Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software

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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software Anmeldung / Abmeldung / Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung Seite 1 / 18

ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros Inhaltsübersicht 1. ANMELDUNG... 5 1.1. ANMELDUNG AM TAG DES BEGINNS DER BESCHÄFTIGUNG... 5 1.2. ANMELDUNG VOR BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG... 5 1.2.1. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG UND REFDATUMAG IDENTISCH... 5 1.2.2. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG... 6 1.2.3. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT NACH REFDATUMAG... 6 1.3. ANMELDUNG NACH BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG... 7 1.3.1. KEIN HAG VORHANDEN / BISHERIGER HAG HAT ZEITNAH ABGEMELDET... 7 1.3.1.1. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG UND REFDATUMAG IDENTISCH... 7 1.3.1.2. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG... 7 1.3.1.2.1. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG UND VOR TAG DER ANMELDUNG.. 7 1.3.1.2.2. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR TAG DER ANMELDUNG, REFDATUMAG LIEGT NACH TAG DER ANMELDUNG... 7 1.3.2. HAG VORHANDEN / BISHERIGER HAG HAT NOCH NICHT ABGEMELDET... 7 1.3.2.1. ZWISCHEN REFDATUMAG UND ANMELDEDATUM LIEGEN NICHT MEHR ALS SECHS WOCHEN (KULANZREGELUNG)... 8 1.3.2.2. ZWISCHEN REFDATUMAG UND ANMELDEDATUM LIEGEN MEHR ALS SECHS WOCHEN... 8 1.4. KORREKTUR EINER ERFOLGTEN ANMELDUNG... 9 1.4.1. KEINE BESCHÄFTIGUNG AUFGENOMMEN... 9 1.4.2. ANMELDEDATUM VOR BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG... 9 1.4.3. ANMELDEDATUM NACH BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG... 10 2. ABMELDUNG... 11 2.1. ABMELDUNG AM TAG DER BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG... 11 2.2. ABMELDUNG VOR BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG... 11 2.3. ABMELDUNG NACH BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG... 11 2.4. ABMELDUNG MIT FALSCHER ANGABE DES REFDATUMAG... 12 2.5. KORREKTUR EINER ERFOLGTEN ABMELDUNG... 12 2.5.1. BESCHÄFTIGUNG WURDE NICHT BEENDET... 12 2.5.2. ABMELDEDATUM VOR ENDE DER BESCHÄFTIGUNG... 13 2.5.3. ABMELDEDATUM NACH ENDE DER BESCHÄFTIGUNG... 13 2.5.4. TOD DES ARBEITNEHMERS... 14 3. WECHSELFÄLLE... 15 3.1. WECHSEL VON HAG ZU NAG... 15 3.1.1. GRUNDFALL... 15 3.1.2. MELDUNG VOR DEM WECHSEL DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES... 16 3.1.3. MELDUNG NACH DEM WECHSEL DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES... 17 3.2. WECHSEL VON NAG ZU HAG... 18 3.3. WECHSEL VON NAG ZU NAG... 18 Seite 2 von 18

Allgemeine Hinweise (für Hersteller der Lohnbuchhaltungs-Software): Die Schnittstellendokumentation zwischen der Herstellersoftware und ELSTER mit XML-Beispielen ist im ELSTER-Downloadbereich für Entwickler abrufbar Die Bereitstellung der Anmeldebestätigungs-Liste durch die ELStAM-Datenbank auf der Kopfstelle des Bundes zum Weitertransport an die Austauschdatenbank erfolgt spätestens fünf Tage nach Eingang des Anmelde-Datensatzes des Arbeitgebers bei der ELStAM-Datenbank (siehe FAQ unter www.elster.de) Folgendes ist zu beachten: o Bei Abmeldung ist das bei Anmeldung (bzw. Ummeldung) des Arbeitsverhältnisses verwendete refdatumag mit im Datensatz zu liefern (Pflichtfeld) o An- und Abmeldungen dürfen nicht in einem Transferticket enthalten sein. Das Versenden am selben Tag in unterschiedlichen Transfertickets ist jedoch möglich. In den Beispielen wird die Frage nach dem Hauptarbeitgeber mit ja oder nein beantwortet. Dies dient der besseren Lesbarkeit des vorliegenden Dokuments, technisch wird die Angabe Hauptarbeitgeber mit dem Wert true und die Angabe Nebenarbeitgeber mit dem Wert false übermittelt. Allgemeine Hinweise (für Arbeitgeber): Die in den nachfolgenden Seiten gemachten Ausführungen verwenden in der Regel die technischen Begriffe, die für die Kommunikation zwischen ELStAM-Datenbank und Lohnbuchhaltungs-Software festgelegt worden sind. Je nach Lohnbuchhaltungs-Programm können die verwendeten Begriffe oder Eingaben für Sie als Arbeitgeber am Bildschirm gleich lauten, anders lauten oder sogar gar nicht erscheinen (sofern bestimmte Daten in dem von Ihnen eingesetzten Programm automatisch im Hintergrund generiert werden). Abkürzungen: AV = Arbeitsverhältnis AN = Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin HAG = Hauptarbeitgeber / Hauptbeschäftigungsverhältnis NAG = Nebenarbeitgeber / Nebenbeschäftigungsverhältnis refdatumag = Referenzdatum Arbeitgeber; Datum, ab dem ELStAM geliefert werden sollen. Bei Abmeldung wird dieser Wert für die eindeutige Identifizierung des Arbeitsverhältnisses verwendet. Seite 3 von 18

Hinweise für refdatumag: Wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind, werden dem Arbeitgeber die Besteuerungsmerkmale mitgeteilt, die ab diesem vom Arbeitgeber benannten Datum gültig sind. Wenn ein Arbeitgeber ein refdatumag nach Beschäftigungsbeginn angibt, werden explizit keine Besteuerungsmerkmale für den davor liegenden Zeitraum übermittelt, auch wenn es gesetzlich zulässig wäre, weiter zurückliegende Besteuerungsmerkmale zu erhalten. Mit der Wahl des Datums für refdatumag gibt der Arbeitgeber bekannt, dass er davor liegende Besteuerungsmerkmale nicht übermittelt bekommen möchte. Der Arbeitgeber hat nach einer erfolgreichen Anmeldung keine Möglichkeit, Besteuerungsmerkmale zu einem Termin vor dem in der Anmeldung genannten refdatumag anzufordern. Daher sollte bei neu geschlossenen Beschäftigungsverhältnissen für refdatumag möglichst das gleiche Datum wie zum Wert beschaeftigungsbeginn angegeben werden. Der Wert muss folgenden Anforderungen genügen: nicht vor Verfahrensstart für Anmeldungen, die vor dem Verfahrensstart eingehen, muss refdatumag mit dem Datum für den Verfahrensstart übereinstimmen nicht vor Meldepflicht des Arbeitnehmers (bei der zuständigen Meldebehörde) nicht vor Beschäftigungsbeginn nicht nach dem Tag der Anmeldung nicht vor Jahresbeginn, wenn Tag der Anmeldung nach Februar des aktuellen Jahres nicht vor Vorjahresbeginn, wenn Tag der Anmeldung vor 01.03. des aktuellen Jahres Werden diese Einschränkungen bei der Anmeldung nicht eingehalten, wird die Anmeldung nicht durchgeführt und die Anwendung reagiert mit einem Verfahrenshinweis. Als Tag der An-/Um-/Abmeldung gilt der Tag, an dem die An-/Um-/Abmeldeliste in ELSTER eingeht. Seite 4 von 18

1. Anmeldung Hinweis: Eine Anmeldebestätigungsliste kann ggf. auch bereits futurische ELStAM enthalten, wenn bei der Erstellung der Liste bereits bekannt ist, dass Änderungen für den 1. des Monats, der auf den Monat der Anmeldung folgt, vorliegen. 1.1. Anmeldung am Tag des Beginns der Beschäftigung AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 01.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 1.2. Anmeldung vor Beginn der Beschäftigung Es gilt die generelle Einschränkung, dass keine Anmeldungen vor dem eigentlichen Verfahrensstart angenommen werden. Zum Start des Verfahrens () darf der Wert im Attribut refdatumag sowie im Attribut beschaeftigungsbeginn mit 01.01.2013 angegeben werden. Der Wert im Attribut beschaeftigungsbeginn kann auch ein Datum vor dem 01.01.2013 enthalten, wenn Bestandsarbeitsverhältnisse zum Start des Verfahrens angemeldet werden. Die Eingabe futurischer Werte nach dem 01.01.2013 ist nicht zulässig. (siehe allgemeine Hinweise) 1.2.1. Datum Beginn der Beschäftigung und refdatumag identisch AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 28.05.2013 den AN an mit: Verfahrenshinweis in der Anmeldebestätigungsliste: 552020201 keine Anmeldung vor Beschäftigungsbeginn möglich Erläuterung: Der Wert im Attribut refdatumag darf nicht nach dem Tag der Anmeldung liegen. Seite 5 von 18

ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros 1.2.2. Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor refdatumag AN beginnt bei HAG zum 01.05.2013. HAG meldet am 28.05.2013 den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung 01.05.2013 Verfahrenshinweise in der Anmeldebestätigungsliste: 552020209 Für ein refdatumag nach dem Eingangsdatum der Anmeldung in der Clearingstelle ist nur der Tag des Verfahrensstarts erlaubt. Erläuterung: In den Monaten November und Dezember 2012 ist abweichend vom Regelverfahren eine Anmeldung in die Zukunft zugelassen. Die Anmeldung muss dabei zwingend mit dem refdatumag 01.01.2013 (= Tag des Verfahrensstarts) erfolgen. Ab dem 01.01.2013 ist eine Anmeldung in die Zukunft unzulässig. Liegt das refdatumag nach dem Eingangstag der Anmeldung, wird die Anmeldung mit dem Verfahrenshinweis 552020209 abgewiesen. 1.2.3. Datum Beginn der Beschäftigung liegt nach refdatumag AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 28.05.2013 den AN an mit: - refdatumag 28.05.2013 Verfahrenshinweis in der Anmeldebestätigungsliste: 552020208 "refdatumag liegt vor Beschäftigungsbeginn" Seite 6 von 18

ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros 1.3. Anmeldung nach Beginn der Beschäftigung 1.3.1. kein HAG vorhanden / bisheriger HAG hat abgemeldet 1.3.1.1. Datum Beginn der Beschäftigung und refdatumag identisch AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 1.3.1.2. Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor refdatumag 1.3.1.2.1. Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor refdatumag und vor Tag der Anmeldung AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 den AN an mit: - refdatumag 10.06.2013 Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 10.06.2013 1.3.1.2.2. Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor Tag der Anmeldung, refdatumag liegt nach Tag der Anmeldung AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 den AN an mit: - refdatumag 20.06.2013 (fehlerhafte Eingabe) Verfahrenshinweis in der Anmeldebestätigungsliste: 552020209 Für ein refdatumag nach dem Eingangsdatum der Anmeldung in der Clearingstelle ist nur der Tag des Verfahrensstarts erlaubt. 1.3.2. HAG vorhanden / bisheriger HAG hat noch nicht abgemeldet Maßgeblich für die Berechnung der Kulanzregelung ist der Wert im Attribut refdatumag. Im Folgenden sind die Daten für die Attribute Beginn der Beschäftigung und refdatumag identisch, für die Lösung ergeben sich keine Auswirkungen, wenn das Datum Beginn der Beschäftigung vor dem Datum für refdatumag liegt. Seite 7 von 18

1.3.2.1. zwischen refdatumag und Anmeldedatum liegen nicht mehr als sechs Wochen (Kulanzregelung) AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 Hinweis: Der bisherige HAG erhält zu Beginn Juli 2012 eine Änderungsliste Juni mit ELStAM gültig ab 01.06. Stkl. VI 1.3.2.2. zwischen refdatumag und Anmeldedatum liegen mehr als sechs Wochen AN beginnt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 10.08.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 10.08.2013 Hinweis: Für den Zeitraum zwischen dem 01.06.2013 und dem 09.08.2013 werden dem Arbeitgeber keine ELStAM mitgeteilt. Die für diesen Zeitraum anzuwendenden rechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers. Seite 8 von 18

ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros 1.4. Korrektur einer erfolgten Anmeldung 1.4.1. keine Beschäftigung aufgenommen HAG meldet am 01.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde. HAG meldet am 20.06.2013 AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 01.06.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 01.06.2013 Hinweis: In der ELStAM-DB ist für den AN ein AV mit einem Tag Gültigkeit gespeichert. ELStAM unterscheidet derzeit nicht, ob ein AV nur für einen Tag bestanden hat oder ob eine Anmeldung auf den gleichen Tag zurückgenommen werden soll. 1.4.2. Anmeldedatum vor Beginn der Beschäftigung HAG meldet am 01.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich erst zum 15.06.2013 aufgenommen wurde. HAG meldet am 20.06.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 01.06.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 01.06.2013 Seite 9 von 18

HAG meldet am 21.06.2013 den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung 15.06.2013 - refdatumag 15.06.2013 Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 15.06.2013 1.4.3. Anmeldedatum nach Beginn der Beschäftigung HAG meldet am 01.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum 15.05.2013 aufgenommen wurde. Nachdem eine erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann unabhängig davon, ob eine Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht keine erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrenshinweis 552020203 Erneute Anmeldung nicht möglich Arbeitnehmer ist bereits angemeldet abgewiesen. Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber in diesen Fällen die mitgeteilten ELStAM auch für den davorliegenden Zeitraum anwenden ( 39c Abs. 1 S. 2 EStG). Seite 10 von 18

2. Abmeldung Hinweis: ELStAM liefert nach der Abmeldung eines AV eine Abmeldebestätigungsliste. Diese wird auf den Tag der Abmeldung erstellt. Der Tag der Abmeldung ist in der Regel das Ende der Beschäftigung. Tag der Abmeldung ist nicht der Eingangstag der Abmeldung bei ELSTER. Erfolgt die Abmeldung wesentlich später, als das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich geendet hat, so wird die Abmeldebestätigungsliste auf den Tag der Abmeldung erstellt und innerhalb von fünf Tagen nach Eingang des Abmelde-Datensatzes in der ELStAM-Datenbank auf der Bundeskopfstelle bereitgestellt. Bei Vorliegen einer Papierersatzbescheinigung sollte der Arbeitnehmer nicht abgemeldet werden. In diesen Fällen wird durch die Finanzverwaltung eine Abrufsperre gesetzt, die unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgehoben wird (z.b. nach der Fehlerbereinigung). 2.1. Abmeldung am Tag der Beendigung der Beschäftigung AN beendet das AV bei HAG zum 31.05.2013; er war beschäftigt seit 01.01.2013. HAG meldet am 31.05.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 01.01.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013 Hinweis: In der Abmeldung ist immer das in der ursprünglichen Anmeldung verwendete refdatumag anzugeben. Die Werte für Beschäftigungsbeginn und refdatumag können identisch sein (vgl. allgemeine Hinweise). 2.2. Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung AN beendet das AV bei HAG zum 31.05.2013, er war beschäftigt seit 01.01.2013. HAG meldet am 30.05.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 01.01.2013 Verfahrenshinweis: 552020305 Abmeldung nicht möglich, da Abmeldedatum in der Zukunft Begründung: Eine Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung ist nicht möglich, eine Verarbeitung der Abmeldung erfolgt nicht. Das Datum der Abmeldung muss nach dem Ende der Beschäftigung liegen. 2.3. Abmeldung nach Beendigung der Beschäftigung keine Abweichung zu 2.1. Sollte es sich um die verspätete Abmeldung eines HAG handeln, so gilt für den neuen HAG die Kulanzregelung von sechs Wochen, vgl. 1.3.2. Seite 11 von 18

2.4. Abmeldung mit falscher Angabe des refdatumag AN beendet das AV bei HAG zum 31.05.2013, er war beschäftigt seit 01.01.2013. HAG meldet am 31.05.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 01.2013 Verfahrenshinweis 552020303: refdatumag aus der Abmeldung stimmt nicht mit refdatumag aus der An-/Ummeldung überein. [refdatumag = $datum] Hinweis: Um dem Datenübermittler die Möglichkeit zu geben, das AV trotz zunächst fehlerhafter Angabe des refdatumag abmelden zu können, übermittelt ELStAM mit dem Verfahrenshinweis das erwartete, in der ELStAM-Datenbank gespeicherte, Datum zurück. Mit diesem Datum kann der Datenübermittler die Abmeldung erneut übermitteln. 2.5. Korrektur einer erfolgten Abmeldung 2.5.1. Beschäftigung wurde nicht beendet HAG meldet am 31.05.2013 den AN ab, AN war beschäftigt seit 01.01.2013: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 01.01.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013 Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht beendet wurde. HAG meldet am 14.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 Hinweis Für eine spätere Abmeldung des AN ist ab dieser Meldung nur noch das neue refdatumag (01.06.2013) zu verwenden. Seite 12 von 18

2.5.2. Abmeldedatum vor Ende der Beschäftigung HAG meldet am 31.05.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 01.01.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013 Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich erst zum 15.06.2013 beendet wurde. HAG meldet am 20.06.2013 den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 HAG meldet am 21.06.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 15.06.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 15.06.2013. 2.5.3. Abmeldedatum nach Ende der Beschäftigung HAG meldet am 01.06.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 01.01.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013 Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum 15.05.2013 beendet wurde. Seite 13 von 18 Der Arbeitgeber kann mit den vorhandenen Daten die korrekte Besteuerung durchführen. Eine elektronische Korrektur der Abmeldung ist nicht erforderlich.

2.5.4. Tod des Arbeitnehmers Die Mitteilung über den Tod eines meldepflichtigen Arbeitnehmers erhält die Finanzverwaltung durch die zuständige Meldebehörde. Der AG erhält automatisch in der nächsten Änderungsliste zu diesem AN den Verfahrenshinweis 552020102 Keine Abrufberechtigung mehr ab $datum. Hinweis: Der Verfahrenshinweis 552020102 wird dann ausgegeben, wenn in der ELStAM- Datenbank Gründe dafür bekannt werden, dass der Zugriff auf die ELStAM-Daten eines Arbeitnehmers nicht mehr zulässig ist. Der Todesfall des Arbeitnehmers ist nur einer von mehreren Gründen. Das AV wird nicht automatisch beendet. Eine Abmeldung kann und sollte in diesen Fällen wie oben beschrieben erfolgen. Seite 14 von 18

3. Wechselfälle Betrachtet wird der Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber. Ist ein weiterer Arbeitgeber beteiligt, kann die Situation eintreten, dass durch die Anmeldung eines weiteren Arbeitgebers, der als HAG anmeldet, für den ersten HAG in der Folge eine Änderungsliste mit Stkl VI ausgegeben wird. Andere Beziehungen ergeben sich nicht. 3.1. Wechsel von HAG zu NAG Der AN möchte zum 01.06.2013 von einem Hauptarbeitsverhältnis in ein Nebenarbeitsverhältnis wechseln. Er ist seit 01.01.2013 bei dem AG beschäftigt. 3.1.1. Grundfall HAG meldet am 31.05.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 01.01.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013 Verfahrenshinweis: 552020001 Abmeldung erfolgreich. AG meldet am 01.06.2013 den AN an mit: - Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013; (zulässig ist nur die Steuerklasse VI). Seite 15 von 18

3.1.2. Meldung vor dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses HAG meldet am 31.05.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.03.2013 (fehlerhafte Eingabe vor dem eigentlichen Wechsel) - refdatumag 01.01.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 31.03.2013 Verfahrenshinweis: 552020001 Abmeldung erfolgreich AG meldet am 01.06.2013 den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung 01.04.2013 - refdatumag 01.04.2013 - Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.04.2013 Anschließend stellt AG fest, dass der Wechsel tatsächlich erst zum 01.06.2013 erfolgt ist. Fehlerhafte Anmeldung wird rückgängig gemacht: AG meldet am 15.06.2013 AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 01.04.2013 - refdatumag 01.04.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 01.04.2013 Verfahrenshinweis: 552020001 Abmeldung erfolgreich. AG meldet am 15.06.2013 den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung 04.2013 - refdatumag 04.2013 Hauptarbeitgeber = ja Reaktion der ELStAM Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 04.2013 AG meldet am 20.06.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 31.05.2013 - refdatumag 04.2013 Seite 16 von 18

Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013 Verfahrenshinweis: 552020001 Abmeldung erfolgreich. AG meldet am 20.06.2013 den AN an mit: - Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 (zulässig ist nur die Steuerklasse VI) 3.1.3. Meldung nach dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses HAG meldet am 01.07.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 30.06.2013 - refdatumag 01.01.2013 Abmeldebestätigungsliste zum 01.07.2013 Verfahrenshinweis: 552020001 Abmeldung erfolgreich AG meldet am 01.07.2013 AN an mit: - Beginn der Beschäftigung 01.07.2013 - refdatumag 01.07.2013 - Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.07.2013 (zulässig ist nur die Steuerklasse VI) AG stellt am 15.07. fest, dass der Wechsel tatsächlich schon zum 01.06.2013 erfolgt ist. Nachdem eine erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann unabhängig davon, ob eine Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht keine erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrenshinsweis552020203 Erneute Anmeldung nicht möglich Arbeitnehmer ist bereits angemeldet. Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber in diesen Fällen die mitgeteilten ELStAM auch für den davorliegenden Zeitraum anwenden ( 39c Abs. 1 S. 2 EStG, siehe auch 1.4.3). Seite 17 von 18

3.2. Wechsel von NAG zu HAG Der Wechsel von Nebenarbeitsverhältnis zu Hauptarbeitsverhältnis entspricht den oben stehenden Abläufen (3.1, jeweils Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis vertauscht) und wird daher nicht explizit beschrieben. 3.3. Wechsel von NAG zu NAG Die An- und Abmeldung innerhalb eines bestehenden Nebenarbeitsverhältnisses ist zurzeit erforderlich, wenn sich die Höhe des Freibetrages nach 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG ( Freibetrag wegen Hinzurechnungsbetrag im HAV ) verändert hat. Im Beispielsfall hat sich am Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nichts geändert, jedoch wurde im Februar 2013 ein Freibetrag nach 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG beantragt (Freibetrag gilt ab dem 01.03.2013). Der Arbeitnehmer ist bereits angemeldet, das Beschäftigungsverhältnis besteht seit dem 01.01.2012. AG meldet am 01.03.2013 den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung 28.02.2013 - refdatumag 01.01.2012 Abmeldebestätigungsliste zum 28.02.2013 Verfahrenshinweis: 552020001 Abmeldung erfolgreich AG meldet am 01.03.2013 den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung 01.03.2013 - refdatumag 01.03.2013 - Hauptarbeitgeber = nein - GewünschterFreibetrag =Freibetrag laut AN Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab 01.03.2013 (zulässig ist nur Steuerklasse VI, Freibetrag = Wert aus der Anmeldung, wenn das Volumen ausreicht) Änderungsliste 03/2013 wird Anfang April 2013 an den HAG mit aktualisierten ELStAM (Hinzurechnungsbetrag wird in korrespondierender Höhe zum Freibetrag bei NAV ausgewiesen) übermittelt Hinweis: Ist mehr als ein NAG vorhanden und soll ein Freibetrag zur Steuerklasse VI (Hinzurechnungsbetrag im ersten Beschäftigungsverhältnis) bei beiden NAG Anwendung finden, so darf die Summe der vom AN an alle NAG mitgeteilten Freibeträge den Wert des Hinzurechnungsbetrags nicht übersteigen. Hierfür trägt der AN die Verantwortung. Anderenfalls wird der Verfahrenshinweis 552020211 ( Freibetrag gekürzt, da verfügbares Hinzurechnungsvolumen kleiner als angeforderter Freibetrag ) ausgegeben. Seite 18 von 18