Mediation im Strafrecht Blockseminar im Schwerpunkt Rechtspsychologie Teil II II
Der Täter-Opfer Opfer-Ausgleich Mediation im Strafrecht Diversion Subsidiaritätsprinzip Austauschbarkeit der Sanktionen Vermeidung von Etikettierungsprozessen Reaktionsbeweglichkeit (tatnah und rasch)
Die Entwicklung des TOA 60 60-70er Jahre: Mediationsentwicklung in in den den USA 80er Jahre: Entwicklung der der Mediation als als Idee im im Strafrecht in in Form des des TOA 1991: Durchsetzung dieser Form der der Konfliktbeilegung Verankerung im im Jugend- strafrecht als als Maßnahme 45; 45; 47; 47; 10 10 JGG JGG 1994: Verankerung im im Strafgesetzbuch, 153a StPO
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) 45 JGG ==> vor Anklage 47 JGG ==> nach Anklage 10 JGG ==> Weisung 153 a StPO
Die Entwicklung des TOA in Bremen Seit 1988 in Bremen - Nord Seit 1998 in ganz Bremen Bürgernahe Konfliktschlichtung durch 12 Schlichtungsräume in den Regionen Niederschwelliger Zugang Beiratsarbeit
Teilnahme am TOA Strafrechtliche Konflikte zivilrechtliche Konflikte Nachbarschaftskonflikte Kinder Jugendliche und Heranwachsende Erwachsene
Ziele des TOA Wiederherstellung des Rechtsfriedens Einvernehmliche Konfliktregelung Aussöhnung der Beteiligten Regulierung des Schadens Einstellung des Verfahrens Erziehungsaspekt Prävention Konstruktiver Umgang mit Konflikten
Grundsätze des TOA Freiwilligkeit kostenlos außergerichtlich Eigenverantwortlichkeit Neutralität
Deliktarten Körperverletzung gefährliche Körperverletzung räuberische Erpressung Sachbeschädigung, Diebstahl Bedrohung
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Jahr 2000 Altersgruppen (Tatverdächtige) Kinder 145 834 Jugendliche 294 467 Heranwachsende 247 586 Erwachsene 1 598 485
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Jahr 2000 Geschlecht (Deutsche) Jungen 176 574 Mädchen 62 416 d.h. das Verhältnis ist 3:1
Ablauf bei der Justiz 1. Polizei 2. Jugendstaatsanwaltschaft 3. Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe Dauer des Ablaufs: bis zu 1 1/2 Jahren
Ablauf eines TOA Information über begangene Straftat durch Selbstmelder Jugendgerichtshilfe Kriminalpolizei Staatsanwaltschaft
Ablauf eines TOA Mitteilung über Delikt und Namen Meldung an die Justiz Kontaktaufnahme Beschuldigter Erstgespräch mit dem Beschuldigten Kontaktaufnahme Geschädigter Erstgespräch mit dem Geschädigten Einzelgespräche Gemeinsames Gespräch
Das Einzelgespräch Einleitung Rückmeldung Darstellung des Konflikts Perspektivenübernahme Wiedergutmachung
Das Schlichtungsgespräch Schlichtungsvertrag Darstellung des Konflikts Perspektivenverschränkung Nachfragen Aushandlung Wiedergutmachungsleistungen
Täter-Opfer Opfer-Ausgleich Kleingruppenarbeit Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für die Beschuldigten bei durch die Teilnahme an einem TOA? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für die Geschädigten bei durch die Teilnahme an einem TOA?