Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten Dr. Eveline Gerszonowicz 22.März 2012
Ziele und Inhalte Gütesiegel Träger- und Maßnahmenzertifizierung AZWV / AZAV Träger- und Maßnahmenzertifizierung Teilnahme am Aktionsprogramm Kindertagespflege Ausbau und Qualifizierung der Kindertagespflege Förderung der beruflichen Weiterbildung Wiedereingliederung in Arbeit Seite 2
Anwendung und Geltungsbereich Gütesiegel Aufstellung und Einhaltung von Qualitätskriterien für die Qualifikation in der Kindertagespflege Finanzierung über Aktionsprogramm Säule II ( 46 SGB III, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) oder andere Quellen AZWV Aufstellung und Einhaltung von Qualitätskriterien für Maßnahmen der BA Finanzierung über 77 SGB III (Bildungsgutschein für Leistungsempfänger) Seite 3
Gütesiegel Qualitätskriterien (BMFSFJ, BA, Länder, DJI) für Bildungsträger, die Grundqualifizierungen für Kindertagespflege durchführen (gemäß Aktionsprogramm) Zertifizierende Stellen: Landesjugendämter bzw. von diesen beauftragte Träger/Institutionen Gültigkeit: 3 Jahre, jährliche Nachzertifizierung Seite 4
AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung Rechtsverordnung Gilt für Bildungsträger, die Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, welche nach 77 SGB III gefördert werden (Bildungsgutschein) Zertifizierungsstelle/fachkundige Stelle gem. 84, 85 SGB III Gültigkeit: 3 Jahre, jährliche Nachzertifizierung Seite 5
Aktuelles AZWV wird AZAV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung wird abgelöst von der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zum 01.04.2012 Seite 6
Geltungsbereich AZAV Förderung der beruflichen Weiterbildung (Abrechnung von Bildungsgutscheinen für Weiterbildungsmaßnahmen) Und: für geförderte Beratung und Vermittlung / Aktivierung und berufliche Eingliederung/ Berufswahl und Berufsausbildung/ Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/ Verbleib in Beschäftigung/ Teilhabe behinderter Menschen Neu: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen nach 45 SGB III (bisher 46 SGB III) Neu: Trägerzulassung wird zum allgemeinen Grundsatz der Arbeitsförderung ( 178 SGB III) Seite 7
Im Folgenden werden die spezifischen Qualitätsanforderungen des Gütesiegels und der AZWV / AZAV aufgeführt. Die dabei verwandten Begrifflichkeiten sind den entsprechenden Vorgaben entnommen. Blau dargestellte Elemente sind sinngemäß sowohl in den Qualitätskriterien des Gütesiegels zu finden wie auch in der AZWV / AZAV. Elemente in schwarzer Schrift bilden die relevanten Unterschiede bzw. Spezifika der jeweiligen Anforderungen ab. Seite 8
Qualitätskriterien Gütesiegel Maßnahmenträger: Verpflichtende Qualitätsanforderung Wirksames Qualitätsmanagementsystem Austausch mit den zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Sicherstellung von themenspezifischer Fachkompetenz Technische und räumliche Ausstattung Seite 9
Qualitätskriterien Gütesiegel Empfohlene Qualitätsanforderung Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Fortbildung im pädagogischen Feld Seite 10
Qualitätskriterien Gütesiegel Maßnahme: Verpflichtende Qualitätsanforderung Positive Eignungseinschätzung der Bewerber/innen als Voraussetzung zur Teilnahme DJI- bzw. vergleichbares Curriculum als Grundlage der Maßnahme, die nach unten und oben begrenzte Teilnehmer/innenzahl umfasst Zeitliche Gestaltung des Qualifizierungsangebotes Prüfung durch Leistungsnachweise Berücksichtigung der Vor- und Nachbereitungszeit Seite 11
Qualitätskriterien Gütesiegel Empfohlene Qualitätsanforderung Kinderbetreuung für Teilnehmer/innen Angebot zur Stärkung von Praxiserfahrungen im Rahmen der Qualifizierung Seite 12
Qualitätskriterien Gütesiegel Kursleitung/ Dozent/innen: Verpflichtende Qualitätsanforderung Kursleitung mit pädagogischer oder gleichartiger Ausbildung Fundierte Kenntnisse der Inhalte des DJI- Curriculums bzw. des vergleichbaren Lehrmaterials Kompetenz der Zielgruppenorientierung Didaktische Methodenanforderung Kenntnisse und Fähigkeit zum Transfer in die Praxis sowie positive Haltung der Referenten/innen gegenüber Kinderbetreuung Seite 13
Qualitätskriterien Gütesiegel Empfohlene Qualitätsanforderung Fähigkeit, Vernetzungen anzuregen Seite 14
Qualitätskriterien AZWV / AZAV Zulassung als Träger: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Darstellung von Organisationsstrukturen und Personal in Bezug auf die Eignung Darstellung der Eignung der Räumlichkeiten Übersicht über das aktuelle Angebot an Maßnahmen. Seite 15
Qualitätskriterien AZWV / AZAV Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes Darstellung von Art und Umfang der Zusammenarbeit mit Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort, Darstellung der Methoden, mit denen der Träger aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigt, Übersicht bereits durchgeführter vergleichbarer Maßnahmen und deren arbeitsmarktlicher Ergebnisse und Bewertungen des Trägers durch ehemalige Teilnehmende und Betriebe. Seite 16
Qualitätskriterien AZWV / AZAV Qualifikation der Dozent/innen: Aus- und Weiterbildung der Leitung sowie der Lehr- und Fachkräfte pädagogische Eignung der Lehr- und Fachkräfte, einschließlich ihrer methodischdidaktischen Qualifikationen Bewertungen der Lehr- und Fachkräfte durch ehemalige Teilnehmende. Seite 17
Qualitätskriterien AZWV / AZAV System zur Sicherung der Qualität Kundenorientiertes Leitbild, Unternehmensorganisation und -führung, Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens, zielorientiertes Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte, Zielvereinbarungen, Steuerung von Optimierungsprozessen, Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen, Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse Bewertung der durchgeführten Maßnahmen (Arbeitsmarkt), kontinuierliche Zusammenarbeit mit Dritten Beschwerdemanagement, regelmäßige Befragungen der Teilnehmenden Seite 18
Gemeinsamkeiten Qualitätskriterien in Hinblick auf - eingesetztes Personal, - Eignungsfeststellung der Teilnehmer/innen, - - Räumlichkeiten - verbindliches Curriculum Seite 19
Zusätzliche Anforderungen an Bildungsträger bei AZAV Einführung bzw. Pflege eines Qualitätsmanagementsystems Regelmäßige Kundenbefragungen Führen von Nachweisdokumenten zum Verbleib der Teilnehmer/innen Arbeitsmarktanalyse und Nachweis der Erforderlichkeit der Maßnahme Seite 20
Wenn Sie als Bildungsträger in der Kindertagespflege Fragen zum Gütesiegel oder zur AZWV / AZAV haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail: Bundesverband für Kindertagespflege e.v. Stresemannstr. 78 10963 Berlin Tel: 030-78 09 70 69 Fax: 030-78 09 70 91 E-Mail: info@bvktp.de 22. März 2012