Betriebswirt/in (Fachschule) - Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Weiterbildung eingestellt wurde Staatlich geprüfte/r betriebswirt/in ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen, die in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre dauert. Ausbildungsinhalte Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise: Betriebswirtschaft handelslehre Werkstoffkunde und Chemie technologie konstruktion Fertigungstechnik Betriebsorganisation Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich: allgemeinbildende Fächer, z.b. Wirtschaftsund Sozialkunde, Deutsch, Englisch Zusatzkenntnisse Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen. Lernorte Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt. Lernorte sind Unterrichtsräume, EDV-Schulungsräume Ausbildungsbedingungen Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht im Klassenverband (ggf. nicht am Wohnort). Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen: bei Vollzeitunterricht: Unterricht ganztags bei Teilzeitunterricht: i.d.r. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend Ausbildungsvergütung Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet. Seite 1 von 5
Ausbildungskosten Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.b. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung. Förderungsmöglichkeiten Betriebswirtschaftliche Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden. Weitere Informationen: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium Internet: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html Ausbildungsdauer Vollzeit: 2 Jahre Teilzeit: 4 Jahre Ausbildungsform Diese Weiterbildung findet an Fachschulen statt. Die einzelnen Bundesländer regeln die Weiterbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Lehrgänge können in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Ausbildungsaufbau Stundentafel (beispielhaft) Fächer Wochenstunden 1. Schuljahr 2. Schuljahr Mathematik 5 - Physik 2 - Werkstoffkunde und Chemie 3 2 technologie 2 - konstruktion 4 4 Fertigungstechnik 4 4 Betriebsmittelkunde 2 2 Datenverarbeitung 3 - Betriebswirtschaft 2 2 handelslehre - 4 Betriebsorganisation - 4 Seite 2 von 5
Rechnungswesen - 5 Betriebs- und Werbepsychologie - 2 Rechtskunde 2 2 Wirtschafts- und Sozialkunde 2 - Deutsch 2 - Englisch 3 3 Gesamtstunden 34 34 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Staatliche Abschlussprüfung gemäß Schulordnung für zweijährige Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) vom 06.09.1985 (Bay.GVBl. S. 555, ber. S. 662), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2014 (Bay. GVBl. S. 286) Internet: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- FSchulOBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Prüfungen Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst beispielsweise folgende Prüfungsfächer: konstruktion Fertigungstechnik Betriebswirtschaft handelslehre Rechnungswesen Rechtskunde Prüfende Stelle: Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde Abschluss-/Berufsbezeichnungen Die Weiterbildung ist nur im genannten Bundesland landesrechtlich geregelt und führt zu folgender Abschlussbezeichnung: Bayern: Staatlich geprüfter betriebswirt/staatlich geprüfte betriebswirtin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule ist in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis. Wichtige Schulfächer Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung: Seite 3 von 5
Bereich Wirtschaft/Recht Rechnen/Mathematik Begründung Um während der Weiterbildung und in der Prüfung Fragestellungen aus handelslehre oder Rechtskunde zu beantworten, sind Kenntnisse aus Wirtschaft und Recht wichtig. Im späteren Berufsalltag müssen sich betriebswirte und -betriebswirtinnen bei speziellen Fragen zum handel gut auskennen, z.b. beim Ein- und Verkauf von waren und -produkten. In der Weiterbildung werden Mathematikkenntnisse benötigt, z.b. um Angebotskalkulationen durchzuführen. Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Preise zu kalkulieren oder Maße für geplante konstruktionen zu ermitteln, benötigen betriebswirte und -betriebswirtinnen Mathematikkenntnisse. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten betriebswirte und betriebswirtinnen z.b. in Unternehmen der und Möbelbranche, z.b. in Säge-, Hobel- und imprägnierwerken oder in großen Zimmereibetrieben im Ingenieurholzbau. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von kunde bis hin zu Betriebswirtschaftslehre. Beruflich weiterkommen Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Betriebswirte und Betriebswirtinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach technik erwerben. Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. als Kunden- oder Unternehmensberater/in. Auch die Gründung eines eigenen Handelsbetriebs mit ist möglich. Ausbildungsalternativen Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf betriebswirt/in an: Bereich Management und Unternehmensführung Staatlich geprüfter Betriebsmanager/Staatlich geprüfte Betriebsmanagerin Fachrichtung Bau- und technik allgemeine Betriebswirtschaft Seite 4 von 5
Gemeinsamkeit: Geschäftsabläufe kaufmännisch-betriebswirtschaftlich leiten Bereich Vertrieb und Verkauf Technischer Kaufmann/Technische Kauffrau Fachrichtung Fachkaufmann/Fachkauffrau in der Handwerkswirtschaft Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin Fachwirt/Fachwirtin - Wirtschaft Gemeinsamkeit: Geschäftsabläufe kaufmännisch-betriebswirtschaftlich bzw. technisch-betriebswirtschaftlich leiten Rechtliche Regelungen Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer Die Weiterbildung ist in folgendem Bundesland landesrechtlich geregelt: Schulordnung für zweijährige Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) vom 06.09.1985 (Bay.GVBl. S. 555, ber. S. 662), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2014 (Bay. GVBl. S. 286) Internet: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- FSchulOBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor: Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Seite 5 von 5