Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Proportionalitätsprinzip Sichtweise der deutschen Versicherungswirtschaft

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Transkript:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Proportionalitätsprinzip Sichtweise der deutschen Versicherungswirtschaft Margarita Winter Oldenburg, 24. August 2011

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 2 Agenda I. Proportionalitätsprinzip: Anspruch und Wirklichkeit II. III. Konsequente Anwendung in allen drei Säulen GDV-Unterstützung: von europäischer Diskussion zu praktischen Hilfestellungen

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 3 I. Proportionalitätsprinzip als eines der Kernelemente von Solvency II Die Proportionalität ist in der Rahmenrichtlinie an zahlreichen Stellen explizit und durch konkretisierende Begrifflichkeiten erwähnt. Gefordert wird eine unbedingte horizontale und vertikale Anwendbarkeit des Proportionalitätsprinzips: Geltung für alle Regelungen der Rahmenrichtlinie, Geltung für alle Durchführungsmaßnahmen zu Solvency II. Erwägungsgrund 19 stellt klar, dass sich der Proportionalitätsgedanke in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen richtet: Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die ordnungsgemäße Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. ( )

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 4 I. Grundidee: machbare Anforderungen statt Ausnahmeregelungen Solvency II sieht keine Sonderlösungen für kleine und mittlere Versicherungsunternehmen vor. Stattdessen soll durch die konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips die Umsetzung neuer Anforderungen den Unternehmen aller Größen und Rechtsformen ermöglicht werden: Berücksichtigung interner Gegebenheiten und aktueller Unternehmenssituation, Anerkennung unternehmensindividueller Lösungen, Interpretationsspielräume und Öffnungsklausel. Als Faustregel gilt: an Versicherer mit wenig komplexem Risikoprofil sollten geringere Anforderungen gestellt werden. Das Risikoprofil ist aber nicht nur von der Unternehmensgröße abhängig!

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 5 I. Anwendung: Flexibilität vs. Rechtssicherheit Aufsicht Unternehmen erwartet einen Nachweis, dass die Anforderungen proportional umgesetzt sind: ist die Umsetzung dem Risikoprofil angemessen? besteht Transparenz über gewählte Lösungen und Verfahren? sind die Entscheidungen dokumentiert worden? Vorab- Gespräch Vorab- Gespräch brauchen die Rechtssicherheit, dass implementierte Lösungen anerkannt werden: wie kann die Angemessenheit nachgewiesen werden? ist die Dokumentation ausreichend? welche Anpassungen sind noch erforderlich? Frühzeitiger Dialog zwischen der BaFin und den Unternehmen ist bereits im Vorfeld der Prüfungen erforderlich, um die individuelle Behandlung zu ermöglichen.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 6 II. Vision: standardisierte und vereinfachte Verfahren in allen drei Säulen Solvency II Kapital- anforderungen Qualitatives Risikomanagement Transparenz

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 7 II. Vision: und die standardisierte Realität und vereinfachte Verfahren in allen drei Säulen Solvency II Komplexität Kapital- anforderungen Bürokratie Qualitatives Risikomanagement Berichtslast Transparenz

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 8 II. Herausforderung Säule 1: Solvenz-Bilanz und SCR Anforderungen Komplexe Berechnungen zur Erstellung der Solvenz-Bilanz und zur Ermittlung der SCR-Anforderungen Abschätzung zukünftiger Zahlungsströme Umfassende Aufbereitung der Vergangenheitsdaten Leistungen Kosten Optionen und Garantien Abbildung der Rückversicherungsstrukturen Situation in KMU Expertenwissen und aktuarielles Knowhow nicht immer vorhanden Bereitstellung von erforderlichen Daten z. T. problematisch Eingeschränkte personelle Ressourcen Kosten-Nutzen-Verhältnis an vielen Stellen unklar

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 9 II. GDV-Position Komplexitätsabbau ist in allen Modulen erforderlich. Konservative Vereinfachungen sollten sowohl für die Solvenzbilanz als auch für die SCR-Berechnungen zugelassen werden. Der Rechenaufwand sollte im sinnvollen Verhältnis zur Materialität der Module stehen. Alle Unterlagen sollten auf Deutsch verfügbar sein.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 10 II. Herausforderung Säule 2: Governance-Anforderungen Anforderungen Einrichtung unabhängiger Governance- Funktionen: Risikomanagement-Funktion Versicherungsmathematische Funktion Compliance-Funktion Interne Revision Qualifikationsanforderungen an Funktionsträger (sog. fit&proper- Kriterien) Umfangreiche Dokumentations- und interne Berichterstattungspflichten Situation in KMU Wenig organisatorischer Spielraum Viele Aufgaben werden in Personalunion ausgeführt Der Vorstand ist i. d. R. intensiv in das operative Tagesgeschäft involviert und hat damit einen stärkeren Überblick über die Risikosituation Interne Kommunikation bisher zum Teil informell

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 11 II. GDV-Position Unternehmen sollten selbst entscheiden können, von wem und in welcher organisatorischen Form geforderte Governance-Funktionen ausgeführt werden. Es sollte möglich sein, die Funktionstrennung durch flankierende Maßnahmen zu gewährleisten. Strukturen, die sich über Jahre bewährt haben, dürfen im Zuge von Solvency II nicht durch einen bürokratischen Overkill konterkariert werden. Reine Dokumentations- und Prozesskontrollen dürfen Inhaltskontrollen nicht ersetzen.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 12 II. Herausforderung Säule 3: Berichtspflichten Anforderungen Umfangreiche Berichterstattung in Solvency and Financial Condition Report Regular Supervisory Reporting 12 Berichtskategorien mit mehreren Unterkategorien in Templates Extreme Detailtiefe bis auf die Ebene der Einzelpositionen (Kapitalanlagen) Jährliche und quartalsweise Berichterstattung Gegenwärtig keine direkte Überleitung von Säule I zur Säule III Situation in KMU Art, Umfang und Detailtiefe der geforderten Informationen sind häufig nicht (sofort) verfügbar. Quartalsweise Berichterstattung für viele neu und als Prozess nicht implementiert. Aufrüsten der Ressourcen (IT, Personal) ist vielfach unwirtschaftlich, da die berichteten Informationen nicht zur Unternehmenssteuerung genutzt werden können.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 13 II. GDV-Position Umfang und Detailtiefe der Berichtspflichten sollten sich am Aufsichtszweck ausrichten. Keine Vorratsspeicherung von Daten infolge der Finanzkrise! Konsistenz von Säule I und Säule III ist notwendig. Unterjährige Berichtspflichten sollten vereinfacht werden (Schätzungen statt Neuberechnungen). Ausnahme von der Quartalsberichterstattung für Unternehmen mit stabilem Risikoprofil. Europäische Diskussion sollte intensiviert werden. Bisher nur wenig Verbündete für die deutsche Position.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 14 III. Solvency II-Fahrplan: die Zeit wird knapp! 2010 2011 2012 2013 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Ebene 1: 2.Omnibus-Richtlinie Ebene 2: Delegierte Rechtsakte QIS5: Auswertung+Bericht Ebene 3: Technische Durchführungsstandards + Leitlinien Berichte: Vortest Konsultation? Anwendung Ebene 4: Umsetzung in deutsches Recht Umsetzung in den Unternehmen

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 15 III. GDV-Schwerpunkte in europäischer Diskussion Omnibus-Richtlinie Durchführungsbestimmungen Übergangsfristen, Behandlung der langfristigen Garantien, Stärkung der Proportionalität Zinsstrukturkurve, Schockfaktoren in der Standardformel, Vereinfachungen Technische Standards Berichtspflichten und Berichtstemplates EIOPA-Leitlinien Eigenmittelklassifizierung, ORSA, Assets & Liabilities

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 16 III. GDV-Unterstützung: praktische Hilfestellungen Ausbildungsprogramm für Mitarbeiter in den Governance-Funktionen Risikomanagement, Compliance und Interne Revision. Entwicklung eines Standard-Tools zur Abbildung der Standardformel und Durchführung der SCR-Berechnungen. Versicherungsaufsichtsmeldeservice zur sicheren und effizienten Kommunikation zwischen den Versicherern und der BaFin. Bereitstellung der betriebstechnischen Hinweise zur Abwicklung des Meldewesens. Weiterentwicklung des Cashflow-Modells für die Lebensversicherer und des GDV-Makros für Schaden-/Unfallversicherer (Abwicklungsdreiecke).

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Margarita Winter Abteilung Risikomanagement Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin Tel.: +49 / 30 / 20 20-5489 Fax.: +49 / 30 / 20 20-6489 E-Mail: m.winter@gdv.de 17