Psychotherapeutische Versorgung in Berlin



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Transkript:

Psychotherapeutische Versorgung in Berlin Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales im Abgeordnetenhaus Berlin am 08.04.2013 1

Agenda 1. Häufigkeit psychischer Erkrankungen 2. Versorgung in Berlin 3. Wer wird Patient? 4. Wer behandelt? 5. Daten der Bedarfsplanung 6. Wie funktioniert Psychotherapie? 7. Empfehlungen und Forderungen der PTK Berlin zur Verbesserung der Versorgung 2

1. Häufigkeit psychischer Erkrankungen (1) aus Sicht der Wissenschaft Psychische und psychosomatische Erkrankungen werden anhand definierter objektiver Vorgaben zu Symptomen und deren Dauer diagnostiziert. Der Bundes-Gesundheitssurvey (Jacobi et al. 2004) beziffert die Jahrespra valenz psychischer Erkrankungen auf 31 Prozent. Die "Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland" (DEGS) bestätigt die Ho he der Pra valenz psychischer Erkrankungen, bzw. legt nahe, dass diese mit 33 Prozent sogar leicht hoḧer liegt als beim Bundes-Gesundheitssurvey (Wittchen et al. 2012) 3

1. Häufigkeit psychischer Erkrankungen (2) aus Sicht der Krankenkassen. Bei der Analyse der ambulanten a rztlichen Diagnosen ergibt sich eine vergleichbare Gro ßenordnung der Pra valenz psychischer Erkrankungen. Der BARMER GEK Arztreport 2012 (Barmer GEK, 2012) weist aus, dass niedergelassene A rzte im Jahr 2010 bei 31,9 Prozent der deutschen Bevo lkerung eine psychische Erkrankung diagnostizierten. 4

1. Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (3) Nach einer Meta-Analyse von Barkmann & Schulte- Markwort, (2010) auf Basis von 33 epidemiologischen Studien der vergangenen 50 Jahre, wiesen im Durchschnitt 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen in diesem Zeitraum eine psychische Sto rung auf. Die Pra valenzen schwanken zwischen den Studien stark und reichen von 10 bis u ber 30 Prozent. 5

1. Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (4) Im Kindes- und Jugendalter weist somit jedes sechste Kind bzw. Jugendlicher die Symptome einer psychischen Erkrankung auf. Diese Gro ßenordnung, die noch in der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Studie Ravens-Sieberer et al. 2007) fu r Aufsehen gesorgt hat, spiegelt einen seit Jahrzehnten bestehenden großen Versorgungsbedarf wider. 6

2. Versorgung in Berlin (1) Versorgungsgrad in den Bezirken Prof. Meinlschmidt: SenGUV - I A- September 2011 7

2. Versorgung in Berlin (2) Versorgungsgrad in den Bezirken Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf: 428%, Steglitz-Zehlendorf: 270%, Tempelhof-Schöneberg: 270%, Mitte: 153%, Friedrichshain-Kreuzberg: 148%, Pankow: 116%, Reinickendorf: 96%, Treptow-Köpenick: 90%, Spandau: 89%, Neukölln: 72%, Lichtenberg: 63%, Marzahn-Hellersdorf: 33% Prof. Meinlschmidt: SenGUV - I A- September 2011 8

2. Versorgung in Berlin (2) Überbezirkliche psych. Versorgung Prof. Meinlschmidt: SenGUV - I A- September 2011 ipl.-psych., Dipl.-Päd. Michael Krenz, Präsident - Dipl.-Soz. Brigitte Kemper-Bürger, Geschäftsführerin 9

2. Versorgung in Berlin (3) Wartezeiten BPtK Studie 2011 10

3. Wer wird Patient? (1) Psychotherapeutischer Behandlungsbedarf ha ngt neben der Diagnose einer Erkrankung von klinisch relevanten Beeintra chtigungen (z.b. der Arbeitsfähigkeit, in der Familie, Leidensdruck, u.a.m) durch die Erkrankung ab. Bei der Bestimmung von Behandlungsbedarf sind auch Barrieren der Inanspruchnahme zu beru cksichtigen. 11

3. Wer wird Patient? (2) Nach Scha tzungen des Bundes-Gesundheitssurvey erhalten 36 Prozent der Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Behandlung. Der Anteil der Betroffenen, die eine im weitesten Sinne ada quate Psychotherapie nach modernen wissenschaftlichen Kriterien erhalten, wird auf nur 10 Prozent geschaẗzt. 12

4. Wer behandelt? (1) Psychotherapeutische Berufsausübung - gesetzlich definiert im PsychThG (1998/2007)-: 1,(3)...ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung, oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. (...) Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben. 13

4. Wer behandelt? (2) Psychiater, Ärzte mit fachgebundener Psychotherapie (z.b. Hausärzte, Internisten u.a.) Ärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie dürfen auch psychotherapeutische Leistungen abrechnen Ärzte, die ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten (90% Regelung) Psychologische Psychotherapeuten (PP) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) 14

4. Statistik PP und KJP in Berlin (3) Kammermitglieder (PP und KJP) 3.722 Davon: PP 3.072 KJP 545 KJP/PP Doppelapp. 105 davon sozialrechtl. Zugelassene (SGB V- KV) 1.672 Ambulant tätige PP 2.146 Stationär tätige PP 329 PP und KJP in Beratungseinrichtungen 771 Ca. 10 % der PP/KJP behandeln auch oder ausschließlich im Rahmen des KJHG - SGB VIII PiAs und KJPiAs als Gastmitglieder 38 Stand: 01.04.13 15

5. Bedarfsplanung-Versorgungsgrade (1) BPtK Berechnungen 2013 16

5. Bedarfsplanung (2) Ergebnis der Bedarfsplanung in Berlin: Der rechnerischen Überversorgung steht eine täglich erfahrene Unterversorgung gegenüber = politisches Versorgungsproblem in Berlin 17

5. Bedarfsplanung (3) Knapp 80 % der gesamten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Berlin wird von sozialrechtlich niedergelassenen (SGB V) PPs, KJPs erbracht (Patienten zwischen 16J und 65J). Ca. 500 niedergelassene PP/KJP behandeln berufsrechtlich im Rahmen der Kostenerstattung u./o. rechnen psychotherapeutische Leistungen über andere Sozialgesetzbücher und der PKV ab. 18

6. Wie erhalten Patienten Psychotherapie?(1) Von der ersten prob. Sitzung zur Psychotherapie: Jede vom Patienten beantragte Psychotherapie (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch-fundierte PT, analytische PT) ist für die sozialrechtlich niedergelassenen PP, KJP und Ärzte genehmigungspflichtig. Im schriftlichen Gutachterverfahren wird geprüft, ob eine psychische Erkrankung/Störung des Patienten gemäß den Psychotherapierichtlinien des GBA vorliegt und dargelegte Behandlungsziele und planung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die Psychotherapierichtlinien definieren genau die Grenzen, Indikation und die Behandlungsverfahren. 19

7. Empfehlungen und Forderungen der PTK zur Verbesserung der psychoth. Versorgung (1) Die Genehmigungspflicht für definierte verfahrensbezogene psychotherapeutische Leistungen als Kassenleistung hat sich seit der Einführung 1967 bewährt, hat einem hohen Qualitätsstandard gesichert und muß beibehalten werden! Wir unterstützen den GBA, die psychotherapeutischen Berufs-, Fachverbände und die Kassen das aufwändige Gutachterverfahren zu differenzieren, zu vereinfachen, ggf. auch um andere Prüfinstrumente zu erweitern. Die Prüfungen der Struktur- und Ergebnisqualität muss weiterhin gesichert bleiben. 20

7. Empfehlungen und Forderungen der PTK (2) Unterscheidungsmerkmale zu anderen, auch psychotherapeutisch tätigen Arztgruppen aufheben mit dem Ziel, Patienten differenzierter, adäquater und schneller behandeln zu können. Es stehen so gut wie keine abrechenbaren nichtgenehmigungspflichtigen Gesprächsleistungen, wie z.b. für eine Sprechstunde, für eine flexible, niedrigschwellige Akutversorgung von Patienten erforderlich, zur Verfügung, die für andere Arztgruppen selbstverständlich sind. 21

7. Empfehlungen und Forderungen der PTK (3) Zur Verfügung stehen z. Zt. nur: Psychotherapeutische Gespräche (15 Zeiteinheiten à 10 Minuten pro Quartal/pro Patient, z.b. ein 50 Minuten Gespräch im Monat) Akutversorgung verbessern: Psychotherapeutische Gespräche sind sehr wichtig in der unmittelbaren niedrigschwelligen Akutversorgung und Nachsorge von psychisch Erkrankten, bzw. von Erkrankung bedrohten Patienten, ggf. im Vorfeld von zu beantragenden genehmigungspflichtigen Leistungen. Diese Leistung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von allen Psychotherapeuten nicht mehr erbracht!!! 22

7. Empfehlungen und Forderungen der PTK (4) Akutversorgung verbessern: Lt. einer Ankündigung der KV Berlin sollen ab 1.1.2013 die Punktwerte nichtgenehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen ins Bodenlose fallen: Ein psychotherapeutisches Gespräch (10 Min) wird mit 305 Pkt. à 0,7958 = 2,43 EBM 23.220 vergütet, ein 50-minütiges Gespräch mit = 12,14 (5*23.220). 23

7. Empfehlungen und Forderungen der PTK (5) Datentransparenz erhöhen Echten Bedarf erheben (z. B.mit Modellprojekten mit KV und Kassen) Neuberechnung von Bedarfszahlen Bedarfsplanung für Psychotherapie als Schwerpunkt im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung Psychotherapeutische Interventionen/Behandlungen insbesondere niedrigschwellige Interventionen weiterentwickeln und in Modellen erproben. 24

7. Empfehlungen und Forderungen der PTK (6) PsychKG Aufnahme der PPs und KJPs in das PsychKG Sektorenübergreifende Versorgung verbessern IV Verträge auswerten Entlassmanagement verbessern Zusammenarbeit mit Ärzten, insbes. mit Hausärzten weiterentwickeln Entscheidungs- u. Behandlungspfade entwickeln Situation der PiAs verbessern 25

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26