DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen. Standorte Berlin, Hannover, Mannheim und München Am Hegeberg 2 37242 Bad Sooden-Allendorf



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Internationale Stiftung für Qualitätssicherung im Bildungsmarkt FIBAA BERLINER FREIHEIT 20-24 D-53111 BONN Fach Abschluss Internationales Wirtschaftsrecht Master of Laws (LL.M.) Studiendauer Vier Semester einschließlich Master-Thesis (und Kolloquium im 5. Semester) Studienform Hochschule Fakultät/Fachbereich Kontaktperson Vollzeit DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen Standorte Berlin, Hannover, Mannheim und München Am Hegeberg 2 37242 Bad Sooden-Allendorf Zentrale Telefon 05722 95 05 26 oder 05652 58 77 70 Akkreditiert durch Datum der Akkreditierung Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) 22./23. Juli 2010 Dauer der Akkreditierung Wintersemester 2010/11 bis Ende Sommersemester 2016 Auflagen 1. Die Studiengangsbezeichnung und die Inhalte des Studienganges sind in Einklang zu bringen. 2. Die Zulassungsbedingungen sind transparent zu gestalten und in ihrer Vollständigkeit zu verschriftlichen. 3. Die Modulbeschreibungen sind zu überarbeiten; die Studienhefte sind präziser auf die Modulinhalte auszurichten. 4. Die im Hessischen Hochschulgesetz geforderten Nachteilsausgleiche sind in ihrer Gesamtheit in die Prüfungsordnung aufzunehmen. 5. Es ist darzulegen, wie sich die beschäftigten Dozenten auf die Standorte verteilen. Eine Lehrverflechtungsmatrix, die die gesamte Studiendauer umfasst, ist vorzulegen. 6. Der Zugang zur Literatur ist zu verbessern. Den Studierenden soll insbesondere ein Online-Zugang zu Datenbanken zur Verfügung gestellt werden. 7. Diese Auflagen wurden fristgerecht erfüllt. FIBAA-Akkreditierungskommission am 25./26. November 2010. 8. Die Maßnahmen der Qualitätssicherung sind zu institutionalisieren und die Abläufe zu verschriftlichen. 1

Gutachter Die Erfüllung der vorgenannten Auflage ist bis zum 23. April 2011 nachzuweisen. Prof. Dr. iur. Klaus Hübner Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Privat- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. iur. Peter Kiel Hochschule Wismar, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht Hans-Henning von Busse Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mettmann David Nejjar Universität Potsdam, Student der Rechtswissenschaften Renate Heese, M.A. Leiterin und Geschäftsführung des Südbayerischen Fernstudienzentrums, TU München Profil des Studienganges Anhand des Studiums sollen die Studierenden die für ihre spätere Berufstätigkeit notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts unter dem Blickwinkel der Umstrukturierung von Firmen erwerben. Es wird der Anspruch erhoben, die Studierenden entsprechend dem Anforderungsprofil eines Master-Studiums zu aktivem Wissenserwerb und Selbstlernen neuester Erkenntnisse des Internationalen Wirtschaftsrechts zu befähigen. Sie sollen nach Abschluss ihres Studiums in der Lage sein, die neuesten Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung anhand des systematischen Verstehens ihres Studienfaches einzuordnen und die Konsequenzen für die praktische Arbeit umzusetzen. Dabei setzen sie sich je nach Fallkonstellation im Master-Studiengang differenziert mit den wissenschaftlichen Grundlagen und Forschungen des internationalen Wirtschaftsrechts auseinander. Die Studierenden werden nach Ausführungen der Hochschule nach Abschluss der Basismodule dazu befähigt, durch erweiterte und wissenschaftlich vertiefte Kenntnisse der politischen und finanziellen Rahmenbedingungen des globalisierten Wettbewerbs an der Lösung unternehmerischer Aufgaben mit grenzüberschreitenden Bezügen verantwortungsvoll mitzuwirken. Sie sollen über die Fähigkeit zur Implementierung unternehmerischer Entscheidungen auch in international operierenden Einheiten verfügen. Die Hochschule hat die Abschlussbezeichnung LL.M. auf Grund der speziellen Ausrichtung auf juristische Inhalte gewählt. Der juristische Gehalt des Studienangebotes beträgt 102 Credit-Points von 120 CP und somit 85 % der Inhalte. Der Fernstudiengang erstreckt sich über vier Semester, in denen insgesamt 120 Credit-Points (CP) erworben werden. Für einen CP 2

legt die Hochschule einen Workload von 30 Stunden zugrunde, so dass das Studium insgesamt einen Workload von 3600 Stunden umfasst. Dabei liegt der Anteil der Präsenzveranstaltungen bei ca. 9 % des Workloads, der Anteil zur Bearbeitung der Studienhefte bei ca. 12 % und der Anteil des übrigen Selbststudiums bei ca. 79 %. Der Studiengang ist modularisiert und berücksichtigt vollumfänglich das European Credit Transfer and Accumulation System. Nach den von der Hochschule vorgelegten Unterlagen gliedert sich das Studium in 10 Module sowie die Master-Arbeit. Ein Modul umfasst entweder 6 oder 12 CP. Von den insgesamt 120 CP entfallen 72 CP auf die Basismodule, 24 CP auf die beiden auszuwählenden Wahlpflichtmodule und 24 CP auf die Master-Thesis einschließlich Kolloquium. Sowohl die Basis- als auch die Wahlpflichtmodule haben hinsichtlich ihrer Logik und Zeitabfolge keine Abhängigkeit untereinander; sie sind nach Angaben der Hochschule thematisch in sich abgeschlossen. Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt 24 Wochen; das Kolloquium liegt im fünften Semester. Die Präsenzveranstaltungen werden samstags durchgeführt, wobei die Termine immer ein Jahr im Voraus bekannt gegeben werden. Prüfungsleistungen können in Form von Klausuren (120 Minuten), mündlichen Prüfungen (20 bis 30 Minuten), Referaten mit schriftlicher Ausarbeitung und Seminararbeiten (schriftliche Ausarbeitung von 15 Seiten, Thesenpapier 1 Seite, mündlicher Vortrag von 20 Minuten in Anwesenheit aller Seminarteilnehmer und anschließende Diskussion aller Seminarteilneh-mer über das Thema) erbracht werden. Bei den studienbegleitenden Prüfungen handelt es sich um integrierte Modulprüfungen. Zum Master-Studium kann laut 7 der Prüfungsordnung des Fachbereichs Recht nur zugelassen werden, wer 1. eine Bachelor- oder Diplom-Prüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen, wirtschaftsjuristischen oder wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengang der DIPLOMA-FH Nordhessen bestanden hat oder 2. die Bachelor-Prüfung im selben Studiengang an einer anderen Universität oder Fachhochschule bestanden hat oder 3. einen Abschluss derselben oder einer anderen deutschen Universität oder einer Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungs- oder Sozialrecht besitzt oder 4. einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung, insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder Rechtswissenschaften, mit mindestens sechs Semestern abgeschlossen hat. 3

Bewerber, deren Abschlussnote ihres ersten berufsqualifizierenden akademischen Grades auf ausreichend lautet, sind laut Prüfungsordnung vom Master-Studium ausgeschlossen. Bewerber mit dem Abschluss befriedigend müssen in einem Einstufungsgespräch darlegen, dass sie in der Lage sind, ein Master-Studium erfolgreich zu absolvieren. Für die Teilnahme am vorliegenden Studiengang wird ein Entgelt von 297,00 pro Monat zuzüglich einer Prüfungsgebühr von 915,00 erhoben. Dieses muss jedoch nur maximal vier Semester lang gezahlt werden, da die Studienzeitdauer kostenlos auf bis zu 8 Semester verlängert werden kann. Überschreitet ein Studierender eine Studiendauer von 8 Semestern, wird ein neuer Vertrag mit einem eventuell niedrigeren Entgelt geschlossen. Die Hochschule beschäftigt haupt- und nebenamtliche Professoren und Dozenten, die, wie sie ausführt, die Qualifikationen nach dem Hessischen Hochschulgesetz erfüllen. Entsprechend der Festlegung im Hessischen Hochschulgesetz werden die Lehrveranstaltungen überwiegend von hauptamtlichen Professoren durchgeführt. Die Hochschule beschreibt ihren didaktisch-methodischen Ansatz als Blended-Learning-Konzept, welches das Präsenzlernen, Selbstlernen und E-Learning im Rahmen eines berufsbegleitenden Fernstudiums miteinander verknüpft. Die Verbindung von Arbeitsumfeld / beruflicher Tätigkeit und Studium bietet die Möglichkeit, berufliche Erfahrung mit theoretischem Wissen zu verknüpfen und fördert so den Lernprozess und die Motivation der Fernstudierenden. Mit Hilfe von Studienheften kann zu Hause studiert werden und samstags können Präsenzveranstaltungen an den bundesweiten Studienzentren besucht werden. Anhand der Studienhefte werden die Studieninhalte präsentiert, die in den samstäglichen Präsenzveranstaltungen noch teilweise ergänzt und vertieft werden. Daher wird der Besuch der Präsenzveranstaltungen obwohl nicht verpflichtend sehr empfohlen. Die Zusendung der Studienhefte erfolgt jeweils für ein Semester im Voraus. Somit können die Studierenden sich gezielt von Termin zu Termin vorbereiten, in den Präsenzveranstaltungen ihr Wissen vertiefen und mit Dozenten und Kommilitonen diskutieren. Ein Zugang der Studierenden zum DIPLOMA-eigenen Intranet "Groupware" ermöglicht auf elektronischem Wege eine Kontaktnahme der Studierenden untereinander sowie zwischen Studierenden und Dozenten. Die Hochschule erhebt für diesen Studiengang keinen explizit internationalen Anspruch, indem er dezidiert über den regionalen und nationalen Rahmen hinausgehend ausbilden will. Der Studiengang ist inhaltlich kaum auf internationale Bezüge ausgerichtet. 4

Zusammenfassende Bewertung durch die Agentur Der Master-Fernstudiengang Internationales Wirtschaftsrecht der DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen an den Standorten Berlin, Hannover, Mannheim und München erfüllt mit einigen Ausnahmen die en für Master-Studiengänge und wurde von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) akkreditiert. Bei dem Studiengang handelt es sich um einen konsekutiven Master-Studiengang. Er entspricht weitgehend den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04. Februar 2010, den Anforderungen des Akkreditierungsrates vom 08. Dezember 2009 sowie den Anforderungen des nationalen Qualifikationsrahmens vom 22. April 2005. Er ist modular gegliedert, mit ECTS- Punkten versehen, hat ein anwendungsorientiertes Profil und schließt mit dem akademischen Grad Master of Laws ab. Der Grad wird von der Hochschule verliehen. Entwicklungspotenzial sehen die Gutachter in der Sicherung der Geschlechtergerechtigkeit, in der Institutionalisierung und Verschriftlichung verschiedener Abläufe in der Hochschule, beispielsweise der Studienberatung sowie der internen Kooperation der Lehrenden. Die Gutachter empfehlen, die Aufteilung der Modulinhalte auf Kern- und Wahlpflichtfächer zu überdenken sowie Methoden und Wissenschaftliches Arbeiten in die Modulbeschreibungen zu übernehmen. Darüber hinaus konnten die Gutachter keine explizite Ausrichtung der Module und Inhalte über ein zwingend notwendiges Mindestmaß hinaus auf Internationalität bzw. internationales Wirtschaftsrecht erkennen. Daher empfehlen die Gutachter die Akkreditierung unter folgenden Auflagen: 1. Die Studiengangsbezeichnung und die Inhalte des Studienganges sind in Einklang zu bringen. 2. Die Zulassungsbedingungen sind transparent zu gestalten und in ihrer Vollständigkeit zu verschriftlichen. 3. Die Modulbeschreibungen sind zu überarbeiten; die Studienhefte sind präziser auf die Modulinhalte auszurichten. 4. Die im Hessischen Hochschulgesetz geforderten Nachteilsausgleiche sind in ihrer Gesamtheit in die Prüfungsordnung aufzunehmen. 5. Es ist darzulegen, wie sich die beschäftigten Dozenten auf die Standorte verteilen. Eine Lehrverflechtungsmatrix, die die gesamte Studiendauer umfasst, ist vorzulegen. 6. Der Zugang zur Literatur ist zu verbessern. Den Studierenden soll insbesondere ein Online-Zugang zu Datenbanken zur Verfügung gestellt werden. Die Erfüllung der vorgenannten Auflagen ist bis zum 30. September 2010 nachzuweisen. 7. Die Maßnahmen der Qualitätssicherung sind zu institutionali- 5

sieren und die Abläufe zu verschriftlichen. Die Erfüllung der vorgenannten Auflage ist bis zum 23. April 2011 nachzuweisen. Trotz der aufgezeigten Mängel sind die Gutachter der Ansicht, dass diese innerhalb von 9 Monaten behebbar sind, weshalb sie eine Akkreditierung unter Auflagen empfehlen. Stärken sehen die Gutachter vor allem in der der konzeptionellen Umsetzung des Blended-Learning-Konzeptes. Hervorzuheben sind u.a. die Ausstattung der Studierenden mit multi-mediafähigen Laptops, die hohe Anzahl an studienbegleitenden Präsenzphasen und eine gute Erreichbarkeit in den Studienzentren. Die Gutachter loben zudem die sehr gute Betreuung der Studierenden. Unter Berücksichtigung der Strategie und der Ziele, der Konzeption, der Ressourcen und Dienstleistungen sowie der Qualitätssicherung handelt es sich um ein Programm, das die en im Wesentlichen erfüllt. 6

Qualitätsprofil Hochschule: DIPLOMA FH Nordhessen, Standorte Berlin, Hannover, Mannheim und München Master-Fernstudiengang: Internationales Wirtschaftsrecht (LL.M.) Beurteilungskriterien 1. Strategie und Ziele Bewertungsstufen Exzellent übertroffen erfüllt nicht erfüllt 1.1. Zielsetzungen des Studienganges 1.1.1 Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studiengangskonzeptes 1.1.2 Begründung der Abschlussbezeichnung Auflage 1.1.3 Studiengangsprofil (nur relevant für Master-Studiengang in D) 1.1.4 Studiengang und angestrebte Qualifikations- und Kompetenzziele 1.2 Positionierung des Studienganges 1.2.1 Positionierung im Bildungsmarkt 1.2.2 Positionierung im Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigungsrelevanz ( Employability ) 1.2.3 Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule 1.3 Internationale Dimension des Studienganges 1.3.1 Internationale Ausrichtung der Studiengangskonzeption 1.3.2 Internationalität der Studierenden n.b. 1.3.3 Internationalität der Lehrenden 1.3.4 Internationale Inhalte 1.3.5 Interkulturelle Inhalte 1.3.6 Strukturelle und/oder Indikatoren für Internationalität 1.3.7 Fremdsprachenanteil 1.4 Kooperationen und Partnerschaften n.b. 1.4.1 Kooperationen mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen n.b. Einrichtungen bzw. Netzwerken 1.4.2 Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen n.b. 1.5 Chancengleichheit 2 Zulassung (Bedingungen und Verfahren) 2.1 Studieninformation 2.2 Studienberatung 2.3 Zulassungsbedingungen Auflage 2.4 Auswahlverfahren 2.5 Berufserfahrung (* für weiterbildenden n.r. n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 1 nicht beobachtbar 2 nicht vorhanden 3 nicht relevant * kennzeichnet Asterisk-Kriterien, die für eine Akkreditierung mindestens mit erfüllt bewertet sein müssen. 7

Exzellent übertroffen erfüllt nicht erfüllt Master-Studiengang) 2.6 Gewährleistung der Fremdsprachenkompetenz 2.7* Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulassungsverfahrens 2.8* Transparenz der Zulassungsentscheidung 3. Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur 3.1.1 Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahlmöglichkeiten / Praxiselemente 3.1.2* Berücksichtigung des European Credit Transfer and Accumulation Systeme Auflage (ECTS) und der Modularisierung 3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung 3.2 Inhalte 3.2.1* Logik und konzeptionelle Geschlossenheit des Curriculums 3.2.2 Fachliche Angebote in Kernfächern 3.2.3 Fachliche Angebote in Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) 3.2.4 Fachliche Angebote in den Wahlmöglichkeiten der Studierenden n.v. (falls zutreffend) 3.2.5 Integration von Theorie und Praxis 3.2.6 Interdisziplinarität 3.2.7 Methoden und wissenschaftliches Arbeiten 3.2.8 Wissenschaftsbasierte Lehre 3.2.9 Prüfungsleistungen n.b. 3.2.10 Abschlussarbeit n.b. 3.3 Überfachliche Qualifikationen 3.3.1 Kompetenzerwerb für anwendungsund/oder forschungsorientierte Aufgaben (nur bei Master-Studiengang) 3.3.2 Bildung und Ausbildung 3.3.3 Ethische Aspekte 3.3.4 Führungskompetenz n.r. 3.3.5 Managementkonzepte n.r. 3.3.6 Kommunikationsfähigkeit und Rhetorik 3.3.7 Kooperations- und Konfliktfähigkeit 3.4 Didaktik und Methodik 3.4.1 Logik und Nachvollziehbarkeit des didaktischen Konzeptes 3.4.2 Methodenvielfalt 3.4.3 Fallstudien / Praxisprojekt n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 1 nicht beobachtbar 2 nicht vorhanden 3 nicht relevant * kennzeichnet Asterisk-Kriterien, die für eine Akkreditierung mindestens mit erfüllt bewertet sein müssen. 8

Exzellent übertroffen erfüllt nicht erfüllt 3.4.4 Lehr- und Lernmaterialien 3.4.5 Gastreferenten n.b. 3.5* Berufsbefähigung n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 1 nicht beobachtbar 2 nicht vorhanden 3 nicht relevant * kennzeichnet Asterisk-Kriterien, die für eine Akkreditierung mindestens mit erfüllt bewertet sein müssen. 9

Exzellent übertroffen erfüllt nicht erfüllt 4. Ressourcen und Dienstleistungen 4.1 Finanzplanung und Finanzierung des Studienganges 4.1.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Finanzplanung 4.1.2 Finanzielle Grundausstattung 4.1.3* Finanzierungssicherheit für den Studiengang 4.2 Lehrpersonal des Studienganges 4.2.1* Struktur und Anzahl des Lehrpersonals in Bezug auf die curricularen Auflage Anforderungen 4.2.2* Wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonales 4.2.3* Pädagogische / didaktische Qualifikation des Lehrpersonals 4.2.4 Praxiskenntnisse des Lehrpersonals 4.2.5 Tutoren im Präsenzunterricht 4.2.6 Interne Kooperation 4.2.7 Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal 4.3 Durchführung des Studienganges 4.3.1 Ablaufsorganisation für das Studiengangsmanagement und Entscheidungsprozesse 4.3.2 Studiengangsleitung / Kundenmanagement 4.3.3* Verwaltungsunterstützung für Studierende und das Lehrpersonal 4.3.4 Beratungsgremien (Beirat) und dessen Struktur und Befugnisse 4.4 Dokumentation des Studienganges 4.4.1* Durchführungsplanung 4.5 Lerninfrastruktur 4.5.1* Gebäude, materiell-technische und IT- Infrastruktur 4.5.2 Arbeits- und Lernumgebung 4.5.3 Studentenbetreuung 4.5.4 Online Zugang zur Fachliteratur Auflage 4.6 Zusätzliche Dienstleistungen 4.6.1 Karriereberatung und Placement Service 4.6.2 Alumni Aktivitäten 4.6.3 Sozialberatung und -betreuung der Studierenden n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 1 nicht beobachtbar 2 nicht vorhanden 3 nicht relevant * kennzeichnet Asterisk-Kriterien, die für eine Akkreditierung mindestens mit erfüllt bewertet sein müssen. 10

5. Qualitätssicherung Exzellent übertroffen erfüllt 5.1 Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakultät/Fachbereich sowie Studiengangsleitung in der Studiengangsentwicklung 5.2* Qualitätssicherung und -entwicklung des Studienganges in Bezug auf Inhalte, Auflage Prozesse und Ergebnisse 5.3 Instrumente der Qualitätssicherung 5.3.1 Evaluation durch Studierende 5.3.2 Qualitätssicherung durch das Lehrpersonal 5.3.3 Fremdevaluation durch Alumni, Arbeitgeber und weitere Dritte nicht erfüllt n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 1 nicht beobachtbar 2 nicht vorhanden 3 nicht relevant * kennzeichnet Asterisk-Kriterien, die für eine Akkreditierung mindestens mit erfüllt bewertet sein müssen. 11