Rechtliche Aspekte des Crowdsourcing

Ähnliche Dokumente
Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Geistiges Eigentum im Internet

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

Bestandskauf und Datenschutz?

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Professor Dr. Peter Krebs

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Tauschbörsen File Sharing Netze

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte

Statuten in leichter Sprache

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Aus der Praxis für die Praxis Arbeitshilfe Foto- und Bildrechte, Urheberrechte von Menschen im Verein

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin

Elternzeit Was ist das?

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009


Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel

Personalverleih im IT-Bereich

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Urheberrecht im Internet

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Patentnichtigkeitssache

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Thema 3: Verwendung von Texten

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Nutzung dieser Internetseite

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal.

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Host-Providing-Vertrag

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1

Datenexport aus JS - Software

Letztes Update am

Auftrag zum Fondswechsel

BOOKMARKING (Favoritenfunktion) NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Bereicherungsrecht Fall 2

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

Arbeitsgruppen innerhalb der Website FINSOZ e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Transkript:

Rechtliche Aspekte des Crowdsourcing Aktuelle Regelungen, Grenzüberschreitungen, Haftung und Gewährleistung Deliana Bungard

Rechtliche Einordnung des Begriffs Crowdsourcing = Eingehen von Rechtsbeziehungen mit einem Schwarm, also einer undefinierbaren Masse an Personen. Unternehmen Schwarm

Ausprägungen des Crowdsourcing Non-Profit-Anwendungen mit altruistischer Motivation der Teilnehmer Wikipedia Crowdfunding - das Einwerben von Finanzmitteln für Projekte Gezielte Veranstaltungen durch ein Unternehmen, in denen das Know-How der User von wirtschaftlicher Bedeutung ist und vergütet wird

Crowdsourcing Aktionen Kreativwettbewerbe Logo-Contests (Grafikdesign) Remix-Contests (Musik) Programmieren einer Software = Wert/Werkschöpfung

Urheberrecht Schutz der Urheber vor Entstellung und Ausbeutung ihrer Werke Geschützte Werke ( 2 Urheberrechtsgesetz) Sprach-/Schriftwerke Werke der Musik Computerprogramme Nicht Ideen Kriterium der persönlichen geistigen Schöpfung

Urheberschaft Urheber eines Werks kann jede natürliche Person sein, nicht jedoch juristische Personen Das Urheberrecht ist grundsätzlich unübertragbar ( 29 Abs. 1 UrhG)

Einräumung der Nutzungsrechte Die Teilnehmer eines Kreativitätswettbewerbs, dessen Design von dem Unternehmen verwendet werden soll ist und bleibt Urheber des kreierten Logos Wichtig daher ist die Einräumung der Nutzungsrechte durch den Designer Beispielsweise durch Teilnahmebedingungen, denen der Designer zustimmt

Einräumung der Nutzungsrechte Das Urheberrecht erlaubt die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts (sogar Ausschluss des Urhebers selbst von der Nutzung) oder eines einfachen Nutzungsrecht (nur auf eine bestimmte Art der Nutzung beschränkt, sog. Lizenz)

Miturheberschaft Problematisch: Bestimmung der Urheberschaft bei mehreren Beteiligten, insb. dann, wenn sich die Beiträge nicht voneinander trennen können 8 UrhG Die Verwertung des Werks obliegt in diesem Fall allen Miturhebern gemeinsam Der Einzelne Urheber kann nach Maßgabe des 8 UrhG nicht eine sinnvolle Verwertung verhindern und gleichzeitig kann sich jeder Miturheber ohne die anderen gegen Rechtsbeeinträchtigungen des Gesamtwerks wehren.

Angemessene Vergütung Kritische Stimmen die Teilnehmer einer Crowdsourcing Aktion könnten ausgebeutet werden Jeder Urheber eines Werks hat jedoch einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung und zwar unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen Beteiligungsgrundsatz ( 11 S. 2, 32 UrhG) Recht auf Änderung des Vertrages bei unangemessener Vergütung ( 32 Abs. 1 S. 3 UrhG)

Haftung Wer haftet, wenn ein Crowdsourcing-Teilnehmer widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material Dritter verwendet? Die Urheber dieser Werke können Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

Haftungsausschluss Haftungsausschluss in den Teilnahmebedingungen durch Zusicherung, dass der Teilnehmer selbst die Rechte an den verwendeten Bildern und Grafiken besitzt und Freistellung von Ansprüchen Dritter

Vertragsklausel Der Teilnehmer sichert zu, Urheber des Werks zu sein und/oder das Recht zur ausschließlichen Übertragung der in Abs. 1 beschriebenen Nutzungsrechte innezuhaben. Damit versichert der Teilnehmer weiter, dass durch die Übertragung der Nutzungsrechte keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte für die Übertragung die Zustimmung Dritter erforderlich sein, so erklärt der Teilnehmer, dass diese Zustimmung vorliegt. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass keine Rechtseinräumung nach Abs. 1 entgegenstehenden Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk an Dritte vergeben wurde.

Internationales Recht Welches Recht gilt, wenn unterschiedliche Nationalitäten an einem Kreativwettbewerb beteiligt sind? Kein einheitliches und weltweites Urheberrecht Territorialitätsprinzip Der Urheberrechtliche Schutz eines Werkes wird nach dem Deutschen Urheberrecht nur innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik gewährt

Internationales Recht Wenn Teilnehmer einer Crowdsourcing-Aktion Urheberrechte geltend machen, sind unterschiedliche Rechtsordnungen zu beachten Diverse internationale Abkommen bewirken eine Harmonisierung der jeweiligen nationalen Urheberrechte schaffen jedoch kein einheitliches Urheberrecht

Internationales Recht Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit und entsprechende Abkommen überlassen den Parteien die freie Rechtswahl. Es kann somit frei gewählt werden, ob die entsprechende Vereinbarung der Crowdsourcing- Bedingungen nach deutschem oder einem ausländischen Recht erfolgen sollen.

Vertragsbeziehungen Teilnahmebedingungen sehen oft vor, dass erst durch einen Zuschlag ein weiterer Vertrag zustande kommt. Hier kann vorerst von keinem Vertrag ausgegangen werden Je nachdem, ob der Teilnehmer später einen Zuschlag bekommt hängt die Einordnung der Beziehung unter einem Vertragstypus von der Art der Anbindung ab

Werk- oder Dienstvertrag Gegenstand eines Werkvertrages ist die Herstellung eines Werks. Er ist auf die Ablieferung eines bestimmten Ergebnisses gerichtet Der Dienstvertrag ist hingegen auf Leistung bestimmter Dienste gerichtet, Weisungsabhängigkeit

Werkvertrag Oftmals Bezahlung der Teilnehmer/Designer nach der Ablieferung eines Ergebnisses z.b. das Design eines Logos eine ergebnisorientierte Tätigkeit = Werkvertrag ( 631 BGB)

Selbständigkeit Der Werkvertrag begründet auch die Selbständigkeit des Designers Vorteil für das Unternehmen kein Angestelltenverhältnis mit den entsprechenden Sozialversicherungspflichten Designer oder Teilnehmer an Crowdsourcing-Aktionen können überlegen, ob ein Gewerbe angemeldet werden soll oder ob die Tätigkeit eine Freizeitbeschäftigung darstellt. Dies ist anhand der Höhe der Vergütung zu beurteilen

Fazit Sicherlich mehrere offene Fragen und gesetzlicher Regelungsbedarf Risiken jedoch kalkulierbar und vermeidbar, wenn von Anfang an die Teilnahmebedingungen so ausgestaltet sind, dass sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Teilnehmer berücksichtigt werden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Quellenangaben Pierson, Matthias/Ahrens, Thomas, Recht des geistigen Eigentums, 2. Auflage 2010, Verlag Franz Vahlen München Eichmann, Helmut/Kur, Annette, Designrecht Praxishandbuch, Nomos 2009 Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage 2013, Verlag C.H.Beck Fechner, Frank, Medienrecht, 13. Auflage 2012, Verlag Mohr Siebeck Tübingen

Kontakt Deliana Bungard Email: DelianaBungard@gmail.com Mobil: 01787261611