RECHT UND SCHULMANAGEMENT

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Transkript:

RECHT UND SCHULMANAGEMENT 07 2020 Empfehlungen und Arbeitshilfen für erfolgreiche Schulleitungen Störungsfreier Unterricht Wie Sie Unterrichtsstörungen ab sofort den Boden entziehen 4 Change Management Veränderungen bereichern das (Schul-) Leben Phasenmodell von Streich 9 Medien für den Unterricht Filme, Tondokumente... so kommen Sie kostenlos an hochwertige Medien 11 Top-Thema: Richtiger Umgang mit Störungen im Unterricht So schulen Sie Ihre Lehrkräfte im Unterrichtsmanagement Alle Checklisten, Briefe und weitere Hilfestellungen dieser Ausgabe finden Sie als Download im Portal: http://login.schulleiter.de

AKTUELLES Anne Hauser ist Oberstudiendirektorin a. D. und hat langjährig ein Kölner Gymnasium geleitet. Sie ist Mediatorin, Fachbuchautorin und Expertin für Schulrecht. Mehr Lernzeit und Zufriedenheit Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, viele Eltern beklagen, dass es im Unterricht ständig viel zu laut und chaotisch sei. Kein guter Zustand! Meiner Meinung nach sind eine hohe Lautstärke und eine Behinderung der Konzentration auf Dauer sogar gesundheitsschädlich für Schüler und Lehrkräfte. Nicht zuletzt daran verzweifeln viele junge Lehrer und schmeißen den Job. Ein lernförderliches Sozialklima gilt als Schlüssel für den Schulerfolg und als Bedingung für das Gelingen gesellschaftlicher Teilhabe. Das sollten Sie in Ihrer Schule gewährleisten! Mit unseren Tipps bleiben Lehrer und Schüler gesund und motiviert. Herzliche Grüße Anne Hauser, Chefredakteurin, Autorin und Schulrechtsexpertin ZAHL DER WOCHE 89 % von 10.000 befragten jungen Menschen aus 20 Ländern erwarten, dass die Schule zukunftsweisendes Wissen vermittelt. (Quelle: 24.01.2020, PM WISE) STÖRUNGSPRÄVENTION FÖRDERT UNTERRICHTSERFOLG Unterrichtsstörungen so gelingt Ihren Lehrkräften das Troubleshooting Die beste Unterrichtsvorbereitung nützt nichts, wenn der Unterricht ständig gestört wird und ohrenbetäubender Lärm herrscht. Die Schüleraktivierung bringt dann keine Lernergebnisse. Hier gilt das Prinzip: Auf die Vorsorge kommt es an! Und die beginnt schon bei der Planung. Maria Melzer ist seit diesem Schuljahr Lehrerin an der Realschule Am großen Stein. In ihrer schulpraktischen Ausbildung hat sie gelernt, dass guter Unterricht durch Methodenvielfalt AKTUELLE MELDUNGEN Netzkriminalität und Bildung Cyberkriminalität: Immer weniger Europäer fühlen sich sicher Nach einer aktuellen Umfrage der Europäischen Kommission glauben nur noch 59 % der europäischen Internetnutzer, dass sie sich hinreichend vor Netzkriminalität schützen können. Im Jahr 2017 waren noch 71 % dieser Ansicht. (Quelle: 29.01.2020, Pressemeldung der Europäischen Kommission, Vertretung in Deutschland) Die Weltgemeinschaft droht ihre Bildungsziele 2030 zu verfehlen Die Vereinten Nationen werden das im Jahr 2015 ausgegebene Ziel, dass jedes Kind bis zum Jahr 2030 in den Genuss hochwertiger Schulbildung kommt, nicht erreichen, wenn nicht mehr in Bildung investiert und der Mangel an Lehrkräften nicht kompensiert wird. Das gab Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, bekannt. (Quelle: 23.01.2020, Pressemeldung Deutsche UNESCO- Kommission e. V.) und Schüleraktivierung gekennzeichnet ist. Doch oft hat sie erfahren müssen, dass ihre gründliche Vorbereitung nichts nützt, wenn Schüler den Unterricht ständig stören und völlig lustlos sind. Frau Melzer fragt sich inzwischen, ob sie sich das tatsächlich noch viele Jahre antun möchte. Damit es Ihren Lehrkräften nicht so ergeht wie Maria Melzer, sollten Sie ihnen unsere erprobten Tipps zur Störungsvorsorge an die Hand geben. Machen Sie Ihre Lehrkräfte stark für ein prima Unterrichtsklima! Berufsschülerin darf Niqab im Unterricht tragen Eine 16-jährige Berufsschülerin darf weiterhin mit Niqab am Unterricht teilnehmen, weil sie damit ihre vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit für sich in Anspruch nimmt. Zudem fehlt es in Hamburg an einer gesetzlichen Grundlage für ein Schleier-Verbot. (Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, 03.02.2020, Az. 1 Bs 6/20) LOHNENDE FORTBILDUNGEN Do. 07.05. Fr. 08.05.2020 Coaching-Techniken für Führungskräfte Brandt Seminare, Manufaktur B26 Becherlehenstr. 26 73527 Schwäbisch Gmünd Anmeldung unter: info@brandtseminare.de. Tel. 07181 9802369 Sa. 25.04.2020, 10:00 15:30 Uhr Weg vom Plenum! (Veranstaltungsnr. S 200169) Tagungsort: Delmenhorst Anmeldung: http://fortbildung. aewb-nds.de. Info: Gabriele Pfitzner, Tel.: 0511 300330-315 2 07-2020 www.schulleiter.de

BEST PRACTICE AUS DER SCHULENTWICKLUNG ORGANISIERTE TEAMARBEIT Kooperation Teammodelle und Praxistipps Thomas Höchst ist Direktor der IGS Contwig und ebenfalls als Autor tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen Inklusion, Schulentwicklung sowie Teamarbeit. Organisierte Formen der Teamarbeit sind sehr wertvoll. Ihnen als Schulleiter obliegt es, eine solche Kooperationskultur zu begleiten, zu thematisieren und ggf. auch zu initiieren, denn davon profitiert Ihre Schule. Mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie diesen Prozess strukturiert gestalten. Stellen Sie die folgenden Definitionen (Klassen-, Jahrgangs- und Fachteam) und Beispiele bei einer Besprechung vor. So fällt es Ihren Lehrkräften leichter, den Nutzen von Teamarbeit zu erkennen. Das Klassenteam Zum Klassenteam gehören alle Lehrkräfte, die in einer Klasse unterrichten: ¼ Absprachen zu Regeln in der Klasse Teamaufgabe: Absprachen müssen gemeinsam getroffen werden, sodass sie sowohl für den unterrichtenden Fach- wie auch den Klassenlehrer gelten. Dies gibt den Schülern klare Orientierung und Sicherheit. Ihre Lehrer können vereinbarte Verhaltensweisen leichter einfordern. Das Jahrgangsteam Zum Jahrgangsteam gehören die Lehrkräfte, die parallel in einer Jahrgangsstufe unterrichten: ¼ Erstellung einer Stationenarbeit Teamaufgabe: Das Team erarbeitet gemeinsam eine Stationenarbeit und baut sie in einem Raum gemeinsam auf, wo alle Klassen sie nutzen können. ¼ Erstellung einer Klassenarbeit Teamaufgabe: Das Team konzipiert eine Klassenarbeit. Wenn es die Klassenarbeit und die Übungen im Vorfeld gemeinsam erarbeitet, hat dies den Vorteil, dass der Unterricht in den verschiedenen Klassen vergleichbar ist. Eine Konkurrenzsituation unter den Lehrern wird vermieden, und auch die Eltern haben keinen Grund, auf den Unterricht eines anderen Lehrers als gutes Vorbild zu verweisen. Das Fachteam Zum Fachteam gehören Lehrer derselben Fachrichtung, die das Fach entweder studiert haben oder es unterrichten: ¼ Erstellung, Aufbau und Betreuung einer Lernwerkstatt Teamaufgabe: Das Projektteam konzipiert, erbaut und betreut eine Lernwerkstatt zu einem bestimmten Unterrichtsthema in einem bestimmten Fach. ¼ Erstellung eines Leseförderkonzepts Teamaufgabe: Das Team erstellt ein fachliches Konzept, das über die Jahrgangsstufen hi nausgeht und für die gesamte Schule verbindlich gilt. Teamarbeit muss initiiert werden Teambildung und gute Teamarbeit sind nicht in jedem Kollegium ein Selbstläufer. Meine Empfehlung: Machen Sie die Teamarbeit zum Thema. Zeigen Sie Ihrem Kollegium anhand der Praxisbeispiele, wie Teamarbeit in den verschiedenen Teambereichen konkret aussehen kann. SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ANLEITUNG: So initiieren und organisieren Sie Teamarbeit an Ihrer Schule Schritt 1: Greifen Sie das Thema Teamarbeit ganz bewusst bei einer Dienstbesprechung oder pädagogischen Konferenz auf, und stellen Sie Ihren Kollegen mithilfe dieses Beitrags verschiedene Teammöglichkeiten und konkrete Inhalte möglicher Teamarbeit vor. Schritt 2: Lassen Sie das Kollegium darüber diskutieren, ob die Beispiele für Ihre Schule geeignet sind; Ihre Lehrer können sie auch um weitere Vorschläge für sinnvolle Teamarbeit in den verschiedenen Teambereichen ergänzen. Schritt 3: Initiieren Sie schon auf dieser Dienstbesprechung ein erstes (oder mehrere) gemeinsame(s) Teamprojekt(e) (abhängig von der Größe der Schule). Schritt 4: Legen Sie mit den Kollegen konkret fest, auf welcher Teamebene das Teamprojekt stattfinden soll: h Klassenteam: Klasse: h Jahrgangsteam: Jahrgang: h Fachteam: Fach: Schritt 5: Lassen Sie das Kollegium den Inhalt des Projekts festlegen (Beispiele): h Gemeinsam eine Klassenarbeit konzipieren h Förderkonzept der Schule erarbeiten h Schritt 6: Benennen Sie einen Teamleiter oder lassen Sie das Team einen benennen (Tipp: kein Mitglied der Schulleitung). Schritt 7: Legen Sie das 1. Treffen terminlich fest: h Raum: h Zeit: h Ort: Schritt 8: Lassen Sie die Teams regelmäßig über ihre Teamarbeit berichten. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie als Download unter: http://login.schulleiter.de/arbeitshilfen www.schulleiter.de 07-2020 3

TOP-THEMA STÖRUNGSFREIER UNTERRICHT STÖRUNGSPRÄVENTION Unterrichtsstörungen den Boden entziehen: So werden Ihre Lehrkräfte darin Profis Anne Hauser ist Oberstudiendirektorin a. D. und hat langjährig ein Kölner Gymnasium geleitet. Sie ist Mediatorin, Fachbuchautorin und Expertin für Schulrecht. Besser Vorsorge treffen, als das Nachsehen haben dieses Motto gilt auch beim Unterrichten. Störungsprävention beginnt schon bei der Planung. Denn die besten Unterrichtskonzepte nützen wenig, wenn ihr Lernerfolg durch Stören zunichtegemacht wird. Darum tun Sie das, was in der praktischen Lehrerbildung oft zu kurz kommt: Geben Sie Ihren Lehrkräften die Erfolgsstrategien an die Hand, mit denen sie zu Entstörungsprofis werden. Mit diesem Systemwechsel kommen Ihre Lehrkräfte Unterrichtsstörungen zuvor: Weg von der Reaktion hin zu proaktivem Planen und Handeln! Anstatt auf Unterrichtsstörungen mit Schimpfen zu reagieren, sollten Ihre Lehrenden dazu übergehen, ihre Unterrichtsplanung um die Rubrik Achtung, Störungsstelle zu erweitern. Ausgewiesene Referenzschulen für Classroom Management machen positive Unterrichtserfahrungen mit diesem präventiven Vorgehen, so etwa ¼ die Städtische Realschule Enger (http://update.rsenger.de), ¼ die Realschule Bad Oeynhausen-Süd (http://www.realschule-sued.de), ¼ die Realschule Bielefeld-Jöllenbeck (https://www.realschule-joellenbeck.de) oder ¼ die Luisenschule Bielefeld (http://luisenschule-bielefeld.de). Lehrer und Schüler: Störquellen auf Gegenseitigkeit Lehrer und Schüler betrachten einander als Störquellen: Lehrkräfte fühlen sich durch die Störungen ihrer Schüler beeinträchtigt, und Schüler fühlen sich durch den Unterricht ihrer Lehrer dabei gestört, alternativen Beschäftigungen nachzugehen (z. B. Handy-Daddeln ). Empfehlen Sie daher Ihren Lehrern, sich diesem Katz-und- Maus-Spiel nicht auszusetzen. Geben Sie ihnen diese 5 konstruktiven Tipps: 1. Tipp: Auf den Anfang kommt es an: Regeln und Routinen als Entstörungsgaranten nutzen Regeln und Routinen strukturieren Abläufe und festigen die Gemeinschaft. Sie prägen sich im Gedächtnis ein und wirken formend. Nutzen Sie ihre positive Wirkung und beginnen Sie Ihre Unterrichtsstunden zügig mit der ABS-Strategie. Damit vermeiden Sie Leerlauf und geben anfänglichen Störungsblockaden keine Chance: 1. Arbeitsmaterialien bereitlegen lassen. Die Schüler legen nur das Unterrichtsmaterial für das jeweilige Fach auf ihre Tische. Das vermeidet Ablenkung und schafft Platz zum Arbeiten. 2. Begrüßungsritual durchführen: Begrüßen Sie Ihre Schüler freundlich und schenken Sie ihnen ein Lächeln. Schüler der jüngeren Jahrgänge stehen dazu auf. Das markiert den Stundenbeginn für jeden erkennbar. 3. Startaufgabe geben. Geben Sie eine kurze Aufgabe aus dem laufenden Unterricht, die Ihre Schüler sofort schriftlich oder mündlich lösen. Damit werden sie in den Arbeitsmodus hineingeführt. Es herrscht Arbeitsruhe. 2. Tipp: Am Ball bleiben: Achten Sie auf den Unterrichtsfluss Ein guter Unterrichtsfluss zeichnet sich durch einen reibungslosen Ablauf und Schwung aus (Jacob S. Kounin Techniken der Klassenführung ). Ihr Unterricht soll Schüler mitnehmen, durch Lernaktivität einbinden und zu mehr echter Lernzeit führen. Stellen Sie diesen Anspruch auch an sich selbst: ¼ Bereiten Sie sich gut auf Lernphasen und Interaktionsformen vor. Damit werden Sie freier für den Diskurs mit Ihren Schülern. ¼ Halten Sie alle notwendigen Unterrichtsmaterialien bereit, sodass Sie den Raum nicht verlassen müssen, um etwa noch fehlende Kopien anzufertigen. ¼ Verlieren Sie auch in lebhafteren Unterrichtsphasen Ihr Unterrichtsziel nicht aus dem Blick! ¼ Schweifen Sie nicht vom Thema ab! ¼ Geben Sie den Fragen Ihrer Schüler zu Klassenangelegenheiten Raum: Gehen Sie darauf in den letzten 10 Minuten der Unterrichtsstunde ein. Lösen Sie Ihre Zusage ein! 3. Tipp: Gestalten Sie den Stundenabschluss wie ein Ritual Lassen Sie die Stunden nicht im Tohuwabohu enden. Gestalten Sie das Unterrichtsende positiv. Das können Sie dafür tun: ¼ Nehmen Sie sich 3 5 Minuten Zeit für die finale Unterrichtsphase. ¼ Fassen Sie die erreichten Ergebnisse zusammen und geben Sie einen Ausblick auf die folgende Stunde. ¼ Erkundigen Sie sich danach, ob Ihre Schüler alles verstanden haben oder ob noch Erklärungsbedarf besteht. Sie klären die Sache anschließend im Kreis der Betroffenen. ¼ Geben Sie Ihren Schülern Feedback über die Qualität ihrer Mitarbeit. ¼ Verabschieden Sie sich freundlich. 4 07-2020 www.schulleiter.de

TOP-THEMA STÖRUNGSFREIER UNTERRICHT 4. Tipp: Meistern Sie die heikelste Störstelle im Unterrichtsverlauf Neben Unterrichtsbeginn und -abschluss ist der Wechsel von Arbeitsformaten störungstechnisch eine besondere Herausforderung. Hier sind Sie mit all Ihren Präventionsstrategien gefragt. Gehen Sie nie davon aus, dass Ihre Schüler den Wechsel vom Plenum in die Gruppenarbeit und zurück reibungslos und leise vollziehen. Schüler sehen den Wechsel der Arbeitsformate oft als willkommene Gelegenheit, um laut zu werden und sich privat zu unterhalten. Unterbinden Sie Störungen daher bereits im Vorfeld und gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor. Junge Klassen müssen die Arbeitsschritte oft mehrfach einüben. Das ist notwendig, wenn Sie eine produktive Gruppenarbeit mit guten Ergebnissen erzielen möchten. Die unten stehende Übersicht hilft Ihnen dabei. 5. Tipp: Und wenn es doch mal zu Störungen kommt? Hier ist Ihr Entstörungs-Kit Ihre Schüler sind weder Automaten noch Aktenordner. Sie haben ein Recht darauf, sich altersgemäß verhalten zu dürfen, solange Mitschüler nicht darunter leiden. So gehen Sie gegen Unterrichtsstörungen vor, wenn Sie alle anderen Präventionsmittel ausgeschöpft haben: ¼ Geben Sie kleinen und mittleren Störungen nur geringen Raum. Rufen Sie Störer namentlich auf, geben Sie ihnen sofort einen Arbeitsauftrag im Rahmen des laufenden Unterrichts und binden Sie sie wieder in den Unterrichtsfluss ein, etwa durch Vorlesen, Anschreiben, Austeilen von Materialien. ¼ Führen Sie mit notorischen Störern Einzelgespräche und ergründen Sie die Motive. Das entlastet. Machen Sie aber klar, dass der Unterricht Vorrang hat. Fazit: Die hier genannten Techniken und Strategien sind zwar keine Allheilmittel, aber sie helfen in sehr vielen Fällen. Lehrkräfte, die sie in ihr Unterrichtsrepertoire integriert haben, geben mir positive Rückmeldungen. Sie schreiben mir, dass ihr Unterricht reibungsloser abläuft und dass sie selbst an Souveränität und Nervenstärke gewonnen haben. WECHSEL DER ARBEITSFORMATE: So geht die Störungsprävention Störungsstelle Wenden Sie diese Entstörungsstrategien an Das können Sie damit erreichen Wechsel der Arbeitsformate h Erklären Sie Ihren Schülern die Arbeitsweise in den verschiedenen Formaten und die Rollen der Teammitglieder. h Erläutern Sie, wie die Ergebnisse vorgestellt und für alle zugänglich gemacht werden sollen (geleitete Bewertung bzw. Feedback durch Zuhörer; schriftliche Fixierung). h Teilen Sie Ihren Schülern mit, dass sich professionelles Teamverhalten durch gegenseitige Unterstützung und den Willen zu einem gemeinsamen Ergebnis auszeichnet. h Sagen Sie Ihnen, wie das Gruppenverhalten sein muss. h Üben Sie mit Ihren Schülern ggf. das geräuscharme Umräumen von Tischen und Stühlen! h Setzen Sie in jungen und neuen Klassen die Gruppen bewusst zusammen. h Achten Sie auf die Einhaltung eines Lautstärken-Limits. h Halten Sie alle Arbeitsgruppen gleichmäßig im Blick. Achten Sie auf Arbeitsverteilung. h Loben Sie positives Gruppenverhalten. h Achten Sie beim Gruppenvortrag auf einen breiten Beschäftigungsradius der Zuhörer, etwa durch schriftliche Evaluationstätigkeit. Diese Übersicht finden Sie als Download unter: http://login.schulleiter.de/arbeitshilfen Ihre Schüler... h lernen die Arbeitsweisen in unterschiedlichen Arbeitsformaten kennen und stellen fest, dass diese keine Freiräume für Störungen sind. h realisieren, dass sie nicht nur im Plenum, sondern auch als Team gefordert sind. h erkennen, dass diese Arbeitsformate die Zusammenarbeit untereinander fördern sollen. h üben den sorgfältigen Umgang mit Schuleigentum. h erproben störungsarmes Teamverhalten. h erfahren die Arbeit im Team als Unterstützung. h Die Zuhörer werden in den Gruppenvortrag integriert. h Sie arbeiten konzentriert. h Sie stören weniger. h Die Vortragenden sehen sich wertgeschätzt und erhalten wichtige Rückmeldungen. Recht und Schulmanagement erscheint 14-täglich im Verlag PRO Schule Adresse: Theodor-Heuss-Str. 2 4, 53177 Bonn Redaktionell Verantwortlicher: Kathrin Righi, (Adresse siehe oben) Chefredakteurin: Anne Hauser, Köln Autoren: Tobias Frischholz, Markt Indersdorf; Jennifer Kärnbach, Darmstadt; Petra Kansy, Bad Honnef; Gabriele Radke-Kluge, Furth; Thomas Höchst, Homburg Produktmanager: Niklas Kaiser, Bonn Content-Management: Korinna Wulfinghoff, Göttingen Gutachter: Schulleiter Carsten Balvin, Realschule Hürth, Köln; Schulleiter Dr. Wilfried Brehm, Mittelschule Zirndorf, Zirndorf Kundendienst: Tel.: 0228/9550130; Fax: 0228/3696480 E-Mail: kundendienst@vnr.de Bildnachweis: Kzenon AdobeStock.com Satz: Schmelzer Medien GmbH, Siegen Druck: Logo Print GmbH, Gutenbergstraße 39/1, 72555 Metzingen ISSN: 2629-7930 Steuerlich immer voll absetzbar, wenn bezahlt: BFH, X R 6/85 2020 by Verlag PRO Schule, ein Unternehmensbereich des VNR Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, HRB 8165, Vorstand: Richard Rentrop Bonn, Bukarest, Manchester, Warschau Recht und Schulmanagement Empfehlungen und Arbeitshilfen für erfolgreiche Schulleitungen ist unabhängig. Alle Informationen wurden mit Sorgfalt ermittelt und geprüft. Es kann jedoch keine Gewähr übernommen werden, eine Haftung ist ausgeschlossen. Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet! Alle Rechte vorbehalten. www.schulleiter.de 07-2020

SCHULRECHT PERSONALRECHT Nebenjobs von Lehrern dürfen den Hauptberuf nicht beeinträchtigen Lehrkräfte sind vielseitig einsetzbar, da ihre Fähigkeiten in vielen anderen Berufen gefragt sind. Kein Wunder also, dass Nachhilfeschulen oder Volkshochschulen gern Lehrer anheuern. Beeinträchtigt das den Hauptjob an der Schule, kann es schnell Probleme geben. Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Sie beachten sollten. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Französisch bei der VHS Coralie Lanvin hat nach ihrem Studienabschluss in ihrer Heimatstadt Toulouse keine Stelle als Lehrerin bekommen. Deshalb unterrichtet sie seit Sommer 2019 am Mainzer Gutenberg-Gymnasium Französisch. Die örtliche VHS ist über die Homepage der Schule auf die Französin aufmerksam geworden und fragt an, ob sie 3 Konversationskurse mit insgesamt 15 Wochenstunden übernehmen möchte. Frau Lanvin nimmt den Nebenjob bei der VHS an, ohne dies mit der Schulleitung abgeklärt zu haben. RECHTLICHER HINTERGRUND zu Nebenjobs Lehrkräfte dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen. Diese muss gegenüber dem Dienstherrn angezeigt werden; in manchen Bundesländern ist dafür eine ausdrückliche Genehmigung notwendig. Generell gilt, dass die Interessen des Dienstherrn nicht beeinträchtigt werden dürfen. Es kann sogar eine nicht genehmigungspflichtige Tätigkeit untersagt werden, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass bei Ausübung der Nebentätigkeit dienstliche Pflichten verletzt werden könnten. DAS IST ZU TUN: Informieren Sie Ihr Kollegium Erläutern Sie Ihren Lehrkräften die Voraussetzungen, einen Nebenjob ausüben zu können. Hierzu einige Tipps: 1. Tipp: Bitten Sie um konkrete Informationen zum Nebenjob Nebenjobs haben nicht immer etwas mit der Tätigkeit als Lehrer zu tun. In manchen Fällen, etwa für die Übungsleitung im Sportverein, ist keine Genehmigung erforderlich. Lassen Sie sich daher den genauen Inhalt der Tätigkeit schildern. 2. Tipp: Weisen Sie Ihre Lehrer auf die Anzeigepflicht hin Der Dienstherr muss immer wissen, ob eine Lehrkraft neben dem Hauptjob Petra Kansy ist Rechts anwältin und Fachanwältin für Familienrecht mit Sitz in Bad Honnef bei Bonn. Schulrecht ist neben dem Arbeitsrecht ihr Spezialgebiet. Zudem ist sie Chefredakteurin von Recht und Sicherheit in der Schule. Wenn Teilzeitlehrer Nebenjobs ausüben Nebenjobs von Teilzeitkräften dürfen dem Zweck der Teilzeitbeschäftigung nicht entgegenstehen, wie z. B. Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen. Schnell nimmt die zeitliche Beanspruchung überhand, und Sie müssen die Frage beantworten, ob eine Kollision mit den dienstlichen Pflichten Ihrer Lehrkraft vorliegt. Wenn Sie dies im Einzelfall bejahen, müssen Sie im Zweifel die Genehmigung des Nebenjobs widerrufen bzw. den Dienstherrn entsprechend informieren.. noch einer anderen Beschäftigung nachgeht. Verschweigen darf deshalb eine Lehrkraft keine noch so geringe oder vermeintlich unbedeutende Tätigkeit, die sie neben der Schule ausübt. 3. Tipp: Prüfen Sie den Umfang des Nebenjobs Derjenige, der einen Nebenjob neben dem Lehramt ausübt, darf es nicht übertreiben auch wenn der Nebenjob lukrativ ist. Die Höchstgrenze der zeitlichen Beanspruchung liegt bei einem Fünftel der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Lehrkraft. Dies entspricht 5 Unterrichtsstunden in der Woche. Coralie Lanvin aus dem Praxisbeispiel liegt mit 15 Stunden also weit darüber. 4. Tipp: Auch auf die Höhe der Nebeneinkünfte kommt es an Liegen im Verhältnis zum Einkommen aus der Tätigkeit als Lehrer Einkünfte vor, die aus Nebentätigkeiten mehr als 30 % der jährlichen Dienstbezüge ausmachen, gilt dies als Indiz dafür, dass dienstliche Interessen möglicherweise beeinträchtigt sind. 5. Tipp: Halten Sie für Ihre Lehrkräfte Antragsformulare bereit Den beabsichtigten Nebenjob müssen Ihre Lehrkräfte mit einem speziellen Antragsformular von der Schulaufsichtsbehörde genehmigen lassen. Halten Sie dieses im Sekretariat bereit. Sie als Schulleitung müssen die Antragsdetails vorher prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Erst nachdem die Nebentätigkeit genehmigt ist, darf die Lehrkraft diese aufnehmen. MEIN FAZIT zu Nebenjobs von Lehrkräften Nebenjobs können sehr attraktiv und auch lukrativ sein; außerdem bieten sie oft eine willkommene Abwechslung. Achten Sie als Schulleiter darauf, dass Ihre Lehrkräfte sich etwaige Nebentätigkeiten genehmigen lassen und sich das Engagement im Rahmen hält. 6 07-2020 www.schulleiter.de

SCHULRECHT SCHULLEBEN Streitpunkt Kopiergeld was geht und was nicht Petra Kansy ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht mit Sitz in Bad Honnef bei Bonn. Schulrecht ist neben dem Arbeitsrecht ihr Spezialgebiet. Schulbudgets sind in der Regel knapp bemessen, weil die öffentlichen Kassen leer sind. Auch wenn sich heutzutage vieles über digitale Medien regeln lässt, gehört das Kopieren von Arbeitsmaterialien nach wie vor zum Unterrichtsalltag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Kopien für den Pädagogikunterricht Sabine Müller unterrichtet in der Klasse 9a der Hagener Gesamtschule Pädagogik. Für dieses Fach gibt es so gut wie keine Bücher, die sich ohne Weiteres im Unterricht verwenden ließen. Daher fertigt die Lehrerin aus verschiedenen Arbeits- und Übungsheften Kopien für den Unterricht an. Als im 1. Quartal 2020 pro Schüler bereits 30 Fotokopien angefallen sind, bittet Schulleiter Stefan Hoffmann die Pädagogiklehrerin zu einem Gespräch. Er erläutert ihr, dass die Kopierkosten das Schulbudget erheblich belasten. Sabine Müller fragt, ob sie bei den Kindern Kopiergeld einsammeln kann. RECHTLICHER HINTERGRUND zum Kopiergeld In einer Reihe von Bundesländern gilt nach wie vor die sogenannte Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass Bücher, Taschenrechner etc. von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Für Fotokopien steht Schulen in der Regel ein Budget über den Schulträger zur Verfügung. Ist das Budget ausgeschöpft oder gibt es gar kein Budget hierfür, können Sie Geld für Fotokopien nicht zwangsweise umlegen. DAS IST ZU TUN: Informieren Sie die Eltern zum Thema Kopiergeld Sprechen Sie mit den Eltern über die Kosten, die für Fotokopien anfallen, und halten Sie Ihre Lehrkräfte an, möglichst nur wenige Fotokopien anzufertigen. Hierzu einige Tipps: 1. Tipp: Informieren Sie Ihre Lehrkräfte über die Rechtslage Das Verwaltungsgericht Dresden hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass dort, wo Lernmittelfreiheit gilt, kein Kopiergeld verlangt werden darf. Der Begriff Lernmittel bezieht sich auch auf Kopien aus Arbeits- und Übungsheften. 2. Tipp: Bitten Sie die Eltern um Spenden Trotz Lernmittelfreiheit dürfen Sie die Eltern bitten, für Kopien zu spenden. Sie sollten deshalb die Umlage von Kopiergeld bei den Eltern nicht einfach einfordern. Bitten Sie die Eltern in einem Brief, einen kleinen Betrag für die anfallenden Kopien zu spenden. 3. Tipp: Appellieren Sie an das Umweltbewusstsein In allen Bereichen des Lebens wird darauf hingewiesen, aus Klima- und Umweltschutzgründen so weit wie möglich auf Ausdrucke zu verzichten. Appellieren Sie deshalb auch an Ihre Lehrkräfte, Fotokopien nur sparsam einzusetzen. Nur schnell ein Arbeitsblatt kopieren? Im Laufe eines Schuljahres kommt so eine Menge Papier zusammen! 4. Tipp: Binden Sie die Schulkonferenz mit ein Die Schulkonferenz entscheidet über die Anschaffung von Büchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Bringen Sie dort auch das Kopiergeld zur Sprache, und lassen Sie ggf. beschließen, dass Kopiergeld in Form einer Spende erhoben wird. MEIN FAZIT zum Kopiergeld Kopiergeld dürfen Sie dann nicht in Ihrer Schule umlegen, wenn für Ihr Bundesland die Lernmittelfreiheit gilt. Helfen Sie sich in diesen Fällen, indem Sie die Eltern um eine freiwillige Spende bitten. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief: MUSTERBRIEF: Kopiergeld Liebe Eltern, in der Schulkonferenz haben wir das Thema Kopiergeld besprochen. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung werden die Lehrkräfte nach Möglichkeit zugunsten von Ökologie und Nachhaltigkeit auf die Verwendung von Kopien im Unterricht verzichten. Sofern Fotokopien unvermeidbar sind, decken wir die hierfür anfallenden Kosten über freiwillige Spenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns für notwendige Fotokopien eine kleine freiwillige Spende leisten, und zwar etwa 3 bis 5. Wenn Sie mehr spenden wollen, können Sie das selbstverständlich gerne tun. Ich als Schulleitung sichere Ihnen zu, dass wir dieses Spendengeld ausschließlich für Kopien im Unterricht verwenden werden. Da die Schule keine staatlich anerkannte gemeinnützige Institution ist, kann die Schule generell keine Spendenquittungen ausstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Mit freundlichen Grüßen Stefan Hoffmann Schulleiter Diesen Musterbrief finden Sie als Download unter: http://login.schulleiter.de/arbeitshilfen WavebreakmediaMicro - AdobeStock.com www.schulleiter.de 07-2020 7

RECHTSURTEILE OBERVERWALTUNGSGERICHT (OVG) SCHLESWIG-HOLSTEIN Besitz kinderpornografischer Schriften rechtfertigt Entlassung aus dem Beamtenverhältnis Petra Kansy ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Fa milienrecht mit Sitz in Bad Honnef bei Bonn. Schulrecht ist neben dem Arbeitsrecht ihr Spezialgebiet. Wer als Lehrer kinderpornografische Schriften besitzt, verliert seinen Beamtenstatus. DER FALL: Ein Lehrer aus Schleswig-Holstein hielt sich privat in den USA auf. Dort unterhielt er sexuelle Kontakte zu unter 12-jährigen Kindern. Im Oktober 2014 wurde er deswegen rechtskräftig verurteilt. Nachdem der Lehrer in den USA verurteilt worden war, stellte die Staatsanwaltschaft das parallel in Deutschland eingeleitete Ermittlungsverfahren ein. Der Dienstherr des Lehrers leitete parallel dazu ein Disziplinarverfahren in Deutschland ein. Im Rahmen der Ermittlungen wurden in der Wohnung des Lehrers in Deutschland kinderpornografische Schriften sichergestellt. Aufgrund des Besitzes der Schriften wurde der Lehrer, der in den USA in Haft saß, aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Sein Anwalt in Deutschland klagte hiergegen, jedoch ohne Erfolg. DIE BEGRÜNDUNG DER RICHTER: Allein der festgestellte Besitz von Kinderpornografie reicht aus, um die höchste disziplinarische Maßnahme, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, auszusprechen. Der Besitz kinderpornografischer Schriften wurde zur Zeit der Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Die Begehung einer solchen Tat außerhalb des Dienstes rechtfertigt gegenüber Beamten disziplinarische Maßnahmen. Dies insbesondere dann, wenn ein Bezug zwischen den begangenen Straftaten und den beruflichen Pflichten besteht. Bei Lehrern ist dies der Fall wegen ihrer besonderen Schutz- und Obhutspflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen. (OVG Schleswig- Holstein, 14.11.2019, Az. 14 LB 1/19) MEIN FAZIT zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis Lehrkräfte, die Straftaten verüben, welche mit einer Strafandrohung von bis zu 2 Jahren versehen sind, laufen Gefahr, ihren Beamtenstatus zu verlieren, völlig unabhängig von einer tatsächlichen Verurteilung und dem Strafmaß. VERWALTUNGSGERICHT (VERWG) GELSENKIRCHEN Beamtenwitwe wird Pflegefall Dienstherr muss Beihilfe aufstocken Beamte und ihre Angehörigen fallen nicht in Sozialhilfe. DER FALL: Die Klägerin, Witwe eines verstorbenen Beamten, ist pflegebedürftig und stationär in einem Heim aufgenommen. Hinterbliebenenversorgung und Beihilfeleistungen reichten zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim nicht mehr aus. Die Klägerin beantragte deshalb bei der Beihilfestelle die Aufstockung ihrer Beihilfeleistungen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Witwe Sozialhilfe in Anspruch nehmen könne. Ihre Klage auf eine höhere Beihilfe hatte Erfolg. DIE BEGRÜNDUNG DER RICHTER: Das Gericht hat einen weitergehenden Anspruch auf Beihilfeleistungen gegenüber dem Dienstherrn für die Zuzahlung im Fall der stationären Pflege bejaht. Die Ablehnung der höheren Beihilfe verletze den Wesenskern der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gravierend. Dies betreffe nicht nur den Beamten selbst, sondern auch seine Angehörigen. Der Dienstherr müsse im Rahmen seines Fürsorgeermessens auch über eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes eine angemessene Versorgung der Hinterbliebenen gewährleisten und Schaden von diesen abwenden. Die Richter stellten klar, dass Beamte und ihre Hinterbliebenen nicht auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe hier in Gestalt von Hilfen zur Pflege verwiesen werden können (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz). Maßstab sei der amtsangemessene Unterhalt eines Beamten und nicht das Existenzminimum im Sinne der Sozialhilfe. (VerwG Gelsenkirchen, 18.04.2008, Az. 3 K 535/05) MEIN FAZIT zu Pflegekosten für Beamte Verbeamtete Lehrkräfte und ihre Angehörigen können sich an die Beihilfestelle wenden und die Aufstockung der Beihilfeleistungen beantragen, wenn im Fall der stationären Pflege die Beamtenbezüge oder Hinterbliebenenbezüge einschließlich der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr ausreichen. 8 07-2020 www.schulleiter.de

FÜHREN UND MOTIVIEREN IN DER SCHULE CHANGE MANAGEMENT Veränderungen bereichern das (Schul-)Leben Gabriele Radke-Kluge, M. A., ist Rektorin einer Grundschule in Bayern und Fachbuchautorin. Durch ihre langjährige Praxiserfahrung und ihr Studium im Schulmanagement weiß sie, wo der Schuh in der Schule drückt. Lehrkräfte sollen Neuerungen gegenüber nicht nur offen sein, sondern sie sofort begeistert umsetzen. Das betrifft die vielen großen Veränderungen wie Inklusion oder Migration, aber auch die täglichen Kleinigkeiten. Wenn ein Mensch mit Veränderungen konfrontiert wird, durchläuft er einen emotionalen Prozess, der sich insbesondere im Widerstand gegen die Neuerung zeigt. Das Modell von Streich veranschaulicht diesen Prozess und ermöglicht es Ihnen, unterstützende Maßnahmen einzuleiten. Beispiel: Lehrerin Christine Müller soll eine inklusive Klasse übernehmen. Das bedeutet: im kommenden Schuljahr vermehrt Förderpläne schreiben und umsetzen; zudem wird in ihrem Unterricht ständig eine Schulbegleitung für ein autistisches Kind sitzen. Außerdem muss sich Frau Müller mit einer sonderpädagogischen Fachkraft absprechen, die stundenweise in ihrem Unterricht zur Differenzierung eingesetzt ist. 1. Phase: Schock Neue Aufgaben zwingen uns, unsere Komfortzone zu verlassen. Die Kollegin im Beispiel fühlt sich überfordert und hat Angst vor der Aufgabe. Sie als Schulleitung können hier helfen, indem Sie mit ihr wichtige Fragen frühzeitig klären und auf Unterstützung (z. B. eine Fortbildung) aufmerksam machen. 2. Phase: Ablehnung Die neue Aufgabe wird insbesondere dann abgelehnt, wenn die bisherige Situation als zufriedenstellend empfunden wurde. Die Betroffenen versuchen dann oft, die neue Aufgabe mit alten Routinen zu bewältigen. Frau Müller aus unserem Beispiel versucht, mit Ritualen wie bisher Arbeitsruhe herzustellen, aber manche Kinder sind damit überfordert und die gewünschte Ruhe tritt nicht ein. 4. Phase: Akzeptanz Die Kollegin akzeptiert, dass sie neue Ideen braucht. Sie bestellt sich Literatur, holt sich Rat bei Kolleginnen anderer Schulen und nimmt an der kollegialen Fallberatung teil. Es fällt ihr schwer, für ihre Situation geeignete Unterrichtsformen zu finden, aber sie denkt: Es muss doch zu schaffen sein, dass mir das Unterrichten wieder Freude bereitet! 5. Phase: Ausprobieren Nun testet die Kollegin viel Neues aus. Dabei stößt sie oftmals an ihre Grenzen, aber sie sieht dabei auch erste Erfolge. Das motiviert sie, Weiteres auszuprobieren und Lösungen zu suchen. Außerdem tauscht sie sich vermehrt mit Kollegen über die Arbeit aus. 6. Phase: Erkenntnis Die Kollegin hat Lösungen gefunden und dabei auch manches verworfen. Sie hat einige ihrer alten Routinen in ihren neuen Unterrichtsstil integriert. Sie reflektiert, was warum erfolgreich ist und was nicht. Würdigen Sie als Schulleitung besonders intelligente Lösungen. So kann die Kollegin auf einer Konferenz den von ihr entwickelten Förderplan vorstellen, der es ihr erleichtert, ihre besonderen Kinder im Blick zu behalten. Davon profitieren alle. 7. Phase: Integration Es ist für die Kollegin selbstverständlich geworden, ihren Unterricht so zu organisieren, dass er den neuen Anforderungen gerecht wird. Sie hat sich ein Netzwerk aufgebaut, das sie bei besonderen Herausforderungen unterstützt. So können Sie unterstützen: Binden Sie Ihre Lehrkräfte rechtzeitig in Entscheidungen und Aufgabenverteilungen ein, damit die anfängliche Schock- Phase möglichst kurz ist. Unterstützen Sie Ihre Lehrkräfte organisatorisch und materiell, und anerkennen Sie neue Lösungsvorschläge. Lassen Sie Ihre Lehrkräfte z. B. in einer Konferenz berichten, was sie zur Problemlösung entwickelt haben. Achten Sie darauf, dass sich alte Routinen nicht wieder einschleichen, die vergangene Probleme wieder hervorholen und Frust verursachen. 3. Phase: Einsicht Die Kollegin kommt zu der Erkenntnis, dass sie nicht ausreichend kompetent ist, um die neue Aufgabe zu bewältigen. In dieser Phase ist die Gefahr groß, dass die Kollegin innerlich kündigt. Machen Sie ihr Mut, sich auf die Veränderung einzulassen, und bieten Sie Unterstützung an. Modell 7 Phasen der Veränderung nach Richard K. Streich, Quelle: selbst erstellt www.schulleiter.de 07-2020 9

INKLUSION KOOPERATION MIT DEM SCHULBEGLEITER Förderschwerpunkt Sehen : So arbeiten Sie erfolgreich mit dem Schulbeglei ter zusammen Jennifer Kärnbach ist Grundschullehrerin und systemische Beraterin, die seit vielen Jahren Schulen bei inklusiven Fragestellungen unterstützt. Zudem ist sie Chefredakteurin von Inklusion in der Schule. Schulbegleiter sind tragende Säulen bei der Umsetzung der Inklusion. Ohne sie könnten einige Schüler die Schule gar nicht regelmäßig besuchen. Und doch ist die Zusammenarbeit mit den Schulbegleitern für uns Lehrkräfte in vielen Fällen eine Herausforderung. Denn oft fragen wir uns, welche Aufgaben der Schulbegleiter übernehmen soll und wie wir ihn am besten in unseren Unterricht einbinden. Erfahren Sie an unserem Praxisbeispiel, wie die Hilfe konkret aussehen kann und was für die Zusammenarbeit wichtig ist. Fallbeispiel: Maya besucht die 3. Klasse. Sie ist fast blind. Um am herkömmlichen Unterricht teilzunehmen, benötigt sie die Unterstützung durch ihre Lehrkraft und ihre Schulbegleiterin. Viele wichtige Aufgaben kann die Schulbegleiterin des Mädchens übernehmen. Doch die Zusammenarbeit muss gut abgestimmt werden, sonst kommt es zu Missverständnissen. Solche könnten z. B. dazu führen, dass Maya einen Text nicht lesen kann, da er nicht für sie aufbereitet wurde. Es ist sehr wichtig, detailliert zu besprechen und aufzuschreiben, welche Aufgaben die Schulbegleiter in welcher Unterrichtssituation genau übernehmen sollen. Richtig eingesetzte Schulbegleiter entlasten die Lehrkräfte bei den Unterrichtsvorbereitungen in ihrer Inklusionsklasse und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das betroffene Kind am Unterricht teilnehmen kann. Wichtig ist: Sprechen Sie diese Punkte gemeinsam ab. Hier einige Beispiele, welche Aufgaben der Schulbegleiter im Detail übernehmen kann. Bei der Organisation des Arbeitsplatzes unterstützen Beim Arbeitsplatz können die Schwierigkeiten eines Schülers mit Förderschwerpunkt Sehen schon anfangen. Denn es ist gar nicht so leicht für ihn, sich dort eigenständig zu orientieren. So kann der Schulbegleiter helfen Vereinbaren Sie mit dem Schulbegleiter, dass er in jedem Klassenzimmer den Tisch des betroffenen Kindes mit Kreppband markiert. Er kennzeichnet die genaue Position der Arbeitsmaterialien. Ihr Schüler kann das Band ertasten und z. B. sein Federmäppchen im dafür vorgesehenen Bereich ablegen. Der Schulbegleiter sollte außerdem darauf achten, dass nichts anderes auf dem Tisch liegt. Beim Lesen von Texten helfen Digitale Texte müssen vorbereitet werden, damit Ihr betroffener Schüler mit ihnen arbeiten kann. Analoge Texte sollten dem Schüler nicht einfach vorgelesen, sondern aufbereitet (z. B. in Punkteschrift übersetzt) werden. So kann der Schulbegleiter helfen Der Schulbegleiter gliedert die Texte für Ihren Schüler. Wichtig ist außerdem, Texte in einer Word-Datei zu übermitteln (nicht PDF!). Weisen Sie darauf hin, dass die Lesekompetenz Ihres Schülers am besten gefördert wird, wenn der Schulbegleiter den Text nicht einfach nur vorliest, der betroffene Schüler sollte selbst aktiv werden. Händigen Sie dem Schulbegleiter Texte in Schwarzschrift vorab aus. Bitten Sie ihn, die Textdokumente einzuscannen und in Brailleschrift zu übersetzen. Umgekehrt müssen die vom Schüler verfassten Texte aus Braille in Schwarzschrift übertragen werden. Denn nur so können Sie diese korrigieren bzw. überhaupt begutachten. Bitten Sie den Schulbegleiter, die Texte zu übertragen. Bei Experimenten assistieren Im Unterricht werden häufig Abläufe und Vorgänge beobachtet, beschrieben, erklärt und in Zusammenhänge eingeordnet, z. B. wenn ein Beobachtungsprotokoll zum Wachstum einer Feuerbohne zu führen ist (Sachunterricht, 1./2. Klasse). So kann der Schulbegleiter helfen Oft beschreibt der Schulbegleiter dem betroffenen Schüler, welche Beobachtungen er macht. Das ist nur eine Notlösung. Dem Kind werden dabei wichtige Erfahrungen genommen. Wählen Sie darum am besten Experimente, die Ihr Schüler eigenständig machen kann. Wichtig ist, ihn Experimente durchführen zu lassen, bei denen er etwas spüren/ ertasten kann. Zum Beispiel würde Ihr Schüler an der Feuerbohne Veränderungen durch Abtasten erfassen. Beim Erkennen von schematischen Zeichnungen, Bauplänen, Landkarten usw. unterstützen Gerade Abbildungen aller Art stellen den Schulbegleiter und Ihren Schüler mit Förderschwerpunkt Sehen vor große Schwierigkeiten. Denn ohne entsprechende Aufbereitung werden sie auf eine spontane und daher unstrukturierte Beschreibung beschränkt. So kann der Schulbegleiter helfen Klären Sie mit dem Schulbegleiter die Vorgehensweise: Bauanleitungen und andere Anweisungen sollte der Schulbegleiter in Punktschrift übertragen. Zu Abbildungen sollte der Schulbegleiter eine in Punktschrift verfasste Bildbeschreibung erstellen. Einfache schematische Darstellungen lassen sich mit grobkörnigem Sandpapier nachbilden und sind so zu ertasten. 10 07-2020 www.schulleiter.de

DIGITALISIERUNG MEDIEN Wie Sie kostenlos an hochwertige audiovisuelle Medien für Ihren Unterricht kommen Sicher zeigen auch Sie Ihren Schülern im Unterricht hin und wieder Filme oder präsentieren ihnen Tondokumente. Filme sind dank anschaulicher Bilder, ausdrucksstarker Animationen oder einer guten Dramaturgie sehr lehrreich, Tondokumente fördern das genaue Zuhören und regen die Fantasie an. Doch woher bekommen Sie diese Medien am besten kostenlos und natürlich rechtssicher? Darüber informiere ich Sie in diesem Beitrag. Tobias Frischholz ist Lehrer an der Mittelschule Markt Indersdorf. Neben seiner klassischen Lehrerarbeit engagiert er sich als medienpädagogischer Berater für digitale Bildung und steht Schulen mehrerer Landkreise bei der schulischen Medienarbeit mit Rat und Tat zur Seite. Zudem ist er Chefredakteur von WEG WEISER Digitale Schule. YouTube: die zeitgemäße Quelle Ihrer Lernenden Heutzutage lernt man nicht mehr primär mithilfe von Internetrecherchen und indem man Texte liest; heutzutage sieht man sich Anleitungen auf YouTube an. Ähnlich machen es die meisten Kinder und Jugendlichen. Daher liegt es nahe, diesen Dienst auch im Unterricht zu nutzen. Diese YouTube-Kanäle sind empfehlenswert ¼ Simple Club (verschiedene Fächer: https://kurzelinks.de/simpleclub) ¼ Lehrer Schmidt (Mathematik, Physik: https://kurzelinks.de/lehrer-schmidt) ¼ Daniel Jung (Mathematik: https://kurzelinks.de/daniel-jung) ¼ 180grad-flip (Mathematik: https://kurzelinks.de/180grad-flip) ¼ Musstewissen (Deutsch u. a. Fächer: https://kurzelinks.de/musstewissen) ¼ Knietzsche (Ethik: https://kurzelinks.de/knietzsche) ¼ Ivi-Education (verschiedene Fächer: https://kurzelinks.de/ivi) ¼ MrWissen2go (Allgemeinwissen: https://kurzelinks.de/mrwissen2go) Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Alle öffentlich-rechtlichen Sender bieten ihre Filme online in Mediatheken an. Manche Mediatheken, wie beispielsweise radiowissen vom Bayerischen Rundfunk (https://kurzelinks.de/br-radiowissen) oder die WDR Audiothek (https:// kurzelinks.de/wdr-audiothek)) bieten außerdem Tonmaterial (teilweise auch mit herunterladbaren Manuskripten) an. Das sollten Sie beachten: ¼ Zeigen Sie nur Inhalte von Kanälen, bei denen klar ersichtlich ist, dass die Inhalte nicht illegal hochgeladen wurden. (Beispiel: Ein Beitrag des SWR muss vom Südwestdeutschen Rundfunk hochgeladen sein. Andernfalls müssen Sie davon ausgehen, dass das Videomaterial illegal hochgeladen wurde.) ¼ Verwenden Sie im Idealfall das werbefreie YouTube Premium (11,99 monatlich) ¼ Setzen Sie invidious (https://invidio. us) ein, damit Ihre Schüler nicht von den vielen Informationen auf der You- Tube-Seite abgelenkt werden (invidious greift auf die normale YouTube- Datenbank zurück). Zudem wird die Werbung dann ausgeblendet und das Tracking durch Google unterbunden. Die Medien der Medienzentren sind kostenfrei nutzbar Die Medienzentren (ehemals Kreisbildstellen) sind Einrichtungen der Landkreise, die für die Schulen, aber auch für Kindertageseinrichtungen und Vereine Bildungsmedien und technische Gerätschaften kostenlos zur Verfügung stellen. Hierzu zählen insbesondere didaktisch aufbereitete Filme schulischer Filmproduzenten. Während der Verleih von physischen Medien auf DVDs in den letzten Jahren immer mehr zurückging, konzentrieren sich die meisten Medienzentren auf den Online-Verleih. Die speziell für Schulen hergestellten Filme stellen ein Thema kurz, klar strukturiert, wissenschaftlich und didaktisch seriös aufbereitet dar. In der Regel sind die Filme sequentiert, d. h. in Kapitel unterteilt, und sie verfügen über Zusatzmaterial für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblätter für die Schülerinnen und Schüler. Bei den Medienzentren erhalten Sie daher qualitativ hochwertiges und passgenaues Videomaterial für Ihre Unterrichtsfächer. Neben den klassischen Filmangeboten verfügen viele Medienzentren außerdem über Tablet-Koffer, Roboter, 3D-Drucker und ähnliche Gerätschaften, die Sie kostenlos für Ihren Einsatz im Unterricht ausleihen können. Schulmediatheken der didaktischen Anbieter Filmproduzenten wie z. B. die Grünwalder FWU (Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht) bieten ihre didaktischen Medien als Schulmediathek (fwu-mediathek.de) an. Dieselben didaktischen Medien, die Sie über die Medienzentren ausleihen, können Sie hier als Flatrate für Ihre Schule beziehen; das Angebot umfasst meist über 1.000 Produktionen (oft nur jährliche Gebühren von ca. 600 ). Beziehen Sie Ihre Filme dennoch am besten über Ihr Medienzentrum, da es nichts kostet. Fazit: Nutzen Sie die Medienzentren Nirgendwo sonst bekommen Sie ein so breites Angebot zum Nulltarif. Mittlerweile haben auch etliche Medienzentren die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender in ihre Kataloge mit integriert, sodass Sie dort alles aus einer Hand bekommen. Die beschriebenen Formate auf YouTube sind dazu natürlich eine sinnvolle Ergänzung. www.schulleiter.de 07-2020 11

LESERFRAGEN Streit um eine 5 in der Mathe-Arbeit Frage: Vorgestern erreichte mich eine Beschwerde des Vaters einer Schülerin aus dem 6. Jahrgang, die schon im Halbjahreszeugnis ein Mangelhaft in Mathematik hatte und nun in der 1. Arbeit des 2. Halbjahres wieder eine Mängelnote kassiert hat. Der Schülervater, Vorsitzender der Schulpflegschaft und Notar, besteht darauf, dass die Mathematiklehrerin die Note heraufsetzt. Ich möchte die Sache nicht so hoch hängen, da ich unlängst die Rechtsformalitäten für einen Hauskauf über diesen Notar abgewickelt habe. Darf ich anordnen, dass die Mathematiklehrerin die Note nach oben korrigiert? Antwort: Eine strikte Trennung von Privatem und Dienstlichem hat durchaus seine Vorteile, wie Sie jetzt feststellen. Denn Ihr Hauskauf über das Notariat des Schülervaters bringt Sie nun in diese arge Zwickmühle. Zur Rechtslage: Ihre Lehrerin ist autonom in der Notengebung; diese muss aber transparent und nachvollziehbar sein. Im Fall von Widersprüchen Anne Hauser hat als langjährige Leiterin eines Gymnasiums in Köln Erfahrung in Bildungsprozessen sowie in Schul- und Personalentwicklung gewonnen. Ihre Schwerpunkte sind Classroom Management, Konfliktbewältigung und Schulrecht. Sie ist Autorin und bietet Lehrerfortbildungen und Schulberatung an (www.canedu.de). oder Klagen beim Verwaltungsgericht (VG) muss sie begründen, wie die Note zustande gekommen ist. Hat sie weder einen Formfehler noch einen Verstoß gegen die Grundsätze der Leistungsbewertung begangen und ist ihr auch keine Ungleichbehandlung nachzuweisen, wird die Schulaufsichtsbehörde oder das VG die Note akzeptieren. Sie als Schulleiter dürfen die Lehrerin keinesfalls anweisen, die Note zu ändern. Dem Beschwerdeführer steht es frei, Notenwiderspruch einzulegen. Dann geht der Vorgang zur Schulaufsichtsbehörde. Schulveranstaltungen am Abend, kaum Lehrer anwesend Frage: Unsere Schule bietet den Schülern seit Jahren zahlreiche Arbeitsgemeinschaften im musisch-darstellerischen Bereich. Wir arbeiten sogar mit den Städtischen Bühnen unserer Stadt zusammen und dürfen von dort auch Kostüme ausleihen. Die Schüler sind mit Feuereifer dabei, und einige unserer Deutsch- und Musiklehrkräfte opfern freiwillig viele Stunden an Wochenenden für Proben. Unsere Abendveranstaltungen sind stets gut besucht, aber kaum von Lehrkräften unseres Kollegiums. Das ist auch schon den Eltern aufgefallen. Wie kann ich das ändern? Antwort: Dass Sie, Eltern und Schüler sich darüber ärgern, kann ich gut verstehen. Ich empfehle Ihnen, so vorzugehen: Kündigen Sie die Aufführungen persönlich im Kollegium an, und erwähnen Sie Darsteller und Regie führende Lehrer. Versuchen Sie, zumindest die Lehrkräfte zum Besuch zu motivieren, die die schauspielernden Schüler unterrichten. Appellieren Sie an das pädagogische Ethos Ihres Kollegiums, aber auch an den Teamgeist in Ihrem Kollegium, denn Kollegen sollten einander unterstützen. Wenn das alles nicht hilft, vereisen Sie auf die Gesetzeslage. Nach den Schulgesetzen unserer Bundesländer gehört es zu den unmittelbaren Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Das trifft den von Ihnen genannten Sachverhalt. Überlegen Sie sich eventuell eine kluge Ausgleichslösung, zumindest für Teilzeitkräfte. Auch Ihre darstellenden Schüler freuen sich über einen etwas späteren Unterrichtsbeginn am Morgen nach der Aufführung RECHT UND SCHULMANAGEMENT 08 2020 DAS LESEN SIE IN DER NÄCHSTEN AUSGABE: Zusammenarbeit: Wie Sie Enttäuschungen in Ihrem Kollegium vorbeugen Förderverein: Darf der Förderverein sozial schwache Schüler unterstützen? Schulentwicklung: Wir wollen eine sichere Schule sein! Feedback: Mit diesem Tool können Ihre Schüler anonym Fragen stellen Empfehlungen und Arbeitshilfen für erfolgreiches Schulmanagement DIE NÄCHSTE AUSGABE ERSCHEINT AM: 02.04.2020 12 07-2020 www.schulleiter.de