Inklusion im Elementarbereich



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Transkript:

Mainz, 06.03.2012 Liga der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz Inklusion im Elementarbereich Denkwerkstatt Eine Herausforderung auf verschiedenen Ebenen pädagogischer Praxis und Ausbildung Prof. Dr. Maria Kron / Universität Siegen 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Konzepte der Integration 3. Inklusion - Herausforderungen auf struktureller und pädagogischer Ebene 4. Aktuelle Entwicklungen 5. Rahmenbedingungen 6. Qualifikationen der Fachkräfte 2

1 Gesetzliche Grundlagen 1 Gesetzliche Grundlagen Elementarbereich / Kindertageseinrichtungen Sozialgesetzbuch VIII "Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen." (SGB VIII 22 Abs. 3). 4

1 Gesetzliche Grundlagen Neue Gesetzeslage: Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008 gültig seit 26. März 2009 5 1 Gesetzliche Grundlagen Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives* Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen... * im englischen Originaltext: inclusive 8 6

1 Gesetzliche Grundlagen Artikel 24 Bildung (Fortsetzung) (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;... e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. 7 1 Gesetzliche Grundlagen Folgerung: Inklusion ist kein Zugeständnis, keine Entgegenkommen der Gesellschaft für eine Minderheit. Inklusion ist ein Menschenrecht, das an keine Bedingungen zu knüpfen ist. In Bezug auf Bildung und Erziehung ist Inklusion ist inzwischen bundesrepublikanische Gesetzesgrundlage. D. h. Der gesetzliche Erziehungs- und Bildungsauftrag verlangt nicht die Möglichkeiten gemeinsamer Sozialisation, sondern ist ein Inklusionsgebot. 8

2 Konzepte der Integration 2 Konzepte der Integration "Als integrativ bezeichne ich Integration (Feuser).. eine Allgemeine (kindzentrierte und basale) Pädagogik, in der alle Kinder und Schüler in Kooperation miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau... an und mit einem 'Gemeinsamen Gegenstand' spielen, lernen und arbeiten." (Feuser, G.: Behinderte Kinder und Jugendliche. Zwischen Integration und Aussonderung. Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1995, 173-174) Integration (Sander) "Die Umfeldbedingungen können so verändert werden, dass der betreffende Mensch weniger behindert ist als zuvor." (Sander, Alfred (1994): Behinderungsbegriffe und ihre Konsequenzen für die Integration. In: Eberwein, Hans (Hrsg.): Handbuch Integration, 105-106) 10

2 Konzepte der Integration Integrative Prozesse (Reiser) Integration ist kein statischer Zustand, der irgendwann einmal erreicht ist, sondern ein fort dauernder Prozess. Prozesse sind integrativ, wenn 'Einigungen' zustande kommen. Einigungen erfordern nicht einheitliche Einschätzungen, Ziele und Vorgehensweisen, sondern die Bereitschaft, die Positionen der anderen gelten zu lassen, ohne sie oder die eigene Position als Abweichung zu verstehen. Einigungen bedeuten Verzicht auf die Verfolgung des 'Anders-seins' Klein, G. u.a. (1987): Integrative Prozesse in Kindergartengruppen. Über die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Weinheim, 37-38 11 2 Konzepte der Integration Folgerungen: Unzureichende integrative Praxis geht nicht auf unzureichende Theorien zurück, sondern auf deren unzureichende Umsetzung (s. o.). Aber es gilt auch: Inklusion ist weder ein Gegensatz zur integrativen Praxis noch die moralisch bessere Variante der Integration. Eine Pädagogik, die nur unzureichend die individuellen Bedürfnisse und die gruppenpädagogische Dynamik im Blick hat, ist/war schlechte Integrationspädagogik und ist schlechte Inklusionspädagogik. 12

3 Inklusion Adorno: Wir sollten für eine emanzipierte Gesellschaft "den besseren Zustand... denken als den, in dem man ohne Angst verschieden sein kann." 14

3 Inklusion Inklusion ist Ziel und Prozess, ist das aktive Bestreben nach umfassender gesellschaftliche Teilhabe, Beteiligung und Selbstbestimmung aller Mitglieder der Gesellschaft im Sinne integrativer Prozesse eine Einigung auf gesellschaftlicher Ebene. Inklusion in Bildung und Erziehung ist ein Prozess, der darauf abzielt, ein angemessenes Entwicklungsumfeld für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen. d. h. für die pädagogische Arbeit, dass Konzepte, Programme und Aktivitäten an die Bedürfnisse und Interessen der Kinder anzupassen sind und nicht umgekehrt die Kinder sich den von ihnen unabhängig entworfenen Vorhaben anzupassen haben. Der Prozess schließt die Gestaltung von Teilhabemöglichkeiten aller Kinder ein. (vgl. Kron, M. 2010, S. 14) 18 15 4 Inklusion Alfred Sander: Inklusion - ein pädagogisches Konzept optimierter und erweiterter Integration (vgl. Sander 2004, 14). Hans Wocken: Inklusion = die menschenrechtsbasierte Integration (Wocken 2011, 73-78) 18 16

4 Inklusion Wocken, H.: Inklusion = die menschenrechtsbasierte Integration Qualitätsstufen der Behindertenpolitik und pädagogik (Wocken 2011, 77) Stufe Rechte Anerkennungsform 4. Inklusion 3. Integration Recht auf Selbstbestimmung und Gleichheit Recht auf Gemeinsamkeit und Teilhabe Rechtliche Anerkennung Solidarische Zustimmung 2. Separation Recht auf Bildung Pädagogische Unterstützung 1. Exklusion Recht auf Leben Emotionale Zuwendung 0. Extinktion Keine Rechte Keine Anerkennung 17 3 Inklusion Was heißt inklusive Erziehung und Bildung? Strukturelemente (das 4-A-Schema nach Katarina Tomaševski, 1998) * adaptability acceptability access availability - Adaptierbarkeit - Akzeptierbarkeit, Akzeptanz - Zugänglichkeit - Verfügbarkeit *Katarina Tomaševski (2006): Human Rights Obligation in Eucation. The 4-A Scheme. Nijmegen, Wolf Legal Publishers 23 18

3 Inklusion Adaptierbarkeit Erziehung und Bildung müssen sich anpassen an die Erfordernisse von Gesellschaft, Gemeinwesen und die Bedürfnisse des Individuums zur Entfaltung seiner einzigartigen Persönlichkeit. D.h.: Das System der Erziehung und Bildung, seine Bildungsgänge Curricula und Lerngruppen müssen flexibel und durchlässig werden und dürfen zu keiner Diskriminierung der Kinder und Jugendlichen führen. 19 3 Inklusion Akzeptierbarkeit Inhalt und Form von Erziehung und Bildung für alle Kinder sollen kulturell angemessen (relevante Themen) und hochwertig sein. Die Bildungsziele müssen den Menschenrechten adäquat sein. 20

3 Inklusion Zugänglichkeit Allen Gesellschaftsmitgliedern / Kindern mit wie ohne Behinderung muss der Zugang zu allgemeinen Bildungseinrichtungen und programmen ohne Diskriminierung gewährt werden, dafür notwendige Ressourcen und Unterstützungen müssen gewährt werden. (d.h. auch: die bisherige Praxis des Ressourcenvorbehaltes in etlichen Ländern verstößt gegen die Gesetzesgrundlage) 21 3 Inklusion Verfügbarkeit In der Gesellschaft / in allen Regionen müssen funktionsfähige Bildungseinrichtungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, die den gesellschaftlichen und individuellen Erfordernissen adäquat sind. 22

3 Inklusion Bildung und Erziehung aus der Perspektive der Inklusion Bildung und Erziehung aus dem Blickwinkel der Inklusion impliziert einen Perspektivenwechsel: von der Sichtweise, das Kind als Problem zu sehen, zur Sichtweise, das Bildungs- und Erziehungssystem als das Problem zu sehen, das durch inklusive Ansätze gelöst werden kann. 23 Bildung und Erziehung aus der Perspektive der Inklusion United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (2005): Guidelines for Inclusion: Ensuring Access to Education for All. Paris: UNESCO, S.27 24

3 Inklusion Kind als Problem Bildungssystem als Problem Es ist anders als andere Kinder Es hat besondere Bedürfnisse braucht besondere Ausstattung braucht besonderes Umfeld braucht besondere Lehrkräfte Es spricht nicht darauf an; es kann nicht lernen Das Kind wird von der Schule ausgeschlossen Es ist nicht für den Umgang mit Verschiedenheit gerüstet rigide Methoden rigider Lehrplan kein Einbezug der Eltern viele Schulabbrüche, viele Klassenwiederholungen Mangel an Unterstützung und Hilfsmitteln im Unterricht Es spricht nicht darauf an; der Unterricht funktioniert nicht Unzulängliche Umfelder führen zum Ausschluss von Kindern aus der Schule 25 3 Inklusion Inklusiv kann also die Eigenschaft eines Systems, einer Institution, einer Bildungskonzeption, eines Gruppenangebotes, aber auch einer einzigen pädagogischen Maßnahme sein. 26

4 Aktuelle Entwicklungen 30 Kindertageseinrichtung rot und braun: Sondereinrichtungen grün: Gemeinsame Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung 28

29 4 Aktuelle Entwicklungen FBBE = Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung 30

4 Aktuelle Entwicklungen U 3 31 4 Aktuelle Entwicklungen Einerseits In den meisten Bundesländern ist die Gemeinsame Erziehung im Elementarbereich flächendeckend und in zahlenmäßig breitem Umfang und sicher verankert. Ausnahmen: In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen) gibt es ist der Anteil gemeinsamer Erziehung geringer. Erziehung und Bildung der sinnesbeeinträchtigten Kinder (sie findet in vielen Bundesländern in Sondereinrichtungen, angegliedert an die entsprechenden Sonderschulen statt.) 32

4 Aktuelle Entwicklungen Andererseits: Die Anforderung der Inklusion beinhaltet eine Kritik an der bisherigen gemeinsamen Erziehung und Bildung, wenn unter der Gemeinsamkeit verstanden wurde, die Kinder in die Gruppen einzugliedern, ohne das pädagogische Konzept der Gruppe und ohne Konzept und Leitbild der Einrichtung TATSÄCHLICH zu ändern. 33 4 Aktuelle Entwicklungen Folgerungen Eine Pädagogik, die sich, weil dem Zeitgeist verpflichtet, der Inklusion verschreibt, ist höchst anfällig für Fehlentwicklungen, die durch kategorisierendes Denken, restriktive Rahmenbedingungen und einen Pragmatismus der momentanen 'Günstigkeit' entstehen. 38 34

4 Aktuelle Entwicklungen Ein Blick auf die Frühe Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren 35 Quelle: http://www.dji.de/betreuungsatlas/05_u3_ganztags.htm Stand: 19.02.2012 Kinder > 3 J. in Kindertageseinrichtung Deutsches Jugendinstitut München. Projekt: Regionale Unterschiede im Bedarf und Ausbauniveau der Kinderbetreuung. "Kita vor Ort Betreuungsatlas 2010" 36

4 Aktuelle Entwicklungen Gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern unter drei Jahren Wirkung und notwendige Rahmenbedingungen Deutlich kompensatorische Wirkung der frühen Betreuung (auch) bei Kindern U3, Ausrichtung der Arbeit auf U3- und Integrationspädagogik ist gute Basis. Angemessene Personalausstattung (1:3 bei bis zu 24 Mon., 1:5 (24-36 Mon.) Qualifizierte Erzieherinnen (entwicklungspsychologisches Wissen, heil- und integrationspädagogische Kompetenzen) Flexible Mittelzuweisung zur kurzfristigen Gewährleistung der personellen Ausstattung Strukturelle Absicherung fachspezifischer Fallberatung (vgl. Seitz, Simone; Korff, Natascha (2008): Modellprojekt 'Förderung von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen'. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung. LWL Landesjugendamt Westfalen, S. 252-257) 37 5 Rahmenbedingungen

5 Rahmenbedingungen Inklusive Erziehung und Bildung ist kein Sparmodell Verantwortliche inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit braucht die Rahmenbedingungen guter Früherziehung. Achtung: die moralische Wertigkeit der Gemeinsamen Bildung und Erziehung darf nicht als Legitimation für Einsparungen benutzt werden Einsparungen, die als Behinderung der Inklusion wirken. 39 5 Rahmenbedingungen Wichtige Ressourcen der Inklusion: Qualifikationen der Erzieher/innen: In einer inklusiven Einrichtung bzw. in einer inklusiven Gruppe müssen - Fachkenntnisse (allgemein- und heilpädagogische Kompetenzen, Kompetenzen im Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund...), - kooperative Kompetenzen und - Kompetenzen der Selbstreflexion präsent sein. Dies erfordert Mittel und Zeit für Fort- und Weiterbildungen. 40

5 Rahmenbedingungen Wichtige Ressourcen der Inklusion: Kooperationsaufgaben müssen Teil der Stellenbeschreibung UND der Stellenbemessung sein. Notwendig sind - Zeit und regelhafte Strukturen für die einrichtungsinterne Kooperation, - Zeit und Strukturen für die Kooperation mit den Familien, - Zeit und Mittel für die (interdisziplinäre) Kooperation mit anderen Diensten - Netzwerkarbeit 41 5 Rahmenbedingungen Wichtige Ressourcen der Inklusion: Eine gute Erzieher/in Kind Relation (Personalschlüssel), abhängig von der Zusammensetzung der Kindergruppe bzw. der Kinder der Einrichtung. Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen müssen darin besonders berücksichtigt werden. Barrierefreie ausreichende Räumlichkeiten, die für die Bedürfnisse wie für die Interessen der Kinder hergerichtet sind. 42

5 Rahmenbedingungen Diskriminierung verhindern - Innovativ denken Bei institutionsbezogener Mittelzuweisung für die heterogene Gruppe kann in der Mehrzahl der Fälle Form, Umfang und Inhalt der notwendigen besonderen Unterstützung durch die und in der Kindertageseinrichtung organisiert werden. Eine Stigmatisierung von Kindern zwecks Erhalt zusätzlicher Unterstützung kann durch institutionsbezogene Mittelzuweisung vermieden werden. (vgl. z. B. Preuss-Lausitz, Ulf & Klemm, Klaus: Gutachten zum Stand und zu den Perspektiven der sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen. Essen und Berlin 2008). 43 6 Qualifikation der Fachkräfte Notwendige und wünschenswerte Kompetenzen pädagogischer Fachkräfte in der inklusiven Arbeit

6 Qualifikationen der Fachkräfte 1. Gebildete Erzieherinnen sind die wichtigste Ressource in der öffentlichen Elementarerziehung und bildung des Kindes (Allgemeinwissen und Fachkompetenzen). 2. Nur in der interdisziplinären Zusammenarbeit kann das heute verfügbare Fachwissen umfänglich genutzt werden. 3. Für den gelungenen Umgang mit Individualität und Verschiedenheit sind selbstreflektierende Persönlichkeiten voraus gesetzt. Wissen und Persönlichkeit zusammen konstituieren das professionelle Selbstverständnis, damit letztlich das Bild des Kindes und die Kompetenzen zu seiner pädagogischen Unterstützung. 45 6 Qualifikationen der Fachkräfte Grundlegende personale 'Inklusionskompetenzen' Fachkompetenzen Entwicklungspsychologische Grundlagen, Grundkenntnisse geschlechtergerechter und interkultureller Erziehung, Wissen über unterschiedliche sozialkulturelle Lebenslagen und ihre Bedeutung als Entwicklungsbedingung, Grundkenntnisse über Entwicklungserschwernisse und Behinderungen Didaktische Kompetenzen (Gestaltung von Lernangeboten, Initiierung von Kooperationen) Verständnis für Beziehungsgeschehen und Wissen um Unterstützungsmöglichkeiten 46

6 Qualifikationen der Fachkräfte Grundlegende personale 'Inklusionskompetenzen' Kooperative Kompetenzen Wissen um die Umfeld- bzw. Situationsabhängigkeit des Verhaltens und der Entwicklung, Wertschätzung anderer Experten und ihrer Kenntnisse, Bereitschaft zur Vermittlung und Diskussion der eigenen pädagogischen Arbeitskonzepte, Bereitschaft zum Austausch Wissen um Normen, ihre Variationsbreite und ihre Gefahren, Reflexionsfähigkeit bzgl. unterschiedlicher Vorstellungen 47 6 Qualifikationen der Fachkräfte Grundlegende personale 'Inklusionskompetenzen' Kompetenzen der Selbstreflexion Realistisches Einschätzungsvermögen bzgl. eigener Kenntnisse und Fähigkeiten, Wissen um die Subjektivität von Normen, Menschbildern, Bildungs- und Erziehungsvorstellungen, Bereitschaft zur Reflexion eigener innerer Widersprüche, 48

e-mail: kron@fb2.uni-siegen.de Prof. Dr. Maria Kron - Universität Siegen - Fakultät II / Department Erziehungswissenschaft Psychologie - 57068 Siegen