Technische Regelung in der Zollunion 1 Vorsitzender der staatlichen Zentralstelle für Standardisierung der Republik Belarus Waleri Nikolaewitsch Koreschkow
RECHTSGRUNDLAGEN DER ZOLLUNION IM BEREICH TECHNISCHE REGELUNG Abkommen über die Durchführung abgestimmter Politik im Bereich technische Regelung, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen in der Eurasischen Wirtschaftsunion Abkommen über die Grundlagen der Harmonisierung technischer Regelung in der Eurasischer Wirtschaftsunion Rahmenvertrag über die Annahme der technischen Regelung in der Eurasischen Wirtschaftsunion Abkommen über die Anwendung des einheitlichen Warenverkehrszeichens auf dem Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion Abkommen über die Schaffung des Informationssystems der Eurasischen Wirtschaftsunion im Bereich technische Regelung, sanitäre, veterinäre und phytosanitäre Maßnahmen Abkommen über den Verkehr der Waren, die der obligatorischen Konformitätsbewertung (- bestätigung) auf dem Territorium der Zollunion unterliegen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der akkreditierten Zertifizierungsorgane (Konformitätsbewertungs- und -bestätigungsorgane) und Versuchslabore (Versuchszentren), die sich mit der Konformitätsbewertung (-bestätigung) beschäftigen Abkommen über die einheitlichen Prinzipien und Regeln der technischen Regelung in der Republik Belarus, der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan 2 Einführung und Anwendung von einheitlichen Pflichtanforderungen an die Produktion Einführung von einheitlichen Regeln für das Konformitätsbewertung (-bestätigungs-) verfahren Einführung von Verfahren der technischen Regelung in Bezug auf die Drittländer
ABKOMMEN über die einheitlichen Prinzipien und Regeln der technischen Regelung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation Prinzipien der technischen Regelung Abgestimmte Politik im Bereich technische Regelung auf Grund der Abkommen der Eurasischen Wirtschaftsunion gilt nicht für die Einführung und Anwendung von sanitären, veterinärhygienischen und phytosanitären Maßnahmen Einheitliche technische Vorschriften der Zollunion (für die Waren aus dem Einheitsregister) Nationale Gesetzgebung (vor dem Inkrafttreten der technischen Vorschriften der Zollunion oder der Eurasischen Wirtschaftsunion für die Waren aus dem Einheitsregister) Verhinderung der Einführung von Pflichtanforderungen an die Waren, die nicht ins Einheitsregister aufgenommen sind, in der nationalen Gesetzgebung 3
ABKOMMEN über die einheitlichen Prinzipien und Regeln der technischen Regelung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation Technische Vorschriften der Zollunion Ziele: Sicherheit Umweltschutz Prävention von Maßnahmen, die den Konsumenten täuschen Energieeffizienz und Ressourceneinsparung Werden ausgearbeitet für die Waren aus dem Einheitsregister es fehlen die technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion Berichtigungen des Zollwerts werden angenommen Gelten auf dem Zollgebiet der Zollunion Zur Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion und der Konformitätsbewertung (-bestätigung) finden internationale, regionale und nationale (staatliche) Standards der Seiten Anwendung 4
ABKOMMEN über die einheitlichen Prinzipien und Regeln der technischen Regelung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation Funktionen der Kommission der Zollunion Genehmigung des Einheitsregisters und der Regeln der Registerführung Bestätigung von Plänen (Programmen) der Ausarbeitung der technischen Vorschriften für die Zollunion Annahme, Änderung und Aufhebung von technischen Vorschriften der Zollunion Entwicklung von Verfahren für Ausarbeitung, Annahme, Änderung und Aufhebung von technischen Vorschriften der Zollunion (auf Konsensgrundlage) Entwicklung von Verfahren für Ausarbeitung und Annahme internationaler, regionaler, und falls solche fehlen nationaler (staatlicher) vom Abkommen bestimmten Standards Bestätigung von Standardverfahren für die Konformitätsbewertung (-bestätigung) Ausarbeitung von einheitlichen Formen der Dokumente für die Konformitätsbewertung (-bestätigung), von der grafischen Darstellung des einheitlichen Warenverkehrszeichens und von den Regeln seiner Anwendung Genehmigung der Verordnung über das einheitliche Warenverkehrszeichen 5
DAS EINHEITSREGISTER DER WAREN, die im Rahmen der Zollunion den Pflichtanforderungen unterliegen Waren oder mit den Anforderungen an die Ware verbundene Prozesse, die lebens-, gesundheits-, umweltgefährdend sind, die Gefahr für das Vermögen und ökonomische Sicherheit der Mitgliedstaaten der Zollunion darstellen 61 Objekte der technischen Regelung auf Grundlage der neuen Richtlinien der EU auf Grundlage Der alten Richtlinien der EU sonstige 6 Niederspannungsanlagen Aufzüge Maschinen und Anlagen Bauprodukte Spielzeug personelle Schutzmittel Medizinprodukte Anlagen, die mit gasförmigen Stoffen arbeiten Überdruckanlagen Landwirtschaftstechnik Lebensmittel chemische Produkte Parfümerie und Kosmetik Automobilstraßen Möbel synthetische Waschmittel Alkohol Getreide Kohle und Entschließung der Kommission Der Zollunion vот 28. Januar 2011 526 Kohlenwertstoffe
AUSARBEITUNG VON TECHNISCHEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION Ausarbeitungsplan für die vorrangigen technischen Vorschriften der Zollunion Entschließung der Kommission der Zollunion vom 8. Dezember 2010 492 2011 RB 8 47 technische Vorschriften der ZU RK 13 RF 26 7 Sicherheit von Niederspannungsanlagen Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln Sicherheit von Spielzeug Sicherheit von Verpackungen Parfümerie und Kosmetik Lebensmittelauszeichnung Anforderungen an die Düngemittel Sicherheit von Traktoren und Traktoranhängern
AUSARBEITUNG DER VORRANGIGEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION Technische Vorschrift Die für die Ausarbeitung zuständige Seite öffentl. Aussprache Termin März 2011 Annahme Sicherheit von Niederspannungsanlagen * Sicherheit von Waren für Kinder und Jugendliche * Sicherheit von Spielzeug * Sicherheit von Verpackungen * Sicherheit von Eisenbahnzügen * Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen * Sicherheit der Infrastruktur im Eisenbahnwesen * Sicherheit von Getreide * Anforderungen an Benzin, Dieselkraftstoffe und Heizöl * 8
AUSARBEITUNG DER VORRANGIGEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION Technische Vorschrift Die für die Ausarbeitung zuständige Seite öffentl. Aussprache Termin März 2011 Sicherheit von pyrotechnischen Erzeugnissen * Sicherheit von Parfümerie und Kosmetik * Sicherheit von Radverkehrsmitteln * Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln * Sicherheit von Maschinen und Anlagen * Sicherheit von Automobilstraßen * Sicherheit von Ausrüstung für die Arbeit unter explosionsgefährlichen Bedingungen Sicherheit von Aufzügen * Sicherheit von Lebensmitteln * Technische Vorschriften für die Lebensmittelauszeichnung * Technische Vorschriften für Säfte * * Annahme 9
AUSARBEITUNG DER VORRANGIGEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION Technische Vorschrift Die für die Ausarbeitung zuständige Seite öffentl. Aussprache Technische Vorschriften für Speiseöl- und Speisefettprodukte * Technische Vorschriften für Milch und Milchprodukte * Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten * Sicherheit von Fisch und Fischprodukten * Anforderungen an die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugtechnik Sicherheit von Anlagen, die mit gasförmigen Brennstoffen arbeiten Sicherheit von personellen Schutzmitteln * Sicherheit von Überdruckanlagen * Anforderungen an die Düngemittel * Sicherheit von Leichtindustrieerzeugnissen * * * Termin März 2011 Annahme 10
AUSARBEITUNG DER VORRANGIGEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION Technische Vorschrift Die für die Ausarbeitung zuständige Seite Öffentl. Aussprache Termin März 2011 Annahme Sicherheit von Diät- und Heilkost * Sicherheit von medizinischen Erzeugnissen * Sicherheit von Zusatzstoffen * Sicherheit von Futter und Futterzusätzen * Sicherheit von Lack- und Farbstoffen * Sicherheit von synthetischen Waschmitteln und Haushaltschemikalien * Sicherheit von Explosivstoffen * Anforderungen an Schmierstoffe, Schmieröle und spezielle Flüssigkeiten * Technische Vorschriften für Tabakwaren * 11
AUSARBEITUNG DER VORRANGIGEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION Technische Vorschrift Sicherheit von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Traktoranhängern Die für die Ausarbeitung zuständige Seite Öffentl. Aussprache Sicherheit von chemischen Produkten * * Termin Juni 2011 Annahme Sicherheit von Gebäuden und Anlagen, Baumaterialien und Bauprodukten * Sicherheit von Möbeln * Sicherheit von Alkohol * Anforderungen an Radverkehrsmittel, Gewährleistung der gefahrlosen Verwertung * Sicherheit von Schiffen * Energieeffizienzanforderungen an Haushalts- und sonstige Elektrogeräte und ihre Auszeichnung * 12
AUSARBEITUNG VON TECHNISCHEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION TEILNEHMER Organe der Seiten der technischen Regelung Organ der für die Ausarbeitung zuständigen Seite Organe der Seiten Teilnehmer der Ausarbeitung Kommission der Zollunion Sekretariat der Kommission der Zollunion ETAPPEN DER AUSARBEITUNG Entwicklung der ersten Fassung des Entwurfs für technische Vorschrift Durchführung von Verhandlungen Öffentliche Aussprache Entwicklung der endgültigen Fassung des Entwurfs für technische Vorschrift Koordinierung der endgültigen Fassung durch die Seiten Annahme der technischen Vorschrift Koordinationskomitee für technische Regelung, Anwendung von sanitären, veterinären und phytosanitären Maßnahmen 13 Sonstige Interessente
INFORMATION ÜBER DIE AUSARBEITUNG DER TECHNISCHEN VORSCHRIFTEN DER ZOLLUNION Teilnahme aller Interessenten an der Ausarbeitung Webseite der Zollunion www.tsouz.ru 14 Meinungsäußerung über die Entwürfe der technischen Vorschriften der Zollunion Webseite der staatlichen Zentralstelle für Standardisierung www.gosstandart.gov.by
AUSARBEITUNG UND ANWENDUNG VON EINHEITLICHEN STANDARDS FÜR DIE TECHNISCHEN VORSCHRIFTEN Anwendung von einheitlichen GOST-Standards von allen Mitgliedstaaten der Zollunion um den Anforderungen der technischen Vorschrift der Zollunion dank der freiwilligen Anwendung gerecht zu werden um die Konformitätsbewertung (-bestätigung) der Waren durchzuführen In der Übergangsperiode (vor GOST-Annahme) können nationale (staatliche) Standards der Mitgliedstaaten der Zollunion angewendet werden: GOST R STB ST RK 15
STAATLICHE STANDARDISIERUNG IN DER REPUBLIK BELARUS 2010 364 staatliche Standards angenommen Harmonisierungsniveau mit internationalen und europäischen Standards beträgt 46% 156 staatliche Standards aufgehoben 16
STAATLICHE STANDARDISIERUNG IN DER REPUBLIK BELARUS 2010 (nach Branchen) Branchen Zahl Zahl der mit internationalen und europäischen Standards harmonisierten STB GOST STB GOST Baumaterialien und -produkte 50 1 6 (12 %) - Maschinenbau 65 9 48 (74 %) 3 (33 %) Elektrotechnik, Radioelektronik und Telekommunikation 41 7 22 (54 %) 4 (57 %) Chemische und petrolchemische Produkte 28 6 17 (61 %) 2 (33 %) Landwirtschaft und Nahrungsmittel 38 6 12 (32 %) 4 (67 %) Holzwirtschaft und Holzbearbeitungsindustrie 9 1 4 (44 %) - Produkte der Leichtindustrie 14 12 3 (21 %) - Verpackung 1 - - - 17
KONFORMITÄTSBEWERTUNG (-BESTÄTIGUNG) IN DER ZOLLUNION Entsprechen den Pflichtanforderungen Durchlaufen der Konformitätsbestätigungsverfahren in einem der Mitgliedstaaten der Zollunion Marktzugang für die Ware Einheitliches Verfahren der Konformitätsbestätigung Formen und Verfahren der Konformitätsbewertung (-bestätigung) Verordnung über Standardverfahren der Konformitätsbewertung (-bestätigung) (Entschließung der Kommission der Zollunion) Einheitliche technische Vorschrift(en) 18
Gesetzgebung der Zollunion ÜBERGANGSPHASE Abkommen über den Verkehr der Waren, die der Pflichtkonformitätsbewertung (- bestätigung) auf dem Territorium der Zollunion unterliegen Abkommen über gegenseitige Anerkennung der Zertifizierungsstellen (Konformitätsbestätigungsstellen) und der Untersuchungslabore (-zentren), die sich mit der Konformitätsbestätigung beschäftigen Einführung und Anwendung von einheitlichen Pflichtanforderungen an die Waren Einführung von einheitlichen Verfahren für die Konformitätsbestätigung Einführung der Ordnung für die technischen Regelung in Bezug auf die Drittländer Nationale Gesetzgebung der Seiten 19
EINHEITSREGISTER DER WAREN, die der Pflichtkonformitätsbestätigung in der Zollunion mit Herausgabe von einheitlichen Urkunden unterliegen Waren, die der Pflichtkonformitätsbestätigung unterliegen gleiche Pflichtanforderungen gleiche Formen und Verfahren der Konformitätsbewertung gleiche oder vergleichbare Testverfahren Pflichtanforderungen (Standards von Mitgliedstaaten und internationale Anforderungen) Formen der Pflichtkonformitätsbestätigung (Konformitätszertifikate und -erklärungen) 20
EINHEITLICHE FORMEN DER DOKUMENTE ÜBER KONFORMITÄTSBEWERTUNG (-BESTÄTIGUNG) Auszeichnung durch das nationale Konformitätszeichen eines Mitgliedstaates der Zollunion, auf dessen Gebiet das Konformitätszertifikat oder die Konformitätserklärung nach einheitlichen Formen ausgestellt wurde 86 Konformitätszertifikate nach einheitlichen Formen ausgestellt Haushalts- und Elektrogeräte, Landwirtschaftstechnik, Beleuchtungskörper, elektrische Installationserzeugnisse, Heizapparate, Möbel 19 Konformitätserklärungen nach einheitlichen Formen ausgestellt Waschmittel 21
22 www.gosstandart.gov.by
NATIONALE DATENBANK FÜR TEHCNISCHE RECHTSVORSCHRIFTEN Seit 2008 funktioniert in der Republik die nationale Datenbank für Rechtsvorschriften das einheitliche Informationszentrum, in dem alle von den staatlichen Stellen gebilligten TRV gespeichert werden www.tnpa.by gegen 20 Arten von TRV, die von den staatlichen Stellen gebilligt werden internationale und europäische Standards, Vorschriften und Richtlinien der EU, nationale Standards von den GUS-Staaten und anderen Staaten Gesamtzahl über 190000 Bibliographische und Volltextdatenbanken 23
Informationsrecherchesystem «Standard 3.0» Volltextdatenbanken Technische Vorschriften, technische Regeln, staatliche Standards (gegen 25000 Dokumente) SanRuN (sanitäre Regeln und Normen), sanitäre Normen, hygienische Normen (über 350 Dokumente) rechtliche Rahmenbedingungen, Feuerschutzbestimmungen (über 150 Dokumente) Baubestimmungen, Verwaltungsregelwerk (über 60 Dokumente) Normen und Regeln zur technischen, gewerblichen, nuklearen und Strahlenschutzsicherheit, Normen und Regeln zur sicheren Beförderung von gefährlichen Waren (über 50 Dokumente) Technische Gesetzgebung der Eu (Vorschriften, Richtlinien, Entschließungen) (3800 Dokumente) Technische Vorschriften der Mitgliedstaaten der GUS (über 350 Dokumente) Bibliographische Datenbanken internationale Standards (ISO, IEC, ITU, der Codex-Alimentarius- Kommission, ISPM, МОE) 24 europäische Standards (CEN, CENELEC, ETSI, EC, EA, des Handelskomittees der ECE) (gegen 69 500 Dokumente) Terminologisches Wörterbuch «BelTerm»
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26 Danke für die Aufmerksamkeit!