Stand der EEG-Diskussion Dr. Bernhard Dreher, Referat IIIB5 Erneuerbare Energien Technologien (Wind, Wasser, PV, Biomasse, Geothermie) Tagung Dezentrale flexible Strombereitstellung aus Biogas: Entwicklung, Möglichkeiten und Perspektiven Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 1.4 Die Energiewende zum Erfolg führen: Das energiepolitische Dreieck - Gleichrangige Ziele Klima- und Umweltverträglichkeit Versorgungssicherheit Bezahlbarkeit Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwendigen Reservekapazitäten eine höhere Bedeutung zuzumessen. Europäischen Strommarkt verstärkt in den Blick nehmen.
Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode EEG-Reform Schnelle und grundlegende Reform des EEG mit dem Ziel einer Verabschiedung im Sommer 2014 angestrebt. Weiterer Ausbau EE erfolgt in einem gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor: 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 Dialog mit der Europäischen Kommission, um europarechtskonforme Förderbedingungen zu entwickeln Warum Ausbaukorridor und Steuerung des Ausbaus? Planungssicherheit für alle Beteiligten, verlässlicher Ausbaupfad für die EE-Branche, Begrenzung der Kostendynamik beim Ausbau der EE, stabile Rahmenbedingungen für die Entwicklung der konventionellen Energiewirtschaft, Bessere Verknüpfung mit dem Netzausbau Kostengünstige Systemintegration durch schrittweise Anpassung des Stromsystems an die volatile Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie.
Zeitplan EEG-Reform EEG-Reform soll bereits am 1. August in Kraft treten Kabinettsbeschluss von Meseberg konkretisiert die Aussagen der Koalitionsvereinbarung zur EEG-Reform (22.01.2014) Referentenentwurf des BMWi (18.02.2014) Ressortabstimmung, Länder- und Verbändebeteiligung Energiegipfel der Bundeskanzlerin mit den Ländern zur EEG- Reform Voraussichtlich 9. April 2014: Bundeskabinett: Verabschiedung des Regierungsentwurfs zur EEG-Reform Eckpunkte für die EEG-Reform (Meseberg, 22.01.2014) Steuerung des Ausbaus technologiespezifisch, Ausbau auf kostengünstige Technologien konzentrieren, Bestehende Überförderung abbauen, Boni streichen und Förderung durchgehend degressiv ausgestalten. Ab spätestens 2017 Förderhöhe über Ausschreibung ermitteln, Verpflichtende Direktvermarktung wird zum Normalfall. Ausbaukorridor für Biomasse: 100 MW pro Jahr
Eckpunkte für die EEG-Reform (Meseberg, 22.01.2014) Biomasse Erhöhte Einsatzstoffvergütung (ESK I und ESK II) wird gestrichen, Erweiterung bestehender Biogasanlagen soll nach dem neuen EEG vergütet werden, Gasaufbereitungsbonus wird wegen der hohen Kosten gestrichen, Bei Überschreitung der 100 MW Zubaupfades wird die Degression auf 5% p.a. erhöht Bioenergie im Referentenentwurf des BMWi Erhöhte Einsatzstoffvergütung (ESK I und ESK II) fällt weg. Förderung für Strom aus Biogas entspricht der Grundvergütung des EEG 2012, degressionsbereinigt und unter Einrechnung der Managementprämie für die Direktvermarktung. Förderung für Bioabfallanlagen ( 27a EEG 2012) und für kleine Gülleanlagen ( 27 b EEG 2912) wird degressionsbereinigt fortgeführt. Gaseinspeisebonus fällt weg, Formaldedydbonus des EEG 2009 fällt für Bestandsanlagen im 6. Jahr nach erstmaliger Geltendmachung weg.
Bioenergie im Referentenentwurf des BMWi Bestandsanlagen haben bei Erweiterung nur noch bis zur Höchstbemessungsleistung Anspruch auf Vergütung nach dem alten EEG Die neue Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen: Frei Kapazitäten sollen durch Reduzierung der Stromerzeugung erreicht werden. Dafür besteht Anspruch auf eine Flexibilitätsprämie. Diese Regelung ersetzt die Kapazitätsprämie des EEG 2012 für Bestandsanlagen Neuanlagen haben nur noch bis zu einer Bemessungsleistung von 50% der installierten Leistung Anspruch auf Förderung. Diese Regelung ersetzt die Kapazitätsprämie des EEG 2012 für Neuanlagen Energiegipfel am 1. April 2014 Einigung zu bisher strittigen Bioenergiepunkten.