Kinderbetreuung im Saarpfalz-Kreis Kindertagespflege
Inhaltsverzeichnis Grußworte 2 1 Einleitung 4 2 Kindertagespflege 5 2.1 Definition von Kindertagespflege 5 2.2 Rechtliche Grundlagen 7 2.2.1 Erfordernis einer Pflegeerlaubnis 9 3 Ein Angebot für Eltern 10 3.1. Für wen interessant? 10 3.2 Kosten 11 3.3 Vorteile 12 4 Eine berufliche Perspektive 13 4.1. Für wen interessant? 13 4.2 Verdienstmöglichkeiten 14 4.3 Bewerbungsvoraussetzungen 15 4.4 Voraussetzungen, um als Tagespflegeperson zu arbeiten 16 4.5 Vorteile 18 5 Kontakt 19 6 Quellen und Literatur 20 1
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Grußwort Kindertagespflege - eine wichtige Betreuungsform Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Kindertagespflege ist einerseits eine Betreuungsform, die zunehmend an Bedeutung gewinnt, besonders für die Kinder, die unter drei Jahre alt sind. Andererseits bietet die Kindertagespflege auch ein interessantes und herausforderndes Arbeitsfeld. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familiennahe und flexible Betreuung aus, in der individuelles Eingehen auf das jeweilige Kind möglich ist. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut maximal 5 Kinder. Von dieser kleinen Gruppengröße profitieren besonders die Jüngsten. Viele Tagesmütter und -väter finden es vorteilhaft, dass sie neben der Betreuung ihrer eigenen Kinder einen Verdienst erzielen können, ohne dass diese zu kurz kämen. Einige sind auch BerufsrückkehrerInnen, für die Kindertagespflege eine ansprechende Alternative darstellt. In der vorliegenden Broschüre werden Sie wichtige Informationen erhalten; egal, ob Sie auf der Suche nach einer professionellen und kindbezogenen Betreuung für Ihre eigenen Kinder sind oder ob Sie sich beruflich neu orientieren möchten. Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere darin genannten Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung So wünsche ich Ihnen bei der Lektüre viel Freude und Erfolg. Clemens Lindemann Landrat des Saarpfalz-Kreises 3
1 Einleitung Diese Broschüre enthält Informationen für Bewerber und Bewerberinnen, Eltern und Interessierte. Die Kindertagespflege gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sicher haben Sie auch schon in den Medien davon gehört: Um die zukünftig erforderlichen Betreuungsplätze, besonders für die unter Dreijährigen, zur Verfügung zu stellen, benötigen wir vermehrt Tagesmütter und -väter. Daher unterstützt die Bundesrepublik unter anderem durch das bundesweite Aktionsprogramm Kindertagespflege den Ausbau der Kindertagespflege und die Professionalisierung dieser Betreuungsform. Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises ist hierbei einer von rund 160 Modellstandorten und verfügt über das bundesweit anerkannte Gütesiegel zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Die Kindertagespflege hat Eltern viel zu bieten und stellt eine interessante und herausfordernde Tätigkeit dar. Sie möchten gerne mehr darüber erfahren? Dann wünschen wir Ihnen viel Freude beim Lesen! 4
2 Tagespflege 2.1 Definition von Tagespflege Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Dies ermöglicht in besonderem Maße die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie. Kindertagespflege umfasst die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Sie dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagesmutter / der Tagesvater unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Kindertagespflege kommt für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren in Frage, von Bedeutung ist sie vor allem für Kinder unter 3 Jahren: Hier kann wahlweise der Besuch einer Kindertagespflegestelle oder einer Kindertageseinrichtung gefördert werden. Ab dem Alter von einem Jahr an haben Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in Kindestagespflege. Kindertagespflege kann auch in Tagesrandzeiten in Anspruch genommen werden. Für Schulkinder kann die Betreuung in Kindertagespflege eine Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung sein. Es gibt verschiedene Formen der Tagespflege. Findet diese im Haushalt der Tagespflegeperson statt, wird diese Tagesmutter oder -vater genannt. Es können bis zu 5 fremde Kinder im 5
Haushalt der Tagespflegeperson betreut werden. Ab einem gewissen Umfang der Betreuung ist hierfür eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Tagesmütter und -väter sind in der Regel selbstständig tätig. Des Weiteren ist es möglich, Kindertagespflege im Haushalt der Eltern der Tageskinder auszuüben. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Hierfür ist keine Pflegeerlaubnis erforderlich. Diese Art der Betreuung findet oft im Rahmen eines Mini-Jobs statt, daher besteht zumeist ein Angestelltenverhältnis mit den Eltern. Die Kindertagespflegeperson wird hier Kinderfrau oder Kinderbetreuer genannt. Kindertagespflege kann darüber hinaus auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Dies wird im jeweiligen Landesrecht geregelt. Eine besondere Form der Kindertagespflege stellt die Großtagespflegestelle dar. Hierbei werden bis zu 10 Kinder von maximal 3 Tagespflegepersonen in geeigneten Räumlichkeiten betreut. 6
2.2 Rechtliche Grundlagen * Auf Bundesebene: Die Kindertagespflege wird bundesgesetzlich seit 1991 durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe geregelt. In der Kurzform wird dabei vom SGB VIII gesprochen. Die Grundsätze der Kindertagesbetreuung regelt 22 SGB VIII gleichermaßen für die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege. In 23 SGB VIII ist im Besonderen die Kindertagespflege geregelt. Zur Verbesserung der Tagesbetreuungssituation von Kindern wurde das SGB VIII zum 1. Januar 2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und zum 1. Oktober 2005 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) maßgeblich verändert. Eine weitere Änderung erfolgte zum 1. Januar 2009 durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Hier wurde besonders die Situation der unter 3-Jährigen berücksichtigt. Durch diese Änderungen wurde unter anderem die Kindertagespflege als Betreuungsform und als Tätigkeitsfeld aufgewertet und ihre Bedeutung für die Gesellschaft hervorgehoben. Die Bundesgesetze werden in der Praxis durch Länder und Kommunen umgesetzt. 7
Auf Landesebene: Hier gilt das Saarländisches Ausführungsgesetz nach 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, 5 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) vom 18. Juni 2008. Es wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten zulassen. So ist zum Beispiel die Betreuung in anderen Räumen als der Wohnung des Kindes oder der Tagespflegeperson zugelassen. Dies ermöglicht z.b. die Verknüpfung von Kindertagespflege mit betrieblicher Kinderbetreuung oder die Kooperation mit Tageseinrichtungen für Kinder bei der Abdeckung der Randzeiten. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist auch die Verknüpfung der Erlaubnis zur Tagespflege an eine Qualifizierung, die mindestens dem Standard des Fortbildungsprogramms des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) entspricht. Zusätzlich zum SKBBG gibt es im Saarland seit dem 10. September 2009 eine Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (VO-Kindertagespflege). Hier werden Rahmenbedingungen, die für das Saarland gelten, konkreter ausgeführt. Beispielsweise ist der erforderliche Umfang für die Qualifikation und Fortbildung von Tagespflegepersonen geregelt. Des Weiteren werden Angaben zur Bezahlung, also zur Höhe des Tagespflegegeldes, gemacht. 8
2.2.1 Erfordernis einer Pflegeerlaubnis Für die Betreuung der Kinder wird eine Pflegeerlaubnis benötigt, wenn die Kinder außerhalb der Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als 3 Monate gegen Entgelt betreut werden. Diese Pflegeerlaubnis muss beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden (gemäß 43 SGB VIII), sie erlaubt die Betreuung von bis zu 5 fremden Kindern, soweit das Landesrecht diese Zahl nicht einschränkt. Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. 9
3 Ein Angebot für Eltern 3.1. Für wen interessant? Die Kindertagespflege ist als Betreuungsform insbesondere für Eltern mit Kindern unter 3 Jahren interessant. Diese können wählen, ob für ihr Kind / ihre Kinder eine Tageseinrichtung (Krippe) oder eine Tagespflegestelle die geeignete Betreuungsform darstellt. Auch Eltern mit schlecht planbaren Arbeitszeiten (Schichtdienste, unregelmäßige Arbeitszeiten oder Ähnliches) können von der Flexibilität einer Tagespflegestelle profitieren. Für viele Eltern stellt es auch eine Erleichterung dar, eine Alternative zu einer institutionellen Betreuungsform wählen zu können. Die Tagespflege bietet durch den kleineren Bezugsrahmen mehr Möglichkeiten, individuelle Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Tagespflege auf Antrag finanziell gefördert. Das Jugendamt berät Eltern über alle Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der finanziellen Förderung. 10
3.2 Kosten * Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung eines Kindes ein sogenanntes Tagespflegegeld. Dieses setzt sich bei geförderter Tagespflege aus einer finanziellen Förderung des Saarpfalz-Kreises und einem Elternbeitrag zusammen. Der Elternbeitrag ist ähnlich dem Beitrag für eine Betreuung in einer Krippe. Einkommensabhängig besteht auf Antrag die Möglichkeit einer weiteren Minderung des Elternbeitrags. 11
3.3 Vorteile Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder von 0 14 Jahren, besonders für Kinder unter 3 Jahren Orientierung der pädagogischen Arbeit am Saarländischen Bildungsprogramm Betreuung durch qualifizierte und vom Jugendamt überprüfte Tagespflegepersonen, die nach den bundesweiten Standards des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) ausgebildet wurden Beständige Bezugsperson Familiäre Betreuungsform Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten (überprüften) Räumen Möglichkeit der Betreuung im eigenen Haushalt Individuelle Förderung der Kinder Abdeckung von Randzeiten (außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen) Individuelle Betreuungszeiten Eine finanzielle Förderung durch den Saarpfalz-Kreis ist möglich, insbesondere bei Kindern unter 3 Jahren 12
4 Eine berufliche Perspektive 4.1 Für wen interessant? Sowohl für Personen aus kindbezogenen Berufsfeldern (z. B. Erzieher und Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen) als auch für Menschen aus anderen Berufen, die Interesse und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, stellt die Kindertagespflege eine Alternative dar. Besonders geeignet ist diese Tätigkeit für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen oder Berufsrückkehrer und -rückkehrerinnen mit pädagogischer Ausbildung. Sie können in der Tagespflege selbständig und selbst organisiert eine kleine Gruppe von Kindern betreuen. Für viele Personen ist die Arbeit mit Kindern schon immer ein Berufswunsch gewesen, der sich aus verschiedenen Gründen nicht durch eine entsprechende Ausbildung realisieren ließ. Für sie ist die Kindertagespflege eine Chance, diesen Berufswunsch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. 13
4.2 Verdienstmöglichkeiten * Bei der öffentlich geförderten Tagespflege richtet sich die Vergütung nach der Saarländischen Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (VO-Kindertagespflege) vom 10. September 2009. Die Beträge richten sich nach Betreuungsumfang und Anzahl der betreuten Kinder. Im Rahmen der geförderten Tagespflege erhält eine Tagespflegeperson für einen Vollzeit-Betreuungsplatz monatlich einen Pauschalbetrag pro Kind. Unter bestimmten Umständen sind Zuschläge möglich. Das Jugendamt informiert Sie gerne über die aktuellen Verdienstmöglichkeiten Wenn eine Tagespflegeperson mindestens 1 Kind betreut, werden die Kosten für die Unfallversicherung getragen. Die Kosten für eine angemessene Renten- und Kranken- und Pflegeversicherung werden bei Nachweis und Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen hälftig übernommen. Genauere Angaben erhalten Sie beim Jugendamt des Saarpfalz-Kreises. 14
4.3 Bewerbungsvoraussetzungen * Interessierte müssen zunächst einmal formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen: Formale Zugangsvoraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre Schulbildung: mind. Hauptschulabschluss gute Deutschkenntnisse Führungszeugnis Medizinisches Attest Lebenslauf Darlegung eines ersten Erziehungskonzeptes Erziehungsfähigkeit (keine Hilfe zur Erziehung in der eigenen Familie) 15
4.4 Voraussetzungen, um als Tagespflegeperson zu arbeiten * Im Rahmen eines oder mehrerer persönlicher Gespräche geht es neben Informationsvermittlung auch um die Feststellung persönlicher und fachlicher Kompetenzen im Sinne einer ersten Einschätzung der grundsätzlichen Eignung der Person: Persönlichkeit Glaubhafte Motivation Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern Respektvolles und verständnisvolles Verhalten Kindern gegenüber Verinnerlichung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung ( 1631 Abs. 2 BGB) Physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit Persönliche Merkmale (Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Ausgeglichenheit) Längerfristige Bereitschaft als Tagespflegeperson tätig zu sein (2 Jahre) Erziehungsfähigkeit Bereitschaft eine Erziehungspartnerschaft einzugehen Fachliche Kompetenzen Bereitschaft zur Weiterbildung Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen Kooperation mit der Fachbegleitung Bereitschaft zur Entwicklung eines eigenen professionellen Profils Sind alle Unterlagen vollständig und fällt die Einschätzung der Eignung positiv aus, so können Interessierte an der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme zur Kindertagespflegeperson teilnehmen. Die Qualifizierung richtet sich nach den Vorgaben und dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes. Sie enthält darüberhinaus auch einen Kursus in Erster Hilfe am Kind. 16
Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern ihrer Tageskinder arbeiten, werden Kinderfrauen oder betreuer genannt. Diese können nach der Qualifizierung und ihrem positiven Abschluss in der Betreuung eingesetzt werden. Tagespflegepersonen, die in ihren eigenen Räumen arbeiten möchten, werden Tagesmütter und väter genannt. Sie können diese Tätigkeit nur im Einvernehmen mit ihrer Familie ausführen. Gegebenenfalls benötigen Tagespflegepersonen je nach zeitlichem Umfang der Betreuung eine Pflegeerlaubnis. Bei dieser Gruppe ist es erforderlich, im Rahmen eines Hausbesuches die Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfinden soll, hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen. 17
Geeignete Räume bedeutet: Sicherheit (von der Steckdose bis zum Gartenteich) Hygiene angenehme Atmosphäre und gutes Klima in den Räumen Rauchfreiheit (zumindest während der Betreuungszeit) anregungsreiche Umgebung und entwicklungsförderndes Spielmaterial ausreichend Platz in den Wohnräumen für Spiel und Bewegung Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten vor allem für kleinere Kinder: ruhige Schlafmöglichkeiten Möglichkeit des Erlebens und Spielens in der Natur, evtl. Wald- und Parkanlagen in erreichbarer Nähe 4.5 Vorteile Selbstständige Tätigkeit: Arbeitszeit und -umfang können selbst gestaltet werden Betreuung eigener Kinder bei gleichzeitiger Verdienstmöglichkeit Verbesserung der beruflichen Perspektiven durch den Erwerb praktischer Erfahrungen im Arbeitsleben Eine Vermittlung von Tagespflegekindern über das Jugendamt ist möglich regelmäßige Zahlung des Entgeltes über das Jugendamt Begleitung und Praxisberatung Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten Bildung eines Netzwerkes Bereicherung des eigenen Familienlebens 18
5 Kontakt Jugendamt des Saarpfalz-Kreises Am Forum 1 66424 Homburg Tel. 0 68 41 / 1 04 0 (Zentrale) Sachgebiet Kindertagespflege: Cordelia Döner Tel. 0 68 41 / 1 04-81 19 Cordelia.Doener@saarpfalz-kreis.de Claudia Göpfrich Tel. 0 68 41 / 1 04-80 78 Claudia.Goepfrich@saarpfalz-kreis.de Beate Henn Tel. 0 68 41 / 1 04-81 72 Beate.Henn@saarpfalz-kreis.de 19
6 Quellen und Literatur Photos: Mit freundlicher Genehmigung der Beteiligten: Eltern, Tagesmütter und (Tages-) Kinder des Saarpfalz-Kreises; Claudia Göpfrich, 2010 Broschüren: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. (Hrsg.) (3. Auflage, Mai 2011): Was bleibt? Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ab 2009 ; Eigenverlag, Berlin Bezugsstelle: Publikationsverband der Bundesregierung, Tel.: 01805 778090 E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Links: www.tagesmuetter-bundesverband.de www.bmfsfj.de Online-Handbuch Kindertagespflege von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.handbuch-kindertagespflege.de/allgemein/dok/1.php http://www.der-paritaetische.de (weiter unter eigene Veröffentlichungen ) Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Kapitel unterliegen den gesetzlichen Grundlagen, Stand Januar 2014 und können sich inhaltlich verändern. 20
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert: