45.02.0. Koordinierung Förderung/Haushalt



Ähnliche Dokumente
EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie)

Aktion Förderung des kommunalen Straßenbaus

Aktion Klimaschutz / Regenerative Energien (Darlehnfonds):

EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Angebote für förderungsbedürftige Jugendliche

22_23. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Aktion Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive

Fonds: EFRE Aktions- Bogen

Aktion Programm zur Alphabetisierung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens

EU-Strukturfonds ; Aktions-Bogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie)

Aktion 11_08_0 Forschungs-, Entwicklung- und Innovationsförderung

Aktion IT-Ausstattung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen

EU-Strukturfonds ; Aktions-Bogen

Umsetzung der ELER- Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt WORKSHOP 07. DEZEMBER 2016

Aktion Projekte zur Vermeidung von Schulversagen. Schulabbruchs

Aktion 22_23 ESF Garantie- und Qualifizierungsdarlehens-Fonds. Teilaktion 22_23_2 ESF-Garantiefonds Sachsen-Anhalt

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Praktikumsmaßnahmen für besondere Zielgruppen

Vom 10. Dezember 1993 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) in Kraft getreten am 1.

Klimaschutz / Regenerative Energien - Erneuerbare Energien: Wasserkraft, Erdwärme u. a. - Private Unternehmen -

Förderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte IGEK Unterstützung konzeptionell handelnder Kommunen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom

Aktion Chancengleichheit/ Förderung von Frauen in Beruf und Bildung Aufstiegschancen für Frauen

LEADER in Sachsen ab Grundzüge des Förderverfahrens zur Umsetzung der LES Heiko Vogt, SMUL

Handbuch Ziffer II Stand: Juni 2010 Interne Checkliste der EFRE-VB zur Prüfung von Zuwendungsbescheiden / Verträgen Förderperiode

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft

Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV)

Finanzkontrolle. Ebene. Auswahlverfahren. Ziel. Risikopotentialanalyse. Verwaltungsu.Kontrollsysteme 438/ 01. Zuwendungsempfänger

Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG Fortschreibung des einzelstaatlichen Programms

Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)

1.1.2 Stand der Technik bei Ablaufgrenzwerten der Reinigungsleistung kommunaler ARA s der Größenklasse > EW 60

Ressourcenschutz in Hessen Auf dem Weg zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Förderungsmöglichkeiten aus der Abwasserabgabe und EU-Mitteln (EFRE)

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserbeseitigung: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2016

Struktur der ELER-Förderung im Saarland

Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht Carsten Schmager

PRÜFLISTE. Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014

Das Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989, LGBI.Nr. 27/1990, wird wie folgt geändert: .. 2a. Kanaianschlußpflicht der Gemeinden

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt

Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben. dezentralen Abwasserbeseitigung. Carsten Schmager

(Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg

Nachhaltige Stadtentwicklung Förderung von KMU ( )

des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften

Al SACHSEN-ANHALT. 1. Angaben des Antragstellers/der Antragssteller

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.

Selbstüberwachungsbericht gem. 9 SüwV-kom. Berichtsjahr:...

- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom Geltungsbereich des Maßnahmenplanes

1 Gewährung von Kleinbeihilfen

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Muster. Überwachungsprogramm

Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers

Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen

VEWA. Vergleich Europäischer Wasser- und Abwasserpreise. Information

I. Erhebung und Bewertung der öffentlichen Wasserversorgung. II. Wasserversorgungsbilanz Oberbayern

Förderstrategie Siedlungswasserwirtschaft ab 2016 Landeskonferenz September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster

432. Regelung über die Gewährung von Gehaltsvorschüssen

Überwachungsbericht. ADDCON Europe GmbH Bitterfeld Anlage zur Herstellung von Salzen und Salzlösungen Nr GE Anhang 1, 4. BImSchV

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahmen: 19.2 und 19.3 LPLR LEADER / AktivRegion

Das Benchmarking - Projekt. im Land Brandenburg. Günter Froböse

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010

Anleitung für staatliche Vorhaben

6 ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE

Ebene Jahr HH-Stelle EU HH-Stelle Bund HH-Stelle Land Unterkonto HAMISSA EU

Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02.

Querschnittsziel Nachhaltigkeit im EFRE-OP Brandenburg

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/ Wahlperiode

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Änderungssatzung. Artikel 1. Der 3 wird wie folgt geändert: 3 Gebührenmaßstab

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.

Kurzinformation Wirtschaft

Überwachungsbericht. Überwachungsbericht Seite 1

Information und Kommunikation

Fassung vom

Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2015

ELER nutzen. h Die Bezeichnung des Ministeriums im Wandel der Zeit Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

RZWas-Härtefallförderung bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION

Gemeinsame Stellungnahme

Aktion: Transnationale Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur beruflichen Integration besonderer Zielgruppen - Private

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Transkript:

Fonds: EFRE 1 Aktionsbogen 45.02.0. Aktion: 45.02.0. Bau von öffentlichen Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Teil-Aktion 45.02.1 Bau von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen Teil-Aktion 45.02.2 Bau von öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben RZWas 2008 Rd.Erl. des MLU vom 16.3.2009 (MBl. LSA S.289) 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort MLU Referat 23 unter Beteiligung 21 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Abwasserbeseitigung, anlagenbezogener Gewässerschutz, Wasserversorgung Koordinierung Förderung/Haushalt Gelöscht: 6 Gelöscht: 4 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung Notifizierung nicht erforderlich, da es sich um die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen handelt und Förderempfänger ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Von daher stellt die Förderung keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107, Abs. 1 AEU-Vertrag dar. 4. Beschreibung der Aktion Förderfähige Vorhaben sind: a) Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung Gefördert werden: - der Bau zentraler Anlagen für eine nach Menge und Güte ausreichende Wasserversorgung, - Ergänzungsmaßnahmen, wenn die güte- und mengenmäßigen Anforderungen mit der bestehenden zentralen Anlage nicht mehr eingehalten werden können, - Der Bau von Transportleitungen zum Ausgleich von Dargebotsmangel. Gelöscht: 8 Gelöscht: EG 01.06.2012-Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 1 von 5

b) Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung Gefördert werden der Bau: - zentraler Abwasserbehandlungsanlagen, das sind Kläranlagen einschließlich Klärschlammbehandlungsanlagen, für eine biologische Behandlung des Abwassers, - für das Erreichen einer höheren Reinigungsleistung notwendiger Anlagenteile, sofern die Anforderungen von Genehmigungsbehörden gestellt werden, ab drei Jahre vor dem Wirksamwerden der Anforderungen, - von Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, - von Ortskanälen für Schmutzwasser, der Zu- und Ableitungskanäle der Kläranlagen für Schmutzwasser sowie von Sonderbauwerken für Schmutzwasser. Komplementarität: Strukturfonds: ELER: Bau von öffentlichen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen Kohärenz: Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den von der EU für die einzelnen ELER-Schwerpunkte definierten Prioritäten; Schwerpunkt 3: Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum Abgrenzung: ELER fördert Anlagen nur bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnerwerten (EW) in ländlichen Gemeinden einschl. zugehöriger Kanalisation; Kanalisationen zu bereits bestehenden Anlagen unabhängig von deren Bemessungsgröße 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Ex-ante-Bewertung Problemlage Der Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen konnte in den letzten Jahren im Landesdurchschnitt auf etwa 90 % gesteigert werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Ergebnis im Wesentlichen durch den fast vollständigen Anschluss aller Bürger in den Ballungsräumen getragen wird. Dieser Wert ist daher nicht auf die Verhältnisse in den strukturschwächeren Landesteilen übertragbar. Dort ist es in vielen Bereichen noch notwendig, die infrastrukturellen Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich einer geordneten Abwasserbeseitigung zu schaffen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die den Hauptanteil der Betriebe außerhalb der Ballungszentren bilden, ist es in der Regel nicht möglich, eigene Entsorgungsanlagen für das Abwasser anzuschaffen und zu betreiben. Dies liegt zum einen häufig an dem Fehlen eines ausreichend aufnahmefähigen Gewässers, zum anderen daran, dass das anfallende Abwasser nur wirtschaftlich in einer größeren Anlage zusammen mit anderem Abwasser behandelt werden kann. In der Bundesrepublik geltende wasserrechtliche Regelungen, mit denen die Anforderungen aus der Kommunalabwasserrichtlinie und anderen Richtlinien der EU umgesetzt sind, lassen Ausnahmen von den strengen Anforderungen auch an die Reinigung des Abwassers von Gewerbebetrieben nicht zu. Die Trinkwasserversorgung hat bereits einen hohen Stand erreicht. Jedoch treten in einigen Bereichen noch Überschreitungen von Grenzwerten nach der Trinkwasserverordnung insbesondere bei den für Sachsen-Anhalt typischen Parametern Eisen/ Mangan und Sulfat/ Magnesium auf. Dazu sind in der Förderperiode 2007 2013 noch in beschränktem Umfang überwiegend Ergänzungsmaßnahmen zur Sicherung der güte- und mengenmäßigen Anforderungen bestehender Versorgungsanlagen erforderlich. 01.06.2012-Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 2 von 5

Ziel Das Ziel der Zuwendung besteht darin, wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten, verwirklichen zu helfen. Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen wird mit Zuwendungen gefördert, um die Beiträge und Gebühren des geförderten Vorhabens auf ein wirtschaftlich und sozial verträgliches Niveau zu begrenzen. Strategie Durch die Zuwendung sollen die unterschiedlichen Kosten der Erschließung in dünner und dichter besiedelten Gebieten ausgeglichen werden. Die Höhe der Zuwendungen ist daher variabel und richtet sich nach den Investitionskosten je Wasseranteil bzw. Abwasseranteil in dem insgesamt zu erschließenden Gebiet. Diese können in etwa den Kosten je Einwohner gleichgesetzt werden. Die Zuwendungen haben direkt Auswirkungen auf die Höhe der Entgelte. Die Förderung leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Daneben leistet sie einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte in Oberflächengewässern und im Grundwasser und damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und zur Einhaltung der EG-Trinkwasserrichtlinie. Wirkung Die geförderten Vorhaben tragen zur Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Entwicklung in Gebieten bei, in denen die Einrichtung und der Betrieb von Gewerbetrieben zugelassen ist oder zugelassen werden kann. Reine Wohngebiete sind nicht förderfähig. Eine Förderung aus dem EFRE schließt eine gleichzeitige Förderung aus anderen Fonds aus. Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 6. Kriterien für Projektauswahl Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden nur dann gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 50.000 Euro betragen. Die Projektauswahl erfolgt auf Grundlage von jährlich neu aufzustellenden Prioritätenlisten und Prioritätensetzungen. Derzeit gelten folgende Prioritäten: Priorität 1 haben Vorhaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung von besonderem Landesinteresse. Darunter fallen insbesondere Maßnahmen von Aufgabenträgern, die eine Verbesserung ihrer Struktur und damit ihrer Wirtschaftlichkeit vorgenommen haben. Priorität 2 haben wasserwirtschaftlich äußerst dringliche Vorhaben, wie z. B. Vorhaben zur Verminderung/Beseitigung des Abwassereintrags in Trinkwasserschutzgebiete oder Vorhaben, die nach höherrangigem Recht dringend erforderlich sind (EG- Kommunalabwasserrichtlinie, EG-Badegewässerrichtlinie, EG-Fischgewässerrichtlinie, EG- Trinkwasserrichtlinie usw.). 01.06.2012-Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 3 von 5

Priorität 3 haben verbundene Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsvorhaben, also Vorhaben die an Maßnahmen anderer Vorhabensträger (wie z. B. Straßenbau oder Dorferneuerung) gebunden sind und die wirtschaftlich sinnvoll sind. Priorität 4 haben Vorhaben, die aus Umweltsicht dringlich sind. 7. Kategorien von Endempfängern Land Nein Kommunen Ja sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte Ja Private Nein KMU Nein 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt Straße/Hausnummer PLZ/Ort 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung Straße/Hausnummer PLZ/Ort Ernst-Kamieth-Str.2 06112 Halle (Saale) Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str.2 06112 Halle (Saale) 10. Förderfähige Ausgaben Investitionskosten, die in den geprüften, dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden, Bauunterlagen veranschlagt sind. Von der Förderung ausgeschlossen werden insbesondere: für den Bereich Abwasseranlagen - Abwasseranlagen gewerblicher Unternehmen, - grundsätzlich Regenwasserkanäle, Anlagen zur Regenwasserableitung, -behandlung und Rückhaltung, - Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung der Kläranlagen und Sammler, - der Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen. für den Bereich Trinkwasseranlagen - Wasserversorgungsanlagen gewerblicher Unternehmen - Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung - Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen 11. Art und Höhe der Förderung Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG )1828 / 2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 5 dem Aktionsbogen beigefügt. Gelöscht: 4a 01.06.2012-Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 4 von 5

Es liegt eine nicht rückzahlbare Unterstützung (Code 01, Anlage 5) vor. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den aus den Vorhaben ergebenen Belastungen und den spezifischen Belastungen aus den Gesamtvolumen. - Wasserversorgungsanlagen: Fördersatz im Mittel 70 % - Abwasseranlagen: Fördersatz im Mittel 55 % Gelöscht: Es liegt eine nicht rückzahlbare Unterstützung vor. 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (finanzielle Ausstattung, Haushaltstitel), Anlage 2 (finanzielle Darstellung, Beträge) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG )1828 / 2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlagen 6 und 7 dem Aktionsbogen beigefügt. Gelöscht: 4a 15. Geltungsdauer Gültig ab: 01.01.2007 Gültig bis: 31.12.2023 16. Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083/2006 und Verordnung (EG) 1080/2006, Kapitel II, Abschnitt I. Des Weiteren werden das Corporate Design für die EU-Strukturfonds Sachsen-Anhalt und der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde mit Textbausteinen zum Antrag und Bescheid beachtet. 17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4 (Code nach Dimension Prioritätsachse lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 1). Die Erfassung des Codes Wirtschaftszweig (lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 4) erfolgt projektkonkret im efreporter2. 18. Zweckbindungsfrist Es liegt eine Zweckbindungsfrist vor. Die im Rahmen der Aktion gewährten Zuwendungen werden gemäß Nr. 4.2.3 und Nr. 8.2.4 der VV zu 44 LHO in jedem Fall mit entsprechender Zweckbindungsfrist ausgereicht. Nach der unter Nr. 1 des Aktionsbogens benannten Richtlinie beträgt diese 20 Jahre. Gelöscht: Siehe Anlage 4/4a (Codes nach Dimensionen lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG )1828 / 2006 zur Durchführung der EU- Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4a dem Aktions-Bogen beigefügt. Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen 01.06.2012-Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 5 von 5