: Handlungsfelder 1, 2 oder 4 Handlungsfeldbezeichnung Ziel Ziel 2a: Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungprogramme Nationaler Krebsplan Aktueller Stand und Perspektiven Nationale Krebskonferenz, Berlin, 23. Juni 2009
Handlungsfelder 1, 2 oder 4 Handlungsfeldbezeichnung Ziel Nationaler Krebsplan Aktueller Stand und Perspektiven
Ziel 2: Organisatorische Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungsprogramme Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die nachweislich in der Lage sind, die Mortalität an der Zielerkrankung zu senken, berücksichtigen die europäischen Empfehlungen an systematische populationsbasierte Screeningprogramme. Teilziel 2a: Zügige Anpassung der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung an die Qualitätsvorgaben der aktuellen Auflage der "Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Zervix-Karzinom-Screenings"
Zusammenfassung der wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungsträger Empfehlungen und Best Practice Standards Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene mit dem Ziel für alle EU-Bürger eine optimale Gesundheits-versorgung zu gewährleisten Hier können ggf. Fotos, Diagramme etc. eingebunden werden. 4
Zentrale Empfehlungen der European Guidelines (2008) organisiertes bevölkerungsbasiertes Screening Handlungsfeld 1 Screeningprozess ist in einer Verfahrensvorschrift genau festgelegt Zytologie als Standardtest (neue Studien mit HPV-Nachweis wurden noch nicht berücksichtigt) Screeningbeginn im Alter von 20 30 Jahren Screening in einem Intervall von 3 5 Jahren Screening bis zum Alter von 60 65 Jahren
Organisiertes Screening organisiertes Einladungsverfahren (populationsbasiert) Verfahrensvorschrift (Zielpopulation, Screeningtest, Intervall, Screeningsprozess) nationales oder regionales Team, das für die Umsetzung verantwortlich ist Qualitätssicherungsstrukturen auf allen Ebenen (Monitoring) Evaluation (Bestimmung der bevölkerungsweiten Krankheitslast) Opportunistisches Screening Screening ist nicht bevölkerungsbasiert implementiert Initiative zum Screening erfolgt auf individueller Ebene durch die Frau oder die Ärztin/den Arzt Screeningprozess ist nur rudimentär durch eine Verfahrensvorschrift geregelt Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluation sind nur teilweise umgesetzt
Ziele eines organisierten Zervixkarzinom-Screenings Senkung der Inzidenz und Mortalität des Zervixkarzinoms Minimierung des Schadenspotential (falsch- negative und falsch-positive Befunde, Überdiagnostik, Übertherapie) Kosteneffektive Versorgung
Deutschland im europäischen Vergleich Handlungsfeld 1 Quelle: European guidelines for quality assurance in cervical cancer; second edition
Zervixkarzinom-Screening/Prävention in Deutschland Handlungsfeld 1 Früherkennung für das Zervixkarzinom mittels Pap-Test gibt es seit 1971. Aktuell haben Frauen ab dem Alter von 20 Jahren jährlich Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung mittels Pap-Test (ca. 30 Mio. Anspruchsberechtigte). 2004 sind 6.200 Frauen an einem Zervixkarzinom erkrankt und 1.660 Frauen sind an einem Zervixkarzinom verstorben. Die Inzidenz und Mortalität konnte seit Einführung der Früherkennung deutlich gesenkt werden (ca. 60% 70%), aber derzeit stagniert die Inzidenz- und Mortalitätsrate. Seit Mitte 2007 bieten die gesetzlichen Krankenkassen für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren die Impfung gehen HPV an.
Altersstandardisierte 1 Mortalität und Inzidenz am Zervixkarzinom 45 40 Erkrankungsrate Deutschland 35 Erkrankungsrate Saarland 30 Sterberate Deutschland pro 100 000 25 20 Sterberate Saarland 15 10 5 0 1 6 11 16 21 26 31 36 1 Europastandard Quelle: Robert Koch-Institut; Epidemiologisches Krebsregister Saarland
Altersstandardisierte 1 Mortalität am Zervixkarzinom Handlungsfeld 1 pro 100 000 16 14 12 10 8 6 Dänemark Deutschland Ost Vereinigte Königreich Deutschland West Niederlande Finnland 4 2 0 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 1 OECD-Standard 1980 Quelle: Robert Koch-Institut; OECD-Gesundheitsdaten 2007, Okt. 07
Wichtige Schritte zur Neuorganisation des Zervixkarzinom-Screenings in Deutschland 1. Durchführung eines organisierten Einladungsverfahrens 2. Regelung des Follow-ups der auffälligen Befunde 3. Verbesserung der Qualitätssicherung 4. Verlängerung des Screeningintervalls (kein Konsens in der AG) 5. Etablierung eines Informationssystems für Monitoring und Evaluation
1. Organisiertes Einladungsverfahren Handlungsfeld 1 Diskussion: Möglichkeit einer persönlichen Einladung mit vorgegebenem Termin Sollen Daten der Einwohnermeldeämter oder der Krankenversicherungen für die Einladung genutzt werden? Wer verschickt die Einladungen? Können mit einem Einladungsverfahren die derzeitigen Nicht- Teilnehmer zur Teilnahme motiviert werden? Voraussetzungen für ein organisiertes Einladungsverfahren
2. Follow-up auffälliger Befunde Handlungsfeld 1 Diskussion: Leitliniengemäße Abklärung und Therapie auffälliger Pap-Befunde Einrichtung zertifizierter Dysplasie-Sprechstunden Vermeidung unnötiger Konisationen Compliance hinsichtlich den Abklärungsuntersuchungen Leitfaden für die Kommunikation bei auffälligem Befund Dokumentation der Abklärungsuntersuchungen
3. Qualitätssicherung Diskussion: Wie gut ist derzeit die Qualität? Änderung der Abstrichentnahme seit 2005 Qualitätssicherungsvereinbarung der Zervix-Zytologie seit 01.Oktober 2007 Qualitätssicherung für die Kolposkopie und Histologie erforderlich
4. Verlängerung des Screening-Intervalls Diskussion: Wie wirkt sich eine Verlängerung des Screening-Intervalls aus? Wie lange sollte das Intervall sein? HPV-Nachweis und Screeningintervall Voraussetzungen für eine Intervall-Verlängerung
5. Informationssystem Monitoring/Evaluation Diskussion: Etablierung eines Systems zur zentralen Erfassung individueller Screeningdaten oder Datengewinnung durch ad-hoc surveys Nutzung der Daten für befundspezifische Einladungen und Erinnerungen für Abklärungsuntersuchungen Datenabgleich mit den Krebsregister Erfassung der Daten zur HPV-Impfung
Zusammenfassung des aktuellen Diskussionsstands Organisiertes Einladungsverfahren und Informationssystem sollten vor einer bundesweiten Implementierung hinsichtlich Effektivität, Machbarkeit und Kosten im Rahmen einer Pilotstudie geprüft werden. Veränderungen sollten schrittweise umgesetzt werden, z. B. sollte ein organisiertes Einladungsverfahren und eine Änderung des Intervalls erst durchgeführt werden, wenn Qualitätssicherungsmaßnahmen umgesetzt sind. Eine koordinierende Stelle sollte zur Weiterentwicklung des Zervixkarzinom-Screenings eingerichtet werden. Es sollte eine S3 Leitlinie für die Diagnostik und Therapie von Frauen mit auffälligen Befunden aus der gynäkologischen Krebsvorsorge entwickelt werde. Es sollte Versorgungsforschung z. B. zum organisierten Einladungsverfahren oder zur Compliance initiiert werden.
Mitglieder der Unterarbeitsgruppe Handlungsfeld 1 Herr Dr. Bertz, Robert Koch-Institut, Berlin Frau PD Dr. Klug, Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik (IMBEI) Mainz Herr Dr. Knöpnadel, KBV Berlin Frau Reckers, Mitglied des Bundesvorstands der Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Herr Prof. Schneider, Klinik für Frauenheilkunde und interdisziplinäres Brustzentrum Charité Frau Schulte, Bundesvorsitzende der Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v., Lenkungs-ausschuss des KoQK Frau Uschold, GKV-Spitzenverband (Sprecherin)
Leitfragen Welche Chancen sehen Sie durch eine Neuorganisation des Zervixkarzinom-Screenings? Welche Maßnahme sollte aus Ihrer Sicht prioritär bei einer Neuorganisation umgesetzt werden?