Sie haben mehr Möglichkeiten, als Sie denken. Wie oft kommt es vor, dass Ihnen jemand Geld schenken möchte? Nie? Dann kennen Sie den Staat schlecht. O



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Sie haben mehr Möglichkeiten, als Sie denken. Wie oft kommt es vor, dass Ihnen jemand Geld schenken möchte? Nie? Dann kennen Sie den Staat schlecht. Ob es sich um die eigenen vier Wände, die Altersvorsorge oder die Erfüllung individueller Träume handelt: Der Staat unterstützt Sie bei der Realisierung Ihrer Wünsche mit zahlreichen Förderungen. Bei Einzahlung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen auf ein Bausparkonto oder in einen Fonds erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage. Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Ihre Einzahlungen auf einen Bausparvertrag und Ihre betriebliche Altersvorsorge wird durch Steuerentlastungen für Sie und Ihren Arbeitgeber unterstützt. Diese Möglichkeiten sollten Sie sich nicht entgehen lassen sondern nutzen, um Ihre Träume und Wünsche wahrzumachen. Damit Sie auch die staatlichen Förderungen erhalten, die Ihnen zustehen, haben wir alle Informationen zusammengefasst und geben Ihnen Tipps zur optimalen Nutzung aller Förderungen.

Staat und Arbeitgeber helfen Ihnen bei der Vermögensbildung. Ihr Eigenheim ist bares Geld wert. Kaum eine Anlageform hat in Deutschland so viel Tradition wie das Bausparen. Zu Recht: Sobald es um die Finanzierung Ihres Eigenheims geht, sind der Bausparvertrag und das daraus resultierende zinsgünstige Bauspardarlehen eine äußerst lukrative Wahl. Zusätzlich werden Bausparverträge von Arbeitgeber und Staat gefördert über vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie.

Die Bausparförderung. Der Bausparvertrag Der bewährte Weg. Die meisten Arbeitnehmer haben jeden Monat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber. Zahlt Ihr Chef den Betrag von max. 470 /Jahr direkt auf ein Bausparkonto ein, erhalten Sie vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Ihre Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht, falls Sie die Einkommensgrenzen überschritten haben. Wohnungsbauprämie* Arbeitnehmer-Sparzulage (für Arbeitnehmer, die ihre vl in einen Bausparvertrag investieren) 8,8 % 9 % aus jährlich angelegten 512 alleinstehend, 1.024 verheiratet Bausparvertrag aus jährlichen vl von 470 pro AN Bausparvertrag Förderbetrag Alleinstehend, AN Förderbetrag Verheiratet, Alleinverdiener Förderbetrag Verheiratet, Doppelverdiener 45,06 42,30 90,11 42,30 90,11 84,60 Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)** 25.600 für Alleinstehende, 51.200 für Verheiratete 17.900 für Alleinstehende, 35.800 für Verheiratete * Die staatliche Förderung gibt es nur noch, wenn die Bausparmittel ausschließlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen investiert werden. Bausparer, die bei Vertragsabschluss jedoch nicht älter als 25 Jahre sind, können einmal frei über die Wohnungsbauprämie der letzten sieben abgeschlossenen Sparjahre verfügen. ** Bitte beachten Sie, dass das zu versteuernde Einkommen nicht dem Bruttoeinkommen entspricht. Freibeträge, Sonderausgaben und Werbungskosten müssen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. 4

Vater Staat hilft auch beim Fondssparen. Ihre Vermögensbildung wird gefördert. Der Staat unterstützt Sie mit finanziellen Anreizen bei der Vermögensbildung. Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber direkt in förderfähige Investmentfonds anlegen, die unter maximalen Sparraten sowie bestimmten Einkommensgrenzen liegen, erhalten Sie eine jährliche Sparzulage vom Staat.

Das Fondssparen. Ihre Förderungen auf einen Blick. Max. Sparrate p. a. Sparzulage Staatliche Prämie p. a. Einkommensgrenzen Alleinstehend 400 20 % 80 20.000 Verheiratet 800 20 % 160 40.000 Die förderfähigen Investmentfonds können Aktienfonds oder Dachfonds sein. Je nach Ihren individuellen Wünschen und Ihrer Risikobereitschaft investieren Sie in den jeweiligen Fonds. Der Fonds muss dabei die Voraussetzungen des Gesetzgebers erfüllen, um die volle Förderung zu erhalten. Bei der Wahl des richtigen Fonds helfen wir Ihnen gern. Mehr als ein Wertpapier: Aktienfonds. Aktienfonds sind Investmentfonds, die das Kapital von vielen Kunden gezielt in Aktien investieren. Der Fondsmanager entscheidet, in welchen Märkten, Ländern oder Regionen das Fondsvermögen eingesetzt wird. Sind Sie ein chancenorientierter Anleger, der langfristig von Kurssteigerungen und Dividenden am Aktienmarkt profitieren möchte, aber auch bereit ist, ein gewisses Verlustrisiko zu tragen, so ist der Aktienfonds für Sie eine gute Anlagemöglichkeit. Sicherheit oder Rendite? Dachfonds bieten beides. Ein Dachfonds funktioniert wie ein klassischer Aktienfonds, legt Ihr Kapital aber nicht in einzelnen Wertpapieren, sondern in eine Auswahl verschiedener Investmentfonds an. Diese einzelnen Fonds können verschiedene Anlageschwerpunkte haben wie z. B. Aktien, Anleihen, Immobilien oder Geldmarktpapiere. Durch diese breitere Streuung wird das Risiko verteilt, gleichzeitig profitieren Sie mit einer einzigen Geldanlage von vielfältigen Marktentwicklungen. Sie sollten Dachfonds in Betracht ziehen, wenn Ihnen Sicherheit bei Ihrer Anlage wichtig ist und Sie sich nicht um die Auswahl einzelner Fonds kümmern wollen. Bei der Auswahl eines förderfähigen Dachfonds, der Ihren Bedürfnissen gerecht wird, beraten wir Sie gern. 6

Auch Sie können sich ein Eigenheim leisten. Sie wollen Ihren Traum vom eigenen Haus wahr werden lassen? Eine gute Entscheidung. Der Staat sieht das genauso und will, dass die Bürger im Alter mietfrei leben können deshalb fördert er den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie.

Die Wohn-Riester-Förderung. Das Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) trat rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft. Dabei werden dieselben Förderungen wie bei der Riester-Rente gewährt, also Zulagen und Steuervorteile. Für alle Erwachsene, die beim Abschluss eines Riester-Vertrages noch nicht 25 Jahre alt sind lohnt sich riestern noch mehr, denn Sie erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von zusätzlich 200. Die Regelungen: Erwerb oder BauDas geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden. Das angesparte Kapital kann künftig bis zu 75 % oder zu 100 % für den Kauf oder Bau einer Immobilie eingesetzt werden. Tilgung Tilgungsleistungen können begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Genossenschaftsanteile Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte umfasst z. B. den Erwerb von geförderten Genossenschaftsanteilen, wenn man in der betroffenden Genossenschaft wohnt. Entschuldung Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Auch bei Wohn-Riester greift die nachgelagerte Besteuerung*. * Alle geförderten Beträge, sowohl Entnahmen, als auch Tilgungsleistungen, werden auf einem so genannten Wohnförderkonto verbucht und mit 2 % p.a. verzinst. Ab Rentenbeginn müssen Immobilieneigentümer den rechnerischen Kontostand auf dem Wohnförderkonto entweder in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuern, oder sie zahlen die Steuern auf einen Schlag zum Rentenbeginn und dafür dann nur auf 70 % des rechnerischen Wertes des Wohnförderkontos. 11 8

Mit der betrieblichen Altersvorsorge blicken Sie sicher in die Zukunft.

Die Betriebliche Altersvorsorge. Rente gibt s auch vom Chef. Seit dem 01.01.2002 haben Sie als Arbeitnehmer einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber, künftige Entgeltansprüche für eine betriebliche Altersvorsorge einzusetzen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten und Ihnen die Möglichkeit zu geben, von Ihren Entgeltansprüchen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für eine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Dabei gibt es fünf Durchführungswege, zwischen denen sie wählen können: die Unterstützungskasse, die Pensionszusage, der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung. Überwiegend wird die Engeltumwandlung in Form der Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse, die seit dem 01.01.2005 gemeinsam gemäß 3 Nr. 63 EstG gefördert werden, genutzt. Auf einen Blick. Direktversicherung und Pensionskasse Max. Einzahlungsbetrag p. a. Beiträge/Zuwendungen durch den Arbeitgeber Finanzierung durch Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsfreiheit Besteuerung bei Auszahlung der Versicherungsleistung als Kapital Besteuerung der Rentenzahlung Hartz IV sicher 2.688 *+ 1.800 ** Ja Ja Ja, max. 2.688 p. a. Ja Ja Ja * 4 % der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung ** Soweit keine Nutzung von 40 b EstG a. F. 10

Die Riester-Förderung. Der Versorgungslücke einen Schritt entgegen. Seit dem Januar 2002 werden Beiträge zur privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. Mit der Riester-Rente werden Ihre Einzahlungen in eine private Altersvorsorge durch die Grundzulage und gegebenenfalls auch durch die Kinderzulage gefördert. Zudem können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger als die Ihnen bereits gewährte Zulage, erhalten Sie die Differenz vom Finanzamt als Steuergutschrift. Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, müssen mindestens 4 % vom Vohrjahresbruttoeinkommen, maximal 2.100 angelegt werden. Seit November 2008 kann die Zulage auch auf zertifizierte Bausparverträge und Riester- Darlehen verwendet werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Produkten. Die Zulagen im Überblick: Grundzulage 154 Personen unter 25 Jahre erhalten im Jahr des Abschlusses 200 einen zusätzlichen einmaligen Bonus. Kinderzulage pro Kind (für bis 2007 geborene Kinder) 185 Kinderzulage pro Kind (für ab 2008 geborene Kinder) 300 Die Basis-Rente. Die Basisversorgung mit Steuervorteilen. Bei dieser privaten Basisrente Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrentenversicherung. Die Basisrente ist wegen ihrer hohen steuerlichen Förderung ein interessantes Altersvorsorgeprodukt, insbesondere für Arbeitnehmer (ledig ab 11.500 */verheiratete, Alleinverdiener ab 22.000 * p.a.) Selbstständige, Freiberufler und Ältere Angestellte (50 +) * Bruttoarbeitslohn 11

Die Basisrente wird steuerlich gefördert. Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur privaten Basisrente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise bis zu max. 20.000 im Jahr bei Alleinstehenden als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 40.000 im Jahr. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung. Im Jahr 2005 waren 60 Prozent der Aufwendungen ansetzbar. Dieser Prozentsatz steigt im Laufe der Jahre jeweils um 2 % an. Im Jahr 2025 sind dann 100 % erreicht. Höchstbetrag Höchstbetrag Höchstbetrag Höchstbetrag Jahr Prozent Alleinstehend Verheiratete Jahr Prozent Alleinstehend Verheiratete 2005 60 12.000 24.000 2016 82 16.400 32.800 2006 62 12.400 24.800 2017 84 16.800 33.600 2007 64 12.800 25.600 2018 86 17.200 34.400 2008 66 13.200 26.400 2019 88 17.600 35.200 2009 68 13.600 27.200 2020 90 18.000 36.000 2010 70 14.000 28.000 2021 92 18.400 36.800 2011 72 14.400 28.800 2022 94 18.800 37.600 2012 74 14.800 29.600 2023 96 19.200 38.400 2013 76 15.200 30.400 2024 98 19.600 39.200 2014 78 15.600 31.200 2025 100 20.000 40.000 2015 80 16.000 32.000 2012 sind 74 % Ihrer Beiträge somit maximal 14.800 steuerlich absetzbar. Kinder bringen mehr als Freude. Das Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes pro Monat: Kind 1 Kind 2 Kind 3 ab Kind 4 184 184 190 215 Das Finanzamt prüft bei Ihrer jährlichen Steuer-erklärung, ob für Sie anstelle der Gewährung des Kindergeldes die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge (je 7.008 ) von Vorteil ist. b einem jährlichen Einkommen von ca. 60.000 bei Verheirateten ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld! 12

OVB-01/12 Wollen Sie gerne mehr über die Möglichkeiten wissen, die Ihnen die staatlichen Förderungen bieten? Dann freut sich Ihr OVB-Finanzdienstleister auf Ihren Anruf oder Besuch. Mehr über unsere Angebote finden Sie auch im Internet unter: www.ovb.de bei OVB Vermögensberatung AG, Heumarkt 1, 50667 Köln, Tel: (0221) 2015-0, Fax: (0221) 2015-286 des Vertrags ausgehändigten oder auszuhändigenden Vertragsunterlagen und die hieraus zu erteilenden möglichen Leistungszusagen. Verwendung oder Nachdruck ist ohne Zustimmung der OVB Vermögensberatung AG untersagt. Diese Informationsbroschüre ist kein Verkaufsprospekt. Die Darstellung der Leistungen durch den Finanzdienstleister und in dieser Informationsbroschüre sind nur informativ. Maßgeblich für die Leistungen sind in jedem Fall die bei Abschluss