Explosionsschutzdokument Anlage: Checkliste zur Ermittlung von Explosionsgefahren Bremen, den 20.April 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen in Bereichen, in denen mit Ex-plosionsgefahr zu rechnen ist (auch für bestehende Anlagen) besondere Maßnahmen festgelegt werden, welche sich dann insbesondere im zu erstellenden sogenannten Explosionsschutzdokument wieder finden. Zur Erstellung des Dokuments werden Information über mögliche gefährdete Bereiche und Stoffe, Verfahren und Abläufe benötigt. Melden Sie diese bitte durch Benutzung der beiliegenden Checkliste an das Referat 04. Gefährdungsbeurteilung in explosionsgefährdeten Bereichen Grundsätzlich muss mit einer Explosion gerechnet werden, wenn durch einen brennbaren Stoff (wie Gase, Dämpfe, Nebel und aufgewirbelte brennbare Stäube) im Beisein der notwendigen Menge Oxidationsmittel (z.b. Luftsauerstoff) eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, die durch eine Zündquelle (wie z.b. elektrisch oder mechanisch erzeugte Funken, heiße Oberflächen, Flammen, Elektrostatische Aufladungen) gezündet wird. Zur Beurteilung der explosionsgefährlichen Atmosphäre ist deren Auftrittswahrscheinlichkeit und Dauer sowie das Auftreten und die Wirksamkeit von Zündquellen abzuschätzen und die zu erwartenden Auswirkungen einer Explosion zu bewerten. Im Sinne der Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung wird im Hinblick auf die Hochschule z.b. das offene Umfüllen von Lösemitteln, ansonsten hauptsächlich bei komplexen Anlagen mit sogenannten Ex- Bereichen, die Notwendigkeit gesehen, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. In diesem sind insbesondere die technischen Daten, sicherheitstechnischen Kennzahlen, Prozessbeschreibungen, Zoneneinteilungen, getroffene technische oder organisatorische Explosionsschutzmaßnahmen und Verantwortliche aufzuführen. Beispiele für Verfahren oder Bereiche, für die kein Explosionsschutzdokument zu erstellen ist: Büroräume und Werkstätten, in denen selten geringe Mengen Lösemittel zur Reinigung/Entfettung eingesetzt werden. Chemische Laborräume mit technischer Lüftung, in denen die nach Laborrichtlinien zulässigen Mengen an Lösemitteln nicht überschritten werden. Der Bereich von dauerentlüfteten Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen. Der Umgang mit Lösemitteln unter funktionsfähigen und regelmäßig geprüften Abzügen. Beispiele für Verfahren oder Bereiche, für die ein Dokument anzufertigen ist: Anlagen zum Ab- und Umfüllen von Lösemitteln, ggf. Lageranlagen von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen Lackieranlagen Prüfstände für z.b. benzinbetriebene Motoren Gefahrstofflager Bitte prüfen Sie in Ihrem Bereich, ob eine Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphäre im oben aufgeführten Sinne möglich ist bzw. ob für einen der von Ihnen genutzten Räumen möglicherweise die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments notwendig sein könnte. Falls es in Ihrem Bereich eine Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphäre wie oben ausgeführt gibt oder anzunehmen ist oder Sie eine Beratung bzw. Einschätzung darüber wünschen, wenden Sie sich bitte baldmöglichst an das Referat 04, Arbeits- und Umweltschutz. Nutzen Sie bitte die beiliegende Checkliste zur Beschreibung des vorhandenen Zustandes. Mit freundlichen Grüßen Christina Rehm Referat 04 Datum: 20.04.2007 Seite 1 von 5
Explosionsschutzdokument gemäß 6 BetrSichV als Anlage zur Gefährdungsermittlung und beurteilung nach ArbSchG und BetrSichV Explosionsgefahren durch Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube in Räumen / im Freien (1) Organisationseinheit (Institut/Einrichtung): Gebäude (Anschrift): Betriebsbereich (Raum, Anlage): Bearbeiter: Datum: Unterschrift des Verantwortlichen : (Professor/in, Abt.- Leiter/in ) (2) Bauliche und geografische Gegebenheiten (ggf. Lage-, Gebäude-, Aufstellungsplan beifügen, Angaben zur Lüftungsanlage): Tel: (3) Beschreibung der Nutzung / der verwendeten Verfahren (Tätigkeiten, Verfahren, Stoffe, Mengen, Parameter): (4) Stoffdaten Anlage (z.b. Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffkataster) Stoffbezeichnung Menge Kennzeichnung nach GefStoffV Bemerkungen / sicherheitsrelevante Kenngrößen Datum: 20.04.2007 Seite 2 von 5
(5) Gefährdungsbeurteilung Freisetzung von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Stäuben ständig, langzeitig, häufig gelegentlich selten und kurzzeitig falls gefährliche explosionsfähige Atmosphäre: Zone 0 Zone 20 (Stäube) Zone 1 Zone 21 (Stäube) Zone 2 Zone 22 (Stäube) Ist die Zündung eventueller explosionsfähiger Atmosphäre verhindert oder ist eine Explosionsgefahr nicht gegeben? ja, weiter zu (7) nein, weiter mit (6) (6) Schutzkonzept Technische Schutzmaßnahmen (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre nach EX-RL, Abschnitt E1, Vermeiden wirksamer Zündquellen nach EX-RL, Abschnitt E2, Konstruktiver Explosionsschutz nach EX-RL, Abschnitt E3) Zoneneinteilung (Art, Ausdehnung, Dokumentation) Organisatorische Schutzmaßnahmen (z.b. Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Koordination, Prüfungen) (7) Sonstiges (z.b. zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung eines Restrisikos) Datum: 20.04.2007 Seite 3 von 5
Erläuterungen zum Explosionsschutzdokument zu 2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten - Lageplan, Grundrisse (Raumpläne) - Brandabschnitts-, Fluchtwege-, Feuerwehrpläne - Anlagenpläne. Rohrleitungspläne können hier abgelegt werden. Auf diese Unterlagen wird im unter Punkt 6 beschriebenen Schutzkonzept zurückgegriffen. Zu 3. Verfahrens- und Tätigkeitsbeschreibung Die Beschreibung der Verfahren bzw. Tätigkeiten ist Grundlage für die Zoneneinteilung. Die Zoneneinteilung wiederum ist maßgeblich für Umfang und Art der Schutzmaßnahmen. Anhand der Verfahrens- und Tätigkeitsbeschreibung wird in der nachfolgenden Ex- Gefährdungsbeurteilung die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre abgeschätzt. Tätigkeiten könnten z.b. wie folgt sein: Lagerung, Transport, Umfüllen, Behandlung, Entnahme, Reinigung, Entsorgung. Alle für den Explosionsschutz relevanten Verfahrensparameter sind dabei zu erwähnen: max. Temperaturen, Drücke, mögliche Aufladungen durch schnelles Pumpen usw. Bauliche Gegebenheiten (z. B. Pumpenschächte, Auffangwannen) welche Ansammlungen explosionsfähiger Atmosphäre ermöglichen, sind ebenso aufzuzeigen wie Anlagen, die explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können (z. B. Heizanlagen mit Wärmeträgerölen). Zu 4. Stoffdaten Alle Stoffe, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, sind in der Tabelle Stoffdaten aufzunehmen. Die relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen (wie Flammpunkt, untere Explosionsgrenze usw.) können den Sicherheitsdatenblättern entnommen werden. Es sollten nicht nur entzündliche Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 55 C) aufgenommen werden, sondern auch Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 55 C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt werden. Zu 5. Gefährdungsbeurteilung Die Zoneneinteilung ist das Kernstück der Gefährdungsbeurteilung. Alle Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Zündung explosionsfähiger Atmosphären basieren darauf. Die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Zur Gefährdungsbeurteilung kann auf die BGR 104 und insbesondere auf deren Beispielsammlung zurückgegriffen werden, in der für viele Anwendungsbereiche Zoneneinteilungen festgelegt sind. Weitere Technische Regeln mit konkreten Angaben zur Zoneneinteilung finden Sie in der Tabelle 2 Technische Regeln mit konkreten Angaben zur Zoneneinteilung. Die BGR 104 finden Sie im Internet unter: http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/104_ges.htm. Zur Unterscheidung der in den Zonendefinitionen verwendeten Begriffe langzeitig, häufig, gelegentlich, selten, und kurzzeitig können keine konkreten Zahlenangaben gemacht werden. Zur Orientierung wird auf die auf der 5. Fachtagung Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes Mittel zur Anlagen- und Arbeitssicherheit vorgestellten Tabelle 1 Zonendefinitionen verwiesen: Datum: 20.04.2007 Seite 4 von 5
Tabelle 1: Zonendefinitionen Gefährdungsgrad Intervall des Auftretens der Gemische (Jährlich) Zone 0 Höher als bei Zone 1 z.b. über 1000 mal Zone 1 > 10 mal < 1000 mal Zone 2 > 1 mal < 10 mal Intervall des Auftretens der Gemische (differenziert) Höher als bei Zone 1 z.b. über 3 mal/tag > 1mal/Monat < 3 mal / Tag > 1 mal/jahr < 1 mal / Monat Verweilzeit der Gemische Länger als bei Zone 1 Länger als 0,5 Stunden bis 10 Stunden Kürzer als 0,5 Stunden Tabelle 2: Technische Regeln mit konkreten Angaben zur Zoneneinteilung Anlagenarten Technische Regeln Umgang mit Gasen Gase, allgemein Beispielsammlung zur BGR 104 Betreiben von Druckbehältern, Lagern von TRG 280 Nr. 5.2.11 / Nr. 8.1.9 Druckgasbehältern in Räumen / Entleeren von Druckgasbehältern Verwendung von Flüssiggas DA zur GUV-V-D 34 Wärmeübertagungsanlagen mit organischen DA zu BGV D 3 Wärmeüberträgern Kälteanlagen, Wärmepumpen und DA zu GUV-V-D 4 Kühleinrichtungen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten Brennbare Flüssigkeiten, allgemein Beispielsammlung BGR 104 Läger für brennbare Flüssigkeiten TRbF 20, Abschnitt 8 Sicherheitsschränke Sammelbehälter für Altöle und sonstigen Abfallstoffen der (bisherigen) Gefahrklassen A I, AII, AIII, B TRbF 20, Anhang L TRbF 20, Anhang K Verarbeiten von Beschichtungsstoffen GUV-V-25 Gießereien DA zu 32 VBG 32 Umgang mit brennbaren Stäuben Stäube, allgemein Beispielsammlung zu BGR 104 Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver DA zur BGV D 13 Zu 6. Schutzkonzept: Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren sind ausführlich in der BGR 104 beschrieben. Datum: 20.04.2007 Seite 5 von 5