich kommentiert werden. Dieses Verfahren dauert im Normalfall etwa zehn Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der Behörde alle erforderlichen Informationen vorliegen. Die Nichteinhaltung der USDA-APHIS-Vorschriften ist privat- und strafrechtlich verfolgbar. Als Grundlage der Entscheidung von USDA-APHIS untersucht die Behörde potenzielle Umweltfolgen, wie zum Beispiel: Mögliche Schädlingsrisiken. USDA-APHIS untersucht die biologische Beschaffenheit der Pflanze (d.h., ist sie einjährig oder mehrjährig, wo kommt sie natürlich vor, welchen Lebenszyklus hat sie?), ihre genetische Beschaffenheit, sowie die Natur und Herkunft des eingesetzten Genmaterials. Weiters wird untersucht, welche Auswirkungen die gentechnisch veränderte Pflanze auf die Umwelt und auf landwirtschaftliche Produkte haben könnte, wobei das Risiko von Schädigung durch Pflanzenschädlinge wie neue Virenerkrankungen, veränderte Krankheits- und Schädlingsanfälligkeit der neuen Pflanze, sowie die Möglichkeit einer Übertragung von Genen an verwandte Wildpflanzen, wodurch Unkrautprobleme entstehen könnten, beurteilt werden. Mögliche Folgen für andere Organismen. USDA-APHIS muss mögliche Auswirkungen der Biotech-Pflanze auf wildlebende Tiere, darunter Vögel und Säugetiere, die sich von Nutzpflanzen ernähren könnten, in Betracht ziehen. Auch die Auswirkungen auf Nützlinge wie Bienen, gefährdete Arten und andere unbeteiligte Organismen 4

werden beurteilt. Bei dieser Analyse wird auch untersucht, welche Folgen das Hinzufügen des neuen Gens hat, wie z.b. die Produktion neuer Enzyme oder Veränderungen im Pflanzenmetabolismus. Mögliche Unkrautrisiken. USDA-APHIS untersucht, ob die modifizierte Pflanze potenziell zum Unkraut werden kann. Dazu wird die nicht modifizierte Pflanze auf Unkrautmerkmale, wie leichte Verbreitung der Samen, Überleben der Samen über den Winter und allgemeine Lebensfähigkeit der Samen untersucht. Dann werden die neu hinzugefügten Eigenschaften auf ihr Potenzial, Unkrautmerkmale zu verstärken, untersucht. EPA-KONTROLLE VON PFLANZEN MIT SCHÄDLINGS- UND HERBIZIDRESISTENTEN EIGENSCHAFTEN Die Umweltbehörde EPA ist für die Aufsicht in allen Fällen verantwortlich, in denen eine Pflanze gentechnisch so verändert wird, dass sie ein gegen Schädlinge wirksames Protein bildet; die EPA-Kontrolle umfasst alle Phasen von der Entwicklung bis zur Vermarktung. Ein Beispiel wäre der sogenannte Bt-Mais, der ein gegen den Maiszünsler, einen Pflanzenschädling, wirksames Protein bildet. Im Fall herbizidresistenter Pflanzen wirkt nicht die Pflanze selbst gegen Schädlinge, sondern wird gegen eine chemische Substanz resistent gemacht, die die Pflanze normalerweise vernichten würde. In diesen Fällen untersucht die EPA nicht nur die Umweltverträglichkeit eines Herbizids, sondern auch, ob die Anwendung des Herbizids Risiken für Nahrungs- oder Futtermittel mit sich bringt, die eine spezielle Produktinformation für Verbraucher erforderlich machen könnten. Weiters legt die EPA Toleranzwerte fest, d.h. Obergrenzen für die Rückstandsmenge, die für den Verbraucher keine Gefährdung mit sich bringt. In diesen Fällen sind der Behörde detaillierte Daten über die Herbizidrückstände in den herbizidresistenten Pflanzen vorzulegen. Entwicklungsphase: Wenn im Zuge der Entwicklung solcher Pflanzenvarietäten Feldversuche (nicht jedoch Nahrungs- oder Futtermittelversuche) auf einer Fläche, die größer als 10 acre (40.468 m2) Land bzw. 1 acre (4.046,8 m2) Oberflächengewässer ist, durchgeführt werden sollen, führt der Entwickler zunächst Gespräche mit EPA-Vertretern über die erforderlichen Daten, die für den Erhalt einer Versuchsgenehmigung ( Experimental Use Permit, EUP) vorzulegen sind. Weiters wird vorbesprochen, welche Daten im EUP-Teststadium zu erheben sind. Diese bilden die Grundlage für den nächsten Schritt, in dem geprüft wird, ob ein Produkt in den USA als Pestizid zugelassen werden kann. Das EUP ist in der Entwicklungsphase für alle Pflanzen, die in die Nahrung gelangen können, vorgeschrieben. Jeder EUP-Antrag muss ausreichende Informationen enthalten, auf deren Basis zu entscheiden ist, ob der ins 5

Auge gefasste Einsatz nicht zu unvertretbaren nachteiligen Wirkungen ( unreasonable adverse effects ), wie im US-Pestizidgesetz definiert, führen wird. Die Feldversuche in der EUP-Phase sind normalerweise strengen Auflagen unterworfen (wie z.b. Vernichtung der Pflanzen nach dem Feldversuch), um eine ungewollte Verbreitung und damit potenzielle Umwelt- und Gesundheitsprobleme hintanzuhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die Umweltbehörde eine Entscheidung über die Erteilung eines EUP binnen 120 Tagen zu fällen hat. Weiters erfolgt eine Information an die Öffentlichkeit, die zum EUP-Antrag Stellung nehmen kann. Markteinführungsphase: Für Pestizide, auch für die in Pflanzen enthaltenen, gilt grundsätzlich (sofern keine spezifisch definierte Ausnahme vorliegt), dass eine Prüfung und Registrierung durch die EPA erforderlich ist, bevor das jeweilige Pestizid verkauft oder vertrieben werden darf. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass die Behörde Daten über alle potenziellen Risiken für Menschen und Umwelt prüft und auf Basis dieser Prüfung feststellt, dass das Pestizid nicht generell unvertretbare nachteilige Wirkungen verursachen wird ( will not generally cause unreasonable adverse effects ). Die Prüfung eines vollständigen Informationspakets für ein Produkt dauert im Allgemeinen ein Jahr, bis eine Entscheidung der Behörde ergeht. Das vollständige Informationspaket umfasst üblicherweise Informationen über die Produkteigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen (Toxikologie), Auswirkungen auf unbeteiligte Organismen (die nicht Ziel der Schädlingsvernichtung sind), und über das weitere Schicksal des Pestizids in der Umwelt. Auch die Frage, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit Insekten gegen die gentechnisch veränderte Pflanze resistent werden können, wird unter dem Stichwort insect resistance management erörtert. Die Öffentlichkeit wird erneut zur Stellungnahme eingeladen. Produkteigenschaften: Die EPA prüft beispielsweise, woher das Gen stammt und welche Funktion es im Organismus hat, weiters die Biologie der Empfängerpflanze und die Beschaffenheit des erzeugten Pestizids. Gesundheitliche Auswirkungen: Es wird davon ausgegangen, dass Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, die aufgrund gentechnischer Veränderungen schädlingswirksame Substanzen erzeugen, in erster Linie mit der Nahrung aufgenommen werden. Die EPA untersucht für alle diese Pflanzen Daten aus akuten oralen Studien, die in Laboruntersuchungen an Mäusen erhoben werden. Weiters beurteilt die Behörde das Allergenpotenzial und die Verdaubarkeit des neuen, schädlingswirksamen Proteins. 6

Umweltverhalten. Die EPA prüft Daten über die Abbauraten des schädlingswirksamen Proteins im Pflanzengewebe im Boden. Weiters wird untersucht, ob durch Kreuzbestäubung die Möglichkeit einer Genübertragung zu verwandten Pflanzen, die als Unkräuter bzw. in Wildformen vorkommen, besteht. Auch die geografische Nähe des Anbaugebietes zu Flächen, auf denen verwandte Kulturpflanzen oder Wildformen mit einem Potenzial für Kreuzbestäubung wachsen, wird geprüft. Auswirkungen auf unbeteiligte Organismen: Da die schädlingswirksamen Substanzen (meist Proteine) in biotechnisch veränderten Pflanzen in der Pflanze selbst enthalten sind, kommt es zu einem Kontakt in erster Linie dann, wenn andere Organismen die Pestizidpflanze bzw. Teile davon als Nahrung aufnehmen. Die Behörde prüft in diesem Zusammenhang, ob die Pestizidsubstanz für wildlebende Tiere, nützliche Insekten, Fische oder andere Organismen toxisch wirksam ist, und wenn ja, ob diese Organismen mit dem Protein in Kontakt kommen werden. Bt-Proteine wurden z.b. in Dosierungen getestet, die üblicherweise das 10- bis 100-fache der Menge betrugen, die durch Kontakt mit der Pestizidpflanze zu erwarten war. Die Tests werden mit verschiedenen unbeteiligten Insektenarten, wie Honigbiene, Florfliege, Marienkäfer und Schmarotzerwespe, sowie anderen Organismen, wie Regenwürmern, Fischen, Vögeln und Nagetieren, durchgeführt. Neben den für die Registrierung erforderlichen Daten muss die EPA auch alle Risiken prüfen, die sich durch die Aufnahme des Pestizidproteins in der menschlichen Ernährung und in Futtermitteln für Tiere ergeben, um festzustellen, ob eine Obergrenze ( Toleranzgrenze ) für die Proteinmenge zu setzen ist, die in mit der neuen Pflanze hergestellten Nahrungsmitteln enthalten sein darf. Die Öffentlichkeit wird zur Stellungnahme eingeladen. Wenn bereits erhebliche Daten über die Ungefährlichkeit des Proteins und eine sichere Anwendung in der Vergangenheit vorliegen, kann der Entwickler einen Antrag auf Ausnahme von den Grenzwertbestimmungen stellen. Derartige Ausnahmen werden nicht automatisch gewährt. Nach der Markteinführung: Nach dem US-Pestizidgesetz ist die EPA berechtigt, bestehende Registrierungen abzuändern oder aufzuheben, falls unvertretbare nachteilige Auswirkungen beobachtet werden. Weiters kann die EPA bei Bekanntwerden neuer Informationen neue Auflagen erteilen. So müssen Anbauer von Bt-Mais beispielsweise ab dem Anbaujahr 2000 neben dem Bt-Mais je 20% ihrer Gesamtanbaufläche mit Mais bebauen, der das Bt-Protein nicht enthält. In Baumwollanbaugebieten müssen die Farmer mindestens 50% Mais ohne 7

Bt-Protein pflanzen. Mit dieser Auflage soll verhindert werden, dass die schädlichen Insekten gegen das Protein resistent werden. Es wird so ein Rückzugsgebiet geschaffen, um die Gene in der Population der schädlichen Insekten zu steuern, so dass Insekten, die sich von dem Mais ernähren, nicht gegen das Bt-Protein resistent werden. PRÜFUNG DER NAHRUNGS- UND FUTTERMITTELSICHERHEIT DURCH DIE FDA Die Nahrungs- und Arzneimittelbehörde FDA, die zum Ministerium für Gesundheit und soziale Dienste gehört, ist für die Sicherheit von Nahrungs- und Futtermitteln zuständig. In Gesprächen mit dem Entwickler eines Produktes erläutert die Behörde, welche Untersuchungen aus ihrer Sicht erforderlich sind, um die Nahrungs- und Futtermittelsicherheit zu gewährleisten. Diese Konsultationen können vor, während oder nach der Feldversuchsphase bzw. den Gesprächen mit den anderen Behörden beginnen, je nachdem, welche Fragen der Entwickler oder die FDA bezüglich des Produktes haben. Die Entwickler übersenden der FDA Dokumente, in denen die Informationen und Daten zusammengefasst sind, die sie gesammelt haben, um nachzuweisen, dass ein gentechnisch verändertes Nahrungsmittel ebenso sicher ist wie das entsprechende konventionelle Produkt. Die Dokumente beschreiben die eingesetzten Gene und geben Aufschluss darüber, ob sie von einer Pflanze stammen, die als potenzielles Nahrungsallergen bekannt ist; weiters wird über die Merkmale der von den Genen erzeugten Proteine einschließlich ihrer biologischen Funktion, ihre relative Unbedenklichkeit für Menschen und Tiere, sowie die Mengen davon, die in den Nahrungsmitteln enthalten sein werden, informiert. Die Entwickler teilen der FDA mit, ob das neue Nahrungsmittel die erwarteten Mengen an Nährstoffen oder Toxinen enthält und legen auch alle sonstigen Informationen über die Sicherheit und den Einsatz des Produktes vor. Welche Untersuchungen ein Entwickler durchführt, hängt von der Beschaffenheit des Nahrungsproduktes und den Modifikationen an der Nahrungspflanze ab. Im Allgemeinen wird untersucht, ob die Einbringung des Genmaterials in die Pflanze unerwartete Effekte verursacht hat, und zwar durch Analysen der Zusammensetzung des Nahrungsmittels, wobei besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, in welchen Mengen als toxisch bekannte Substanzen sowie Nährstoffe enthalten sind. Wenn es um ein neues Protein geht, wird dabei Folgendes untersucht: Ist das Protein im Wesentlichen mit anderen Proteinen identisch, wie sie üblicherweise in Nahrungsmitteln enthalten sind, und ist es in vergleichbaren Mengen vorhanden? 8

Stammt das Protein aus einem Nahrungsmittel, das häufig Allergien auslöst, wie Milch, Eier, Weizen, Fisch, auf Bäumen wachsende Nüsse und Hülsenfrüchte? Wenn ja, wäre davon auszugehen, dass es sich um ein Allergen handelt, es sei denn, der Entwickler könnte diese Annahme zur Zufriedenheit der FDA widerlegen. Wenn der Entwickler den Nachweis, dass es sich nicht um ein Allergen handelt, nicht führen kann, würde die FDA entweder eine entsprechende Kennzeichnung des Nahrungsmittels fordern, aus der das Vorhandensein des Allergens hervorgeht, oder aber, wenn eine Kennzeichnung als nicht ausreichend erachtet wird, um die Sicherheit zu gewährleisten, die Vermarktung des Nahrungsmittels untersagen. Wird das Protein rasch verdaut? Ein rascher Verdauungsvorgang minimiert das Risiko, dass Allergien ausgelöst werden können. Der beschriebene Konsultationsprozess mit der FDA beruht auf Freiwilligkeit. Bisher haben jedoch alle Unternehmen, die gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in den USA auf den Markt brachten, vor der Markteinführung davon Gebrauch gemacht. Die FDA plant derzeit die Veröffentlichung eines Entwurfs für ein verpflichtendes Regelwerk, in dem vorgesehen ist, dass alle Entwickler, die ein Biotech-Nahrungsprodukt auf den Markt bringen wollen, die FDA mindestens 120 Tage vor der Markteinführung informieren müssen. Wenn die FDA die erhaltenen Informationen als ausreichend erachtet und zum Schluss kommt, dass keine Sicherheits- oder sonstigen Probleme vorliegen, soll der Entwickler ein Schreiben der FDA erhalten, in dem bestätigt wird, dass die Behörde keine weiteren Fragen hinsichtlich der Nahrungs- und Futtermittelsicherheit des Produktes hat. Um auch für die Konsumenten den Zugang zur Produktinformation zu gewährleisten, wird die FDA Informationen und ihre Schlussfolgerungen im Einklang mit den relevanten gesetzlichen Transparenzbestimmungen auf ihrer Website publizieren. Für den Fall, dass ein Anlass zu Besorgnis erst nach der Markteinführung erkennbar wird, hat die FDA jedoch das Recht, jedes Nahrungsmittel, das sie als nicht sicher betrachtet, mit sofortiger Wirkung vom Markt zu nehmen. 9

Food and Drug Administration Biotechnology http://vm.cfsan.fda.gov/~lrd/biotechm.html U.S. Department of Agriculture Biotechnology Information Center http:// www.nal.usda.gov/bic Environmental Protection Agency http:// www.epa.gov Animal and Plant Health Inspection Service: Agricultural Biotechnology http:// www.aphis.usda.gov/oa/new/ab.html Diese Broschüre über die staatliche Kontrolle der Biotechnologie in der Landwirtschaft in den Vereinigten Staaten ist eine Publikation des U.S. Department of State. Sie wurde in Zusammenarbeit mit folgenden Behörden erstellt: Animal and Plant Health Inspection Service des Department of Agriculture, Environmental Protection Agency, Food and Drug Administration, U.S. Agency for International Development, Department of Commerce, Office of the U.S. Trade Representative. Titelfoto: Scott Baker. Mit freundlicher Genehmigung des U.S. Department of Agriculture, Agricultural Research Service. Produced by Regional Program Office, Vienna (Food Safety)