Systemvergleich DDR BRD Robert-Frank-Schule Ludwigsburg Schuljahr 2004/2005 1.BRD 1.1 Das Politische System der BRD 1.2 Wahlen 1.3 Parteien 1.4 Parlament/Regierung 1.5 Die Opposition 1.6 Mistrauensvotum 1.7 Vertrauensfrage Anne Breiner Inhalt file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (1 von 9)04.03.2006 11:44:09
1.8 Gesetzgebung 2.DDR 2.1 Entwicklung und Rolle der SED 2.1.1 Entstehung der SED 2.1.2 Andere Parteien und Massenorganisationen 2.1.3 Gewalteneinheit 2.1.4 Personelle Verflechtung von Partei und Staat 2.1.5 Kaderpolitik 2.2 Wahlen 2.3 System der Staatlichen Leitung 2.3.1 Die Volkskammer 2.3.2 Der Staatsrat 2.3.3 Der Ministerrat 2.3.4 Der Nationale Verteidigungsrat 3.Quellen 1.BRD 1.1 Das politische System der BRD In der BRD gibt es eine freiheitliche demokratische Grundordnung Definitionsversuch des Bundesverfassungsgerichts von 1952: So lässt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellen. (BverfGE 2,12f.) In der BRD gilt daher: Achtung der im Grundgesetz stehenden Menschenrechte file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (2 von 9)04.03.2006 11:44:09
Volkssouveränität (alle Staatsgewalt geht vom Volke aus) Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung (Die Regierung ist von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament abhängig) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Die Verwaltung hat sich an den bestehenden Gesetzen zu orientieren) Unabhängigkeit der Gerichte (Ungebundenheit der Gerichte von legislativen oder exekutiven Weisungen) Mehrparteienprinzip Chancengleichheit für alle Parteien und Ausübung einer Opposition 1.2 Wahlen In der BRD hat jeder Bürger das Recht am politischen Willensbildungsprozess teilzunehmen z.b. durch Wahlen. In der BRD gibt es die personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man nach den Grundsätzen des relativen Mehrheitswahlrechts einen Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises in den Bundestag. Mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestag. Sie ist die entscheidende Stimme. Das Volk wählt den Bundestag und der Bundestag wählt den Kanzler. 1.3 Parteien Parteien sind Vereinigungen von Bürgern die eine wichtige Rolle bei der politischen Willensbildung des Volkes spielen. Sie stellen Kandidaten zur Wahl auf und übernehmen politische Verantwortung. 1.4 Parlament und Regierung Der Bundestag hat die Funktionen: Bestellung der Regierung Kontrolle von Regierung und Verwaltung Gesetzgebung Artikulation und Diskussion politischer Standpunkte file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (3 von 9)04.03.2006 11:44:09
1.5 Die Opposition Die Opposition ( Regierungsminderheit) hat die Aufgabe die Regierungsmehrheit zu kontrollieren. 1.6 Konstruktives Mistrauensvotum: Aus dem Grundgesetz: Art 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. 1.7 Vertrauensfrage: Der Bundeskanzler kann überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen 1.8 Gesetzgebung: Das Recht, Gesetze zur Beratung im Bundestag einzubringen (Gesetzesinitiative), steht der Bundesregierung, dem Bundesrat und den Mitgliedern des Bundestages selbst zu. Nach der Einbringung des Gesetzesentwurfs wird im Bundestag die Gesetzesvorlage formal in drei so genannten Lesungen beraten. Stimmt der Bundestag mit einfacher Mehrheit zu muss noch der Bundesrat zustimmen um das Gesetz zu verabschieden. Stimmt er nicht zu kommt es zum Vermittlungsausschuss. 2.DDR 2.2 Entwicklung und Rolle der SED 2.1.1 Entstehung der SED file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (4 von 9)04.03.2006 11:44:09
Wenige Wochen nach der Kapitulation erlaubte die sowjetische Militeradministration die Bildung von Parteien in ihrem Besatzungsgebiet. Ein Tag später Gründung der KPD, diese war vorbereitet von deutschen Kommunisten (unter Leitung von Walter Ulbricht) Zitat Ulbricht: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben. Die KPD gab sich demokratisch, um bürgerliche Kreise zu gewinnen. Daher wurden auch andere Parteien zugelassen (SPD, CDU, LDPD Liberal Demokratische Partei Deutschland). Kurze Zeit später Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED), wobei die Sozialdemokraten dann Schrittweise aus der Verantwortung gedrängt wurden oder sich den Kommunisten fügten. 1949 wurde dann die DDR gegründet. 2.1.2 Andere Parteien und Massenorganisationen Die anderen Parteien wie CDU, LDPD, NDP, DBD und die Massenorganisationen (z.b. FDJ Freie Deutsche Jugend, FDGB Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) schlossen sich in der Nationalen Front mit der SED zusammen und fügten sich deren Weisungen und Kontrollen. Nur die beiden großen christlichen Kirchen wehrten sich gegen diese Vereinnahmung. In der DDR gab es keine freie Opposition da laut SED die von ihnen vollzogene Politik die einzig wahre Politik sei. Die SED besaß eine unangreifbare Führungsrolle, andere Parteien und Massenorganisationen dienten als Transmissionsriemen, zur Gewinnung weniger erfassbarer Gruppen und Schichten für den Sozialismus. Aus der Verfassung der DDR: Artikel 1. Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei Zum Vergleich: In der BRD gibt es das Mehrparteiensystem. Die Opposition kontrolliert die Regierungsmehrheit. Es gibt die Freiheit der Parteigründung. Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie vertreten verschiedene Interessen. Die BRD ist eine pluralistische Gesellschaft. 2.1.3 Gewalteneinheit In der DDR herrschte Gewalteneinheit. Von Anfang an war die Sozialisttische Einheitspartei Deutschland (SED) die Staatspartei. Alle wichtigen politischen file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (5 von 9)04.03.2006 11:44:09
Entscheidungen vielen nicht im Parlament, der Volkskammer oder der Regierung sondern in den Führungsgremien der Partei. Es war ein zentralisierter Staatsaufbau Die staatliche Gewalt bildete eine Einheit sie wurde nur durch verschiedene Instrumente ausgeübt, die der Partei zu Diensten standen. Ł keine gegenseitige Kontrolle gleichberechtigter Staatsorgane. Zum Vergleich: Die BRD ist ein Bundesstaat. Die Selbständigen Länder bewirken eine Dezentralisierung. Außerdem gibt es die Gewaltenteilung, in Judikative (Richterliche Gewalt), Legislative (Gesetzgebende Gewalt) und Exekutive (Ausübende Gewalt) aufgeteilt. 2.1.4 Die personelle Verflechtung von Partei und Staat Das Zentralkomitee (zwischen den Parteitagen das höchstes Organ der SED, leitet die gesamten politischen Tätigkeiten der SED) entsendet Vertreter der Partei in die höchsten leitenden Organe des Staatsapparats und der Wirtschaft. Auch Mitglieder des Staatsrates des Ministerrats und des Nationalen Verteidigungsrats waren in der Regel Mitglieder des Zentralkomitees. Ł eine kleine Spitzengruppe der SED hatte die ganze Partei- und Staatsgewalt. (z.b. Erich Honecker war Generalsekretär der SED, Staatsvorsitzender (=Staatsoberhaupt) und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrats. Auch Vorsitzenden der Bezirksräte und führende Persönlichkeiten in den Massenorganisationen waren gleichzeitig in führenden Parteipositionen der SED 2.1.5 Eine umfassende Personal (=Kader) Politik 1987 zählte die SED 2,26 Millionen Mitglieder ca. jeder fünfte erwachsene DDR- Bürger gehörte ihr an. Sie mussten die Interessen der Partei immer und überall offensiv vertreten. Im Betrieb, Lehrerkollegium, Theaterensemble oder auch in Wohnblocks hatten die Parteimitglieder zu sorgen, dass nichts ohne Wissen und Mitwirkung der Partei geschah. In den sogenannten Kaderakten standen alle politisch zuverlässige Personen. Alle wichtigen Positionen in Staat, Wirtschaft, Justizwesen, in der Nationalen Volksarme, Bildung, Kultur und in den Massenmedien wurden nur an Personen aus den Kaderakten besetzt. file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (6 von 9)04.03.2006 11:44:09
2.2 Wahlen: Wahlberechtigt war jeder Staatsbürger der DDR, der das 18 Lebensjahr vollendet hat. Legislaturperiode: 5 Jahre Die Nationale Front stellt eine gemeinsame Kandidatenliste (Einheitsliste) nach festgelegtem Verteilerschlüssel auf. Seit 1950 SED 25,4% die anderen 4 Parteien zusammen 41,6% und die Massenorganisationen 33%. 500 Abgeordnete wurden in die Volkskammer gewählt Die Wähler konnten Kandidaten von der Einheitsliste streichen und einen Nachfolgekandidat ankreuzen. Gewählt war wer 50% der gültigen Stimmen erhielt in der Reihenfolge der Kandidatenliste. Da aber immer ca. 99% die Listen der Nationalen Front unverändert wählten war diese Praxis bedeutungslos. Ł da die meisten Mitglieder der Massenorganisationen auch der SED angehörten, hatte sie immer eine Mehrheit in der Volkskammer. Ł Damit hatte die SED jede Wahl schon vor Beginn gewonnen. Es bestand keine generelle Wahlpflicht, doch da ganze Haus- und Betriebsgemeinschaften Verpflichtungen zur freiwilligen offenen Stimmabgabe eingingen, konnte sich der einzelne kaum entziehen. Abweichendes Verhalten fiel auf und führt in der Regel zu beruflichen Nachteilen. Ł Es herrschte starker öffentlicher Druck Ł Geheime Wahl nicht obligatorisch, offene Wahl erlaubt und propagiert. Zum Vergleich: In der BRD konkurrieren Parteien um die Herrschaft. Die Wahl der Partei ist entscheidend. Durch Änderung der Mehrheitsverhältnisse oder neue Koalitionen kann ein Machtwechsel erfolgen. Geheime Wahl. 2.3 System der Staatlichen Leitung 2.3.1 Volkskammer Die Volkskammer war das oberste staatliche Machtorgan, war allein verfassungs- und gesetzgebend. Sie tagte durchschnittlich nur ca. sechsmal im Jahr, obwohl sie einen umfangreichen Aufgabenkatalog hatte. Zudem fasste die Volkskammer ihre Beschlüsse meist einstimmig. Dies weißt darauf hin, dass die Volkskammer kein Machtorgan war. Ihre Entscheidungen gingen auf Beschlüsse der SED, des Staatsrates und auf Gesetzentwürfe des Ministerrats zurück. Die Abgeordneten hatten überwiegend die Aufgabe den Wählern die Politik des sozialistischen Staats zu erläutern und nicht die Gesetzgebung wahrzunehmen. file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (7 von 9)04.03.2006 11:44:09
Aus der Verfassung: Artikel 48 Die Volkskammer ist das oberste staatliche Machtorgan der Deutschen Demokratischen Republik. Sie entscheidet in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik Die Volkskammer ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der Deutschen Demokratischen Republik. Niemand kann ihre Rechte einschränken. 2.3.2 Staatsrat Der Staatsrat ist das kollektive Staatsoberhaupt. Der Staatsrat hat exekutive, legislative und auch judikative Befugnisse. Der Staatsrat wird für 5 Jahre von der Volkskammer gewählt. unterschreibt und kündigt Staatsverträge, ernennt und beruft DDR-Diplomaten. Fasst grundsätzliche Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung Setzt die Wahlen fest Schlägt die Kandidaten für den Vorsitz im Ministerrat, im Nationalen Verteidigungsrat und für die obersten Richterämter vor. Der Staatsratsvorsitzende war das offizielle Staatsoberhaupt der DDR. 2.3.3 Ministerrat Der Ministerrat leitete die Durchführung und Umsetzung der politischen Grundsatzentscheidungen (besonders in der Innen- und Wirtschaftspolitik).Der Ministerrat ist im Grunde ein großes Wirtschaftskabinett, das den Konzern DDR verwaltet, als ein von SED und Staatsrat dirigierter Exekutivorgan. 2.3.4 Nationaler Verteidigungsrat Im Verteidigungsfall ist der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrat (wird von der Volkskammer gewählt) der Oberbefehlshaber aller bewaffneter Kräfte der DDR. Der Nationale Verteidigungsrat hatte seit 1978 im Falle des innen oder äußeren Notstands alle legislativen und exekutiven Vollmachten. file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (8 von 9)04.03.2006 11:44:09
3.Quellen: Wolfgang Behr: Bundesrepublik Deutschland - Deutsche Demokratische Republik, Systemvergleich Politik-Wirtschaft-Gesellschaft. Stuttgart 1985 Frank Armbruster, Lothar Böhnert: Politik in Deutschland, Systemvergleich Bundesrepublik Deutschland DDR. Wiesbaden 1981 Joachim Rohlfels: Historisch-Politische Weltkunde, Deutschland seit 1945. Stuttgart 1995 Ulrich Winkler: Abitur-Wissen Geschichte, Deutschland von 1945 bis zur Gegenwart. Freising 2003 http://de.wikipedia.org/wiki/wikipedia:wikireader/ddr#politik http://www.ddr-im-www.de/gesetze/verfassung.htm file:///d /Refs/_To%20Do/13_01_06/Tag%202/SystemvergleichDDR-BRD(1).html (9 von 9)04.03.2006 11:44:09