RÖMISCH - KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE KRIEGSTETTEN - GERLAFINGEN

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Transkript:

RÖMISCH - KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE KRIEGSTETTEN - GERLAFINGEN P r o t o k o l l KGV - 2014 - II der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, den 25. November 2014, 20.00 Uhr im Pfarreisaal Gerlafingen Anwesend: Entschuldigt: Vorsitz: Protokoll: 37 stimmberechtigte Damen und Herren Brigitte Werder, Oekingen Wolfgang Emch, Gerlafingen Ineazha Boniface, KGR-Mitglied, Gerlafingen Cornelia Misteli, Gerlafingen Cordula Meier-Ritz, Kriegstetten Richard Tschol, Gemeindepräsident Käthy Signorini (in Verhinderung der Kirchgemeindeschreiberin) Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Sanierung des Geläutes im Kirchenturm Gerlafingen 3. Verkauf des Baurechts-Grundstück Horriwil GB N 1524 an die Baurechtsnehmer 4. Voranschlag 2015 4.1 Investitionsrechnung 4.2 Laufende Rechnung 4.3 Festsetzung Steuerfuss 5. Mitteilungen und Verschiedenes Der Präsident begrüsst Ruedi Schmid, Dominik Meier-Ritz, Branko Palic und alle Anwesenden zur Kirchgemeindeversammlung. Der Präsident stellt fest, dass die Einladung im Kirchenblatt Nr. 24 vom 12. November 2014 rechtzeitig erfolgte. Die Anträge des Kirchgemeinderates, der Voranschlag 2015 sowie das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juli 2014 sind rechtzeitig in der Mauritiuskirche Kriegstetten und in der Bruder Klausen-Kirche Gerlafingen zur Einsicht aufgelegt worden. Die Versammlung ist somit gemäss 21 des Gemeindegesetzes vom 16.02.1992 und 11 der Kirchgemeindeordnung rechtskräftig und beschlussfähig. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juli 2014 wurde an der KGR-Sitzung vom 19. August 2014 vom Kirchgemeinderat genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung 13 wird das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung, nachdem es der Gemeinderat genehmigt hat, jeweils an der nächsten Gemeindeversammlung aufgelegt. Es stehen einige Exemplare des Protokolls zur Einsichtnahme zur Verfügung.

KGV 2014/II 25.11.14 2 Traktandum 1 Wahl der Stimmenzähler Es wird ohne Gegenstimme folgender Stimmenzähler gewählt: - Rolf Späti, Recherswil An der heutigen Sitzung sind total 37 stimmberechtigte Personen anwesend. In der Folge verliest der Präsident die Traktandenliste. Hierzu werden keine Änderungen oder Ergänzungen erwünscht. Die Traktandenliste wird von der Versammlung einstimmig genehmigt. Traktandum 2 Sanierung des Geläutes im Kirchenturm Gerlafingen Im Verlauf der letzten Jahre zeichnete sich zusehend eine Sanierung des Geläutes im Turm Gerlafingen ab. Die verhärteten Klöppel verursachten zunehmend einen harten und scheppernden Klang. Zudem sind besonders die elektrischen Installationen und das Steuertableau im Turm durch die vielen Jahre in einen schlechten Zustand geraten. Ein grosses Problem stellen auch die fehlenden Sicherungsinstallationen für die Monteure im Turm dar. Hier müssen neue Sicherheitsausrüstungen montiert werden, welche auch von der SUVA verlangt werden. Nachdem zunächst geplant war, die Sicherheitsmassnahmen im Turm noch in diesem Jahr auszuführen, entschloss sich die beauftragte Firma Rüetschi, Aarau, die anfallenden Arbeiten 2015 in einem Durchgang zu erledigen. Es werden die folgenden Sanierungsarbeiten an die Hand genommen: Geläutemechanik Sicherheitstechnik Geläuteautomation Elektroinstallation Turmstube Turmuhrsteuerung und Schlaghämmer Zuleitungen Sämtliche vorgesehenen Arbeiten sind in der Offerte beschrieben, welche der Einladung beigelegt wurde. Der Offertbetrag beläuft sich für alle Arbeiten auf rund SFR 110 000.00 netto. Für diese Revision wurden in den letzten Jahren Vorfinanzierungen von total SFR 100 000.00 gebildet. Das Wort zum Eintreten wird aus der Versammlung nicht verlangt. Somit gilt Eintreten auf dieses Geschäft als beschlossen. Detailberatung: Wie in der schriftlich vorliegenden Offerte ersichtlich, sind alle Posten detailliert und mit den entsprechenden Beträgen aufgeführt. Nach erfolgten Gesprächen mit Herrn Spielmann von der Firma Rüetschi ist der Kirchgemeinderat überzeugt, dass diese Sanierung für die Erhaltung des Geläutes unabdingbar ist. Es darf auch davon ausgegangen werden, dass sich der Klang des Geläutes nach der Sanierung um 4 bis 5 DB reduzieren wird und sich weicher und weniger laut zeigen wird. Ebenfalls werden die Sicherungsmassnahmen im Turm (u.a. Einbau von Podesten zwischen den Glockenlagen) ein risikoloses Arbeiten der Mechaniker (z.b bei

KGV 2014/II 25.11.14 3 Revisionsarbeiten) zulassen. Der Präsident weist darauf hin, dass hier die neuste Generation Klöppel montiert wird, welche durch entsprechendes Verfahren weniger reissgefährdet sind. Ebenfalls präsentiert sich die Form der Klöppel neu rund und absolut glatt (ohne Bearbeitungsspuren der Hämmer wie bis anhin), woraus ein weicher, schallreduzierter Anschlag resultiert. Diese Innovation ist u.a. das Ergebnis einer lange andauernden Zusammenarbeit zwischen der Fa. Rüetschi und deutschen Forschungsstellen. Sofern sich nicht ein überlanger Winter abzeichnet, ist der Beginn der Arbeiten auf Januar oder April 2015 geplant. Aus der Versammlung gehen keine weiteren Fragen zu diesem Geschäft hervor. Abstimmung: Der Kirchgemeinderat beantragt der Kirchgemeindeversammlung die Sanierung des Geläutes im Turm Gerlafingen mit budgetierten Kosten von SFR 110 000.00 zu genehmigen. Die Vorfinanzierung von SFR 100 000.00 wird zugleich aufgelöst. Der Antrag wird von der Kirchgemeindeversammlung einstimmig genehmigt. Traktandum 3 Verkauf des Baurechts-Grundstück Horriwil GB N 1524 (Baurechtsnummer) an die Baurechtsnehmer Da es sich bei diesem Geschäft um den Sohn und die Schwiegertochter von Susi und Richard Tschol handelt, wird der Präsident für dieses Geschäft in den Ausstand treten. Die Vizepräsidentin Jacqueline Kaus wird das Geschäft vertreten. Die Vizepräsidentin begrüsst die Anwesenden und erläutert in der Folge das vorliegende Geschäft: Der Kirchgemeinderat erhielt von den Baurechtsnehmern Patricia und Michael Tschol-Steffen Ende Mai 2014 ein Gesuch für die käufliche Übernahme des oben erwähnten Baurecht- Grundstücks. Gemäss Baurechtsvertrag 7.11 steht diesem Ansinnen nichts im Weg: während der ganzen Baurechtsdauer besteht laut Art. 682 ZGB das gesetzliche Vorkaufsrecht. Nachdem der Kirchgemeinderat und die Kirchgemeindeversammlung vor fünf Jahren beschlossen haben, die Möglichkeit eines Landverkaufs für die drei Parzellen in Horriwil zu schaffen, wurde im Jahr 2013 das grosse Grundstück GB Nr. 1196 verkauft. Bei der Behandlung des vorliegenden Gesuchs durch den Kirchgemeinderat wurde einhellig die Meinung vertreten, dass aus Fairnessgründen dieselben Voraussetzungen für die Baurechtsnehmer gelten sollen. Aus der Versammlung kommt die Frage auf, wie sich Grundstück Nr. 1522 zu Grundstück Nr. 1524 verhält. Auf ausdrückliches Nachfragen aus der Versammlung bekräftigt die Vizepräsidentin dass es sich bei dem vorliegenden Geschäft um Grundstück Nr. 1524 handelt. Nachträgliche Präzisierung durch den Präsidenten: GB Nr. 1522 ist die Mutterparzelle, d.h. es handelt sich um zwei Grundstücke. GB Nr. 1524 ist ein Grundstück davon. Diese Nummer ist die Nummer des Baurechtslandes. Nach dem Verkauf wird das Grundstück eine andere Nummer bekommen. Das Wort zum Eintreten wird aus der Versammlung nicht verlangt. Somit gilt Eintreten auf dieses Geschäft als beschlossen.

KGV 2014/II 25.11.14 4 Detailberatung: Es wurde in der Vorbereitung dieses Geschäfts darauf geachtet, dass anfallende Kosten durch den nachträglichen Verkauf nicht der Kirchgemeinde belastet werden. Daher wurde vertraglich festgelegt, dass die Kosten von Geometer und Grundbuchamt von der Käuferschaft übernommen werden. Auf diese Art entstehen der Kirchgemeinde keine Kosten. Aus der Versammlung kommt die Frage nach der Höhe des bisherigen Baurechtzinses auf. Der Verwalter informiert, dass sich dieser gemäss Voranschlag 2014 auf SFR 3 337.00/Jahr belaufen hat. Abstimmung: Der Kirchgemeinderat beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 25.11.2014, den Baurechtsnehmern Michael und Patricia Tschol-Steffen, ab dem Grundstück Horriwil GB Nr. 1522 (Baurecht Grundbuch-Nummer 1524) ein Teil im Halte von 489 m2 zu einem Preis von SFR 260.-- /m2 zu verkaufen. Anfallende Kosten des Geometers und des Grundbuchamtes, sowie der Anteil an der Retensionsanlage in der Höhe von 4 317.50 werden von den Käufern übernommen. Der Antrag wird von der Kirchgemeindeversammlung einstimmig genehmigt. Richard Tschol bedankt sich bei den Anwesenden und leitet das Ergebnis der Abstimmung gerne weiter. Traktandum 4 Voranschlag 2015 a) Investitionsrechnung b) Laufende Rechnung c) Festsetzung Steuerfuss 4a) Investitionsrechnung Das über 50-jährige Geläut der Kirche Gerlafingen und die dazugehörenden Einrichtungen sind in die Jahre gekommen und müssen aus Gründen der Sicherheit und Bewahrung vor weiteren Schäden dringend saniert werden. Die Offerte der Firma Rüetschi, Aarau (Erstellerin des Geläuts) beläuft sich auf SFR 110 000.00 Die Übertragungsqualität der Lautsprecheranlage in der Kirche Kriegstetten befriedigt schon lange nicht mehr und soll demzufolge durch eine moderne Anlage ersetzt werden. Die Offerte einer der erfahrensten Firmen auf diesem Gebiet rechnet mit Ausgaben von ca. SFR 48 000.00. Sie wurde zur Probe bereits am 18. November installiert. Die ersten Reaktionen waren sehr positiv. 4b) Laufende Rechnung Bei total Einnahmen von SFR 1 344 897.00 und Ausgaben von SFr. 1 329 504.00 resultiert ein Ertragsüberschuss von SFR 15 393.00. Die Begründungen über die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Voranschlag des Vorjahres werden an der Versammlung mündlich erläutert. Nach wie vor sind Löhne und Gehälter unverändert mit 116.0 Index- Punkten veranschlagt (Stand: 31.08.2008).

KGV 2014/II 25.11.14 5 Aufwand: Der Personalaufwand nimmt um SFR 3 489.00 leicht ab. Der Sachaufwand vermindert sich ebenfalls um SFR 8 670.00. Die Schuldzinsen beinhalten nur noch die interne Verzinsung der Spezialfinanzierungen. Dieser Zinssatz wurde auf 0.25% festgelegt. Die Abschreibungen für uneinbringbare Steuern wurden unverändert belassen. Die ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen betragen 8% oder SFR 12 600.00. Infolge Auflösung von Vorfinanzierungen werden die zusätzlichen Abschreibungen auf SFR 145 400.00 festgelegt. Damit können die gesamten Investitionen wieder auf null abgeschrieben werden. Die Entschädigungen an die Gemeinden sind unverändert, die Beiträge erhöhen sich leicht um SFR 2 486.00. Ertrag: Die Steuererträge wurden um SFR 29 000.00 tiefer veranschlagt als im Vorjahr. Die Vermögenserträge erhöhen sich wegen einem geplanten Landverkauf um SFR 98 330.00. Die Entgelte nehmen um SFR 22 746.00 zu. Die Rückerstattungen Gemeindewesen erhöhen sich um SFR 5 500.00. Aus dem Finanzausgleich und anderen Beiträgen sind total SFR 54 200.00 weniger zu erwarten. Die Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen nehmen infolge Auflösung von Vorfinanzierungen um SFR 100 000.00 zu. Finanzierung: Der Voranschlag 2015 schliesst mit einem Finanzierungsfehlbetrag von SFR 30 007.00 ab. Dieser kann aus eigenen Mitteln finanziert werden. Heizungsersatz Pfarreiheim Kriegstetten: Auf entsprechende Nachfrage aus der Versammlung informiert Stephan Baschung, dass hier noch kein definitiver Beschluss gefällt wurde (Oel, Wärmepumpe oder Gas). Der Ersatz würde von der Investitionssumme her in der Kompetenz des Kirchgemeinderates liegen (Realisierung noch 2015, spätestens 2016, da sie dann von Gesetzes wegen abgesprochen sein wird). Martin von Büren gibt zu bedenken, dass hier nicht auf Kosten der Umwelt gespart werden soll. Zugunsten einer CO2-armen Energieform sollte die Variante Wärmepumpe noch einmal geprüft werden. Ebenfalls bittet er, die Folgekosten einer konventionellen Heizung mit denjenigen einer Wärmepumpenheizung nochmals zu vergleichen (unter Berücksichtigung des schwankenden Ölpreises und den evt. steigenden CO2-Abgaben). Er zeigt sich enttäuscht, dass sich Betreiber von Öffentlichen Gebäuden nicht zu einer Umstellung auf erneuerbare Energien bekennen können. Der Präsident informiert, dass beim Beschluss des Kirchgemeinderates die Kosten mitausschlaggebend waren (ca. SFR 110 000.00 für Wärmepumpenheizung mit Wasserzuleitung aus Ösch, konventionelle Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Innenaufbau ca. SFR 65 000.00). Die jährlichen Folgekosten bei einer Wärmepumpenanlage betragen rund SFR 1 500.00, diejenigen einer Gasheizung ca. SFR 3 000.00. Die jährliche Einsparung von SFR 1 500.00 ist somit relativ gering. Er weist darauf hin, dass beim Gasbezug die Möglichkeit besteht, einheimisches Öko-Gas aus Kompostieranlagen zu beziehen. Das Wort zum Eintreten wird aus der Versammlung nicht verlangt. Somit gilt Eintreten auf dieses Geschäft als beschlossen. Detailberatung: Stephan Baschung erläutert, dass der Voranschlag 2015 wohl mit einem budgetierten Ertragsüberschuss abschliesst, dass sich das Budget 2015 aber möglicherweise das letzte Mal

KGV 2014/II 25.11.14 6 mit einem positiven Ergebnis präsentieren wird. Die zunehmenden Kirchenaustritte beeinträchtigen zunehmend die Steuereinnahmen. Bei der seitenweisen Durchsicht des vorliegenden Budgets weist der Verwalter auf die wichtigsten Abweichungen hin (verschiedene Kredite konnten nach unten angepasst werden aufgrund Rechnungsergebnissen 2013): - 100.301.07 Besoldung Sekretariate: Berücksichtigung der effektiven Pensen Kriegstetten/ Gerlafingen - 100.301.08 Besoldung nebenamtl. Katecheten: weniger zu erteilende Lektionen - 100.313.07 neuer, einmaliger Kredit: Beitrag KG an Restauration Reliquiare - 100.436.00 Rückerstattungen: Entschädigung f. Dienstleistungen Ruedi Schmid bezgl. Zusammenarbeit mit Pastoralraumpartner Pfarrei Biberist-Lohn-A egg - 102.318.01Errichtung Pastoralraum: aufgrund Erfahrungswerten wesentlich nach unten korrigiert - 102.362.00 Beitrag an Synode: minim höherer Beitrag - 320.301.00 Besoldung Abwart Pfarreiheim Kriegstetten: höher; Kleinreparaturen selber ausf. - 350.423.00 Baurechtszins: fällt weg - 400.400.00 Steuereinnahmen: SFR 20 000 weniger angesetzt - 400.461.00 Finanzausgleichsbeitrag: künftig nur noch Seelenfünftel Der Präsident dankt Stephan Baschung für seine Erläuterungen. Der Kirchgemeinderat beantragt der Kirchgemeindeversammlung, den Voranschlag 2015 mit Nettoinvestitionen in der Höhe von SFR 158 000.00 und die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von SFR 15 393.00 zu genehmigen. Abstimmung: Der Antrag wird von der Kirchgemeindeversammlung einstimmig genehmigt. 4c) Festsetzung Steuerfuss Obschon der Voranschlag 2015 noch einen Einnahmenüberschuss ausweist, ist künftig vermehrt mit Rechnungsabschlüssen mit Ausgabenüberschüssen zu rechnen. Der Kirchgemeinderat wird auch in den nächsten Jahren auf eine vernünftige Ausgabenpolitik Wert legen und beantragt der Versammlung, den Steuerfuss auf der bisherigen Höhe zu belassen. Das Wort zum Eintreten wird nicht verlangt, daher gilt Eintreten als beschlossen. Der Kirchgemeinderat beantragt der Kirchgemeindeversammlung, den Steuerfuss auf 16% der einfachen Staatssteuer zu belassen. Abstimmung: Der Antrag des Kirchgemeinderates wird von der Kirchgemeindeversammlung einstimmig angenommen.

KGV 2014/II 25.11.14 7 Traktandum 5 Mitteilungen und Verschiedenes Mitteilungen des Präsidenten Errichtung Pastoralraum: Die Arbeiten laufen gut. Der Präsident dankt an dieser Stelle allen Kirchgemeindeangehörigen, welche sich für eine Mitarbeit zur Verfügung gestellt haben. Verschiedenes Urs Misteli, Gerlafingen zeigt sich erfreut über die ausgeführte Parkplatzmarkierung hinter der Kirche Gerlafingen. Restauration Reliquiar, Kirche Kriegstetten: Wie sich aus verschiedenen Voten herauskristallisiert, gibt die geplante Restauration der Reliquien zu Diskussionen in der Pfarrei Anlass. Ist die Verehrung von Reliquien noch zeitgemäss? Haben wir nicht wichtigere Aufgaben anzugehen? Viele Pfarreiangehörige können sich mit dieser Restauration nicht identifizieren (auch unter dem Aspekt der Verwendung von Steuergeldern). Im Anschluss an die kontroverse Diskussion nimmt Dominik Meier Stellung: Er hat im Auftrag des Pfarreirates Spender gesucht um die veranschlagten Restaurierungskosten von SFR 21 500.00 (inkl. zwei Museumsvitrinen) aufzubringen. Zwischenzeitlich sind bereits über SFR 19 000.00 an Spenden geflossen (durch Privatpersonen, Institutionen). Diese Tatsache zeigt ihm, dass durchaus ein Bedürfnis besteht, dieses Gut, welches im Glauben verwurzelt ist, weiterleben zu lassen. Es kann festgehalten werden, dass die Kosten der Restauration somit grösstenteils durch die Befürworter und Sympathisanten des Anliegens getragen werden. Edi Gerber, Halten: Aufgrund des bestehenden Restbuchwertes des zu verkaufenden Baurecht-Grundstücks von SFR 30 000.00 vermindert sich der Finanzierungsfehlbetrag um diese SFR 30 000.00. Somit würde ein ausgeglichenes Budget vorliegen... Der Präsident wünscht allen Anwesenden und ihren Angehörigen für die kommenden Festtage alles Liebe und Gottes Segen und für das kommende Jahr gute Gesundheit und hin und wieder die Gelegenheit, im Trubel der Zeit einen Moment innezuhalten und zu geniessen. Schluss der Versammlung: 20.50 Uhr Der Gemeindepräsident Fürs Protokoll: Richard Tschol Käthy Signorini Verteiler: - Gemeindepräsident - Finanzverwalter St. Baschung, Gerlafingen - Ordentl. Mitglieder Kirchgemeinderat - Kirchgemeindeschreiberin - Ersatzmitglieder Kirchgemeinderat - Präsident Rechnungsprüfungskommission - Pfarreileitungen Kriegstetten und Gerlafingen - Pfarreisekretariat Kriegstetten-Gerlafingen