MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT



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Transkript:

MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT In der aufgeführten Übersicht zur Mittelverwendung und Mittelherkunft wurde keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da diese, sofern sie anfällt, einen durchlaufenden Posten darstellt.

MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT Ka pita I beschaffungskosten Diese Position enthält die Kosten für Prospektersteilung, Werbung, Marketing und Kapitalbeschaffung. Sonstige Vorkosten Hierin enthalten sind die Kosten für Prospektprüfung, Rechts- und Steuerberatung, Honorar für den Mittelverwender sowie sonstige Vorkosten. Sc h i 115 hypoth eken da rl eh en Ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TOM 60.000 wurde von einer deutschen Schiffshypothekenbank zugesagt. Stille Beteiligungen Die Reederei hat mit folgenden Beteiligten Verträge über stille Beteiligungen abgeschlossen: 1. Reederei Claus-Peter Offen DM 1.500.000,- 2. Flender Werft AG DM 3.000.000,- 3. MPC Münchmeyer, Petersen Capital Vermittlung GmbH & Co. KG DM 1.000.000,- 4. Flender Werft AG DM 4.500.000,- Die stillen Beteiligungen 1. bis 3. werden im Falle der Liquidation oder des Verkaufs des Schiffes vorrangig, die unter 4. aufgeführte stille Beteiligung gleichrangig zu den Gesellschaftereinlagen bedient. Weitere Einzelheiten sind aus den diesem Prospekt beigefügten Verträgen zu entnehmen. Kommanditkapital Folgende Gesellschafter sind mit den nachfolgenden Kommanditeinlagen beteiligt (Stand 31. Dezember 1994): 1. Reederei Claus-Peter Offen mit einer Einlage von DM 2.500.000,- 2. MPC Münchmeyer, Petersen Capital Vermittlung GmbH & Co. KG mit einer Einlage von DM 50.000,- 3. SHI Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mbh mit einer Einlage von DM 20.000,-4. SHI Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mbh treuhänderisch für diverse Kommanditisten mit DM 21.515.000,- Die SH I ist berechtigt, das Kommanditkapital durch Erhöhung der Einlagen und/oder die Aufnahme weiterer Treugeber/Kommanditisten um weitere DM 25.415.000,-auf insgesamt DM 49.500.000,- zu erhöhen. Einzahlungstermine bei Beitritt 1994 25 % unverzüglich nach Annahmebestätigung der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin SHI Treuhandgesellschaft für Handel, Schiffahrt und Industrie mbh 75 % bis zum 31. Dezember 1994, sofern der Anleger von der Möglichkeit des zinslosen Darlehens zur persönlichen Anteilsfinanzierung keinen Gebrauch macht.

Einzahlungstermine bei Beitritt 1995 25 % bis zum 15. Mai 1995 75 % bis zum 15. Dezember 1995. sofern der Persönliche Anleger von der Möglichkeit des zinslosen Darlehens zur Zwischenfinanzierung seiner Einlage keinen Gebrauch macht.,j Anteilsfinanzierung Auf Antrag kann jedem Anleger bei entsprechender Bonität ein persönliches Darlehen zur Zwischenfinanzierung seiner Beteiligung gewährt werden. Bei Inanspruchnahme dieses zinsfreien Darlehens verteilen sich die Einzahlungen wie folgt: Beitritt 1994 50% zum 31. Dezember 1994 35 % zum 30. Dezember 1995 15 % zum 30. Dezember 1996. sehen, daß Zinszahlungen und Rückführung dieses Anschlußdarlehens aus den prospektierten Ausschüttungen während der Festcharter geleistet werden. Die prospektierten Ausschüttungen für diesen Zeitraum betragen 18 %, gerechnet auf das Zeichnungskapital. Der Anleger bevollmächtigt den Treugeber, Ausschüttungen bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens zurückzuhalten und an den Darlehensgeber abzuführen. Somit entsteht für den Anleger kein zusätzlicher Liquiditätsaufwand. Als Sicherheit tritt der Anleger seine Ansprüche aus der Beteiligung bis zur Rückführung des Darlehens an den Darlehensgeber ab. 30 31 Beitritt 1995 25% zum15.mai1995 60% zum15.dezember1995 15 % zum 30. Dezember 1996. Die Refinanzierung der Einlagen der Anleger erfolgt bis zum 30. Dezember 1996 mit Hilfe der Bauwerft. Der Anleger kann die Schlußrate von 15 % durch Vermittlung von MPC Münchmeyer. Petersen Capital Vermittlung GmbH & Co. KG über den 30. Dezember 1996 bis zum 30. Dezember 2000 zu einem marktüblichen Zinssatz anschlußfinanzieren. Ein entsprechendes Angebot wird den Anlegern zeitnah vorgelegt werden. Es ist vorge-

32 Nettoerlöse Die Chartererlöse wurden gemäß dem vorhandenen Fünf-Jahres-Chartervertrag bis zum 31. Dezember 2000 mit US-$ 26.000,- netto pro Tag angesetzt. Ab 1996 wird für das Schiff mit 360 Einsatztagen pro Jahr gerechnet. Wegen der Charteroption des Charterers wurden für den Zeitraum 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2003 weiterhin US-$ 26.000;'- angesetzt. I m Jahre 2004 wird mit einer Tagesrate von US-$ 27:000,- und danach mit einer jährlichen Steigerung von US-$ 500,- pro Tag gerechnet. Der Umrechnungskurs US-$/DM beträgt in den ersten zwei Jahren 1,67; in den folgenden drei Jahren 1,64. Danach wird durchgehend mit einem Kurs von US-$/DM 1,70 gerechnet. Die Bauwerft garantiert der Kommanditgesellschaft MS "SANTA ELENA«Offen Reederei GmbH & Co. einen Dollar-Umrechnungskurs für den Zeitraum von Dezember 1995 bis Ende Dezember 1997 von mindestens 1 US-$ = DM 1,67; danach bis Ende Dezember 2000 mindestens 1 US-$ = DM 1,64. Für den Fall, daß der US-$- Kurs höher ausfallen sollte und die Beteiligungsgesellschaft in Absprache mit der Werft zwischenzeitlich keine Kurssicherungen durchgeführt hat, wird die Differenz zur Mindest- Absicherung hälftig zwischen Werft und Kommanditgesellschaft geteilt. Ferner berücksichtigen die Nettoerlöse eine Verzinsung der im jeweiligen Jahresdurchschnitt vorhandenen Liquidität mit 4 % p.a. Der Vertragsreeder wird Anträge auf Finanzbeiträge der Bundesregierung stellen; diese sind bei der Prospektrechnung nicht in Anrechnung gebracht worden, würden jedoch bei ihrer Gewährung der Liquiditätsreserve dienen und damit das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft verbessern. Befrac htu ngskom mission, Kommission Vertragsreeder Für Anfangscharter und Anschlußoption fällt keine Befrachtungskommission an. Danach wird mit einer Befrachtungskommission von 2,5 % der Brutto-Charter kalkuliert. Die Kommission des Vertragsreeders wurde gemäß dem Vertragsreedervertrag mit 4 %, gerechnet auf die Brutto-Chartererlöse inklusive Liegegelder, kalkuliert. Bei Verkauf des Schiffes erhält der Vertragsreeder eine Vergütung von 2 % des Netto-Verkaufspreises des Schiffes. Betriebskosten Die Schiffs betriebskosten wurden vom Vertragsreeder aufgrund von Erfahrungswerten und vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit DM 3.445.000,- für ein volles Betriebsjahr von 365 Einsatztagen kalkuliert und setzen sich wie folgt zusammen: Personalkosten DM 1.725.000,- Ausrüstung DM 305.000,- Schmieröl DM 305.000,- Reparaturen DM 200.000,- Versicherungen DM 810.000,- Sonstiges DM 100.000,- Für das Jahr 1996 wurden 365 Einsatztage zugrunde gelegt. Ab 1997 wurde eine jährliche Kostensteigerung von 3 % eingerechnet. Darüber hinaus wurden in jedem dritten Jahr Kosten für Dockungen von DM 400.000,-angesetzt. 33

LIQUIDITÄTSVORSCHAU UND STEUERLICHE ERGEBNISRECHNUNG Steuern und Verwaltungskosten Diese beinhalten allgemeine Verwaltungskosten, Treuhandgebühren, Beiratsvergütung, Rechtsund sonstige Beratungskosten sowie Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses. Es wurden keine Kostensteigerungen eingerechnet. Ferner beinhaltet diese Position die Gewerbekapitalsteuer. In der Anlaufphase entstehen keine positiven Gewerb:~erträge, so daß erst in den bei den letzten Betriebsjahren Gewerbeertragsteuer anfällt. Sollte sich die Ertragslage günstiger entwickeln als in den Prospektrechnungen angegeben, könnte gegebenenfalls schon früher Gewerbeertragsteuer anfallen. Zinsen Die Zinsen für Schiffshypotheken wurden bis zum 30. Dezember 1997 mit 7% p. a. kalkuliert, dies entspricht dem derzeitigen DM-Zinsniveau, inklusive Bankmarge, für kurzfristige Laufzeiten am Euro-Markt. Ab 1. Januar 1998 wurde aus Gründen kaufmännischer Vorsicht mit einem Zinssatz von 7,5 % p.a. gerechnet. Sollte während der Gesamtlaufzeit der Beteiligung eine Erhöhung des Zinsniveaus eintreten, wird ein Zinssatz von 8 % p.a. auf das Schiffshypothekendarlehen für eine Laufzeit von 8,5 Jahren voraussichtlich nicht überschritten, da die Werft Mittel aus dem VIII. Werfthilfeprogramm der Bundesregierung beantragt hat, die zur Subventionierung der Zinsen bis auf 8 % p.a. für langfristige Schiffshypothekendarlehen dienen. Die Verzinsung von stillen Beteiligungen in Höhe von insgesamt DM 5.500.000,- beträgt 8 % p.a, die Verzinsung für die stille Beteiligung in Höhe von DM 4.500.000,- 6 % p.a. Die Zinsen für die stillen Beteiligungen sind mit einer Liquiditäts- klausel versehen, die besagt, daß Auszahlunger der Zinsen an die stillen Gesellschafter nur vorgenommen werden können, sofern die Liquiditätslage der Gesellschaft dies erlaubt und der fällige Kapitaldienst ordnungsgemäß geleistet und für ein Jahr im voraus sichergestellt ist. Tilgung des Schiffshypothekendarlehens Das Schiffshypothekendarlehen hat eine zugesagte Laufzeit von 12 Jahren mit jährlichertilgung von einem Zwölf tel des Darlehensbetrages. Die Tilgung erfolgt vierteljährlich, erstmalig zum 30. Juni 1996. Vorzeitige Tilgungen sind in Absprache mit der Bank möglich. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung negativer verlaufen als im Prospekt dargestellt, können Tilgungsaussetzungen bzw. -verlagerungen gegebenenfalls durchgeführt werden. Abschreibungen Die Abschreibungen basieren auf der Inanspruchnahme von 40 % Sonderabschreibung nach 82 f EStDV und wurden auf die Jahre 1994 und 1995 verteilt. Ab Infahrtsetzung des Schiffes wurde mit linearen Abschreibungen in Höhe von 8,33 % p.a. gerechnet. Ab dem Jahre 2000 erfolgt eine lineare Abschreibung auf die verbleibende Restlaufzeit. Cha rterd ifferenz rüc kste 11 u ng Eine Charterdifferenzrückstellung (Rückstellung für Buchverluste auf Voll kosten basis für die Laufzeit des Chartervertrages) wurde in 1994 ergebnismindernd berücksichtigt. Diese ist in den Jahren 1996 bis 2000 aufzulösen. Bezüglich der steuerrechtlichen Berechnung von Charterdifferenzrückstellungen bestehen unter-

schiedliche Rechtsauffassungen, die durch Gerichtsbescheid noch nicht endgültig geklärt worden sind. Insbesondere strittig ist die Frage der Abzinsung der Rückstellung. Ausschüttungen Es handelt sich hierbei um die prospektierten Ausschüttungen, über deren Höhe jährlich die Gesellschafterversammlung in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag zu beschließen hat. Es wird darauf verwiesen, daß gemäß 172 Abs. 4 HGB Entnahmen, sofern das Kapitalkonto nach vorhergegangenen Verlusten den Stand der Einlage nicht wieder erreicht hat, gegenüber den Gläubigern als nicht geleistet angesehen werden. Entnahmen bei negativem Kapitalkonto führen zu einem Wiederaufleben der beschränkten Haftung der Kommanditisten in Höhe der Entnahmen. Während der Festcharter können die prospektierten Ausschüttungen bei planmäßigem Geschäftsverlauf bereits zum Ende des einzelnen Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der jeweiligen Liquiditätslage der Gesellschaft vorgenommen werden. Persönliche Ergebnisrechnung Bei der persönlichen Ergebnisrechnung wurden zwei unterschiedliche Finanzierungsmodelle zugrunde gelegt: 1. Persönliches Darlehen von 15 % des Zeichnungsbetrages bis zum 30. Dezember 1996. 2. Verlängerung des persönlichen Darlehens von 15 % des Zeichnungsbetrages vom 1. Januar 1997 bis zum 30. Dezember 2000. Die Beispielrechnungen basieren jeweils auf persönlichen Steuersätzen von 53 bzw. 40 % Einkommensteuer sowie 8 % Kirchensteuer und 7,5 % Solidaritätszuschlag in 1995. Die Initiatoren gehen davon aus, daß der ab 1995 geltende Solidaritätszuschlag von 7;5 % ab dem Jahr 2000 wieder aufgehoben wird. Bei der Berechnung des Veräußerungserlöses wurde von 50 % der Anschaffungskosten inklusive Kosten der Zwischenfinanzierung und Erstausrüstung ausgegangen. Die Steuern in der Betriebsphase berücksichtigen einen Durchschnittssteuersatz von 40% bzw. 32 % Einkommensteuer sowie jeweils 8 % Kirchensteuer. Dabei wurde unterstellt, daß gemäß 34 c Abs. 4 EStG 80 % der Gewinne mit dem halben Durchschnittssteuersatz und die restlichen 20% mit dem vollen Spitzensteuersatz (53 % bzw. 40 %) zu versteuern sind. DerVeräußerungsgewinn wurde gemäß 34 i.v.m. 16 EStG nur mit dem halben Durchschnittssteuersatz (20%/16%) jeweils zuzüglich Kirchensteuer gerechnet. Es wurde aus Vereinfachungsgründen auf die Darstellung von zeitlicher Verschiebung (Ausschüttungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung im Folgejahr) verzichtet. Ferner wurde keine Abzinsung später eingehender Zahlungen auf den Gegenwartswert berücksichtigt. Aufgrund der unterschiedlichen Höhe des zu versteuernden Einkommens ist eine für alle Anleger gültige Berechnung nicht möglich. Die individuelle Berechnung für den einzelnen Anleger sollte auf Basis der eigenen Daten erfolgen. Die Berechnungen der einzelnen Tabellen können geringfügige EDV-bedingte Differenzen durch Rundung auf volle TDM/DM enthalten. 34