Vergabe von Leistungsprämien und zulagen und Leistungsstufen an der Technischen Universität Darmstadt verschiedene Arten von Leistungsbezahlelementen: 1. Leistungsprämien- und zulagen Gültig für Beamte der Besoldungsordnung A entsprechend der Hessische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (HLPZVO) vom 04.11.1998 in der Gültigkeit vom 11. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2014 Gültig für das Tarifpersonal nach 40 Nr. 6 zu 18-18 Abs. 2 und Abs. 3 TV-TU Darmstadt und Beschluss der TU Darmstadt, dass weiterhin die Regelungen aus dem Beamtenbereich auch für das Tarifpersonal analog angewendet werden sollen Voraussetzungen grundsätzlich: - Herausragende besondere Leistungen oder zusätzliche Übernahme von Aufgaben eines anderen Arbeitsplatzes - Vergabe an einzelne Mitarbeiter oder an Personengruppen möglich Leistungsprämie: - Herausragende besondere Einzelleistung; enger zeitlicher Zusammenhang mit der besonderen Leistung - Einmalbetrag bis zur Höhe des Anfangsgrundgehaltes der TU Darmstadt- oder bei Gruppengewährung 150% der höchsten Besoldungs- oder Entgeltgruppe Präsidium Der Kanzler Dezernat VII Personal- und Rechtsangelegenheiten Simone Schmitt Postanschrift: Karolinenplatz 5 Besucheranschrift: Hochschulstraße 1 Tel. +49 6151 16-3124 Fax +49 6151 16-6788 schmitts@pvw.tu-darmstadt.de Datum 25. August 2010 Unser Zeichen VII C-420 Leistungszulage: - Anerkennung einer über mind. drei Monate erbrachten und auch weiterhin zu erwartenden herausragenden Leistung - monatlich höchstens 7% des Anfangsgrundgehaltes der TU Darmstadt; längstens ein Jahr lang bzw. bei Gruppengewährung 150% der höchsten Besoldungs- oder Entgeltgruppe
Zahl der Empfänger: Höchstens 15% der am 01. Januar vorhandenen Beamten in Besoldungsgruppe A und der Tarifbeschäftigten. Die Verordnung und Verfahrensregelungen sind vorerst gültig bis 31. Dezember 2014. 2. Leistungsstufenaufstieg und -hemmung Neben Leistungsprämien und zulagen können überdurchschnittliche Leistungen durch Vorweggewährung von (Dienst-)Stufen und Verkürzung von Stufenlaufzeiten honoriert werden. 3. Verfahren Es wurde in Abstimmung mit Personalrat, Frauenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung im Jahr 2000 ein Vergabeverfahren erarbeitet, das nach einer bereichsweiten Befragung im Frühjahr 2004 überarbeitet wurde. Die Finanzierung der Leistungsbezahlelemente erfolgt zu Lasten der jeweiligen Bereiche. Bei Einführung wurde die Vergabequote auf die einzelnen Bereiche entsprechend der Zahl der dort betroffenen Beschäftigten bestimmt. Die Erfahrung hatte gezeigt, dass die Gesamtquote der TU Darmstadt nicht annähernd ausgeschöpft wurde, so dass in den folgenden Jahren auf die Mitteilung der einzelnen Quoten verzichtet wurde. Zu Beginn galt die Vorgabe, dass in den verschiedenen Bereichen Kommissionen zu bilden waren, in denen Bedienstete verschiedener Beschäftigungsgruppen vertreten waren. Die Bereichskommissionen sollten Antragsteller informieren und beraten, Anträge sammeln, bewerten und an den/die Dekan/in bzw. Leitung der Einrichtung mit einem Vorschlag weiterleiten. Der/die Dekan/in bzw. Leitung der Einrichtung gab die Anträge dann an das Präsidium weiter. Nach Überarbeitung der Verfahrensregeln im Jahr 2004 wurde den Bereichen freigestellt, ob diese ihre Bereichskommissionen weiterhin beibehalten oder Antragsteller direkt über die Leitung der Einrichtung an das Präsidium stellen.
Es wurde von Beginn an eine zentrale Arbeitsgruppe eingesetzt (2 Vertreter/innen Personalabteilung, 2 Vertreter/innen Personalrat, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung), die den Modellversuch begleiten sollte. Die Arbeitsgruppe informiert und berät über den Verfahrensablauf. Sie prüft die Vorschläge der verschiedenen Einrichtungen, insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Begründungen und die Vergleichbarkeit der Maßstäbe. Sie kann weitere Begründungen verlangen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet einen Gesamtvorschlag auf der Basis der Anträge der Bereiche unter Berücksichtigung der Gesamtquoten der TUD und legt ihren Vorschlag dem Präsidium vor, dem die endgültige Entscheidung obliegt. 4. Beispielhafte Aufzählung von Begründungen in vereinfachter Form: ATM-Beschäftigten: - Organisation von Tagungen - Flexibilität in der Arbeitszeit - Mehrbelastung durch organisatorische Umstrukturierungen / Zusammenlegung von verschiedenen Arbeitsbereichen - Umstellung auf kaufmännische Buchführung - vermehrter Arbeitseinsatz durch zusätzliche Vertretungen - effizientere Arbeitsorganisation - Qualitätsverbesserungen von Versuchen - Aufbau neuer Anlagen - Übernahme zentraler Fachgebiets- und Fachbereichsaufgaben - Erstellung von neuen Prüfverfahren - Umsetzungen von Reformen - Internetpräsentation - zusätzliche spezielle Aufgaben - erhebliche Einsparungen von Kosten - Aufbau eines neuen Fachgebietes bzw. einer neuen Professur wissenschaftliches Personal: - Übernahme zentraler Fachgebiets- bzw. Fachbereichsaufgaben - Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten - Übernahme von zusätzlichen Lehrtätigkeiten - Präsentation des Fachbereiches gez. Schmitt
Vergabe von Leistungsprämien und zulagen und Leistungsstufen an der Technischen Universität Darmstadt verschiedene Arten von Leistungsbezahlelementen: 1. Leistungsprämien- und zulagen Gültig für Beamte der Besoldungsordnung A entsprechend der Hessische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (HLPZVO) vom 04.11.1998 in der Gültigkeit vom 11. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2014 Gültig für das Tarifpersonal nach 40 Nr. 6 zu 18-18 Abs. 2 und Abs. 3 TV-TU Darmstadt und Beschluss der TU Darmstadt, dass weiterhin die Regelungen aus dem Beamtenbereich auch für das Tarifpersonal analog angewendet werden sollen Voraussetzungen grundsätzlich: - Herausragende besondere Leistungen oder zusätzliche Übernahme von Aufgaben eines anderen Arbeitsplatzes - Vergabe an einzelne Mitarbeiter oder an Personengruppen möglich Leistungsprämie: - Herausragende besondere Einzelleistung; enger zeitlicher Zusammenhang mit der besonderen Leistung - Einmalbetrag bis zur Höhe des Anfangsgrundgehaltes der TU Darmstadt- oder bei Gruppengewährung 150% der höchsten Besoldungs- oder Entgeltgruppe Präsidium Der Kanzler Dezernat VII Personal- und Rechtsangelegenheiten Simone Schmitt Postanschrift: Karolinenplatz 5 Besucheranschrift: Hochschulstraße 1 Tel. +49 6151 16-3124 Fax +49 6151 16-6788 schmitts@pvw.tu-darmstadt.de Datum 25. August 2010 Unser Zeichen VII C-420 Leistungszulage: - Anerkennung einer über mind. drei Monate erbrachten und auch weiterhin zu erwartenden herausragenden Leistung - monatlich höchstens 7% des Anfangsgrundgehaltes der TU Darmstadt; längstens ein Jahr lang bzw. bei Gruppengewährung 150% der höchsten Besoldungs- oder Entgeltgruppe
Zahl der Empfänger: Höchstens 15% der am 01. Januar vorhandenen Beamten in Besoldungsgruppe A und der Tarifbeschäftigten. Die Verordnung und Verfahrensregelungen sind vorerst gültig bis 31. Dezember 2014. 2. Leistungsstufenaufstieg und -hemmung Neben Leistungsprämien und zulagen können überdurchschnittliche Leistungen durch Vorweggewährung von (Dienst-)Stufen und Verkürzung von Stufenlaufzeiten honoriert werden. 3. Verfahren Es wurde in Abstimmung mit Personalrat, Frauenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung im Jahr 2000 ein Vergabeverfahren erarbeitet, das nach einer bereichsweiten Befragung im Frühjahr 2004 überarbeitet wurde. Die Finanzierung der Leistungsbezahlelemente erfolgt zu Lasten der jeweiligen Bereiche. Bei Einführung wurde die Vergabequote auf die einzelnen Bereiche entsprechend der Zahl der dort betroffenen Beschäftigten bestimmt. Die Erfahrung hatte gezeigt, dass die Gesamtquote der TU Darmstadt nicht annähernd ausgeschöpft wurde, so dass in den folgenden Jahren auf die Mitteilung der einzelnen Quoten verzichtet wurde. Zu Beginn galt die Vorgabe, dass in den verschiedenen Bereichen Kommissionen zu bilden waren, in denen Bedienstete verschiedener Beschäftigungsgruppen vertreten waren. Die Bereichskommissionen sollten Antragsteller informieren und beraten, Anträge sammeln, bewerten und an den/die Dekan/in bzw. Leitung der Einrichtung mit einem Vorschlag weiterleiten. Der/die Dekan/in bzw. Leitung der Einrichtung gab die Anträge dann an das Präsidium weiter. Nach Überarbeitung der Verfahrensregeln im Jahr 2004 wurde den Bereichen freigestellt, ob diese ihre Bereichskommissionen weiterhin beibehalten oder Antragsteller direkt über die Leitung der Einrichtung an das Präsidium stellen.
Es wurde von Beginn an eine zentrale Arbeitsgruppe eingesetzt (2 Vertreter/innen Personalabteilung, 2 Vertreter/innen Personalrat, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung), die den Modellversuch begleiten sollte. Die Arbeitsgruppe informiert und berät über den Verfahrensablauf. Sie prüft die Vorschläge der verschiedenen Einrichtungen, insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Begründungen und die Vergleichbarkeit der Maßstäbe. Sie kann weitere Begründungen verlangen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet einen Gesamtvorschlag auf der Basis der Anträge der Bereiche unter Berücksichtigung der Gesamtquoten der TUD und legt ihren Vorschlag dem Präsidium vor, dem die endgültige Entscheidung obliegt. 4. Beispielhafte Aufzählung von Begründungen in vereinfachter Form: ATM-Beschäftigten: - Organisation von Tagungen - Flexibilität in der Arbeitszeit - Mehrbelastung durch organisatorische Umstrukturierungen / Zusammenlegung von verschiedenen Arbeitsbereichen - Umstellung auf kaufmännische Buchführung - vermehrter Arbeitseinsatz durch zusätzliche Vertretungen - effizientere Arbeitsorganisation - Qualitätsverbesserungen von Versuchen - Aufbau neuer Anlagen - Übernahme zentraler Fachgebiets- und Fachbereichsaufgaben - Erstellung von neuen Prüfverfahren - Umsetzungen von Reformen - Internetpräsentation - zusätzliche spezielle Aufgaben - erhebliche Einsparungen von Kosten - Aufbau eines neuen Fachgebietes bzw. einer neuen Professur wissenschaftliches Personal: - Übernahme zentraler Fachgebiets- bzw. Fachbereichsaufgaben - Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten - Übernahme von zusätzlichen Lehrtätigkeiten - Präsentation des Fachbereiches gez. Schmitt