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Transkript:

Georg-August-Universität Göttingen Seminar für Deutsche Philologie Seminarverwaltung ORDNUNGEN FÜR DAS GRUNDSTUDIUM FÜR DIE FÄCHER DEUTSCH UND DEUTSCHE PHILOLOGIE DER STUDIENGÄNGE LEHRAMT AN GYMNASIEN / MAGISTER / WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK II [Ausgabe November 2004-März 2007] I. Unterrichtsfach Deutsch / Studiengang Lehramt an Gymnasien S. 02 II. Fach Deutsche Philologie / Studiengang Magister S. 05 III. Doppelfach Deutsch / Studiengang Wirtschaftspädagogik II S. 09 IV. Studienpläne S. 12 Unterrichtsfach Deutsch LA an Gymnasien S. 12 Deutsche Philologie Magister Hauptfach S. 13 Deutsche Philologie Magister 1. Nebenfach S. 14 Deutsche Philologie Magister 2. Nebenfach S. 15 Doppelfach Deutsch Wirtschaftspädagogik II S. 16 Georg-August-Universität Göttingen Seminar für Deutsche Philologie Konto 106 034 549 Norddeutsche Landesbank Hannover Sprechzeiten der Seminarverwaltung Mo-Fr 10-12 Uhr Seminarverwaltung BLZ 250 500 00 Käte-Hamburger-Weg 3 Tel. +49 (0) 551 / 39-7510 / 7512 / 7515 deutsche.philologie@phil.uni-goettingen.de 37073 Göttingen Fax +49 (0) 551 / 39-7511 www.uni-goettingen.de/de/sh/15027.html

I. Unterrichtsfach Deutsch / Studiengang Lehramt an Gymnasium [Prüfungsverordnung (PVO) 1998 und Studienordnung (StO) 2000] 1. Geltungsbereich Zum WS 1998/99 sind die neue Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Niedersachsen [PVO-Lehr I vom 15.4.1998] und zum WS 2000/2001 die dazu gehörige Studienordnung für das Unterrichtsfach Deutsch [StO vom 13.12.1999 in der Fassung vom 01.07.2000] in Kraft getreten, nach der alle Studierende ihre Prüfung ablegen, die ab 1.10.1998 das Studium des Lehramts an Gymnasien aufnehmen. 2. Grundstudium Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die Teilnahme an folgenden LV im Umfang von 32 SWS ein: 2.1 Pflichtveranstaltungen [1. - 3. Sem.]: Proseminare Sprachwissenschaft 1-3 (Einführung und Überblick zur Phonetik, Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik und Pragmatik/Textlinguistik mit der Möglichkeit einer studienbegleitenden Teilfachprüfung der Zwischenprüfung im Proseminar Sprachwissenschaft 3) [1. - 3. Sem.] Proseminare Mediävistik 1-3 (Einführung und Überblick zur Älteren deutschen Sprache und Literatur mit der Möglichkeit einer studienbegleitenden Teilfachprüfung der Zwischenprüfung im Proseminar Mediävistik 3) [1. - 3. Sem.] Proseminare Literaturwissenschaft 1-3 (Einführung in die Textanalyse, in systematische und historische Aspekte der Literaturwissenschaft mit der Möglichkeit einer studienbegleitenden Teilfachprüfung der Zwischenprüfung im Proseminar Literaturwissenschaft 3) [1. - 3. Sem.] ein Proseminar zur Fachdidaktik (Einführung, mit studienbegleitender Teilfachprüfung der Zwischenprüfung) [2. oder 3. Sem.] 06 SWS 06 SWS 06 SWS 02 SWS 2.2 Wahlpflichtveranstaltungen [1. - 4. Sem.]: Summe SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium: 20 SWS Ein Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung der Zwischenprüfung [4. Sem.] wahlweise aus den Teilfächern Mediävistik oder Literaturwissenschaft. In den Teilfächern, in denen dieses Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung der Zwischenprüfung nicht besucht wird, ist die Teilfachprüfung der Zwischenprüfung studienbegleitend in den Proseminaren Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3 oder Literaturwissenschaft 3 abzulegen. Vier LV gem. 33 (3) der PVO-Lehr I (LV zu Informations- und 2 02 SWS

Kommunikationstechnologien im Unterricht, LV zur ästhetischen Bildung, LV zu fächerübergreifenden Lernfeldern, LV zu einem Projekt). Diese LV können auch in anderen Fächern besucht werden und sind einzeln für das Grund- und Hauptstudium anrechnungsfähig. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen LV soll überwiegend nicht in zusätzlichen sondern in den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen LV erbracht werden, die in ihrer Ausgestaltung die betreffenden Schwerpunkte berücksichtigen. 2.3 Wahlveranstaltungen: Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl, vorzugsweise Vorlesungen, 10 SWS auch aus anderen Fächern mit einem Bezug auf das Studium der deutschen Sprache und Literatur. Summe SWS Grundstudium: 32 SWS 3. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung besteht aus drei fachwissenschaftlichen Teilfachprüfungen in Sprachwissenschaft (Teilfach Sprachwissenschaft), Literaturwissenschaft (Teilfach Literaturwissenschaft) und Ältere deutsche Literatur und Sprache (Teilfach Mediävistik) sowie einer Teilfachprüfung in Fachdidaktik (Sprach- und Literaturdidaktik). Sie ist bestanden, wenn in jeder Teilfachprüfung mindestens die Note ausreichend (4,0) erreicht wird. Die bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für den Besuch des Hauptstudiums. 3.1 Eine Teilfachprüfung ist in zwei der drei fachwissenschaftlichen Teilfächer Mediävistik und Literaturwissenschaft am Ende der Proseminare Sprachwissenschaft 3, Literaturwissenschaft 3, Mediävistik 3 sowie im Teilfach Fachdidaktik in dem Proseminar Einführung in die Fachdidaktik studienbegleitend abzulegen. In dem fachwissenschaftlichen Teilfach, in dem keine Teilfachprüfung studienbegleitend im 3. Semester abgelegt wird, ist im 4. Semester ein Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung zu besuchen. 3.2 Für die studienbegleitenden Teilfachprüfungen (zwei fachwissenschaftliche Teilfächer nach Wahl im 3. Semester und Fachdidaktik im 2. oder 3. Semester) ist jeweils eine Klausur von bis zu 120 Minuten Dauer zu schreiben, die von dem/der Seminarleiter/in und einem/einer weiteren Prüfer/in mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet werden muss. 3.3 Für die Teilfachprüfung in einem Zwischenprüfungsseminar des 4. Semester (Teilfachprüfung in dem fachwissenschaftlichen Teilfach, in dem keine Teilfachprüfung studienbegleitend im 3. Semester abgelegt wurde) ist eine dreistündige Klausur im Anschluss an das Zwischenprüfungsseminar zu schreiben, die von dem/der Seminarleiter/in und einem/einer weiteren Prüfer/in mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet werden muss. 3.4 Auch wenn drei studienbegleitende fachwissenschaftliche Teilfachprüfungen im 3. Semester abgelegt wurden, ist eine fachwissenschaftliche Teilfachprüfung in einem Zwischenprüfungsseminar des 4. Semesters abzulegen. 3.5 Jede Teilfachprüfung kann einmal in der Zeit bis zum Unterrichtsbeginn des 3

folgenden Semesters wiederholt werden. Durchführung und Dauer der fachwissenschaftlichen Wiederholungsprüfungen wie bei der ersten Prüfung. In Fachdidaktik wird die Wiederholungsprüfung als mündliche Prüfung mit einem/einer Prüfer/in und Beisitzer/in durchgeführt. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Studierenden der Zwischenprüfungsausschuss. 3.6 Eine spätere Ablegung der Teilfachprüfungen als im 2., 3. bzw. 4. Semester (Abschnitte 3.1-3.4) kann nur in folgenden Ausnahmefällen genehmigt werden (Antrag an den Zwischenprüfungsausschuss): bei Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attests; im Zweifelsfall kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden) nach einem Universitätswechsel von einer Universität mit stark abweichender Studienordnung wenn sonstige, von der/dem Studierenden nicht selbst zu verantwortende Gründe zu einer erheblichen Verzögerung im Studium geführt haben 4. Voraussetzungen für die Zulassung zu den Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung 4.1 Bei der Anmeldung zu den studienbegleitenden Teilfachprüfungen in den Proseminaren Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3, Literaturwissenschaft 3 müssen die Studierenden den erfolgreichen Besuch der Proseminare Sprachwissenschaft 1 und 2, Mediävistik 1 und 2, Literaturwissenschaft 1 und 2 nach 2.1 nachweisen. 4.2 Durch Leistungsschein ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden LV nachzuweisen: Proseminar Sprachwissenschaft 2 Proseminar Mediävistik 2 Proseminar Literaturwissenschaft 1 oder 2 In dem Teilfach, in dem die Teilfachprüfung im 4. Semester abgelegt wird, kann der Leistungsschein auch in den Proseminaren Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3 oder Literaturwissenschaft 3 erworben werden. Die übrigen Proseminare sind durch Teilnahmescheine nachzuweisen. Ein Teilnahmeschein wird aufgrund der Mitarbeit in den Proseminaren vergeben. Mitarbeit heißt: regelmäßige Anwesenheit aktive Teilnahme an der Diskussion z.b. in Form von schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen, Protokollen, Literaturberichten, Thesenpapieren, Lösungen von Hausarbeiten Bearbeitung von Aufgaben zur seminarbezogenen Lernkontrolle oder Klausur Ein Leistungsschein ist ein benoteter Schein (Note: mindestens ausreichend 4,0 ). Er wird unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen für die Vergabe eines Teilnahmescheins erfüllt sind, aufgrund einer schriftlichen Hausarbeit oder Klausur vergeben. 4.3 Die schriftlichen Hausarbeiten oder Klausuren als Voraussetzung für die Vergabe eines Leistungsscheins können jeweils einmal in der Zeit bis zum Unterrichtsbeginn 4

des folgenden Semesters wiederholt werden. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Studierenden der Zwischenprüfungsausschuss. 4.4 Bei der Anmeldung zur Teilfachprüfung im Zwischenprüfungsseminar des 4. Semesters müssen nachgewiesen werden: die Scheine aus den Proseminaren Sprachwissenschaft 3, Literaturwissenschaft 3 und Mediävistik 3; darunter ggf. der Leistungsschein aus dem Teilfach, in dem die Teilfachprüfung im 4. Semester abgelegt wird die beiden bestandenen Teilfachprüfungen aus dem 3. Semester die bestandene Teilfachprüfung in Fachdidaktik der Nachweis der Teilnahme an einem Tutorium für ausländische Studierende von Studierenden aus dem nichtdeutschsprachigen Ausland. 4.5 Ferner ist der Nachweis der Kenntnis zweier Fremdsprachen sowie über die erfolgreiche Teilnahme am Allgemeinen Schulpraktikum und die ordnungsgemäße Teilnahme am Sozial- oder Betriebspraktikum zu führen. 4.6 Insgesamt sind LV mit insgesamt 30 SWS nachzuweisen. II. Fach Deutsche Philologie / Studiengang Magister [Magisterprüfungsordnung (MPO) vom 03.01.2000 mit der Fachspezifischen Anlage Deutsche Philologie vom 02.05.2001] 1. Deutsche Philologie als Hauptfach Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die Teilnahme an folgenden LV im Umfang von 32 Semesterwochenstunden (SWS) ein: 1.1 Pflichtveranstaltungen [1. - 3. Semester]: Proseminare Sprachwissenschaft 1-3 (Einführung und Überblick zur Phonetik, Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik und Pragmatik/Textlinguistik mit der Möglichkeit einer studienbegleitenden Teilfachprüfung der Zwischenprüfung im Proseminar Sprachwissenschaft 3) Proseminare Mediävistik 1-3 (Einführung und Überblick zur Älteren deutschen Sprache und Literatur mit der Möglichkeit einer studienbegleitenden Teilfachprüfung der Zwischenprüfung im Proseminar Mediävistik 3) Proseminare Literaturwissenschaft 1-3 (Einführung in die Textanalyse, in systematische und historische Aspekte der Literaturwissenschaft mit der Möglichkeit einer studienbegleitenden Teilfachprüfung der Zwischenprüfung im Proseminar Literaturwissenschaft 3) Von den obligatorischen Proseminaren des Grundstudiums ist je eines aus jedem Teilfach durch ein entsprechend ausgewiesenes Seminar aus dem Bereich der Niederdeutschen Sprache und Literatur ersetzbar, soweit Niederdeutsche Sprache und Literatur nicht weiteres Prüfungsfach bei der Magisterprüfung ist. Summe SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium: 18 SWS 1.2 Wahlpflichtveranstaltung [4. Semester]: 5

Ein Zwischenprüfungsseminar mit einer Teilfachprüfung der Zwischenprüfung wahlweise aus den Teilfächern Mediävistik oder Literaturwissenschaft. In den Teilfächern, in denen dieses Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung der Zwischenprüfung nicht besucht wird, ist die Teilfachprüfung der Zwischenprüfung studienbegleitend in den Proseminaren Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3 oder Literaturwissenschaft 3 abzulegen. Summe SWS Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium: 02 SWS 1.3 Wahlveranstaltungen: Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang von 12 SWS, vorzugsweise Vorlesungen, auch aus anderen Fächern mit einem Bezug auf das Studium der deutschen Sprache und Literatur. Summe SWS Wahlveranstaltungen im Grundstudium: 12 SWS Summe SWS Grundstudium im Hauptfach: 32 SWS 2. Deutsche Philologie als 1. Nebenfach Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nach 1.1 und 1.2 ein. Summe SWS Grundstudium im 1. Nebenfach: 20 SWS 3. Deutsche Philologie als 2. Nebenfach Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 SWS ein: 3.1 Pflichtveranstaltungen [1.-3. Semester] Wie unter 1.1, jedoch kann eines der drei Teilfächer Mediävistik oder Literaturwissenschaft abgewählt werden. Summe SWS Pflichtveranstaltungen: 12 SWS 3.2 Wahlveranstaltungen Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang von 8 SWS, vorzugsweise Vorlesungen, auch aus anderen Fächern mit einem Bezug auf das Studium der deutschen Sprache und Literatur. Summe SWS Wahlveranstaltungen: 8 SWS Summe SWS Grundstudium im 2. Nebenfach: 20 SWS 4. Magisterzwischenprüfung Mit der Magisterzwischenprüfung wird der 1. Studienabschnitt (Grundstudium) des Magisterstudiengangs abgeschlossen. Die Magisterzwischenprüfung besteht aus je einer Fachprüfung in den vom Prüfling gewählten Hauptfächern oder im Hauptfach und einem der beiden Nebenfächer. Die Zwischenprüfung in dem vom Prüfling gewählten Nebenfach wird entsprechend den Leistungsanforderungen eines Hauptfachs durchgeführt. Ist Deutsche Philologie 2. Nebenfach in einer Fakultät, deren Magisterprüfungsordnung drei Zwischenprüfungen fordert, dann besteht die Zwischenprüfung aus studienbegleitenden Teilfachprüfungen in den Proseminaren 3 der Teilfächer, die für das Grundstudium gewählt wurden. Sonderregelung für Magisterprüfungen mit Fächern aus der Sozialwissenschaftlichen und Philosophischen Fakultät: 6

Für sämtliche Fächer der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (2. Hauptfach oder 1. oder/und 2. Nebenfach), die im Rahmen der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät studiert und abgeschlossen werden, ist die Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät anzuwenden, d.h. es wird der Nachweis einer Zwischenprüfung (im 2. Hauptfach oder im 1. Nebenfach) und der Nachweis des Kleinen Latinums oder äquivalenter Sprachanforderungen (Anlage 5: Fachspezifische Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät) verlangt. In der Abschlussprüfung (Magisterprüfung) ist je eine 4-stündige Klausur im 2. Hauptfach oder im 1. Nebenfach zu schreiben. Für sämtliche Fächer der Philosophischen Fakultät (2. Hauptfach oder 1. oder/und 2. Nebenfach), die im Rahmen der Magisterprüfungsordnung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät studiert und abgeschlossen werden, ist die Magisterprüfungsordnung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät anzuwenden, d.h. in jedem Fach ist eine Zwischenprüfung abzulegen und in der Abschlussprüfung (Magisterprüfung) eine Klausur zu schreiben. Der Nachweis des Kleinen Latinums oder äquivalenter Sprachanforderungen (Anlage 5: Fachspezifische Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät) entfällt. 4.1 Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilfachprüfungen in Sprachwissenschaft (Teilfach Sprachwissenschaft), Ältere deutsche Sprache und Literatur (Teilfach Mediävistik) und Literaturwissenschaft (Teilfach Literaturwissenschaft). Sie ist bestanden, wenn in jeder Teilfachprüfung mindestens die Note ausreichend (4,0) erreicht wird. Die bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für den Besuch des Hauptstudiums. 4.2 Eine Teilfachprüfung ist in zwei der drei Teilfächer Mediävistik und Literaturwissenschaft am Ende der Proseminare Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3, Literaturwissenschaft 3 studienbegleitend abzulegen. In dem fachwissenschaftlichen Teilfach, in dem keine Teilfachprüfung studienbegleitend im 3. Semester abgelegt wird, ist im 4. Semester ein Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung zu besuchen. 4.3 Für die studienbegleitenden Teilfachprüfungen (zwei Teilfächer nach Wahl im 3. Semester) ist jeweils eine Klausur von bis zu 120 Minuten Dauer zu schreiben, die von dem/der Seminarleiter/in und einem/einer weiteren Prüfer/in mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet werden muss. 4.4 Für die Teilfachprüfung in einem Zwischenprüfungsseminar des 4. Semester (Teilfachprüfung in dem Teilfach, in dem keine Teilfachprüfung studienbegleitend im 3. Semester abgelegt wurde) ist eine dreistündige Klausur im Anschluss an das Zwischenprüfungsseminar zu schreiben, die von dem/der Seminarleiter/in und einem/einer weiteren Prüfer/in mindestens mit der Note ausreichend 4,0 bewertet werden muss. Wird das Teilfach Mediävistik gewählt, so kann das mediävistische Zwischenprüfungsseminar durch eines in Mittelniederdeutsch oder Altnordisch mit einer entsprechenden Teilfachprüfung der Zwischenprüfung ersetzt werden, soweit Niederdeutsche Sprache und Literatur bzw. Skandinavische Philologie nicht weitere Fächer in der Magisterprüfung sind. 4.5 Auch wenn drei studienbegleitende Teilfachprüfungen im 3. Semester abgelegt wurden, ist eine Teilfachprüfung in einem Zwischenprüfungsseminar des 4. Semesters abzulegen. 7

4.6 Jede Teilfachprüfung kann einmal und zwar in der Zeit bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des folgenden Semesters wiederholt werden. Dauer und Durchführung entsprechen der ersten Prüfung. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Studierenden der Zwischenprüfungsausschuss. 4.7 Eine spätere Ablegung der Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung als im 2., 3. bzw. 4. Semester kann nur in folgenden Ausnahmefällen genehmigt werden (Antrag an den Zwischenprüfungsausschuss): wenn Krankheit die/den Studierende/n daran gehindert hat, das Grundstudium rechtzeitig abzuschließen bzw. die Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung fristgerecht abzulegen (Vorlage eines ärztlichen Attests) wenn das Kleine Latinum oder Latinum nachgeholt werden musste (Vorlage der Prüfungsbescheinigung) nach einem Universitätswechsel von einer Universität mit stark abweichender Studienordnung wenn sonstige, von der/dem Studierenden nicht selbst zu verantwortende Gründe zu einer erheblichen Verzögerung im Studium geführt haben 5. Zulassungsbedingungen für die Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung Im Fach Deutsche Philologie kann die Magisterzwischenprüfung der Philosophischen Fakultät nur abgelegt werden, wenn das ordnungsgemäße Grundstudium nach den Bestimmungen für das Haupt- bzw. 1. Nebenfach nachgewiesen wird (s. Abschnitt 1. bzw. 2.). Ist Deutsche Philologie 2. Nebenfach in einer Fakultät, deren Magisterprüfungsordnung drei Zwischenprüfungen fordert, dann besteht die Zwischenprüfung aus studienbegleitenden Teilfachprüfungen in den Proseminaren 3 der Teilfächer, die für das Grundstudium (s. Abschnitt 3) gewählt wurden (Sonderregelung für die Sozialwissenschaftliche Fakultät s.o.). 5.1 Bei der Anmeldung zu den studienbegleitenden Teilfachprüfungen in den Proseminaren Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3, Literaturwissenschaft 3 müssen die Studierenden den erfolgreichen Besuch der Proseminare Sprachwissenschaft 1 und 2, Mediävistik 1 und 2, Literaturwissenschaft 1 und 2 nach Abschnitt 1 5.2 nachweisen. Durch Leistungsschein ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden LV nachzuweisen: Proseminar Sprachwissenschaft 2 Proseminar Mediävistik 2 Proseminar Literaturwissenschaft 1 oder 2 In dem Teilfach, in dem die Teilfachprüfung im 4. Semester abgelegt wird, kann der Leistungsschein auch in den Proseminaren Sprachwissenschaft 3 oder Mediävistik 3 oder Literaturwissenschaft 3 erworben werden. Die übrigen Proseminare sind durch Teilnahmescheine nachzuweisen. Ein Teilnahmeschein wird aufgrund der Mitarbeit in den Proseminaren vergeben. Mitarbeit heißt: regelmäßige Anwesenheit aktive Teilnahme an der Diskussion z.b. in Form von schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen, Protokollen, Literaturberichten, Thesenpapieren, Lösungen von Hausarbeiten Bearbeitung von Aufgaben zur seminarbezogenen Lernkontrolle oder Klausur Ein Leistungsschein ist ein benoteter Schein (Note: mindestens ausreichend 4,0 ). Er wird unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen für die Vergabe eines Teilnahmescheins erfüllt sind, aufgrund einer schriftlichen Hausarbeit oder Klausur vergeben. 8

5.3 Die schriftlichen Hausarbeiten oder Klausuren als Voraussetzung für die Vergabe eines Leistungsscheines können jeweils einmal in der Zeit bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des folgenden Semesters wiederholt werden. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Studierenden der Zwischenprüfungsausschuss. 5.4 Bei der Anmeldung zur Teilfachprüfung im Zwischenprüfungsseminar des 4. Semesters müssen nachgewiesen werden: die Scheine aus den Proseminaren Sprachwissenschaft 3, Literaturwissenschaft 3 und Mediävistik 3 (darunter ggf. der Leistungsschein aus dem Teilfach, in dem die Teilfachprüfung im 4. Semester abgelegt wird) die beiden bestandenen Teilfachprüfungen aus dem 3. Semester die Teilnahme an einem Tutorium für ausländische Studierende von Studierenden aus dem nicht deutschsprachigen Ausland Kleines Latinum: Für Deutsche Philologie (Haupt- und Nebenfach) ist das kleine Latinum erforderlich. Es muss bei der Meldung zur Magisterprüfung nachgewiesen werden Wer das kleine Latinum nachholen muss, kann mit Zustimmung des Zwischenprüfungsausschusses 2 (Antrag erforderlich) die Proseminare des Grundstudiums und das Zwischenprüfungsseminar um ein Semester verschieben. Muss für andere Fächer das Latinum und/oder das Graecum nachgeholt werden, kann eine Verschiebung um zwei Semester gewährt werden. III. Doppelfach Deutsch / Studiengang Wirtschaftspädagogik II 2. Der Aufbau des Grundstudiums Das Grundstudium besteht in der Teilnahme an den obligatorischen Proseminaren und Zwischenprüfungsseminaren der ersten vier Semester [ 2.1] sowie weiteren Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl [ 2.4]. Dringend empfohlen wird die Telnahme an den Proseminaren Sprachwissenschaft 3 und Mediävistik 3. 2.1 Die obligatorischen und empfohlenen Proseminare der ersten drei Semester sollen in Gegenstandsbereiche, Methoden und Arbeitsweisen der drei Teilfächer einführen: Sprachwissenschaft Mediävistik Literaturwissenschaft 1. Sem. Sprachwissenschaft 1 Mediävistik 1 Literaturwissenschaft 1 (obligatorisch) (obligatorisch) (obligatorisch) 2. Sem. Sprachwissenschaft 2 Mediävistik 2 Literaturwissenschaft 2 (obligatorisch) (obligatorisch) (obligatorisch) 3. Sem. Sprachwissenschaft 3 Mediävistik 3 Literaturwissenschaft 3 (empfohlen) (empfohlen) (obligatorisch) 4. Sem. Zwei Zwischenprüfungsseminare und Zwischenprüfung [siehe Abschnitt 3] 2.2 Der Besuch der obligatorischen Seminare wird durch Teilnahme- bzw. Leistungsscheine nachgewiesen (s. auch 3.2). Für die drei Teilfächer gelten folgende Regelungen: Ein Teilnahmeschein wird aufgrund der Mitarbeit in den Proseminaren vergeben. Mitarbeit heißt: regelmäßige Anwesenheit 9

aktive Teilnahme an der Diskussion z.b. in Form von schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen, Protokollen, Literaturberichten, Thesenpapieren, Lösungen von Hausarbeiten Bearbeitung von Aufgaben zur seminarbezogenen Lernkontrolle oder Klausur Ein Leistungsschein ist ein benoteter Schein (Note: mindestens ausreichend (4,0). Er wird unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen für die Vergabe eines Teilnahmescheins erfüllt sind, aufgrund einer schriftlichen Hausarbeit oder Klausur vergeben. 2.3 Neben den obligatorischen Proseminaren müssen im Verlauf des Grundstudiums weitere Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Proseminare Sprachwissenschaft 3 und Mediävistik 3, Lektüreseminare, Übungen) im Umfang von mindestens 14 Semesterwochenstunden (SWS) besucht werden. Für ein ordnungsgemäßes Grundstudium müssen insgesamt Lehrveranstaltungen im Umfang von in der Regel 32 SWS (einschließlich der beiden Zwischenprüfungsseminare nachgewiesen werden. Die besuchten Lehrveranstaltungen sind von den Studierenden in eigener Verantwortung in die Anlagebögen zum Studienbuch einzutragen, die bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung überprüft werden. 3. Zwischenprüfung 3.1 Den Abschluss des Grundstudiums bildet die Zwischenprüfung. Zuständig ist der Zwischenprüfungsausschuss für die Fächer Deutsch und Deutsche Philologie [Seminar für Deutsche Philologie, Käte-Hamburger-Weg 3]. Sie findet nach freier Wahl der Studierenden in zwei der drei Teilfächer statt und wird im Anschluss an zwei entsprechende Zwischenprüfungsseminare der der Mediävistik oder der Literaturwissenschaft im 4. Semester abgelegt. Die bestandene Zwischenprüfung berechtigt zum Besuch des Hauptstudiums aller drei Fachgebiete. Sie wird im Studienbuch bescheinigt. Auf Wunsch kann ein Zeugnis ausgestellt werden. 3.2 Voraussetzung für die Zulassung zu den Zwischenprüfungsseminaren sind: je ein Leistungsschein aus den Proseminaren Sprachwissenschaft 2, Mediävistik 2, Literaturwissenschaft 1, 2 oder 3. Teilnahmescheine aus allen übrigen obligatorischen Proseminaren der ersten drei Semester Nachweis von mindestens 28 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen der Fächer Deutsche Philologie bzw. Deutsch Diese Zulassungsvoraussetzungen sind bis zum Ende des dritten Semesters zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag beim Zwischenprüfungsausschuss einer der erforderlichen Teilnahmescheine in einem obligatorischen Proseminar gleichzeitig mit dem Besuch der Zwischenprüfungsseminare erworben werden. 3.3 Die Zwischenprüfung besteht aus je einer dreistündigen Klausur im Anschluss an die beiden Zwischenprüfungsseminare. Sie gilt als bestanden, wenn das Ergebnis beider Klausuren jeweils mindestens ausreichend (4,0) ist. Eine Gesamtnote wird nicht gebildet. Ist die Zwischenprüfung nicht bestanden, so kann sie erst im nachfolgenden Semester (im Anschluss an neu zu wählende Zwischenprüfungsseminare) wiederholt werden. Bei der Wiederholung ist eine Änderung der Teilfächerkombination gegenüber dem 1. Versuch möglich. Ist die Klausur in einem Teilfach beim 1. Versuch bestanden, ist eine Wiederholung in diesem Teilfach nicht erforderlich. 10

Wird die Zwischenprüfung im 2. Versuch nicht bestanden, kann der Zwischenprüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag hin einer zweiten Wiederholungsprüfung zustimmen, wenn die übrigen Leistungen erkennen lassen, dass die Erreichung des Studienzieles nicht ausgeschlossen ist. Sie wird als mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer vor einem/einer Prüfer/in und einem/einer sachkundigen Beisitzer/in als Einzelprüfung durchgeführt. Die 2. Wiederholungsprüfung ist innerhalb von 3 Monaten nach der 1. Wiederholungsprüfung abzulegen, spätestens jedoch vor Beginn des folgenden Semesters. 3.4 Mit Genehmigung des Zwischenprüfungsausschusses können (auf besonderen Antrag hin) die Zwischenprüfungsseminare bereits im 3. Semester besucht werden, jedoch nur dann, wenn die für die Zulassung zu den Zwischenprüfungsseminaren erforderlichen Leistungsscheine zum Zeitpunkt der Meldung zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Die Aufteilung der Zwischenprüfung auf zwei Semester ist nicht zulässig. 3.5 Eine spätere Ablegung der Zwischenprüfung als im 4. Semester kann nur in folgenden Ausnahmefällen genehmigt werden (Antrag an den Zwischenprüfungsausschuss): wenn Krankheit den Studierenden daran gehindert hat, das Grundstudium rechtzeitig abzuschließen bzw. die Zwischenprüfung fristgerecht abzulegen (Vorlage eines ärztlichen Attests) wenn das Kleine Latinum oder Latinum nachgeholt werden musste (Vorlage der Prüfungsbescheinigung) nach einem Universitätswechsel von einer Universität mit stark abweichender Studienordnung wenn sonstige, vom Studierenden nicht selbst zu verantwortende Gründe zu einer erheblichen Verzögerung im Studium geführt haben Diese Ordnungen sind ein Auszug aus den geltenden Prüfungs- und Studienordnungen. Rechtsverbindlich sind allein diese. Sie können bei dem Leiter der Seminarverwaltung (Ebene 01, Zimmer 105) eingesehen werden. Die Studienordnung von 2000 für das Unterrichtsfach Deutsch im Studiengang Lehramt an Gymnasien und die Fachspezifische Anlage Deutsche Philologie von 2001 zur Magisterprüfungsordnung sind in Zimmer 126 der Seminarverwaltung erhältlich. Die vollständigen Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie unter: Lehramt an Gymnasien/Koordinationsstelle Lehramt im ZeUS: http://www.uni-goettingen.de/de/sh/22352.html Magister/ Philosophische Fakultät: http://www.uni-goettingen.de/de/sh/35428.html Wirtschaftspädagogik II: http://www.uni-goettingen.de/de/sh/29211.html Seminar für Deutsche Philologie: http://germanistik.uni-goettingen.de Göttingen, den 01. November 2004 (geändert 19.03.2007) PD Dr. Albert Busch Leiter der Seminarverwaltung 11

Telefonsprechstunde: Di 9.00 9.45 Uhr unter der Nummer 0551/39-7533 (nicht während der Ferien) Sprechstunde in der Seminarverwaltung: Di 10 12 Uhr, Zimmer 105, Ebene 1. Anmeldung erforderlich (Anmeldeaushang neben der Zimmertür). Diese Sprechstunde findet mit Ausnahme meiner Urlaubszeit(en), die ich rechtzeitig durch Aushang an der Zimmertür bekannt gebe, auch während der Semesterferien statt. 12

V. STUDIENPLÄNE STUDIENPLAN FÜR DAS GRUNDSTUDIUM Studiengang Lehramt an Gymnasien/Unterrichtsfach Deutsch Pflichtveranstaltungen [20 SWS] Wahlpflichtveranstaltung [2 SWS] Wahlveranstaltungen [10 SWS] 1. Sem. Sprachwissenschaft 1, Mediävistik 1, Literaturwissenschaft 1 [jeweils mit Teilnahmeschein] 2. Sem. Sprachwissenschaft 2, Mediävistik 2, Literaturwissenschaft 2 [jeweils mit Leistungsschein] Einführung in die Fachdidaktik mit Teilfachprüfung der Zwischenprüfung (auch im 3. Sem. möglich) 3. Sem. Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3, Literaturwissenschaft 3 mit Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung in zwei der drei Teilfächer 3 Wahlveranstaltungen mit jeweils 2 SWS, vorzugsweise Vorlesungen aus den Teilfächern Literaturwissenschaft, Fachdidaktik. 1 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise eine Vorlesung aus den Teilfächern Literaturwissenschaft, Fachdidaktik. 1 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise eine Vorlesung aus den Teilfächern Literaturwissenschaft, Fachdidaktik. 4. Sem. Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung der Zwischenprüfung in dem Teilfach, in dem im 3. Semester keine Teilfachprüfung abgelegt wurde Während des 2. bis 8. Semesters müssen Leistungsnachweise in 4 Lehrveranstaltungen gem. 33 (3) PVO [s. Abschnitt II, 2.2] nachgewiesen werden. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen LV soll überwiegend nicht in zusätzlichen sondern in den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen (z.b. in Deutsch) LV erbracht werden, die in ihrer Ausgestaltung die betreffenden Schwerpunkte berücksichtigen. 13

STUDIENPLAN FÜR DAS GRUNDSTUDIUM Studiengang Magister/Hauptfach Deutsche Philologie [32 SWS] Pflichtveranstaltungen [18 SWS] Wahlpflichtveranstaltung [2 SWS] Wahlveranstaltungen [12 SWS] 1. Sem. Sprachwissenschaft 1, Mediävistik 1, Literaturwissenschaft 1 [jeweils mit Teilnahmeschein] 2. Sem. Sprachwissenschaft 2, Mediävistik 2, Literaturwissenschaft 2 [jeweils mit Leistungsschein] 3. Sem. Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3, Literaturwissenschaft 3 mit Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung in zwei der drei Teilfächer 2 Wahlveranstaltungen mit jeweils 2 SWS, vorzugsweise Vorlesungen aus den Teilfächern Literaturwissenschaft.. 2 Wahlveranstaltungen mit jeweils 2 SWS, vorzugsweise eine Vorlesung aus den Teilfächern Literaturwissenschaft. 1 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise eine Vorlesung aus den Teilfächern Literaturwissenschaft. 4. Sem. Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung der Zwischenprüfung in dem Teilfach, in dem im 3. Semester keine Teilfachprüfung abgelegt wurde 1 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise eine Vorlesung aus den Teilfächern Literaturwissenschaft. 14

STUDIENPLAN FÜR DAS GRUNDSTUDIUM Studiengang Magister/1. Nebenfach Deutsche Philologie [20 SWS] Pflichtveranstaltungen [18 SWS] Wahlpflichtveranstaltung [2 SWS] 1. Sem. Sprachwissenschaft 1, Mediävistik 1, Literaturwissenschaft 1 [jeweils mit Teilnahmeschein] 2. Sem. Sprachwissenschaft 2, Mediävistik 2, Literaturwissenschaft 2 [jeweils mit Leistungsschein] 3. Sem. Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3, Literaturwissenschaft 3 mit Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung in zwei der drei Teilfächer 4. Sem. Zwischenprüfungsseminar mit Teilfachprüfung der Zwischenprüfung in dem Teilfach, in dem im 3. Semester keine Teilfachprüfung abgelegt wurde 15

STUDIENPLAN FÜR DAS GRUNDSTUDIUM Studiengang Magister/2. Nebenfach Deutsche Philologie [20 SWS] Pflichtveranstaltungen [12 SWS] Ein Teilfach kann abgewählt werden Wahlveranstaltungen [8 SWS] 1. Sem. Sprachwissenschaft 1, Mediävistik 1, 1 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise Literaturwissenschaft 1 [jeweils mit eine Vorlesung aus den Teilfächern Teilnahmeschein] Literaturwissenschaft 2. Sem. Sprachwissenschaft 2, Mediävistik 2, 1 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise Literaturwissenschaft 2 [jeweils mit eine Vorlesung aus den Teilfächern Leistungsschein] Literaturwissenschaft 3. Sem. Sprachwissenschaft 3, Mediävistik 3, Literaturwissenschaft 3. Mit Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung in den beiden gewählten Teilfächern wenn das Hauptfach aus einer Fakultät kommt, die auch im 2. NF eine Zwischenprüfung verlangt. 4. Sem. 2 Wahlveranstaltungen mit jeweils 2 SWS, vorzugsweise Vorlesungen aus den Teilfächern Literaturwissenschaft 16

STUDIENPLAN FÜR DAS GRUNDSTUDIUM Studiengang Wirtschaftspädagogik II/Doppelfach Deutsch Pflichtveranstaltungen [14 SWS] Wahlpflichtveranstaltung [4 SWS] Wahlveranstaltungen [14 SWS] 1. Sem. Sprachwissenschaft 1, Mediävistik 1 [jeweils mit Teilnahmeschein], Literaturwissenschaft 1 [Teilnahmeoder Leistungsschein] 2. Sem. Sprachwissenschaft 2, Mediävistik 2 [jeweils mit Leistungsschein], Literaturwissenschaft 2 [Teilnahmeoder Leistungsschein] 2 Wahlveranstaltungen mit jeweils 2 SWS, vorzugsweise Vorlesungen aus den Teilfächern Literaturwissenschaft 2 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise eine Vorlesung aus den Teilfächern Literaturwissenschaft 3. Sem. Literaturwissenschaft 3 [Teilnahmeoder Leistungsschein; aus der Literaturwissenschaft müssen 2 Teilnahme- und ein Leistungsschein im Grundstudium nachgewiesen werden] 4. Sem. Zwischenprüfungsseminare mit Teilfachprüfungen der Zwischenprüfung aus zwei Teilfächern nach Wahl Proseminare Sprachwissenschaft 3 und Mediävistik 3 mit zusammen 4 SWS. 1 Wahlveranstaltung mit 2 SWS, vorzugsweise eine Vorlesung aus den Teilfächern Literaturwissenschaft 17