Das Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium als Seminarschule



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Transkript:

Im 1. Ausbildungsabschnitt, der ein halbes Jahr umfasst, erfahren die Studienreferendare in den Fachseminaren die grundlegenden Techniken der Unterrichtsplanung und -führung. Nach dem Besuch einiger Hörstunden bei ihren Fachseminarlehrern beginnen die Studienreferendare mit den sog. Lehrversuchen, um dann, nach ca. sechs bis sieben Wochen, in jedem ihrer Unterrichtsfächer eine Klasse bis zum Zwischenzeugnis nach den Vorgaben der Seminarlehrer zu unterrichten. Alle Leistungsnachweise werden in enger Zusammenarbeit konzipiert und die Korrektur intensiv besprochen. Gegen Ende dieses Ausbildungsabschnitts erfolgt die 1. Prüfungslehrprobe, deren Bewertung in das 2. Staatsexamen einfließt. Zur Ausbildung gehören wöchentliche Sitzungen in den sog. Allgemeinen Fächern Pädagogik, Psychologie, Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung sowie Schulrecht / Schulkunde.

Im 2. Ausbildungsabschnitt, der ein ganzes Jahr dauert, erteilen die Seminarteilnehmer eigenverantwortlich Unterricht an der Einsatzschule, der sie zugewiesen wurden. Während dieser Zeit findet die 2. Prüfungslehrprobe statt und es wird die schriftliche Hausarbeit über ein Thema des Fachunterrichts aus der eigenen praktischen Lehrertätigkeit an der Einsatzschule geschrieben. Um den Kontakt zur Stammschule aufrecht zu erhalten kommen die Studienreferendare im Laufe ihres Einsatzjahres an insgesamt fünf zweitägigen Seminartagen zurück an ihre Stammschule.

Nach Ablauf des Einsatzjahres kehren die Studienreferendare an ihre Stammschule zurück und unterrichten wieder eigenverantwortlich eine oder mehrere Klassen in ihren Fächern. In diesem 3. Ausbildungsabschnitt erfolgt die 3. Prüfungslehrprobe sowie gegen Ende die 2. Staatsexamensprüfung. Das Ergebnis der Zweiten Staatsexamenprüfung setzt sich wie folgt zusammen: 1. die Noten der drei Prüfungslehrproben 2. ein Kolloquium in Pädagogik oder Pädagogischer Psychologie 3. in der Regel drei mündliche Prüfungen 4. das Ergebnis der schriftlichen Hausarbeit 5. die allgemeine Beurteilung durch die Seminarschule in den Bereichen Unterrichtskompetenz Erzieherische Kompetenz Handlungs- und Sachkompetenz

Inhalte der allgemeinen Ausbildung 1. Pädagogik a) Erziehen und bilden - Werteerziehung, Bildungs- und Erziehungsziele, - erzieherisches Handeln (Erziehungsmethoden, -mittel, -stile, Umgang mit Konflikten u.a.), - soziales Lernen, - ausgewählte Bildungs- und Erziehungsaufgaben: Medienerziehung, Umwelterziehung, interkulturelle Erziehung, Integration ausländischer Schüler, Gesundheitserziehung b) Lehren und lernen - Planung, Organisation und Gestaltung von Unterricht, Lernen und Lernumgebungen, - Analyse und Evaluation von Unterrichts- und Lernprozessen, - Erhebung, Beurteilung und Bewertung von Schülerleistungen

c) Fördern und beraten - Individuelle Förderung auf der Grundlage der Lernbedingungen und des Schülerverhaltens - Betreuung von Schülern mit besonderen Lernbedingungen (Lern- Leistungsstörungen, besondere Begabungen u.a.), - Beratung von Schülern und Eltern, Zusammenarbeit mit Eltern d) Schule gestalten und entwickeln - Mitgestaltung der Schulkultur - Mitverantwortung für Schulprofil, Schulqualität und Schulentwicklung - Förderung der Eigeninitiative und der Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung von Schülern; Möglichkeiten, Eigeninitiative von Eltern anzuregen und zu unterstützen; - Organisation von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen Maßnahmen.

2. Schulrecht und Schulkunde a) Schulrecht - Die rechtliche Ordnung der Schule und des Schulwesens (Grundgesetz, Verfassung; Grundzüge des bayerischen Schulrechts, des Jugendschutz- Rechts, des Ausbildungsförderungsrechts; Schulordnung für die Gymnasien; einschlägige Bekanntmachungen u. Ä.), - Rechte und Pflichten der Lehrkraft (Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Beamtengesetz, Laufbahnverordnung, Besoldungsgesetz, Dienstordnung, Disziplinarordnung, Personalvertretungsgesetz, einschlägige Bestimmungen für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, Reisekostenrecht, Umzugskostenrecht, Beihilfevorschriften sowie einschlägige Bekanntmachungen u. Ä.).

b) Schulkunde - Gliederung des Schulwesens, insbesondere des Gymnasiums - Aufbau der Schulverwaltung, - oberste Bildungsziele nach Art. 131 der Verfassung, - Bildungskonzeptionen, Standortbestimmung der Schule in der sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern, - besondere Unterrichtsinhalte (darunter Fragen der Familien- und Sexualerziehung, Suchtprävention, Umwelterziehung, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung, Verkehrserziehung, beruflichen Orientierung).

3. Psychologie a) Selbst- und Sozialkompetenz der Lehrkraft entwickeln - Reflexion von beruflicher Identität, Lehrerrolle und schulischen Bedingungen, - Training des Lehrerverhaltens (Selbstbeobachtung und Verhaltenskontrolle), - Einführung in Personal- und Schulentwicklung (Supervision, Coaching, Selbstevaluation). b) Sozialverhalten und Beziehungen gestalten - Soziale Wahrnehmung, Lehrer-Schüler-Interaktion und Lehrer-Eltern- Interaktion, - Förderung sozialer Strukturen und Prozesse schulischer Gruppen, - Klassenführungskompetenz.

c) Lern- und Arbeitsverhalten entwicklungsgerecht fördern - Motivation und Emotion im schulischen Kontext, - Formen schulischen Lernens und problemlösenden Denkens, - Diagnose von Arbeits- und Lernproblemen, - Behebung von Lernschwierigkeiten und Entwicklung von Lernhilfen in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. d) Beraten und Konflikte bewältigen - Sozial erwünschtes und abweichendes Verhalten in der Entwicklung von Schülern, - Analyse und Modifikation von abweichendem Lern- oder Sozialverhalten, - Kommunikatives Training für die Beratung von Schülern und Eltern, insbesondere Konfliktbewältigung.

4. Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung a) Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt, b) die politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern und ihre Begründung, c) kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart, d) der politische Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland (Meinungsbildung, Herrschaftsbestellung, Machtausübung, Gesetzgebung, Machtbegrenzung und Machtkontrolle), e) ökonomische und soziologische Grundprobleme der Gesellschaft, f) besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung.

Inhalte der fachlichen Ausbildung 1. Französisch Die Studienreferendarinnen und -referendare des Fachseminars Französisch werden im Sinne der methodisch-didaktischen Grundsätze des modernen Fremdsprachenunterrichts ausgebildet. Dies bedeutet, dass sie befähigt werden, ihren Schülerinnen und Schülern u.a. folgende Kompetenzen zu vermitteln: Einsprachigkeit vom ersten Lernjahr an, Sicherheit im mündlichen Sprachgebrauch (auch im Hinblick auf neuere Formen der Leistungserhebung wie die mündliche Schulaufgabe) Vertiefte Kenntnis des französischsprachigen Kulturkreises (u.a. Landeskunde und Literatur) Interkulturelle Handlungsfähigkeit.

In der Seminarausbildung wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer sich bei der Planung der Unterrichtsinhalte an der Erfahrungswelt und Lebenswirklichkeit ihrer Schülerinnen und Schüler orientieren. Die Ausbildung im Fach Französisch hat auch zum Ziel, dass sich die jungen Lehrkräfte dem Auftrag des Elysée-Vertrags verpflichtet fühlen, indem sie in ihren Klassen Begeisterung für die Sprache und Kultur unseres Nachbarlandes wecken und ihre Schülerinnen und Schüler dafür gewinnen, an Sprachwettbewerben und kulturellen Veranstaltungen (z.b. Theater- und Kinobesuche) sowie an deutsch- französischen Austauschprogrammen teilzunehmen. Sabine Thibaud, OStRn Seminarlehrerin für Französisch

2. Geschichte Im Fach Geschichte werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare in den Jahrgangsstufen 6 bis einschließlich 12 eingesetzt und vom Seminarlehrer und den Betreuungslehrern insbesondere bei der Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden sowie bei der Erstellung und Korrektur von schriftlichen Leistungserhebungen begleitet, beraten und betreut. In Einzelgesprächen und in den Fachsitzungen werden Theorie und Praxis von Methodik und Didaktik des Faches Geschichte miteinander verknüpft. Planung, Gestaltung und Auswertung des Geschichtsunterrichts, der Einsatz spezifischer Medien, die Feststellung des Lernfortschrittes, aber auch spezielle Aufgaben und Theorien des Faches Geschichte werden dabei behandelt. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem kompetenzorientierten Unterricht im Rahmen der Vorgaben für das achtjährige Gymnasium, beim dem es insbesondere darum geht, den Schülern über den Erwerb von Sachwissen hinaus unter anderem methodische, kommunikative oder soziale Fähigkeiten zu vermitteln.

3. Spanisch Die Seminarausbildung, die auf größtmögliche Praxisnähe abzielt, vermittelt Kenntnisse in Didaktik und Methodik in allen Jahrgangsstufen. So tragen Hörstunden bei Seminar- und Fachlehrern, Lehrversuche der Studienreferendare ebenso wie Besuche im zusammenhängenden Unterricht der Studienreferendare dazu bei, diese Kenntnisse, die in den Fachsitzungen vermittelt werden, in der Praxis zu erproben und sie im Anschluss systematisch zu analysieren. Die Ausbildung orientiert sich besonders an der Forderung des Lehrplans nach mehr kommunikativer und methodischer Kompetenz unter Verwendung neuer Medien und Präsentationstechniken. Organisatorische und inhaltliche Kooperation innerhalb der Fächerkombinationen ist selbstverständlich.

4. Englisch Englisch wird als Mutter- und Nationalsprache sowie als Zweit- und Amtssprache von über einer Milliarde Menschen verwendet und spielt als weltweit führende Verkehrssprache ( lingua franca ) im Rahmen internationaler Zusammenarbeit und globalen Wettbewerbs eine herausragende Rolle. Dieser Hinweis aus dem Lehrplan für das Gymnasium in Bayern macht deutlich, dass eine Englisch-Lehrkraft nicht nur Lehrer und Erzieher sein sollte, sondern Mittler zwischen Kulturen Stichwort interkulturelles Lernen und Vermittler von Schlüsselkompetenzen, die den Schülerinnen und Schülern dazu dienen, nach dem Abitur auch auf dem internationalen Parkett eine möglichst Figur machen zu können. Die Ausbildung der Referendare am Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium wird daher darauf ausgerichtet sein, neben den fachspezifischen, didaktischen und pädagogischen Inhalten, Techniken für den handlungsorientierten Unterricht zu vermitteln, die der speziellen Rolle von Englisch als internationaler Verkehrs- und Geschäftssprache gerecht werden. Vermittelt werden all die genannten Inhalte der Ausbildung in den sogenannten Fachsitzungen sowie in Besprechungen von Lehrversuchen, geübt im Unterricht an der Seminarschule und der Einsatzschule.

5. Deutsch Im Fach Deutsch werden die Studienreferendarinnen zur Zeit auf den Jahrgangsstufen 7, 8, 9 und 11 eingesetzt. Wie in den anderen Fächern werden sie sowohl vom Seminarlehrer als auch von Betreuungslehrern im Rahmen des sog. zusammenhängenden Unterrichts begleitet. Hierbei steht vor allem der Unterricht selbst, also seine Planung und Vorbereitung sowie seine kritische Reflexion, im Vordergrund. Daneben hat im Vorbereitungsdienst auch das Erlernen der Erstellung und der Korrektur schriftlicher Leistungserhebungen sowie anderer Möglichkeiten zur Feststellung des Lernfortschritts einen hohen Stellenwert. Diese Aspekte werden immer wieder in Einzelgesprächen mit den Referendarinnen kommuniziert. In den Fachsitzungen des Seminarlehrers wird außerdem das Wissen der angehenden Lehrerinnen hinsichtlich Didaktik und Methodik des Deutschunterrichts, das sie aus dem Studium mitbringen, erweitert und vertieft. Vor allem die Prinzipien, die im Lehrplan für das G8 verankert sind, erhalten besondere Beachtung. Die Bedeutung des Faches Deutsch als Leitfach, wie es im Profil des Faches im Lehrplan formuliert ist, wird ebenfalls betont.