WSV Ein und zweiseitiges Rechtsgeschäfte Wenn jemand eine Willenserklärung abgibt, die eine rechtliche Folge haben soll, nennt man das ein Rechtsgeschäft; z.b. Sie schenken jemandem ein Buch (=einseitiges Rechtsgeschäft: die Rechtsfolge tritt allein durch den Willen des Schenken ein). Verkaufen Sie allerdings einem anderen ein Buch, so muss der andere den Willen haben genau dieses Buch kaufen zu wollen. In diesem Fall spricht man von einem zweiseitigen Rechtsgeschäft (=beide müssen dasselbe Wollen). Solche zweiseitigen Rechtsgeschäfte nennt man auch Verträge. Im Privaten Leben können diese rechtlichen Beziehungen zu Personen innerhalb großer Handlungsspielräume (die durch das Gesetz ABGB vorgegeben werden) selbst gestaltet werden. Zwei oder Mehrseitige Rechtsgeschäfte (Verträge) Zwei (oder mehrere) Personen müssen eine Willenserklärung abgeben. Kaufvertrag Miervertrag Lehrvertrag Werkvertrag Einseitige Rechtsgeschäfte Eine Person erklärt ihren Willen Schenkung Testament Kündigung Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Diese können im Streifall bei Gericht eingeklagt werden. Das Zustandekommen eines Vertrages Damir Verträge gültig abgeschlossen werden, müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Der Gesetzgeber hat dafür bestimmte Grundregeln geschaffen, die eingehalten werden müssen. Geschäftsfähigkeit der Person o Beide Partner können nach dem Gesetz Verträge abschließen Übereinstimmende Willenserklärung o Die Partner wollen dasselbe sie sind sich einig Freiwillig o Der Vertrag darf nicht durch List oder Zwang (Drohung)herbeigeführt werden Möglichkeit o Verträge, die einen unmöglichen oder sinnlosen Inhalt haben, sind ungültig Erlaubtheit o Ein Vertrag darf nicht gegen die Guten Sitten oder ein Gesetz (Rechtsvorschrift) verstoßen. Ein Vertrag der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. So steht es im 879 des ABGB. z.b. Verkauf der Erbschaft noch zu Lebzeiten dessen, den man zu beerben hofft.
Gliederung des ABGB: 1 Personenrecht (Rechte von Minderjährigen) 2. Familienrecht (Ehe) 3 Erbrecht (Testament) 4. Sachrecht (Grundbuch) 5. Schuldrecht (Schadenersatzrecht) Die Geschäfts, Schuld und Deliktsfähigkeit Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes, rechtsgeschäftliches Handeln Rechte und Pflichten zu begründen (z.b. durch Abschließen eines Vertrages). Schuld und deliktfähig zu sein heißt, dass man für sein rechtswidriges Verhalten verantwortlich ist und für einen verschuldeten Schaden haftet, also den Schaden ersetzen muss. Schuld und deliktfähig ist man ab 14 Jahre. Geschäftsfähigkeit und Alter Kinder Unmündige Mündige Volljährige Minderjährige Minderjährige 0 7 Jahre 7 14 Jahre 14 18 Jahre ab 18 Jahre nicht Geschäftsfähig beschränkt erweitert voll geschäftsfähig geschäftsfähig geschäftsfähig Ausnahmen: Kauf von Sachen mit minimalen Wert ist möglich, wenn bar bezahlt wird Kauf von Sachen mit geringem Wert und Annahmen von Geschenken ist möglich Können über Selbstverdientes (Einkommen, Taschengeld,...) frei verfügen, wenn der Lebensunterhalt nicht gefährdet wird Kann alle Geschäfte abschließen Erziehungsberechtigter muss alle Geschäfte genehmigen Erziehungsberechtigter muss Geschäfte (Verpflichtungen) genehmigen Erziehungsberechtiger muss Geschäfte mit großem Wert und manche Verträge genehmigen (Lehrvertrag)
Kaufvertrag (Ware gegen Preis) Durch den Kaufvertrag wird eine Sache einem anderen überlassen, der ihm dafür eine bestimmte Geldsumme bezahlt. Der Erwerb erfolgt durch die Übergabe des Kaufgegenstandes. Mit der Übergabe wird der Käufer uneingeschränkter Eigentümer. Rechte Pflichten Käufer Anspruch auf Eigentumsübertragung und Lieferung Ware Verkäufer Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises und Übernahme der ordnungsgemäß geliefert Ware Der Kaufvertrag zerfällt in zwei Bereiche in den Abschluss und in die erfüllung. Zahlung des Kaufpreises; Übernahme der gelieferten Pflicht zur Eigentumsübertragung und Lieferung Kaufvertrag Abschluss 1. Antrag 2.Annahme Erfüllung 3.Leistung 4.Zahlung Bei Einkäufen den Kaufverträgen fallen die oben beschriebenen Phasen 1 bis 4 meist zusammen. Der Kaufvertrag wird Zug um Zug erfüllt Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an einer beweglichen Sache (Sessel, Anzug,...) erwirbt der Käufer üblicherweise durch die Übergabe, nicht durch die Zahlung! Möchte daher der Verkäufer auch nach der Übergabe noch Eigentümer bleiben (weil der Käufer erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen wird), muss ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden. Mit Eigentumsvorbehalts Klauseln wird verhindert, dass des Eigentum mit der Übergabe der Sachen an den Käufer übergeht. Bestandteile eines Kaufvertrages Art der Ware (Menge, Qualität) Preise Lieferbedingungen (Incoterms regelt Gefahrenübergabe, Versicherung) Zahlungsbedingungen (Rabatt...weitere Garantie) Weitere Vereinbarungen
Die Wirkung der Unterschrift Die Unterschrift besagt, dass Sie mit dem gesamten Vertragstext und den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind auch mit dem sogenannten Kleingedruckten. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht Wort für Wort gelesen und verstanden haben. Überdenken Sie wichtige Schriftstücke in Ruhe (zu Hause, wenn es sein muss auch einige Tage), bevor Sie unterschreiben. Besprechen Sie Wichtiges vor dem unterschreiben mit einer Vertrauensperson. Lassen Sie sich bei der Leistung der Unterschrift nicht vom Gefühl, sondern nur vom Verstand leiten. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zu beweisen: Schreiben Sie daher mündliche Vertragstexte zum Vertragstext dazu, bevor Sie unterschreiben. Verlangen Sie von allen unterschriebenen Schriftstücken eine Kopie. Werkvertrag (Die gesamte Herstellung eines Werkes gegen Bezahlung wird vertraglich vereinbart) Durch den Werkvertrag verpflichtet sich jemand (meistens Unternehmen) zur Herstellung eines bestimmten Erfolg (=Werk) gegen Entgelt. Rechte Pflichten Unternehmer Erhalt des Werklohnes Zurückbehaltungsrecht bei Nichtzahlung Ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung Gewährleistung Übergabe bei fristgerechter Bezahlung Besteller Ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung Fristgerechte Zahlung bei ordnungsgemäßer Ausführung Häufig wird vor der Auftragsvergabe vom Werkunternehmer für den Werkbesteller auf Grund von Angaben ein Kostenvoranschlag erstellt. Wichtige Vertragsbindungen ( beim Bauen ) Eine genaue Beschreibung des Projekts Ein Leistungsverzeichnis mit Kostenvoranschlag Termine, bis zu denen die einzelnen Arbeiten fertig sein müssen Die Höhe der Konventionstrafe (Pönale) bei Bauverzug Die Gültigkeitsdauer von Festpreisen Der Haftrücklass (3 5 % der Auftragssumme werden erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an den Unternehmer bezahlt)
Kostenvoranschlag Verbindlicher Kostenvoranschlag (=Kostenvoranschlag mit Gewährleistung): o Der Anbieter ist an sein Angebot gebunden. Wenn sich der Auftragnehmer bezüglich der tatsächlichen Kosten irrt, darf er die erhöhten kosten dem Auftraggeber nicht verrechnen. Ist der Endpreis niedriger als veranschlagt, so muss dieser verrechnet werden. Unverbindlicher Kostenvoranschlag (=Kostenvoranschlag ohne Gewährleistung): o Beträchtliche Kostenüberschreitungen können nur verrechnet werden, wenn ihre Unvermeidbarkeit dem Auftraggeber sofort bekanntgegeben und von ihm genehmigt wird. Der Auftraggeber könnte in diesem Fall aber auch vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin entstandenen Kosten muss er bezahlen. Geringfügige Kostenüberschreitung (=15 % maximal) können ohne Einvernehmen mit dem Auftraggeber verrechnet werden. Summarischer Überschlag (= über den Daumen geschätzt ) o Der Auftraggeber war sehr unvorsichtig. Der Auftragnehmer kann die tatsächlichen aufgelaufenen Kosten verrechnen. Kauf auf Probe (Rücktritt) Kauf auf Probe = Kauf mit befristeten Rückgaberecht! Aber es gibt beim Kauf auf Probe auch Fallen: Wenn man die Ware nicht Rechtzeitig zurückschickt, muss man sie bezahlen Vom Vertrag zurücktreten bedeutet, dass die gegenseitige Rechte und Pflichtenaufgehoben werden und es unter Umständen zu einer Rückabwicklung der bisher erbrachten Leistungen kommt. Ist ein Vertrag gültig zustande gekommen, können Sie nicht einseitig aussteigen. Ein einseitiger Ausstieg wäre Vertragsbruch. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur, Wenn eines vereinbart wurde Wenn es von vornherein eingeräumt wird Wenn es im Gesetz vorgesehen ist (z.b. im KSchG bei sogenannten Haustürgeschäften ) o Wenn Sie getäuscht werden (Problem ist der Beweis) Wenn der Geschäftspartner seine Pflichten nicht einhält (z.b. trotz Nachfrist nicht Liefern) Rücktritt bei Haustürgeschäften und Werbefahrten (nach dem KSchG) Der Rücktritt ist möglich: Der Vertrag wurde nicht in den Räumen geschlossen, die der Unternehmer für die seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützt (z.b. ein Vertreter kommt unangemeldet in eine Wohnung ) oder der Vertrag wurde im rahmen einer Werbefahrt geschlossen. Der Rücktritt wird innerhalb einer Woche (ab Vertragsschluss) schriftlich eingeschriebenerklärt. Die Frist verlängert sich aus einen Monat, wenn der Verbraucher auf die Möglichkeit der Rücktrittsrecht nicht aufmerksam gemacht wurde.
Urlaub und Recht Wurde ein Urlaub auf Grund der Zusicherung gebucht, die Ihnen auf Grund eines Kataloges oder Prospekt gemacht wurde, sind diese Zusagen einzuhalten. Ein Prospekt ist in diesem Fall nicht ein bloßes Werbemittel, sondern die gemachten Zusicherungen(Fotos,...) müssen eingehalten werden (mit ausnahmen unerheblicher Abweichungen). Es gelten die Grundsätze der Prospekt Wahrheit Prospekt Klarheit Prospekt Vollständigkeit Für mindere oder nicht erhaltene Leistungen steht ein Gewährleistungsanspruch zu. Der Anspruch auf Preisminderung besteht immer in Bar, nicht in Gutscheinform. Die Stornierung (Krankheit od. Ausfall) Eine gesetzliche Regelung für Stornierung gibt es nicht. Allerdings kann einem Vertrag ein einseitiges Stornorecht (= einseitiges Aufkündigen eines Vertrages) festgelegt werden. Dafür wird meist eine Stornogebühr festgesetzt. So räumen z.b. Reiseveranstalter in ihren Reisebedingungen ihren Kunden oft ein Stornorecht ein, bei dem die Stornogebühr umso höher wird, je näher der Reisetermin rückt. Eine Stornoversicherung übernimmt unter gewissen Voraussetzungen (etwa Unfall, Tod oder Krankheit Ihrerseits oder nahen Angehörigen) die Kosten und erspart ihnen Ärger. Notwendig ist in einem solchen Fall die Bestätigung (oder Beweis) des Stornogrundes (z.b. ärztliche Bestätigung). Kündigung von Abonnements Normalfall Kändigungsfrist = 2 Monate Eine Kündigung ist erst zum Ablauf des Jahres möglich, von da an jeweils zum Ablauf eines halben Jahres Eine nicht Fristgerechte Kündigung wird erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam Sonderfall Die Ware ist eine Unteilbare Leistung (z.b ein 15 Bändiges Lexikon) Der erste Kündigungstermin kann bis zum Ende des 2 Jahres hinausgeschoben werden Die Kündigungsfrist kann sich auf 6 Monate verlängern
Umtausch (Die Möglichkeit zum Umtausch müssen die Vertragspartner vereinbaren) Von einem Recht zu sprechen, ist beim Umtausch von Waren Irreführend. Das Umtauschrecht müssen Sie mit dem Verkäufer (am besten Schriftlich auf der Rechnung) vereinbaren z.b. Stempelaufdruck. Für einen Umtausch brauchen Sie häufig die Rechnung als Beweis für den Einkauf. Steht auf einem Gutschein kein Verfalldatum sind diese 30 Jahre lang gültig. Ein Austausch von Gutscheinen gegen Bargeld ist nicht möglich. Der Käufer muss schon im Sortiment etwas finden.