Kooperationen von Krankenhäusern Rechtliche Entwicklungen und Erfahrungsbericht

Ähnliche Dokumente
Zukunft der Gesundheitsimmobilie

Finanzierung, M&A Transaktionen, neue Konzepte und aktuelle rechtliche Aspekte

Trägerwechsel bei kommunalen Krankenhäusern Rechtliche und politische Fallstricke

Handlungsoptionen für Universitätskliniken

Finanzkrise und ihre Folgen Gesundheitswirtschaft für Investoren attraktiv?

Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle

Krankenhausfinanzierung - Trends, Modelle & Rechtlicher Rahmen

Zukunft der Gesundheitsimmobilie

Anspruchsgrundlage Kartellrecht

Gesundheitswirtschaft im Wettbewerb Erwartete Veränderungen und Strategien. Dr. Henning C. Schneider Rechtsanwalt und Partner, Latham & Watkins

Aktuelle Trends, Strategien und rechtliche Strukturen in der Gesundheitswirtschaft

Krankenhauslandschaft im Umbruch. Die Ergebnisse der aktuellen Krankenhausstudie der Ernst & Young GmbH und ihre Konsequenzen

Aktuelle kartell- und vergaberechtliche Probleme im Krankenhauswesen

Kartellrechtliche Implikationen des Unbundling in der Fernwärme

Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht

Die Arbeit des Bundeskartellamtes

4 Art. 101 AEUV. (2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig.

Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung)

Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dr. Eveline Gerszonowicz

Deliktsgerichtsstand für Torpedoklagen

Seminar zum europäischen und deutschen. Das den Art. 81, 82 EG zugrunde liegende Leitbild der Wettbewerbspolitik

Herzlich willkommen. zur Fachkonferenz Pflege. der SPD-Bundestagsfraktion. 29. September 2011 SPD-Fraktionssaal

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen

Gun Jumping in der Fusionskontrolle Wie weit darf man vor der Freigabe gehen? Dr. Justus Herrlinger

Strategische Allianzen im deutschen Krankenhauswesen

Thema: Wettbewerbspolitik

Legale Kooperationen in der Baustoffindustrie

Energiespeicher im Kartellrecht

Der Patient ins Krankenhaus oder die Ärzte in die Behinderteneinrichtung? Medizinische Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigung neu denken

Faktenblatt Thema: Rechtsrahmen zum Verbot von Zuweisungen gegen Entgelt

Aktuelle Entwicklungen im Organisationsrecht der Sparkassen

Grauzement-Beschluss BGH v. 26. Februar 2013 KRB 20/12

Die Anstalt öffentlichen Rechts als neue Rechtsform und die Förderung von IKZ- Projekten der Erneuerbaren Energien

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof

Das Krankenhaus Märkisch Oderland sagt Guten Tag. Präsentation von A. Burkhardt, C. Raether

Strukturqualität für Ärzte nach 4

Dr. Peter Picht, LL.M. (Yale) Examinatorium SB 3

Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo Uhr, HS I (Alte Universität)

Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus

EG-Studie zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Wassersektor in der Europäischen Union

Die Rolle eines überregionalen Krankenhauskonzerns in der Quartiersbildung

Page 1 Bird & Bird LLP 2015

Wechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung

Katja Sprenger. Einkaufsgemeinschaften der öffentlichen Hand. Grenzen der Zulässigkeit I/I/F

Digitalisierung im deutschen Mittelstand

Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht

Einheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Erfahrungen mit Schadensersatzklagen gegen Kartellanten Kartellrecht Summit 2015

Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)

hier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen

Organisatorische Aspekte der IT-Forensik - Aktuelle Herausforderungen -

KURZ VORGESTELLT. Die Träger der Kampagne

Bildungsnetzwerke als wichtige Grundlage von Kompetenzzentren. Prof. Dr. Martin Twardy Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialpädagogik

Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09

Kanton Zug Spitalgesetz. 1. Allgemeines. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1), beschliesst: 1 Zweck

Zukunftsforum Berlin

REFERENT: RA PETER HENSELER DÜSSELDORF JAHRESTAGUNG AM 10. MAI 2004 IN BONN

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2015 (VBE 2015)

Auswirkung der Privatisierung von Krankenhäusern auf die Beschäftigten und Patient_innen

Ein Verstoß gegen das Kartellrecht kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts

Fusionskontrolle. Formen: horizontal vertikal konglomerat

Pflege-Dienste & Ausbildung. Seniors Living - Wohngruppen-Pflege -

DER HOLZMARKT TRENDS UND AUSSICHTEN SALZBURGER WALD & HOLZGESPRÄCHE 2014 KUCHL WOLFGANG HOLZER

Muster- Dachnutzungsvertrag

Internetplattformen in der Unternehmenspraxis

Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014

Neues aus dem EU-Kartellrecht - wettbewerbsrechtliche Aspekte bei gemeinsamen Werbeaktionen in Verbundgruppen

Erhebungstechniken im RE

Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen

Einstieg. den Arzt grösstmöglichste Freiheit im Umgang Patienten einen unkomplizierten Arztbesuch.

Einführung. Einführung

Ausschreibungspflicht für Leistungen der medizinischen Reha

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften

Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück

Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten

Leitfaden zum Kartellrecht

Die Rolle der Wasserkraft in Baden- Württemberg Rahmenbedingungen, Potenziale. Leitender Ministerialrat Dr. Gerhard Spilok

Rente mit 67 Voraussetzungen für die Weiterarbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen

Vortrag. Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen

Allgemeine Informationen. Voraussetzungen für die Anerkennung

Medizinische Forschung an Strafgefangenen

Wir bei Hausengel. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liebe Hausengel,

Fachforum Bewährte und neue Finanzierungsmodelle - ÖPP aus Sicht der Finanzkontrolle

Wettbewerbsrecht. Wintersemester 2015/ , Dr. Daniel Könen, LL.M.

BILDUNGSAKADEMIE PFLEGE

Strategische Konsequenzen des Kartellrechts für KHs der Maximalversorgung

Richtlinien zu den Verhaltensgrundsätzen der Schindler Deutschland GmbH und ihrer deutschen Gesellschaften

1. Definition Netzwerkorganisation. 2. Verständnis von Zusammenarbeit. 3. Handlungsansatz. 4. Kooperationsnetzwerk. 5.

Workshop 3. Unternehmensformen rechtliches und steuerliches Umfeld

Wir sind Ihr Partner für qualifizierte Weiterbildung!

Vom Marktbeherrschungs- zum SIEC-Test: Neue Schläuche, neuer Wein? Daniel Zimmer

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner

Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle. Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009

VfkE-Landesveranstaltung Mecklenburg-Vorpommern

Arbeitsgruppe Rechtsfragen

Transkript:

Kooperationen von Krankenhäusern Rechtliche Entwicklungen und Erfahrungsbericht Christoph Engeler, LL.M. (University of Chicago) Rechtsanwalt und Counsel, Latham & Watkins Gesundheitswirtschaftskongress Hamburg Hamburg, 1. September 2010 Latham & Watkins operates as a limited liability partnership worldwide with an affiliate in the United Kingdom and Italy, where the practice is conducted through an affiliated multinational partnership Copyright 2005 Latham & Watkins. All Rights Reserved.

Allheilmittel Kooperation? Kooperation als Schlüssel für Erfolg im Wettbewerb (Quelle: Repräsentative Befragung von 150 Klinikmanagern in Deutschland (51 öffentliche, 52 freigemeinnützige und 47 private Kliniken) im Auftrag von E&Y für die Studie Krankenhauslandschaft im Umbruch, 2010) 2

Was ist eine Kooperation? Ein weites Feld Kein bloßer Managementvertrag Keine Veräußerung/Privatisierung oder Fusion Sondern freiwillige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung von Projekten oder zur Durchsetzung gemeinschaftlicher Interessen gegenüber Dritten, z.b.: Horizontale Kooperationen: Versorgungs- und Verwaltungsbereiche, Kooperation von Fachabteilungen (Netzwerke), Aus- und Weiterbildung Vertikale Kooperationen: Bildung von Gesundheitszentren (Akutstationär, Ambulant, Rehabilitation und/oder Pflege) 3

Bindungsintensität der Kooperation? (1) Rein schuldrechtliche Kooperationen: Politisch präferiert? Zuwarten und Verschieben Konfliktpotenzial durch unterschiedliche Interessenlagen? Effiziente Entscheidungswege? Fachkompetenz? Kartellrechtliche Zusammenschlusskontrolle zu beachten! (Kriterium der rechtlichen und organisatorischen Selbständigkeit, Zurechnung öffentlicher Unternehmen für Umsatzschwellen) Nach 37 Abs. 1 GWB liegt auch ein Zusammenschluss vor bei Erwerb der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle durch ein oder mehrere Unternehmen über die Gesamtheit oder Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen. Die Kontrolle wird durch Rechte, Verträge oder andere Mittel begründet, die einzeln oder zusammen unter Berücksichtigung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände die Möglichkeit gewähren, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit eines Unternehmens auszuüben, insbesondere durch ( ) b) Rechte oder Verträge, die einen bestimmenden Einfluss auf die Zusammensetzung, die Beratungen oder Beschlüsse der Organe des Unternehmens gewähren. 4

Bindungsintensität der Kooperation? (2) Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen zu beachten (Kartellverbot)! Nach 1 GWB sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen (...) und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,. verboten. Freistellung nach 2 GWB möglich Bislang keine Fälle aus der Praxis des Bundeskartellamtes Diskutierte Fallgruppen: DMP-Verträge (Disease-Management-Programm), Mindestmengenregelungen Vergaberecht zu beachten bei Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen ( 97 Abs. 1 GWB) auch als Teil einer Kooperation 5

Bindungsintensität der Kooperation? (3) Gesellschaftsrechtliche Kooperationen (insbesondere Teilprivatisierungen): Vollprivatisierungen unpopulär ( Profit auf Kosten der Patienten ), Fehlentwicklungen anderer Branchen, Finanzkrise Grundsatz der Trägervielfalt nach 1 Abs. 2 KHG ( Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. Dabei ist nach Maßgabe des Landesrechts insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten. ) Präferierte Lösungen (Kooperationen, Sale-and-Leaseback etc.) konnten grundlegende Probleme nicht beheben Formulierung langfristiger Ziele (Versorgungsauftrag): Dauerhafte Entlastung des Haushalts Sicherstellung erforderlicher Investitionsmaßnahmen Arbeitsplatzsicherung Stärkung der Wettbewerbsposition, Sicherung der Standorte (Medizinisches Konzept) 6

Beispiele für Forderungen Personal: Kündigungsausschluss, Tarifbindung, keine Umsetzungen Erhalt sämtlicher Standorte Verbleib im KSA Verbleib in der VBL/ZVK Umfassender Katalog von zustimmungsbedürftigen Maßnahmen Übertragungs- und Fusionsverbote Wirtschaftliche Prüfung konzerninterner Verträge Fortbestehen eines Sale-and-Leaseback der Immobilien => Reduzierung des Partners auf die Rolle eines Finanzgebers? => Eingliederung in den Konzern noch möglich? 7

Kooperationen von Krankenhäusern Rechtliche Entwicklungen und Erfahrungsbericht - Vielen Dank! Christoph Engeler, LL.M. (University of Chicago) Rechtsanwalt und Counsel, Latham & Watkins Gesundheitswirtschaftskongress Hamburg Hamburg, 1. September 2010 Latham & Watkins operates as a limited liability partnership worldwide with an affiliate in the United Kingdom and Italy, where the practice is conducted through an affiliated multinational partnership Copyright 2005 Latham & Watkins. All Rights Reserved.