Warum Irland? Steuerliche Betrachtungen. Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung. Dublin. New York



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Warum Irland? Steuerliche Betrachtungen Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung Dublin 2 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland Tel +353 1 691 5000 Fax +353 1 691 5010 Email info@byrnewallace.com Dx 18 Dublin www.byrnewallace.com New York Ireland House, 17th Floor, 345 Park Avenue, New York, NY 10154, USA Tel +1 212 906 1999 Fax +1 212 906 1997 Email ny@byrnewallace.com

ByrneWallace ist eine der größten Rechtsanwaltskanzleien in Irland. Unsere Mandanten sind innovative und ständig expandierende öffentliche und private Unternehmen, die in allen Schlüsselindustrien marktführend sind. Angetrieben durch die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mandanten Im Laufe der Jahre haben wir uns, sowohl in Irland, als auch international, einen Ruf als eine der führenden Anwaltskanzleien mit einer mehrfach ausgezeichneten Mandantenbetreuung erarbeitet. Wir bieten unseren Mandanten exzellente, fachkundige Rechtsauskünfte und beratungen in allen Rechtsbereichen. Wir möchten als Ihr juristischer Geschäftspartner angesehen werden und Ihnen dabei alle Vorteile einer zuverlässigen juristischen Unternehmenspartnerschaft bieten. Um dies zu erreichen machen wir es uns zur Aufgabe, unsere Arbeit mit Business Know-How, sowie juristischer Spitzenleistung zu bereichern. Lösungen liefern Wir sind darauf bedacht, sowohl Lösungen zu erarbeiten, als auch Möglichkeiten aufzuzeigen, und nicht nur Probleme zu ermitteln. Unsere Aufgabe ist es, unsere Mandanten, deren Geschäftsziele und grundsätze, sowie den Markt zu verstehen und unseren Service exakt darauf zuzuschneiden. Neben unserer erstklassischen juristischen Erfahrung verfügen wir über kaufmännisches Wissen, sowie bereichsübergreifendes praktisches Verständnis, das wir auf alle Angelegenheiten unserer Mandanten anwenden und übertragen können. Quelle des Erfolgs Mit über 40 Partnern und insgesamt fast 300 Mitarbeitern in unserem Hauptbüro in Dublin, haben wir die Bandbreite und die Erfahrung um sicherzustellen, dass wir unsere Versprechen rechtzeitig erfüllen und dabei effizient und kostensparend arbeiten. Wir verfügen über das notwendige Potenzial und Personal, um Ihnen den Service zu bieten, den Sie fordern und erwarten. Expandieren Wir haben erst vor kurzem unser New Yorker Büro eröffnet, um auch auf die juristischen Bedürfnisse unserer Mandanten aus den USA, die in Irland und in der EU expandieren wollen, eingehen zu können. Durch unsere Zusammenarbeit mit der führenden nordirischen Anwaltskanzlei Mills Selig, können wir alle Bedürfnisse unserer Mandanten auf der ganzen Insel Irland bedienen. Angebot von konzentriertem Fachwissen Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, der sich in folgende Rechtsbereiche aufspaltet: Bank- und Finanzwesen Kapitalmarktrecht Gesellschaftsrecht Restrukturierung und Insolvenzrecht Datenschutzrecht Streitschlichtung (Prozessführung) Arbeitsrecht EU- und Wettbewerbsrecht Neue Technologien Gesundheitswesen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software & digitale Medien Investitionen aus dem Ausland Life Sciences Outsourcing Energierecht Eigentumsrecht Steuerrecht Preisgekrönt Erste irische Anwaltskanzlei, die den ISO 14001 Standard erreicht hat (2010) Erste irische Anwaltskanzlei, die den Professional Services Green Award gewonnen hat (2010) Mandantenfreundlichste Kanzlei des Jahres (Chambers & Partners, 2008) www.byrnewallace.com

ByrneWallace I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I 1 Warum Irland? Über mehrere Jahrzehnte hinweg ist Irland ein Magnet für Auslandsdirekt -investitionen (foreign direct investments FDI) geworden. Irland ist der Standort erster Wahl von einigen der weltweit größten Unternehmen. Auslandsdirektinvestitionen schaffen in Irland prozentual mehr Arbeitsplätze als in jedem anderen Land. Was sind also die Hauptgründe für Irlands Erfolg und Attraktivität für Investitionen? Marktzugang Irland ist ein Mitglied der Europäischen Union (EU), die über 500 Millionen Verbraucher beheimatet. Innerhalb Europas ist Irland das einzige englischsprachige Land der Eurozone, abgesehen von Malta. Das europäische Festland ist ohne weiteres durch Irlands Häfen und Flughäfen erreichbar. Deswegen verlegen immer mehr internationale Unternehmen ihren Hauptstandort nach Irland, um von hier aus nach Europa zu expandieren und nutzen gleichzeitig alle Vorteile, die Irland Auslandsinvestoren zu bieten hat. 12,5% Körperschaftssteuer Irland bietet einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas. Der National Recovery Plan 2011 2014 (irischer Spar-und Investitionsplan) und der Haushaltsplan 2011 bestätigen beide den irischen Standpunkt, den Körperschaftssteuersatz von 12,5 % als einen Eckpfeiler des irischen Steuerrechts beizubehalten. Die Unternehmen, die dem irischen Steuerrecht unterliegen, profitieren von dem geringen Körperschaftssteuersatz von nur 12,5 %, der auf den Gewerbeertrag und auf gewisse Ausschüttungen ausländisch tätiger Tochtergesellschaften anwendbar ist. Die Bandbreite der Tätigkeiten, die als Handel in diesem Sinne einzuordnen sind, ist weit und kann auch die Entwicklung und Schaffung von geistigem Eigentum umfassen. Eine Gesellschaft unterliegt dem irischen Steuerrecht, wenn sie in Irland eingetragen ist oder wenn sie in Irland ihre Unternehmenszentrale hat. Das irische Steuerrecht bietet viele steuerliche Erleichterungen für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und der Forschung und Entwicklung getätigt werden. Auswärtiger Handel Der Index der wirtschaftlichen Freiheit 2010 hat Irland auf Platz 1 in Europa gewählt. Weltweit belegt Irland Platz 5. Eines der Hauptexportgüter sind landwirtschaftliche Produkte. Genauso wichtig sind aber die Informations- und Kommunikationstechnologie, chemische und pharmazeutische Produkte, sowie Erzeugnisse, der Gesundheitsfürsorge und Medizin. Irland entwickelt sich zudem zu einem der führenden Wirtschaftsmärkte im Bereich der erneuerbaren Energien. Das Jahrbuch der globalen Wettbewerbsfähigkeit 2010 (The World Competiveness Yearbook 2010) hat Irlands Güterexport im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt auf Platz 19 von 58 Ländern weltweit eingestuft. Amerikanische Investitionen sind besonders wichtig für Irlands Wachstum und Modernisierung, da

2 I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I ByrneWallace In einer IBM Studie, die die Rolle von Auslandsdirektinvestitionen hervorhebt, wurde Irland weltweit auf Platz 10 für die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Geschäftskundenbetreuung gewählt, wobei auch Call Center, gemeinsame Kundenzentren und das geschäftliche Outsourcing eingeschlossen wurden. sie einen Multiplikatoreffekt für neue Technologien, den Export und die Entstehung von Arbeitsplätzen hatten. Am Jahresende 2010 belief sich das Aktienkapital von US-amerikanischen Auslandsdirektinvestitionen in Irland auf 165 Bill. $, mehr als die Summe von China, Indien, Russland und Brasilien (den BRIC- Länder) zusammen. Momentan gibt es ca. 600 US-amerikanische Tochtergesellschaften, die rund 100.000 der insgesamt 2 Millionen erwerbstätigen Iren beschäftigen und die Arbeit weiterer 250.000 Personen erhalten. Der Tätigkeitsbereich dieser Gesellschaften umfasst alles von der Fertigung von High- Tech Elektronik, Computerprodukten, medizinischem Zubehör und Medikamenten bis zum Einzelhandel, Bank- und Finanzwesen und anderen Serviceleistungen. Irland ist zudem ein wichtiges europäisches Zentrum für Forschung und Entwicklung für amerikanische Firmen in Europa. Das System der Beteiligungsgesellschaften (Holding Company Regime) Die Hauptvorteile der Niederlassung von Beteiligungsgesellschaften in Irland bestehen in der Befreiung von der irischen Kapitalertragssteuer hinsichtlich der Veräußerung von Vorzugsaktien an Tochtergesellschaften und in der vorteilhaften Besteuerung ausländischer Dividenden. Obwohl es kein spezifisches Schachtelprivileg gibt, werden solche Dividenden, die von Gesellschaften mit Sitz in der EU oder einem Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wie z.b. die USA, und die aus dem Gewinn aus Handelsgeschäften dieser Tochtergesellschaft gezahlt werden, allein von der irischen Beteiligungsgesellschaft mit dem niedrigen Steuersatz von 12,5 % besteuert. Wenngleich in Irland eine Kapitalertragssteuer auf Dividenden und Zinsen erhoben wird, die bei jeweils 20 % liegt, bietet das inländische Recht eine Bandbreite von Ausnahmen, gerade im Bezug auf Dividendenzahlungen. Forschung und Entwicklung Irland bietet ein sehr wettbewerbsfähiges Steuersystem im Bereich der Forschung und Entwicklung. Im Jahr 2010 lagen 50 % der von der IDA Irland unterstützten Auslandsdirektinvestitionen im Forschungs- und Entwicklungssektor. Der Gesamtwert dieser Investitionen beläuft sich auf über 500 Millionen. Der neusten IBM Global Trends Studie 2010 zufolge, belegt Irland weltweit Platz 9 in der Kategorie geschätzte Gesamtzahl der Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung. Irland bietet eine Steueranrechnung in Höhe von 25 % der gegenüber dem Basisjahr gesteigerten Aufwendungen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe, die gänzlich und ausschließlich für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden. Zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen Irland hat mit 62 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Seit Januar 2011 sind neue Verträge mit der Türkei, Serbien, Georgien und Moldawien in Kraft. Mit Deutschland, Hong Kong, Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten und anderen Ländern sind neue Verträge unterschrieben, die nur noch ratifiziert werden müssen. Aktualisierte Verträge mit Belgien und der Schweiz werden in Kürze unterschrieben. National Recovery Plan 2011 2014 (Spar- und Investitionsplan) Der National Recovery Plan 2011-2014 der irischen Regierung, der am 24. November 2010 bekanntgegeben wurde, zielt darauf ab, mit Irlands derzeitigen Herausforderungen umzugehen und gleichzeitig Irlands Attraktivität für Auslandsinvestoren zu erhöhen und dabei zu helfen den anvisierten Level wirtschaftlichen Wachstums zu erhalten. Die Schlüsselmaßnahmen dieses Plans zielen auf Auslandsinvestoren ab. Diese Maßnahmen sollen auch die Forschung und Entwicklung unterstützen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sicherstellen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Irland bietet einen wirtschaftsfreundlichen Rahmen, der besonders deutlich wird, wenn man sich die erfolgreichen politischen Linien der Regierung, die Ansätze der Behörden und die Arbeitskultur anschaut. Irland hat eine stabile, verfassungsrechtlich garantierte, parlamentarische Demokratie, ein ausgezeichnetes Transport- und ein sehr fortschrittliches Telekommunikationsnetzwerk. Der World Bank Doing Business Report 2011 setzt Irland auf Platz 3 in der EU für sein unkompliziertes Geschäftsumfeld. Gut ausgebildete Arbeitskräfte An die 50.000 Absolventen verlassen jährlich irische Universitäten. Ein großer Prozentsatz davon macht seinen Abschluss im Bereich der Betriebswissenschaften, Naturwissenschaften oder im Ingenieurswesen und die meisten sprechen eine zweite Sprache. Dem

ByrneWallace I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I 3 Eurostat Yearbook 2010 zu Folge hat Irland den dritthöchsten Prozentsatz von Absolventen der Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik in der Altersgruppe 20 29 in der EU. Außerdem belegt Irland laut dem IMD World Competitiveness Yearbook Platz 4 in Bezug auf die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften. All das macht Irland zu einem sehr attraktiven Standort. Kostenvergleich Eines der wenigen guten Dinge der Weltwirtschaftskrise war der Druck auf die Preise. Durch die drastische Verringerung der Mieten, sowohl im Büro-, als auch im Privatbereich, und der Löhne in den letzten zwei Jahren, ist Irland auch im Bereich der Kosten noch konkurrenzfähiger geworden. Als Konsequenz dessen wurde Irland in einer Studie von IBM, die die Rolle von Auslandsdirektinvestitionen hervorhebt, auf Platz 10 für die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Geschäftskundenbetreuung gewählt, wobei auch Call Center, gemeinsame Kundenzentren und das geschäftliche Outsourcing eingeschlossen wurden. IDA und Enterprise Ireland Bereits seit geraumer Zeit erkennt Irland den Wunsch ausländischer Unternehmen, die in Irland investieren wollen, nach Hilfe und Betreuung. Etliche Agenturen wurden gegründet. Die wichtigsten in diesem Bereich sind heute die IDA und Enterprise Ireland. ByrneWallace hat sehr gute Geschäftsbeziehungen, sowohl mit der IDA, als auch mit Enterprise Ireland und kann die ersten Schritte und die Kontaktaufnahme erleichtern. Die IDA bietet ausländischen Unternehmen Hilfe und Beratung bei der Errichtung des Geschäftsbetriebes in Irland. Sie hilft aber auch Unternehmen, die hier bereits einen Betrieb errichtet haben. Den Firmen, die sich hier niederlassen, stehen verschiedene Subventionen und finanzielle Hilfen zu und es ist ratsam bereits zu Beginn der Planungsphase mit der IDA in Kontakt zu treten, um alle möglichen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Die IDA-Strategie Horizon 2020 konzentriert sich auf Unternehmen, die viele Arbeitsplätze schaffen und solche, die in der Forschung und Entwicklung tätig werden. Unter Umständen sind Kapitalbeihilfen, zum Beispiel für die Erschließung von Bauland, oder Beihilfen für die Ausbildung von Arbeitskräften verfügbar. Zudem verfügt die IDA über einige Gewerbegebiete, in denen sich Unternehmen niederlassen können. Enterprise Ireland hilft irischen und ausländischen Unternehmen im Lebensmittel- und Holzsektor, die in Irland einen Betrieb einrichten möchten. Irland ist ein sehr attraktiver Standort für Unternehmen und wir hoffen, dass diese Einführung Ihnen und Ihrem Unternehmen helfen wird, alle Angebote Irlands vollständig auszuschöpfen. Bei Fragen und Anliegen helfen wir Ihnen gerne weiter.

4 I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I ByrneWallace Irlands Steuervorteile Das günstige Steuersystem ist ein Eckpfeiler für Irlands Erfolg im Bereich der Investitionen aus dem Ausland. Dieser Vorteil ist ein wertvolles Werkzeug für steuergünstige Überseeinvestitionen. Deshalb wird Irland immer mehr zur Wahlheimat für steueroptimierte Muttergesellschaften innerhalb vieler bedeutender internationaler Gesellschaftsstrukturen. Körperschaftssteuer Der Anwendungsbereich der irischen Körperschaftssteuer hängt primär von der Ansässigkeit eines Unternehmens ab. Im Allgemein unterliegt ein Unternehmen, das als irisches Steuersubjekt gesehen wird, der irischen Körperschaftssteuer mit seinem Welteinkommen unabhängig von der Herkunft oder der Natur der Einkünfte. Allerdings bestehen einige Ausnahmen für bestimmte Einkunftsarten wie zum Beispiel Ausschüttungen von anderen in Irland niedergelassenen Körperschaften und Patenteinnahmen. Ein nicht in Irland ansässiges Unternehmen kann auch in den Anwendungsbereich der irischen Körperschaftssteuer fallen, wenn es durch eine irische Betriebsstätte in Irland aktiv wird. Ein solches, nicht in Irland ansässiges Unternehmen unterliegt der irischen Körperschaftssteuer dann mit den Einkünften dieser irischen Betriebsstelle. Da das irische Steuerrecht eine Betriebsstätte und ihre Muttergesellschaft rechtlich als Einheit ansieht, entsteht keine Kapitalertragssteuer für die Rückführung der Einnahmen der Betriebsstätte an ihre Muttergesellschaft. Generell ist ein Unternehmen dann in Irland ansässig, wenn es in Irland eingetragen ist. Das nennt man Test des Ortes der Eintragung. Dennoch wird diese Regel unter bestimmten Umständen nicht angewendet: Wenn das Unternehmen letztlich von einer Person, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Land, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, ansässig ist, vollständig kontrolliert wird oder wenn das Unternehmen selbst oder ein zugehöriges Unternehmen mit seinen Stammaktien im Wesentlichen und regelmäßig an der Börse in einem EU Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat gehandelt wird, oder Wenn das Unternehmen oder ein zugehöriges Unternehmen in Irland Handel treibt. das Management sitzen. Es gibt keine gesetzlich niedergeschriebene Definition, was das Management oder die Zentrale ausmacht. Stattdessen zieht man die Rechtsprechung als Orientierungshilfe heran. Die verfügbaren Fallsammlungen der Rechtsprechung zeigen, dass viele Faktoren beachtet werden müssen. Der wichtigste und vorrangige Faktor ist der Sitz der tatsächlichen Unternehmensführung und der Ort, an dem die Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen stattfinden. Körperschaftssteuersatz Der Körperschaftssteuersatz hängt von der Art der Einkünfte ab. Generell unterliegen Handelseinkünfte und gewisse Gewinnausschüttungen, die von ausländisch tätigen Tochtergesellschaften gezahlt werden, einem 12,5 %igen Körperschaftssteuersatz. Alle anderen Einkünfte werden mit 25 % besteuert. Das irische Steuerrecht bietet keine Definition dafür, was unter Handel zu verstehen ist, sondern schließt lediglich folgende Aktivitäten ausdrücklich aus: Den Handel mit und die Erschließung von Land, Bergbau, und Tätigkeiten im Erdölbereich. Einkünfte aus diesen Aktivitäten unterliegen daher dem Körperschaftssteuersatz von 25 %. Zudem hat die irische Regierung trotz dem von anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgeübtem Druck noch einmal beteuert, dass die Körperschaftssteuer von 12,5 % aufrechterhalten wird.

ByrneWallace I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I 5 WWas macht Handel aus? Wie bereits angesprochen, bietet das irische Steuerrecht keine Richtlinien, was hinsichtlich des 12,5 %igen Körperschaftssteuersatzes als Handel anzusehen ist. Allerdings gibt es eine Reihe von anderen, nicht gesetzlich festgeschriebenen Quellen, die als Richtschnur zum Zweck der Einordnung als Handel dienen: Eine Auflistung der Faktoren, die generell als Indikatoren für Handelsaktivitäten angesehen werden, bekannt als Kennzeichen des Handels, veröffentlicht 1955 von der Britischen Royal Commission für die Besteuerung von Einkünften; Verfügbare Rechtsprechung; und Richtlinien, die von der irischen Steuerverwaltung veröffentlicht werden Die hilfreichsten dieser Quellen sind wahrscheinlich die Richtlinien der Steuerverwaltung. In diesen Richtlinien werden neben den eher traditionellen Arten des Handels", auch die folgenden Arten erfasst: Entwicklung und Schaffung von geistigem Eigentum Unternehmensfinanzierung Vermögensverwaltung Ausschüttungen Ausführung von Forschung und Entwicklung Das System der Beteiligungsgesellschaften (Holding Company Regime) Ein Schlüsselaspekt des günstigen Steuersystems Irlands ist die Attraktivität als Standort für Beteiligungsgesellschaften multinationaler Unternehmen. Diese Attraktivität wird durch eine Reihe von Anreizen hervorgehoben: Freistellung von der irischen Kapitalertragssteuer hinsichtlich der Veräußerung von Vorzugsaktien aus Tochtergesellschaften 12,5% Körperschaftssteuer auf Dividenden, die von Gesellschaften mit Sitz in der EU oder einem Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, erlangt werden und die aus dem Gewinn aus Handelsgeschäften dieser Gesellschaft stammen Begrenzte Regeln für Verrechnungspreise und keine einschlägigen Regeln bezüglich einer Mindestbeteiligungsquote oder - kontrolle fremder Gesellschaften für ausländische Einkünfte Erhebliche Befreiungen von der Kapitalertragssteuer für Dividendenund Zinszahlungen, die von einer irischen Beteiligungsgesellschaft geleistet werden Ein umfangreiches und sehr günstiges Netzwerk von 62 Doppelbesteuerungsabkommen Das System der geistigen Eigentumsrechte In den letzten paar Jahren hat sich Irland zur überragenden Rechtsordnung für multinationale Unternehmen entwickelt, die sich mit ihren geistigen Eigentumsrechten und der damit zusammenhängenden Verwaltung und Entwicklung hier niederzulassen. Das liegt nicht nur an dem günstigen Körperschaftssteuersatz für Handelsgewinne, sondern ist auch das Ergebnis einiger anderer Steueranreize im Bereich des geistigen Eigentums und der immateriellen Güter. Steuererleichterungen für Anschaffungskosten für geistiges Eigentum und immaterielle Güter Das irische Steuersystem bietet vielfache Steuererleichterungen für den Erwerb geistiger Eigentumsrechte und immaterieller Anlagewerte, wie insbesondere Patente, Herstellerzeichen, Markennamen, Know-How, Domain- Namen, wissenschaftliche Abläufe und Geschäftswerte. Ein entsprechender Steuerabzug kann entweder in Übereinstimmung mit der buchhalterischen Abschreibungsrate, die auch im Jahresabschluss des Unternehmens verwendet wird, oder durch die Wahl einer 15-jährigen Abschreibungsperiode geltend gemacht werden. Die Abschreibung ist allerdings in beiden Fällen begrenzt und darf 80% der Einnahmen, die mit der Verwertung des entsprechenden abzuschreibenden geistigen Eigentums oder der abzuschreibenden immateriellen Güter in Verbindung stehen, nicht übersteigen.

6 I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I ByrneWallace Der Index der wirtschaftlichen Freiheit 2010 bewertet Irland auf Platz 1 als wirtschaftlich freies Land in Europa und auf Platz 5 weltweit. Steueranrechnung von Forschung und Entwicklung Nach irischem Steuerrecht ist eine Steueranrechnung für Aufwendungen eines Unternehmens möglich, die im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung gemacht werden. Die Schlüsselaspekte dieser Anrechnung sind: 25% Anrechnung für gegenüber dem derzeitigen Basisjahr 2003 gesteigerte qualifizierte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Die Anrechnung wird zusätzlich zu der regulären Steuerabschreibung für Forschung und Entwicklung gewährt Um anrechnungsfähig zu sein, müssen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung darauf abzielen, wissenschaftliche oder technologische Fortschritte zu liefern und müssen eine Lösung für technologische Unsicherheiten enthalten. Auch Aufwendungen an Subunternehmer für Forschung und Entwicklung kommen für eine Steueranrechnung in Betracht, wenn: Die Aufwendungen an den Subunternehmer 10% der Gesamtaufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung nicht übersteigen; und Der Subunternehmer seinerseits keine steuerliche Anrechnung für die Aufwendungen verlangt Aufwendungen an qualifizierte akademische Bildungsanstalten, die im Auftrag des Unternehmers tätig werden, können auch angerechnet werden, solange sie 5% der von dem Unternehmen insgesamt gezahlten Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung nicht übersteigen. Der Anrechnungsbetrag kann unter gewissen Umständen auch erstattungsfähig sein, wenn die Körperschaftssteuerschuld nicht ausreicht, um die Anrechnung im Gewinnermittlungszeitraum voll auszunutzen. In diesem Fall kann der Anrechnungsbetrag: An andere Unternehmen der Gruppe abgetreten werden In den vorherigen Veranlagungszeitraum zurückgetragen und dort angerechnet werden Als Barerstattung verteilt auf drei Jahre verlangt werden, was aber einigen Beschränkungen unterliegt Für Unternehmen, die die Anrechnung beanspruchen, kann eine Nettosteuererleichterung von 37,5 % für die qualifizierten Ausgaben möglich sein, wenn die Anrechnung mit der regulären Steuerermäßigung für Forschung und Entwicklung kombiniert wird. Berücksichtigung von Aufwendungen für Know-How Aufwendungen zum Erwerb von Know- How sind steuerlich absetzbar, selbst wenn dieser Erwerb nicht Teil eines Handels ist, sondern das Know-How von Dritten angekauft wird. Allerdings ist ein Abzug von Aufwendungen für Know-How im Gegensatz zu Aufwendungen für die wissenschaftliche Forschung nicht möglich, wenn die Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit dem vom Unternehmen ausgeführten Handel stehen. Know-How, das von einem verbundenen Unternehmen angekauft oder als Teil des Kaufs eines Gewerbes erworben wird, kann bilanziell abgeschrieben werden. Aufwendungen für wissenschaftliche Forschung Ein Abzug ist möglich für Einnahmen und Kapitalaufwendungen für wissenschaftliche Forschung. Dieser Abzug wird sogar gewährt, wenn die Aufwendungen für die Forschung nicht mit dem Handelsgeschäft des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Eine Anrechnung auf den Gewinn wird auch für Zahlungen, gleich ob Einnahmen oder Kapitalaufwendungen, an ein Institut gewährt, das wissenschaftliche Forschungen vornimmt und vom Finanzminister anerkannt wurde. Gleiches gilt für Zahlungen an eine irische Universität, die zur Vornahme von wissenschaftlichen Forschungen erbracht werden. Geregeltes Fondssystem Aufgrund des günstigen Steuer- und Gesetzessystems hat sich Irland als weltweit führender Standort für regulierte Fonds etabliert. Aus steuerlichen Gesichtspunkten, sind regulierte Fonds Steuersubjekt in einem System der Bruttozusammenfassung ( gross roll-up ), in dem das Einkommen oder die Gewinne generell nicht sofort besteuert werden, sondern die Steuern erst dann erhoben werden, wenn Zahlungen oder Ausschüttungen aus dem Fonds an die Investoren erfolgen. Außerdem sind nicht in Irland ansässige Investoren von jeglicher irischer Besteuerung befreit, die im Hinblick auf eine Investition in einem irischen regulierten Fonds anfallen würde.

ByrneWallace I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I 7 System für strukturierte Finanzierungen Im Laufe der Jahre wurde Irlands Gesetzgebung hinsichtlich strukturierter Finanzierungen immer weiter fortentwickelt, sodass Irland nun ein hervorragender Standort für die Niederlassung von Zweckgesellschaften für Transaktionen bei strukturierten Finanzierungen ist. Das irische Steuerrecht gewährleistet, dass solche in Irland errichteten Zweckgesellschaften für strukturierte Finanzierungen (sog. S.110 companies) im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten nur einem minimalen irischen Steuersatz unterliegen. Außerdem vermindert sich die Kapitalertragssteuer auf Zinszahlungen an Investoren dieser Zweckgesellschaften. Irland hat sich insbesondere als Wahlstandort für die Verbriefung USamerikanischer Lebensversicherungen herauskristallisiert. Das liegt vor allem an den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch die Steuerbelastung im Bezug auf die USamerikanische Veräußerungssteuer minimiert wird. Besteuerung natürlicher Personen Einkommenssteuer Irland hat ein progressives Einkommensteuerrechtssystem, nach dem die Einkommenssteuer in zwei Steuersätzen erhoben wird. Im Jahr 2011 unterliegt ein Steuerpflichtiger einer Einkommenssteuer von 20% für die ersten 32.800 Einkommen. Diese Schwelle wird jedes Jahr durch das Finanzministerium angepasst. Für Eheleute gilt eine höhere Einkommensgrenze. Ein Steuerpflichtiger unterliegt einem Einkommenssteuersatz von 41% hinsichtlich seines Einkommens, das die Einkommensgrenze übersteigt. Zusätzlich zu der Einkommenssteuer müssen Steuerpflichtige zwei Arten von Sozialabgaben zahlen, die allgemeine Sozialabgabe (Universal Social Charge ca. 7%) und den Sozialversicherungsbeitrag (PRSI ca. 4 %). Anwendbarkeit der Einkommenssteuer Um der irischen Einkommenssteuer zu unterliegen, muss eine Person entweder ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihr Domizil in Irland haben. Einen dem irischen Domizil entsprechenden Rechtsbegriff, kennt das deutsche Steuerrecht allerdings nicht. Eine Person ist wohnhaft in Irland wenn sie: insgesamt 183 Tage in einem Steuerjahr; oder insgesamt 280 Tage über den Zeitraum von 2 Steuerjahren, dabei aber mindestens 30 Tage in jedem Steuerjahr Wenn eine Person über drei aufeinanderfolgende Steuerjahre in Irland wohnhaft ist, gilt sie aus steuerrechtlicher Sicht als ständig in Irland wohnhaft. Es wird angenommen, dass eine Person in dem Land ihr Domizil hat, in dem sie ihre ständige Wohnstätte hat. Das Domizil bestimmt sich generell nach dem Ursprungsdomizil einer Person (normalerweise das Land, aus dem der Vater stammt). Dieses Land wird regelmäßig als Domizil angesehen und zwar so lange, bis ein neues Domizil gewählt wird. Einfluss auf Aufenthaltsort und Wohnsitz Eine Person, die in Irland wohnhaft ist, sich hier dauerhaft aufhält oder ihr Domizil hier hat, unterliegt der irischen Einkommenssteuer mit ihrem Welteinkommen. Eine Person, die ihren Wohnsitz in Irland hat, sich dort aber gewöhnlich nicht aufhält, unterliegt der irischen Einkommenssteuer nur mit Einkommen aus irischen Quellen oder anderem Einkommen, das nach Irland überwiesen wird. Eine Person, die ihren Wohnsitz, aber nicht ihr Domizil in Irland hat, unterliegt der irischen Einkommenssteuer nur mit Einkommen aus irischen Quellen oder anderem Einkommen, das nach Irland überwiesen wird.

8 I Warum Irland? Eine Einführung in die irische Unternehmensbesteuerung I ByrneWallace Unser Team für Auslandsdirektinvestitionen Unser engagiertes Team verbindet exzellente juristische Erfahrung und Branchenkenntnis aus allen Schlüsselbranchen. Ursula Tipp Partner, Steuern Frau Tipp ist eine deutsche Steuerrechtsanwältin, die sowohl in Irland, als auch in Deutschland zugelassen ist und eine 15-jährige Erfahrung im Bereich des internationalen Steuerrechts aufweist. Sie war zuvor Leiterin der Steuerrechtsabteilung in einer großen multinationalen Kanzlei. Sie ist im Vorstand der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer und weiterer internationaler Organisationen. Durchwahl: +353 1 691 5283 Email: utipp@byrnewallace.com Dennis Agnew Partner, Gesellschafts und Handelsrecht Herr Agnew ist Rechtsanwalt im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere für Transaktionen, der die Abteilung der Auslandsdirektinvestitionen leitet und für eine große Anzahl USamerikanischer und irischer Gesellschaften arbeitet. Er ist im New Yorker Büro ansässig und bietet dort Rechtsberatung im irischen Recht für US-amerikanische Unternehmen an. Durchwahl: +1 212 906 1999 Handy: + 1 917 225 6300 Email: dagnew@byrnewallace.com Enda Newton Partner, Gesellschafts- und Handelsrecht Herr Newton ist Rechtsanwalt im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere für Transaktionen, der innerhalb der Kanzlei die Abteilung International Business leitet. Er ist äußerst aktiv im Bereich der Auslandsdirektinvestitionen und ist derzeit der Präsident des Irisch- Kanadischen Handelsverbands. Durchwahl: +353 1 691 5275 Email: enewton@byrnewallace.com Paul McGennis Managing Partner Herr McGennis ist der geschäftsführende Teilhaber der Firma. Er ist spezialisiert auf Auslandsdirektinvestitionen, Bankenrecht und Gewerbeimmobilienrecht. Er ist ein Mitglied des Rats der Dubliner Handelskammer. Er war federführend im Ausbau der Internationalität der Kanzlei, besonders durch viele in den USA ansässigen Mandanten, die in Irland investieren wollen. Durchwahl: +353 1 691 5202 Email: pmcgennis@byrnewallace.com David Hourihane Partner, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Kartellrecht Herr Hourihane ist ein führender Experte im irischen und EU Wettbewerbs- und Kartellrecht und hat viele Mandanten bei Fällen im Bereich von Fusionskontrollen und Wettbewerbsuntersuchungen, sowohl vor der Europäischen Kommission, als auch vor dem irischen Kartellamt vertreten. Durchwahl: +353 1 691 5273 Email: dhourihane@byrnewallace.com Colin Sainsbury Partner, Gesellschafts- und Handelsrecht Herr Sainsbury ist Rechtsanwalt im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere für Transaktionen, mit über 16-jähriger Erfahrung im internationalen Bereich der Life Science. Er agiert für eine große Bandbreite irischer und ausländischer Life Science Gesellschaften. Herr Sainsbury war zuvor Senior Vizepräsident und Leiter der Rechtsabteilung für Pharmakotherapie bei Elan Corporation. Durchwahl: +353 1 691 5277 Email: csainsbury@byrnewallace.com Andrew Kenny Steuerberater Herr Kenny ist zugelassener Wirtschaftsprüfer. Er hat außerordentliche Erfahrung in der Beratung bei sowohl inländischen, als auch internationalen Steuersachverhalten und erteilt regelmäßig Auskünfte zu Steueraspekten in einer Vielzahl von Fällen, einschließlich Investitionen aus dem Ausland, Gesellschaftsrestrukturierung, Investitionen in Immobilien und strukturierte Finanzen. Durchwahl: +353 1 691 5500 Email: alkenny@byrnewallace.com Darren Daly Partner, Informations- und Kommunikationstechnik & Technologie Neben allgemeinen Gesellschaftsrechtsfragen bietet Herr Daly auch fachkundigen Rat im Bereich des geistigen Eigentums, der Informations- und Kommunikationstechnik, des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce), des Datenschutzes und technologischer Fragen mit dem Schwerpunkt auf der Beratung von Mandanten aus den Bereichen Gesundheitswesen, Pharmaindustrie und Medizinprodukte. Durchwahl: + 353 1 691 5274 Email: ddaly@byrnewallace.com Schlüsselkontakte: Ursula Tipp Durchwahl: +353 1 691 5283 Andrew Kenny Durchwahl: +353 1 691 5500

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