Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen



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Transkript:

Bundesrat Drucksache 167/15 (Beschluss) 10.07.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Drucksache 167/15 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen 1. Der Bundesrat begrüßt die bereits eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung sowie weiter gehende Forderungen aus den Ländern zur Unterstützung der Elektromobilität. Insbesondere unterstützt der Bundesrat die beabsichtigte Einführung einer Sonderabschreibungsmöglichkeit für die gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben. 2. Ergänzend zu der Förderung im Bereich gewerblich genutzter Fahrzeuge fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine einheitliche Umweltprämie zu prüfen, bei der Privatpersonen bei der Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen einen Kaufzuschuss in Höhe von 5 000 Euro erhalten. Bei der Anschaffung verbrauchsarmer Plug-In-Hybridfahrzeuge mit einem Ausstoß von weniger als 50 g CO 2 /km oder 40 Kilometern rein elektrische Mindestreichweite (bis 2018 30 Kilometer) soll eine Prämienzahlung in Höhe von 2 500 Euro erfolgen. Die Prämie soll in einer oder mehreren Stufen mit einer näher bestimmten Anzahl von Fahrzeugen umgesetzt werden - zum 1. Januar 2017, falls die Zulassungszahlen Ende 2016 weiter stagnieren (Neuzulassungen E-Fahrzeuge und Plug-In Hybride weniger als fünf Prozent der Neuzulassungen) sowie - zum 1. Januar 2018, falls diese Entwicklung anhält und der Markthochlauf noch immer nicht in einer Größenordnung von mindestens fünf Prozent der Neuzulassungen erfolgen sollte. 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiterhin dazu auf, die Anstrengungen zur Schaffung einer flächendeckenden (schnellladefähigen) Ladeinfrastruktur zügig und in massivem Umfang zu erhöhen. Ziel muss es sein, neben Autobahnraststätten insbesondere auch Park-and-Ride-Plätze, Bahnhöfe und

Drucksache 167/15 (Beschluss) - 2 - ähnliche Knotenpunkte auszustatten. Dazu gehört ebenfalls eine bundesweit diskriminierungsfreie Möglichkeit des Zugangs und der Abrechnung von Ladevorgängen (IKT-Technologie) - in Abstimmung mit den Ländern und unter Ausnutzung der Ergebnisse aus den Schaufenstern Elektromobilität und den Modellregionen Elektromobilität. 4. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Förderung der Elektromobilität eines Gesamtkonzepts bedarf, das über steuerliche Anreize hinausgeht. Mittelfristig müssen sich Elektrofahrzeuge im Wettbewerb mit anderen Antriebskonzepten insbesondere hinsichtlich der Kosten und der Alltagstauglichkeit behaupten können. Hierfür bedarf es weiterhin vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung auf hohem Niveau. Um die Innovationsprozesse fortzuschreiben, hat die Nationale Plattform Elektromobilität ein Gesamtprojektvolumen für Forschung und Entwicklung in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro bis zum Abschluss der Markthochlaufphase Ende 2017 identifiziert. Die Förderanstrengungen der EU, des Bundes sowie der Länder dürfen daher nicht nachlassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, aufbauend auf den bisherigen Erfolgen, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität mindestens für die Dauer der Markthochlaufphase weiterzuführen. 5. Um im internationalen Wettbewerb als Automobilnation auch bei den zukünftigen Technologien der Elektromobilität eine führende Rolle einnehmen und die zugehörigen Wertschöpfungsanteile und Arbeitsplätze auch zukünftig in Deutschland erhalten zu können, müssen die Unternehmen der beteiligten Branchen nicht nur die Technologien zukünftiger Fahrzeuge und Antriebe sowie der zugehörigen Infrastruktur beherrschen, sondern in der Lage sein, diese konkurrenzfähig am Standort produzieren zu können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, Maßnahmen zu initiieren und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine Ansiedlung von Produktion in den neuen Technologiefeldern der Elektromobilität - insbesondere derjenigen mit hohem Wertschöpfungsanteil am Elektrofahrzeug, wie der Batterie - begünstigen und fördern. 6. Die öffentliche Hand hat eine wichtige Vorbildfunktion beim Klimaschutz und damit auch bei der Anstrengung, nachhaltige Mobilität im Alltag sichtbar werden zu lassen. Der Bundesrat unterstützt daher die bereits seitens der

- 3 - Drucksache 167/15 (Beschluss) Bundesregierung umgesetzte Selbstverpflichtung des Bundes, im Rahmen einer Beschaffungsinitiative zukünftig zehn Prozent seiner Fahrzeuge als reine Elektrofahrzeuge oder Plug-In Hybride mit max. 50g CO 2 /km oder 40 Kilometern rein elektrische Reichweite (bis 2018 30 Kilometer) zu beschaffen. In einigen Ländern wurden ebenfalls bereits Beschaffungsinitiativen und Selbstverpflichtungen zur nachhaltigen Umgestaltung der öffentlichen Fuhrparke umgesetzt. Die öffentliche Hand muss hier insgesamt an ihrer Vorreiterrolle und Vorbildfunktion festhalten und diese weiter stärken. Der Bundesrat ist daher davon überzeugt, dass derartige Beschaffungsinitiativen zur Erneuerung der öffentlichen Fuhrparke mittelfristig verstetigt und bundesweit in allen Ländern umgesetzt werden müssen. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann. Im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität verdient eine möglichst emissionsarme betriebliche Mobilität auch von Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb noch stärkere Förderung als bisher. So können etwa zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaft, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgehen, den Anteil der betrieblich bzw. beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen.