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Transkript:

Business-Plan Light 1

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Business-Plan ist Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Er hilft Ihnen, die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens besser einzuschätzen und dient den Kreditinstituten, der Handelskammer oder anderen externen Stellen als Grundlage, mit Ihnen die Realisierbarkeit des Existenzgründungsvorhabens zu erörtern. Im Vordergrund steht jedoch, dass der Business-Plan Ihnen zunächst als Entscheidungsgrundlage dienen sollte, ob Sie den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen oder ob Sie von Ihrem Vorhaben doch eher Abstand nehmen sollten. Der Business-Plan ist somit eine gute Entscheidungsgrundlage, die insbesondere Aussagen zur möglichen wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens und über die Finanzierbarkeit des Vorhabens geben sollte. Zum Business-Plan gehören Konzept (siehe Seiten 2 und 3), Lebenslauf (im Vordergrund sollten die Ausbildung, der berufliche Werdegang sowie fachlichbranchenspezifische und kaufmännische Kenntnisse stehen), Kapitalbedarfsplan (siehe Seite 4), Finanzierungsplan (siehe Seite 5), Ertrags- und Erfolgsvorausschau (siehe Seite 6 und 7), Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um die Darstellung der wichtigsten Aspekte Ihres Vorhabens. Verzichten Sie auf umfangreiche Darstellungen. Nur in besonderen Fällen, beispielsweise bei innovativen oder kapitalintensiven Geschäftsideen, empfiehlt es sich, zusätzliche Hintergrundinformationen und ausführliche Marktdaten darzustellen. Darüber hinaus sollten dem Business-Plan, soweit bereits vorhanden, zum Beispiel Entwürfe über den Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag oder möglicherweise Kooperationsvertrag (zum Beispiel Franchise-Vertrag) beigefügt werden. Bei einem Firmenkauf oder bei einer Beteiligung sind zusätzlich der Kaufvertrag (Entwurfstatus) sowie die drei letzten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen und aktuelle betriebswirtschafliche Auswertungen beizufügen. Zur Erörterung Ihres Business-Planes oder bei telefonischen Rückfragen steht Ihnen die Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven gerne zur Verfügung. 2

Konzept Für das Vorhaben: (Name/Firma) Eine präzise Beschreibung des Vorhabens bildet den Kern jedes Gründungs-Konzeptes. Darin sollten Sie so kurz wie möglich, aber auch so ausführlich wie nötig die wesentlichen Elemente Ihrer Geschäftsidee in verständlicher Form zusammenfassen. Je nach Art Ihrer künftigen Tätigkeit werden die Schwerpunkte in der Beschreibung variieren. Machen Sie deutlich, welche besondere Zielsetzung Sie haben und inwieweit Sie sich von der Konkurrenz abheben. 1.1 Geschäftsidee, Produkte/Dienstleistungen 1.2 Rechtsform, Gesellschafter, Gründerpersonen (Lebensläufe beifügen), Management, Mitarbeiter 1.3 Standort, Betriebsräume 3

Konzept 1.4 Branche, Markt, Wettbewerb 1.5 Kundenzielgruppe 1.6 Marketing-/Vertriebsstrategie, Kooperationspartner 1.7 Zukunftsprognose, Trends, Risiken 4

Kapitalbedarfsplan Investitionen Grundstücke und Gebäude Bau-Renovierungskosten Betriebsausstattung (Büroeinrichtung, Maschinen etc.) Fahrzeuge Warenausstattung/Materiallager Kaufpreis/Übernahmepreis Gründungskosten (einmalig) Mietkaution Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr Beratungen Notar/Handelsregister Markteinführung Sonstiges Betriebsmittel Personal Material/Waren Betriebsausgaben Kredittilgung Zinsen MwSt. Steuern Privatentnahme Sonstige Auszahlungen monatlich x Anzahl der Monate, die vorfinanziert werden müssen Gesamtbedarf : Investitionen + Gründungskosten + Betriebsmittel 5

Finanzierungsplan Eigenmittel Barvermögen Sacheinlagen/Eigenleistung Verwandtendarlehen/Drittmittel Beteiligungskapital Fremdmittel Hausbank/Kredit Regionale Fördermittel (Darlehen) Fördermittel des Bundes (Darlehen) Sonstige Finanzierungsmittel Gesamtfinanzierung : Eigenmittel + Fremdmittel 6

Ertragsvorschau (Erläuterung s. Seite 8) Monatliche Beträge in und ohne Mehrwertsteuer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1. Geschäftsjahr Warenumsatz/Erlöse + Dienstleistungsumsatz + Provisionen + sonstige betriebliche Erlöse - Wareneinsatz - Fremdleistungen = Rohertrag 2. Geschäftsjahr - Personalkosten - Entnahmen der Inhaberin/des Inhabers - Miete - Heizung, Strom, Wasser, Gas - Werbung - Kraftfahrzeugkosten - Reisekosten - Telefon, Fax, Internet - Büromaterial/Verpackung - Reparaturen, Instandhaltung - Versicherungen - Beiträge - Leasing - Buchführungskosten, Beratung - Gewerbesteuer - sonstige Steuern (ohne Körperschaftssteuer) - Zinsen - sonstige Kosten = Aufwendungen = Betriebsergebnis - Abschreibungen = Gewinn/Verlust 7

Ertragsvorschau (Hinweise) Zu den wichtigsten, wohl aber auch schwierigsten Berechnungen im Rahmen des Business-Plans zählt die Ertragsvorschau. Wenn auch eine derartige Prognose naturgemäß mit Unwägbarkeiten behaftet ist, so sollten Sie doch in der Lage sein, die Erfolgschancen Ihres Leistungsangebotes möglichst realistisch einzuschätzen. Daraus beantwortet sich die zentrale Frage, ob Sie mit Ihrem Vorhaben eine tragfähige Vollexistenz erreichen und Ihren künftigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen könnten. Beachten Sie, dass Ihre geschäftlichen Erwartungen mit Ihren individuellen betrieblichen Kapazitäten übereinstimmen. Erläutern Sie Ihre Umsatzprognose (Menge, Preis der Produkte/Dienstleistungen). Da der Geschäftserfolg in der Aufbauphase meist geringer und später als geplant eintritt, sollten Sie eine zu optimistische Darstellung vermeiden. Lassen sich die Absatzchancen für Ihre Produkte/Dienstleistungen nur schwer abschätzen, bietet eine zunächst auf Kostendeckung angelegte Planung eine grobe Orientierung. Berücksichtigen Sie für die Erstellung Ihrer Ertragsvorschau bitte folgende Hinweise: Umsätze (bzw. Erlöse, Provisionen), Waren- und Materialeinsatz ohne Mehrwertsteuer ansetzen. Für Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftszweigen (zum Beispiel Handel und Dienstleistungen) sollten die Umsätze/Erlöse separat ausgewiesen werden. Alle Kosten beziehen sich auf den Gewerbebetrieb, nicht auf den privaten Sektor. Die Personalkosten sollten nicht nur die Bruttogehälter und löhne enthalten, sondern auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und freiwillige soziale Aufwendungen. Berücksichtigen Sie in der Ertragsvorschau die Kreditzinsen; die Tilgungsbeträge sind von den Überschüssen aufzubringen. Abschreibungen sind der Begriff für die Absetzung kalkulatorischer Beträge für die Abnutzung der Sachanlagen; sie umfassen auch die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Hierfür ein Beispiel: Ein PKW mit einer geschätzten Nutzungsdauer von 5 Jahren hat einen Anschaffungspreis von 25.000. Die jährliche Abschreibung (lineare Abschreibung) beträgt 5.000 (25.000 : 5). 8