AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.
FACHSEMINAR DATENSCHUTZ FÜR DIE PRAXIS ZIEL Die beständig wachsende Menge an zu verarbeitenden Daten stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Dieses Seminar soll Ihnen die wichtigsten Informationen liefern, um mit dieser Aufgabe in Zukunft gesetzeskonform umzugehen. Was ist ein/e Datenschutzbeauftragte/r? Brauche ich eine/n Datenschutzbeauftragte/n? Kann ich Mitarbeiterdaten einfach so speichern? Auf diese und viele weitere Fragen werden Sie hier eine Antwort bekommen. Tagesseminar 13.04.2016/16.07.2016/ 12.11.2016 Jeweils: 8:00 bis 12:00 Uhr ZIELGRUPPE Selbstständige Führungskräfte Personalverantwortliche IT-Verantwortliche Seminargebühr: 99 Inklusive Foliensatz Trägereigenes Zertifikat QUALIFIZIERUNGSSCHWERPUNKTE Datenschutz im Unternehmen Pflicht[en] eines/r Datenschutzbeauftragten Datenspeicherung und E-Mails Tätigkeiten einer/s Datenschutzbeauftragten Offener Themenbereich BBZ Augsburg Alter Postweg 101 86159 Augsburg DOZENT Norbert Geyer, Dipl.-Jur. [Univ.] Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter [TÜV-Süd] RDP Röhl.Dehm & Partner Rechtsanwälte
IHRE FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bildungsprämie, Meister-BAföG oder Förderung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Für unsere Aufstiegsfortbildungen existieren zahlreiche Fördermöglichkeiten. Die wichtigsten haben wir für Sie auf dieser Seite dargestellt. Für Arbeitnehmer/innen gilt außerdem: Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie zudem bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. BILDUNGSPRÄMIE Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Teilnehmende, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen max. 20.000 Euro beträgt, bei gemeinsam Veranlagten max. 40.000 Euro, mit einer Bildungsprämie über 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro. MEISTER-BAFÖG Eine finanzielle Förderung kann auch über das Meister-BAföG beantragt werden. Interessent/innen stellen einen Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dies ist auch während der Weiterbildung möglich. Der finanzielle Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon sind 30,5 % als Zuschuss vorgesehen. Für den Restbetrag bietet etwa die KfW-Bank zinsgünstige Darlehen an.
MEISTERBONUS Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie fördert [bis Ende 2016] zusätzlich alle Aufstiegsfortbildungen auf BildungsebeneMeister und gleichwertig, mit einer Summe von 1.000 Euro pauschal für die bestandene Abschlussprüfung. Hierfür ist kein separater Antrag erforderlich. BFD Für Zeitsoldaten besteht über den Berufsförderungsdienst [BFD] der Bundeswehr die Möglichkeit von Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben.Eine Beantragung der BFD-Förderung erfolgt schriftlich über den/die zuständige/n Berater/in. Eine Förderung ist bis zu 6 Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der individuellen Dienstzeitdauer. BILDUNGSURLAUB Bildungsurlaub ist das gesetzlich verbriefte Recht eines Arbeitnehmers auf bis zu 5 Tage Weiterbildung pro Jahr während der Arbeitszeit. Voraussetzung für diesen Rechtsanspruch ist, dass der Bildungsurlaub durch ein Landesgesetz geregelt ist. In Bayern ist dies bislang nicht der Fall. Hier können gegebenenfalls betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern getroffen werden.
IHREN ERFOLGREICHEN AUFSTIEG NEHMEN WIR PERSÖNLICH. JEDERZEIT! SIE ERREICHEN IHREN BILDUNGSSTANDORT MIT den öffentlichen Verkehrsmitteln Straßenbahnlinie 3 Haltestelle: Bukowina Institut/PCI und dem Auto Parkmöglichkeiten befinden sich in den umliegenden Straßen sowie an den öffentlichen Parkflächen der Messe oder Universität Augsburg Ein Unternehmen der Augsburger Lehmbaugruppe www.facebook.com/bbzaugsburg