K-Obiol EC25. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006331-00/00. Stand: 2011-02-28. SVA am: 2011-03-16. Lfd.Nr.: 28



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Transkript:

Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006331-00/00 Wirkstoff(e): Deltamethrin Stand: 2011-02-28 SVA am: 2011-03-16 Lfd.Nr.: 28 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: axel.wilkening@bvl.bund.de

Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht... 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen... 8 3 Anwendungen... 12 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen... 14 5 Anhang [Abkürzungen]... 15 Antrag: 006331-00/00-2 - SVA am: 2011-03-16

1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. 006331-00/00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA, Elisabeth-Selbert-Straße 4 a, 40764 Langenfeld Wirkungsbereich Insektizid Formulierungstyp Emulgierbares Konzentrat (skonzentrat) Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Deltamethrin (0496) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 25 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Entscheidung Zweckbestimmung 00-001 Vorratslagerndes Getreide Insekten zulassen 00-003 Hülsenfrüchte (trocken), Vorratslagerndes Insekten zulassen Getreide 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um ein skonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen der FAO Spezifikation 333/EC (2005) für Deltamethrin und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für den technischen Wirkstoff Deltamethrin im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Deltamethrin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft sowie Körperflüssigkeiten und gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Synergisten Piperonylbutoxid in pflanzlichen Lebensmitteln stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen zur Verfügung. wird als flüssiges Pflanzenschutzmittel in Getreide, Körnermais und Hülsenfrüchten gegen Vorratsschädlinge, insbesondere kriechende Insekten (z. B. Kornkäfer, Reismehlkäfer, Getreidekapuziner, Getreideplattkäfer, Speisebohnenkäfer) und fliegende Insekten (wie z. B. Getreidemotte, Dörrobstmotte und Dattelmotte) eingesetzt. Das Insektizid wirkt als sicheres Kontakt- und Fraßgift gegen Imagines und Larven außerhalb von Pflanzenerzeugnissen, gegen Insekteneier und sich z. B. im Getreidekorn entwickelnde Larven zeigt sich allerdings keine Wirkung. Deltamethrin ist ein insektizider Wirkstoff aus der Gruppe der Pyrethroide, die als Nervengift auf das zentrale Nervensystem von Insekten wirken. Die NA+ Kanäle der Nervenzellen schließen sich nicht mehr und NA+ Ionen strömen ungehindert in das Zellinnere hinein. Es kommt zu unkontrol- Antrag: 006331-00/00-3 - SVA am: 2011-03-16

lierbaren Nervenimpulsen. Der Wirkstoff ruft eine Dauererregung der betroffenen Nervenzellen, gefolgt von unkoordinierten Bewegungen und einem starken Zittern hervor. Das Insekt ist innerhalb weniger Minuten bewegungsunfähig (Knock-down-Effekt), der Tod tritt erst nach einiger Zeit ein. Gemäß IRAC wird der Wirkstoff der Gruppe 3A zugeordnet. wird als wassermischbare Formulierung entweder direkt auf die Oberfläche der Pflanzenerzeugnisse bei der Einlagerung gespritzt oder vor der Einlagerung in leeren Räumen ausgebracht. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen (NB663) nicht gefährdet. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf Nutzorganismen und Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten. Erkenntnisse über negative Einflüsse auf Qualität und Quantität des Lagergutes liegen nicht vor. Die vorliegenden Angaben zum Pflanzenschutzmittel K-Obiol EC 25 reichen für eine abschließende toxikologische Bewertung aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender und Dritte sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen 001 und 003 führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für Deltamethrin und Piperonylbutoxid festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen des Wirkstoffs und des Safeners nicht zu erwarten. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Vorratsschutz ist weder eine relevante Kontamination des Bodens noch von Oberflächengewässern zu erwarten, so dass eine Anreicherung des Wirkstoffs im Boden wie auch schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser ausgeschlossen werden können. Es sind zudem trotz der sehr hohen Toxizität des Wirkstoffs gegenüber Gewässerorganismen und terrestrischen Nichtziel-Arthropoden keine zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen (Anwendungsbestimmungen) erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung Xn Gesundheitsschädlich RK005 R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken RX010 R 10 : Entzündlich RX037 R 37 : Reizt die Atmungsorgane RX041 R 41 : Gefahr ernster Augenschäden RX065 R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. RX066 R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. RX067 R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX023 S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX026 S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen SX039 S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen SX062 S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Antrag: 006331-00/00-4 - SVA am: 2011-03-16

Naturhaushalt NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF153 Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirksamkeit WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Naturhaushalt Antrag: 006331-00/00-5 - SVA am: 2011-03-16

Zu: KIIA 8.3.1.1 (Piperonylbutoxid): Die in der Referenzliste Ihrer Nachlieferung vom 18.11.2009 genannte Studie An acute contact toxicity with Piperonyl butoxide with the Honey bee vom 26.07.1991 (Report-No. HEFG/91/C262) liegt hier leider weder in Papierform, noch in elektronischer Form vor. Ich bitte um Nachlieferung der fehlenden Unterlage. Zu: KIIA 8.4.1 (Piperonylbutoxide) Die in der Referenzliste Ihrer Nachlieferung vom 18.11.2009 genannte Studie Relative Toxicities of Chemicals to the Earthworm EISENIA FOETIDA, Roberts, B.L.; Wyman Dorough, H. liegt hier leider weder in Papierform, noch in elektronischer Form vor. Ich bitte um Nachlieferung der fehlenden Unterlage. Rückstandsanalytik Zu: KIIIA1 5.6 (Piperonylbutoxid - Trinkwasser / Primärmethode) Ein validiertes Analysenverfahren (Primärmethode) zur Bestimmung von Rückständen von Piperonylbutoxid in Trinkwasser ist innerhalb von zwölf Monaten ab Zulassungsdatum vorzulegen. Begründung: Zu Überwachungszwecken werden gemäß Leitlinie SANCO/825/00 Analysenverfahren benötigt (siehe hierzu auch Bundesanzeiger Nr. 170, Seite 13573 vom 11.09.1998). Die bisher von Endura Fine Chemicals vorgelegten Methoden entsprechen nicht den Anforderungen. Zu: KIIIA1 5.6 (Piperonylbutoxid - Trinkwasser / Absicherung) Ein validiertes Absicherungsverfahren (Absicherung) zur Bestimmung von Rückständen von Piperonylbutoxid in Trinkwasser ist innerhalb von zwölf Monaten ab Zulassungsdatum vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SAN- CO/825/00 für Trinkwasser ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich. Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite 23089 vom 09.12.2000). Die bisher von Endura Fine Chemicals vorgelegten Methoden entsprechen nicht den Anforderungen. Rückstandsverhalten Zu: KIIA 6.3 Zu einigen Rückstandsversuchen liegen bisher nur Ergebnisse aus Zusammenfassungen vor, die zunächst für die Bewertung verwendet wurden. Vollständige Studienberichte sind für folgende Versuche nachzureichen: Weizen: - K-Othrine dust 0,05 %, 3 Versuche (35-75 g as/100 t), Brasilien 1982, RR-82.09.10/AF - K-Othrine EC 25, 2 Versuche (25-50 g as/100 t), Griechenland 1980, FP-81.27.04/A Hirse (Sorghum): - K-Othrine dust 0,05 %, 2 Versuche (35-50 g as/100 t), Brasilien 1982, RR-82.27.06/AF Mais: - K-Othrine Flow 25 DC, 3 Versuche (30-120 g as/100 t), Südafrika 1982, FP-82.28.11/AF Bohnen: - K-Othrine EC 25, 3 Versuche (30-75 g as/100 t), Brasilien 1982, RR-82.09.05/AF Erbsen: - K-Othrine Grains EC 5, 1 Versuch (25 g as/100 t), Ungarn 1988, DTPB.EC.RPOD.89 Zu: KIIA 6.2.1 bis 6.2.4 Deltamethrin Es ist eine Studie oder eine gutachterliche Stellungnahme nachzureichen, die die Effizienz der Extraktionsverfahren belegt, welche bei den Analysenmethoden zur Bestimmung von Piperonylbutoxid in pflanzlichen Lebensmitteln angewandt werden. Begründung: Antrag: 006331-00/00-6 - SVA am: 2011-03-16

Die Richtigkeit von Rückstandsbestimmungen ist gemäß Anhang IIA 6.1 und 6.2 der Richtlinie 91/414/EWG sicherzustellen. Toxikologie Zu: KIIA 5.8 Deltamethrin Es ist eine Stellungnahme zur Developmental Neurotox Study Studie (Gilmore et al, 2006 und Gilmore et al, 2007) vorzulegen. Begründung: Im Rahmen der Diskussion über die Validität der eingereichten Studie haben Sie mit Datum vom 04.02.2008 die Bewertung dieser Studie durch die US EPA vorgelegt. Im Begleitschreiben wird angemerkt, der Bewerter der US EPA habe sich hinsichtlich der vorgesehenen Deltamethrin- Messung im Hirn geirrt. Tatsächlich wurde jedoch im Studienbericht in Text Table 1 erwähnt, dass die Hirne der Nachkommen aus dieser Studie (Kontrolle und 200-ppm-Gruppe) auf Deltamethrin hin untersucht werden sollten. Allerdings finden sich darüber hinaus keine Hinweise (beispielsweise: Beschreibung der Materialien und Methoden, System zur Auswahl der Tiere für diese Untersuchung, Mittelwerte oder Einzelmessdaten zu dieser Untersuchung) auf eine solche Untersuchung. Dieser Sachverhalt ist klarzustellen, beispielsweise durch Einreichung der fehlenden Informationen und Daten oder durch Korrektur des Studienberichtes. Sollte eine Korrektur des Studienberichtes erforderlich sein, muss diese offiziell und GLP-konform (über die Testeinrichtung, die die DNT-Studie durchgeführt hat) erfolgen. Dieses ist für die Akzeptanz der o. g. Studienberichte essentiell. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 2009-03-18 erklärt BFR 2011-02-02 erklärt UBA 2010-07-29 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Bayer Garten Gemüse- Schädlingsfrei Decis AF Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA 006788-00 AL Wirkstoffgehalt - Deltamethrin (0496) 0,008 g/l Decis flüssig Bayer CropScience Deutschland 042973-00 EC GmbH Registrierung & PGA - Deltamethrin (0496) 25 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Antrag: 006331-00/00-7 - SVA am: 2011-03-16

2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Ja Produktanalytik Ja Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Ja Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Ja Toxikologie/Exposition des Anwenders Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Ja Naturhaushalt Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Deltamethrin Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Bayer CropScience Versuchsbezeichnung BAY-17180-I-0-EC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein braunes, nach Lösemittel riechendes skonzentrat, welches weder brandfördernd noch explosiv ist. Es hat einen Flammpunkt von 44 C (Einstufung mit R 10 entzündlich) und eine Zündtemperatur über 395 C. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, sstabilität, Reemulgierbarkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage und 40 C für 8 Wochen) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Mindestanforderung der FAO Spezifikation 333/EC (2005) für Deltamethrin. Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Deltamethrin nach einer Bayer CropScience-Methode (Schulz, 2004), gaschromatographisch mit Hilfe eines FI-Detektors bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in EC-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode für den Wirkstoff Deltamethrin zur Verfügung (Handbuch D, S. 64, Methode [333/EC/M/-]). Antrag: 006331-00/00-8 - SVA am: 2011-03-16

2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Deltamethrin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft sowie Körperflüssigkeiten und gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Deltamethrin lässt sich mittels GC-ECD bzw. GC-MS und LC-MS/MS bestimmen. In pflanzlichen Lebensmitteln ist die 64-LFGB-Multimethode L 00.00-34 anwendbar. Zur Bestimmung von Rückständen des Synergisten Piperonylbutoxid in pflanzlichen Lebensmitteln stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen zur Verfügung. Nachgefordert sind eine Methode und ein Absicherungsverfahren für Trinkwasser. Piperonylbutoxid lässt sich mittels LC-MS/MS und GC-MS bestimmen. In pflanzlichen Lebensmitteln sind die Standardmultimethoden S19 und QuEChERS anwendbar. Methoden für die Bestimmung in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind nicht erforderlich, da es keine Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten gibt. Ebenso sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe erforderlich, da Piperonylbutoxid nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit wird als flüssiges Pflanzenschutzmittel in Getreide, Körnermais und Hülsenfrüchten gegen Vorratsschädlinge, insbesondere kriechende Insekten (z. B. Kornkäfer, Reismehlkäfer, Getreidekapuziner, Getreideplattkäfer, Speisebohnenkäfer) und fliegende Insekten (wie z. B. Getreidemotte, Dörrobstmotte und Dattelmotte) eingesetzt. Das Insektizid wirkt als sicheres Kontakt- und Fraßgift gegen Imagines und Larven außerhalb von Pflanzenerzeugnissen, gegen Insekteneier und sich z. B. im Getreidekorn entwickelnde Larven zeigt sich allerdings keine Wirkung. Deltamethrin ist ein insektizider Wirkstoff aus der Gruppe der Pyrethroide, die als Nervengift auf das zentrale Nervensystem von Insekten wirken. Die NA+ Kanäle der Nervenzellen schließen sich nicht mehr und NA+ Ionen strömen ungehindert in das Zellinnere hinein. Es kommt zu unkontrollierbaren Nervenimpulsen. Der Wirkstoff ruft eine Dauererregung der betroffenen Nervenzellen, gefolgt von unkoordinierten Bewegungen und einem starken Zittern hervor. Das Insekt ist innerhalb weniger Minuten bewegungsunfähig (Knock-down-Effekt), der Tod tritt erst nach einiger Zeit ein. Gemäß IRAC wird der Wirkstoff der Gruppe 3A zugeordnet. wird als wassermischbare Formulierung entweder direkt auf die Oberfläche der Pflanzenerzeugnisse bei der Einlagerung gespritzt oder vor der Einlagerung in leeren Räumen ausgebracht, wobei Wände, Decken und Ausstattungsgegenstände tropfnass zu behandeln sind. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden weder Bienen (NB663) noch Regenwurmpopulationen gefährdet (NO683). Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf Nutzorganismen und Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten. Erkenntnisse über negative Einflüsse auf Qualität und Quantität des Lagergutes liegen nicht vor. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Deltamethrin und der Safener Piperonylbutoxid wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch ausreichend untersucht. Von schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten wird unter Voraussetzung einer sachgerechten und bestimmungsgemäßen Anwendung nicht ausgegangen. Antrag: 006331-00/00-9 - SVA am: 2011-03-16

2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Das Rückstandsverhalten des in enthaltenen Wirkstoffs Deltamethrin und des Safeners Piperonylbutoxid in vorratslagerndem Getreide wurde umfassend geprüft. Die geltenden Rückstandshöchstgehalte werden für die beantragte Anwendung 001 als ausreichend angesehen. Signifikante Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft nach Verfütterung behandelter potentieller Futtermittel sind nicht zu erwarten. Die verfeinerte Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (auf Basis der STMR- Werte und der Verarbeitungsfaktoren aus der Anwendung an vorratslagerndem Getreide) ergibt eine Ausschöpfung des ADI-Wertes (0,01 mg/kg KG) von 47 % (EFSA PRIMo, WHO cluster diet B). Eine Abschätzung der Aufnahme des Safeners durch den Konsumenten (TMDI-Berechnung auf Basis der geltenden bzw. empfohlenen Rückstandshöchstgehalten, Deutsches Modell mit Verzehrsmengen eines 2 bis < 5-jährigen Kindes mit einem Körpergewicht von 16,15 kg) ergibt eine Ausschöpfung des ADI-Wertes (0,2 mg/kg KG pro Tag) von 72 %. Eine Gefährdung der Verbraucher durch die lang- oder kurzzeitige Aufnahme Deltamethrin/Piperonylbutoxid-Rückstände mit der Nahrung ist nicht zu erwarten. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestehen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel mit dem insektiziden Wirkstoff Deltamethrin aus der Gruppe der Pyrethroide ist vorgesehen für Spritz-Anwendungen im Vorratsschutz. Neben dem Wirkstoff enthält das Mittel den Synergisten Piperonylbutoxid. Beim Abbau des Wirkstoffs im Boden wurde als Hauptmetabolit die Säurekomponente Decamethrinsäure nachgewiesen (max. 23 %AR). Unter Laborbedingungen wird der Wirkstoff mit normalisierten DT 50 von 9 27 d abgebaut, während für den Hauptmetaboliten DT 50 von 1 12 d bestimmt wurden. Die vollständige Mineralisierung zu CO 2 wird zu 36 77 %AR erreicht, während nicht extrahierbare Rückstände von 10 48 %AR gebildet werden. Unter Freilandbedingungen wurde für Deltamethrin im Boden eine vergleichbare Abbaugeschwindigkeit wie im Laborversuch gezeigt (DT 50 8 28 d). Der Wirkstoff ist aufgrund sehr starker Sorption (K OC 4460000 16300000) als immobil im Boden anzusehen, was durch die Ergebnisse von Säulenversickerungsversuchen bestätigt wird. Der Hauptmetabolit Decamethrinsäure ist demgegenüber als sehr mobil im Boden einzustufen. Eine relevante Exposition des Bodens ist als Folge der Anwendung im Vorratsschutz ist nicht zu erwarten. Deltamethrin weist eine sehr geringe Wasserlöslichkeit auf und unterliegt im basischen Milieu der hydrolytischen Esterspaltung. Der Wirkstoff ist als nicht leicht biologisch abbaubar einzustufen. Aufgrund der hohen Sorptionsneigung kommt es im Wasser-Sediment-System zu einer sehr schnellen Verlagerung des Wirkstoffs in die Sedimentphase. Der Abbau des Wirkstoffs im Gesamtsystem erfolgt mit DT 90 von 130 290 d. Der Wirkstoff weist einen sehr niedrigen Dampfdruck auf, es ist von einer sehr geringen Neigung zur Verflüchtigung von Boden- und Pflanzenoberflächen, jedoch von einer höheren Verflüchtigungsneigung aus wässriger Lösung auszugehen. Wegen des photochemisch-oxidativen Abbaus ist eine Persistenz des Wirkstoffs in der Atmosphäre und damit ein Potenzial zur weiträumigen Verfrachtung nicht zu erwarten. Deltamethrin wirkt akut gegenüber Säugetieren (LD 50 19 mg/kg KG) deutlich toxischer als gegenüber Vögeln (LD 50 > 2250 mg/kg KG). Die Ergebnisse der Untersuchungen zur längerfristigen Toxizität deuten für beide Organismengruppe auf eine höhere Giftigkeit hin. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Vorratsschutz in Räumen ist eine Exposition von freilebenden Wirbeltie- Antrag: 006331-00/00-10 - SVA am: 2011-03-16

ren und damit einhergehende unvertretbare Auswirkungen auf Arten dieser Organismengruppen nicht zu erwarten. Gegenüber Gewässerorganismen (insbesondere Fische und Invertebraten) ist eine sehr hohe akute und langfristige Toxizität des Wirkstoffs festzustellen. Als akzeptable Konzentration hinsichtlich der Auswirkungen auf aquatischen Organismen ist auf der Basis von Mesokosmos- Untersuchungen 0,0006 µg as/l anzusehen (einschließlich Sicherheitsfaktor von 5). Für Fische wurde für Deltamethrin (log P O/W 4,6) ein Biokonzentrationsfaktor BCF von bis zu 1400 ermittelt (CT 50 5 d). Auch gegenüber terrestrischen Nichtziel-Arthropoden erweist sich Deltamethrin als hoch toxisch. Im Labortest auf inertem Substrat liegt für die empfindlichste untersuchte Art Typhlodromus pyri die LR 50 bei 0,00567 g as/ha. Trotz der genannten kritischen Wirkstoffeigenschaften sind zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz von Gewässerorganismen und terrestrischen Nichtziel-Arthropoden in Saumstrukturen nicht erforderlich, da eine relevante Exposition als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Vorratsschutz in Räumen nicht zu erwarten ist. Ebenso können unvertretbare Auswirkungen auf Bodenorganismen und Pflanzen ausgeschlossen werden. Aufgrund der hohen Toxizität gegenüber aquatischen Organismen und der Einstufung des Wirkstoffs als nicht leicht biologisch abbaubar ist für das Pflanzenschutzmittel eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich und sehr giftig für Gewässerorganismen erforderlich (N, R50/53 bzw. GHS09, H400, H410). Antrag: 006331-00/00-11 - SVA am: 2011-03-16

3 Anwendungen 001 Vorratslagerndes Getreide - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Vorratsschutz Insekten Vorratslagerndes Getreide Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Stadium des Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 bei Umlagerung mit dem Förderband als Vorratsschädling Imagines und Larven, die sich außerhalb von Pflanzenerzeugnissen (z.b. Getreidekorn) befinden Bei Befall Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen auf den Fördergutstrom Aufwand - bis 6 Monate Schutzdauer 1 l/ 100 t in 99 l Wasser/ 100 t - bis 12 Monate Schutzdauer 2 l/ 100 t in 98 l Wasser/ 100 t Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (N) bei Umlagerung mit dem Förderband: Vorratslagerndes Getreide Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen in vorratslagerndem Getreide reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Es ist davon auszugehen, dass die derzeit gültigen Rückstandshöchstgehalte für Deltamethrin und Piperonylbutoxid einhaltbar sind. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von diesen Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Antrag.: 006331-00/00-12 - SVA am: 2011-03-16

003 Hülsenfrüchte (trocken), Vorratslagerndes Getreide - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Vorratsschutz Insekten Hülsenfrüchte (trocken), Vorratslagerndes Getreide Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Stadium des Schadorganismus Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 in leeren Räumen als Vorratsschädling Imagines und Larven, die sich außerhalb von Pflanzenerzeugnissen (z.b. Getreidekorn) befinden Vor der Einlagerung (Einsatz in leeren Räumen) Bei Befall Anwendungstechnik spritzen Aufwand 60 ml je 100 m² in 5 bis 10 l Wasser/ 100 m² - Erläuterungen 5 l Behandlungsflüssigkeit / 100 m² bei glatten Oberflächen / 10 l Behandlungsflüssigkeit / 100 m² bei rauhen Oberflächen Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) in leeren Räumen: Hülsenfrüchte (trocken), Vorratslagerndes Getreide Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Aufgrund der Anwendung in leeren Räumen ist nicht mit relevanten Rückständen für den Konsumenten zu rechnen. Antrag.: 006331-00/00-13 - SVA am: 2011-03-16

NB663 NW264 NW468 RK005 RX010 RX037 RX041 RX065 RX066 RX067 SB001 SB110 SB193 SE110 SF153 SF1891 SP001 SS110 SS2101 SS2202 SS610 SX002 SX013 SX023 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 10 : Entzündlich R 37 : Reizt die Atmungsorgane R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) Antrag.: 006331-00/00-14 - SVA am: 2011-03-16

SX024 SX026 SX037 SX039 SX062 WMI3A Xn S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A Gesundheitsschädlich noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: 006331-00/00-15 - SVA am: 2011-03-16

BVL-Bewertungsbericht ZA1 006331-00/00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 25 g/l Deltamethrin (0496) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Deltamethrin:

ISO common name Deltamethrin BVL No. 0496 CIPAC No. 333 CAS No. 52918-63-5 EEC No. 258-256-6 Br Br C H C H O C O CN O H H Function Insecticide H 3 C CH 3 Molecular formula and molecular mass C 22 H 19 Br 2 NO 3 505.2 g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) (S)-α-cyano-3-phenoxybenzyl(1R,3R)-3-(2,2-dibromovinyl)-2,2-dimethylcyclopropane carboxylate [1R-[1αS*),3a]]-cyano(3-phenoxyphenyl)methyl3-(2,2-dibromoethenyl)-2,2-dimethylcyclopropanecarboxylate FAO-Specification 985 g/kg (FAO 333/TC (2005)) Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured 980 g/kg (Directive 2003/5/EC) none

Physical and chemical of the active substance Deltamethrin Section (Annex point) B.2.1.1.1 (IIA 2.1) B.2.1.1.2 (IIA 2.1) B.2.1.1.3 (IIA 2.1) B.2.1.2 (IIA 2.2) B.2.1.3.1 (IIA 2.3) B.2.1.3.2 (IIA 2.3) B.2.1.4.1 (IIA 2.4) B.2.1.4.2 (IIA 2.4) B.2.1.4.3 (IIA 2.4) Study Melting point, freezing point or solidification point Purity [%] Method Results Comments Reference 99.7 OECD 102 (capillary method) Boiling point EEC A 2 (DSC) Temperature of decomposition or sublimation EEC A 2 (DSC) 100 102 C Sweetapple, 1990 (CHE2002-515) see B.2.1.1.3 270 C Mayer and Rexer, 1988 (CHE2006-1688) Relative density ASTM D 1895-79 bulk density: 0.55 g/cm 3 Thomas and Sweetapple, 1990 (CHE2002-516) Vapour pressure EEC A 4 (gas saturation method) Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state Appearance: colour Appearance: odour 1.24 x 10 8 Pa (25 C) Yoder, 1991 (LUF2002-195) Calculation 3.1 x 10 2 Pa m 3 mol 1 (25 C) Grelet, 1995 (LUF2002-193) 99.7 Visual assessment 99.7 Visual assessment 99.7 Olfactory assessment powder Thomas and Sweetapple, 1990 (CHE2002-516) off-white Thomas and Sweetapple, 1990 (CHE2002-516) odourless to slight musty odour Thomas and Sweetapple, 1990 (CHE2002-516)

Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results Comments Reference B.2.1.5.1 (IIA 2.5) Spectra of purified active substance UV-VIS λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] 267.5 31000 271 2300 278 2400 IR, 1 H-NMR, MS Spectra are consistent with given structure of deltamethrin. Devaux, 1993 (CHE2002-517) Devaux, 1993 (CHE2002-517) B.2.1.5.2 (IIA 2.5) B.2.1.6 (IIA 2.6) B.2.1.7 (IIA 2.7) B.2.1.8 (IIA 2.8) Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in water Solubility in organic solvents Partition coefficient UV-VIS, IR, NMR, MS 99.6 EEC A 6 (column elution method) No toxicologically, ecotoxicologically or environmentally significant components. < 0.005 mg/l (20 C; ph 6.2) Jordan and Mühlberger, 2000 (CHE2002-519) 98.6 acetone 300 600 acetonitrile 60 75 dichlorethane > 600 dimethylsulfoxide 200 300 ethyl acetate 200 300 n-heptane 2.47 methanol 8.15 xylene 150 200 all values in g/l at 20 C Jordan and Mühlberger, 2000 (CHE2002-520) EPA, D, 63-11 log P o/w = 4.6 (25 C) Yoder, 1991 (CHE2004-756)

Section (Annex point) B.2.1.9.1 (IIA 2.9) Study Purity [%] Hydrolysis rate > 99 [ 14 C] Method Results Comments Reference EPA, N, 161-1 [ 14 C-Benzyl]-and [ 14 C-Gem-dimethyl]-labelled (1:1 Mixture): ph 5 and ph 7 (25 C): hydrolytically stable ph 9 (25 C): DT 50 = 2.5 d Smith, 1990 (WAS2002-213) B.2.1.9.2 (IIA 2.9) B.2.1.9.3 (IIA 2.9) B.2.1.9.4 (IIA 2.9) B.2.1.10 (IIA 2.10) B.2.1.11.1 (IIA 2.11) B.2.1.11.2 (IIA 2.11) Direct phototransformatio n in purified water Quantum yield of direct photodegradation Dissociation constant (pk a ) Stability in air, indirect phototransformation 94 [ 14 C-B.] EPA, N, 161-2 Statement Atkinson calculation (AOPWIN, Version 1.80) degradation products at ph 9: 3-phenoxy-benzaldehyde and traces of decamethrinic acid [ 14 C-Benzyl]-labelled: DT 50 = 48 d (ph 5) degradation products: m-phenoxy benzoic acid: max. 25% after 30 d Bowman, Carpenter, 1987 (LUF2002-221) φ = 8.72 x 10 4 Maurer, 2000 (LUF2002-191) Deltamethrin is neither acid nor base and dissociation is not expected to occur at environmentally relevant ph. DT 50 = 16.4 d (24 h-day) k = 23.5 x 10 12 cm 3 molecules 1 s 1 (OH-radical-conc.: 0.5 x 10 6 molecules cm ³) Flammability 100 EEC A 10 Deltamethrin was determined to be nonflammable. Meichsner, 1999 (LUF2002-192) Hoffmann, 1996 (CHE2002-521) Auto-flammability 100 EEC A 16 No self-ignition up to 400 C. Hoffmann, 1996 (CHE2002-522)

Section (Annex point) B.2.1.12 (IIA 2.12) B.2.1.13 (IIA 2.13) B.2.1.14 (IIA 2.14) B.2.1.15 (IIA 2.15) Study Purity [%] Method Results Comments Reference Flash point EEC A 9 Not applicable (melting point > 40 C) Explosive 98.4 EEC A 14 Not explosive (heat: Koenen; shock: fall hammer; friction: friction test apparatus) Surface tension Statement No study required because water solubility is below 1 mg/l. Oxidising Statement On structural grounds, the substance does not exhibit oxidising. Smeykal, 2000 (CHE2002-523)

Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion Eigenschaft Methode Ergebnis (Annex Punk) III2. 1 Farbe leicht braun III2. 1 Geruch streng nach Lösungsmittel III2. 2.1 Explosionsfähigkeit Das Mittel ist nicht explosiv, aufgrund der Zusammensetzung. III2. 2.2 Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel ist nicht brandfördernd, aufgrund der Zusammensetzung. III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point 44 C III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) EEC A 15 Autoignition temperature 395 C (liquids and gases) III2. 4.2 ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III2. 5.2 Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III2. 5.2 Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III2. 5.3 Oberflächenspannung OECD 115 Surface tension of aqueous solutions III2. 6.1 Dichte, relative OECD 109 Density of liquids and solids III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter in-house method Temperatur III2. 7.1 III2. 7.4 Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur Lagerstabilität bei niedriger Temperatur CIPAC MT 46.3 Accelerated storage, combined method CIPAC MT 39.3 Low temperature stability, 5,6 ( Konzentration: 1 % ) 1,87 mpa*s ( Temperatur: 40 C; Schergeschwindigkeit: 100 1/s ) 0,91 mpa*s ( Temperatur: 20 C; Schergeschwindigkeit: 100 1/s ) 27,7 mn/m ( Temperatur: 40 C; Konzentration: unverdünnt ) 0,939 ( Temperatur: 20 C ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 40 C / 8 Wochen ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 0 max. ml Sediment - 7 -

liquid formulations III2. 7.5 Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur GIFAP-technical monograph no. 17 III2. 8.2 Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 characteristics and re- 2 a 49 ml ( Standzeit: nach 1 min; Konzentration: 2,1 % ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 24,5 h; Konzentration: 2,1 % in CIPAC-Wasser A ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 2 h; Konzentration: 2,1 % in CIPAC-Wasser A ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 0,5 h; Konzentration: 2,1 % in CIPAC-Wasser A ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 24,5 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser A ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 2 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser A ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 0,5 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser A ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 24,5 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser D ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 2 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser D ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 0,5 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser D ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 24,5 h; Konzentration: 0,9 % in - 8 -

emulsification III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. sstabilität CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. Reemulgierbarkeit CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. Reemulgierbarkeit CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. Reemulgierbarkeit CIPAC MT 36.3 III2. 8.7. Reemulgierbarkeit CIPAC MT 36.3 III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten CIPAC-Wasser D ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 2 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser D ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 0,5 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser D ) Das Mittel ist reemulgierbar. ( Standzeit: nach 24 h; Konzentration: 2,1 % in CIPAC-Wasser A ) Das Mittel ist reemulgierbar. ( Standzeit: nach 24 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser A ) Das Mittel ist reemulgierbar. ( Standzeit: nach 24 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser D ) Das Mittel ist reemulgierbar. ( Standzeit: nach 24 h; Konzentration: 0,9 % in CIPAC-Wasser D ) Gründlich mit Wasser spülen. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv The following physical, chemical and technical of the plant protection product were experimentally tested: density, colour, ph, surface tension, storage stability at high temperatures (14 d at 54 C) and low temperature stability (7 d at 0 C), persistent foa ming, emulsifiability and re-emulsifiability. No significant deviations from the data submitted by the applicant were detected, only the measured volume of foam was lower than stated by the applicant. The formulation complies with the chemical, physical and technical criteria which are stated in FAO specification 333/EC (2005). Based on a BVL in-house GC-method the content of the active ingredient was analysed before and after storage. The values were within the range according to Annex VI Part C No. 2.7.2 (a) of the guideline 91/414/EC. - 9 -

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