Modellvarianten Photovoltaik
Einteilung der gängigsten Modelle: A: Beteiligungsmodelle Kommanditgesellschaft, a-typisch stille Gesellschaft Genossenschaft B: Anlagemodelle Sparbuchmodell Kassenobligationsmodell Nachrangige Darlehen C: Sale and Lease Back SALB mit Tilgung D: Warenmodelle Gutscheinmodell
E: Netzparitätsmodelle Netzparitätscontracting F: Fondsmodelle Überregionale Nachhaltigkeitsfonds
Worauf muß man aufpassen? Finanzmarktaufsicht: Bankwesengesetz: Hereinnahme von Geldern ist Bankgeschäft Kapitalmarktgesetz: Prospektpflicht ab 100.000 oder 150 Personen Wertpapieraufsichtsgesetz: Transparenz bei Wertpapieren gegenüber dem Anleger Steuer: Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer Sonstiges: Handelsrecht/Gesellschaftsrecht Einmaliger Aufwand <> laufender Aufwand Wirtschaftlichkeitsrechnung
Kommanditbeteiligung, a-typisch Stille, Genossenschaft Echte Unternehmensbeteiligung Teilnahme am Gewinn/Verlust Beteiligung Stromverkauf ÖMAG oder Dritte Gewinn Anwendung: große Projekte, Vielzahl von Projekten oder höhere Einzelbeteiligungsvolumina Keine Bankenkonzession Grundsätzlich Prospektpflichtig bei Anbot ans Publikum Projekte: Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, fallweise Photovoltaik
Sparbuchmodell, Kassenobligationsmodell Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen Anwendung: Sparbuch bei kleineren Projekten, Kassenobligation bei größeren höherwertigen Projekten Keine Bankkonzession da Bank involviert, keine Prospektpflicht Projekte: kleinere PV-Projekte, Windkraft, Kleinwasserkraft
nachrangige Darlehen Nachrangiges Darlehen Strom an ÖMAG oder Dritte Verzinsung Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen, fallweise Bonus auf Energieertrag über Plan Anwendung: bei großen Emissionen Keine Bankkonzession, Prospektpflicht ( nachrangige Darlehen bei richtiger Gestaltung weder BWG noch Prospekt pflichtig) Projekte: größere PV Anlagen,Windkraft, Wasser,
SALE and LEASE BACK Kaufpreis Miete Lease Back Errichtung der Anlage durch Gesellschaft Verkauf Paneele an Bürger Rückmiete der Paneele an Gesellschaft, Miete inkl Zinsen an Bürger Strom an ÖMAG oder Dritte Keine Bankenkonzession, keine Prospektpflicht SALE Strom ÖMAG oder Dritte Projekte: ausschließlich bei PV Projekten anwendbar
Gutscheinmodell 1. Kunde kauft Gutscheine 2. Investition Nachhaltige Ertragspartizipation für Kunden durch Discount und Kundenbindungsprogramm für Unternehmen. Keine BWG und KMG Pflicht Kunde tauscht jährlich Gutschein gegen Ware 4. Stromertrag 3. Projekte: primär Photovoltaik,
Netzparitätscontracting Anleger Beteiligung Strom Investiert in PV Anlage Netzparitätstarif Stromabnehmer Investor investiert in PV Anlage Liefert Strom zum Netzparitätstarif ohne ÖMAG Förderung Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen Nach 20 Jahren kann Stromabnehmer die Anlage zu einem Fixpreis übernehmen. BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell Projekte: primär PV Projekte ohne ÖMAG Tarif
Fondsmodelle Anleger Beteiligung Strom Fonds Investiert in mehrere Anlage Stromerlöse Fonds investiert in Anlagen Liefert Strom zum Netzparitätstarif oder an ÖMAG Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell Projekte: Wind, PV, Biomasse, Biogas, Wasser Stromabnehmer oder ÖMAG
ARGE Bürgerkraftwerk 5 Gesellschafter Schwerpunkt : Finazierungsberatung, Bürgerbeteiligungen Beratung + Umsetzung Kontakt: Mag Reinhard Würger 0699 10284533 reinhard.wuerger@ubplus.at www.arge-buergerkraftwerk.at
Reden wir über Bürgerkraft für nachhaltige Energie