Neue Perspektiven der Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden mit den Kleingärtnerorganisationen. Roland Schäfer



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Transkript:

Neue Perspektiven der Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden mit den Kleingärtnerorganisationen Festvortrag auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V. 28. April 2012 Hamm Roland Schäfer Bürgermeister der Stadt Bergkamen Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes 1

Als Bürgermeister der Nachbarstadt Bergkamen komme ich aus einer Kommune mit sieben wunderschönen Kleingartenanlagen, auf die die Stadt sehr stolz ist. Gerne habe ich daher Ihre Einladung angenommen und übermittele Ihnen zu Ihrer Mitgliederversammlung die besten Grüße des Deutschen Städteund Gemeindebundes (DStGB). I. Kleingärten in Deutschland sehr beliebt Wenn man sich in Nordrhein-Westfalen umschaut, kann man feststellen: Die Kleingartenbewegung erfreut sich hierzulande nach wie vor erheblicher Beliebtheit. So gibt es derzeit in NRW etwa 1.600 Kleingartenanlagen mit mehr als 120.000 Kleingärten auf über 5.000 Hektar Fläche. Dies zeigt die nach wie vor herausragende Bedeutung des Kleingartenwesens für unser Land. Kleingärten sind ein fester und wichtiger Bestandteil der deutschen Städte und Gemeinden. Dies belegt auch ein Blick über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus: Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland sind in ihrer Freizeit Kleingärtner. Organisiert in über 15.000 Vereinen pflegen tagtäglich über eine Million Menschen in Deutschland ihre grüne Scholle. 2

II. Kommunale Bedeutung der Kleingärten Aus kommunaler Sicht sind die Kleingärten in vielerlei Hinsicht von Bedeutung: Unstreitig sind sie eine ökologisch wertvolle Grünzone und ein Beitrag zum Klimaschutz. Kleingärten bieten Rückzugsräume für Flora und Fauna. Wie der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) mitgeteilt hat, gibt es nicht umsonst eine verblüffende Artenvielfalt in den Kleingärten. Über 2.000 Pflanzenarten sind in den deutschen Kleingärten zu finden. Das sind immerhin 22 Prozent der auf deutschem Boden insgesamt anzutreffenden Arten (9.500 Arten). Kleingärten dienen darüber hinaus dem Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen und damit dem Erhalt der Biodiversität und erfüllen somit eine insgesamt bedeutende ökologische Aufgabe. Zugleich dienen sie dem Erhalt traditioneller Obst- und Gemüsesorten. Mindestens so wichtig ist darüber hinaus die gesellschaftliche Funktion der Kleingärten. Als öffentlicher Raum der Begegnung und gemeinsamer Aktivi- 3

täten der Menschen regen sie insbesondere die Kommunikation und Integration an. Über 80 Prozent der Kleingartenanlagen sind in Deutschland öffentlich zugänglich. Der Wert von Kleingartenanlagen ist somit gerade für die Mehrheit städtischer Familien mit Kindern augenscheinlich, da sie zumeist in einer Mietwohnung ohne eigenen Garten leben. So verwundert es auch nicht, dass die Neuverpachtungen von Gärten an Familien mit Kindern in den vergangenen Jahren bei deutlich über 40 Prozent lagen, in den Großstädten ist der Anteil sogar noch größer. Besonders hervorhebenswert ist zudem das große Potenzial der Kleingärten zur Integration von Menschen. Vor allem die dicht besiedelten Gebiete voran die Städte und Gemeinden des Ruhrgebiets können von dieser gesellschaftspolitischen Herausforderung berichten. Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft finden in Kleingartenvereinen seit vielen Jahren ein Zuhause und praktizieren ein beispielhaftes Miteinander über den eigenen Gartenzaun hinweg. Wobei ich die gelegentlich auftretenden Probleme der unterschiedlichen Mentalitäten nicht leugnen will. 4

Letztlich trägt alle Beteiligten der Gedanke, etwas Sinnvolles zusammen zu unternehmen und gleichzeitig noch etwas für die Umwelt zu tun. Im Ergebnis steht also das vielfältige Engagement in den Kleingartenvereinen auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden insgesamt und bleibt damit unverzichtbar. Kleingärten haben nicht nur wichtige ökologische, ö- konomische sowie soziale Funktionen. Sie bringen auch Stadt und Land einander näher. Wer aus dem ländlichen Raum in die Stadt zieht, bewahrt sich auf seiner grünen Scholle ein Stück ländliches Leben. Städter wiederum lernen im Kleingarten ein Stück Landleben kennen und schätzen. Für so manches Stadtkind bedeutet der Kleingarten das erste im besten Wortsinn grüne Klassenzimmer, in dem es etwas über unsere Pflanzen und Tierwelt sowie über gesunde Nahrungsmittel zu erlernen gibt. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. 5

III. Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklungspolitik - Städtebauförderung Die genannten Aspekte tragen dazu bei, dass die Kleingärten die Wohn- und Lebensbedingungen der Menschen in Stadtteilen oder Stadtquartieren verbessern und stabilisieren. Das Kleingartenwesen gehört daher aus meiner Sicht zum festen Bestandteil einer Integrierten Stadtentwicklungspolitik und sollte daher auch in Zukunft eine entsprechende finanzielle Förderung im Rahmen der Bundesstädtebauförderung erfahren. Angesichts aktueller Planungen zu einer Neustrukturierung der Städtebauförderung des Bundes und der Länder wird sich der DStGB daher auch für diesen Aspekt einsetzen. IV. Herausforderungen und Probleme Neben den vielfältigen Funktionen der Kleingärten und Kleingartenanlagen muss allerdings auch festgestellt werden, dass das Kleingartenwesen sich in Deutschland dem demografischen Wandel, dem bevorstehenden Generationswechsel, zunehmenden Anforderungen an das Ehrenamt, immer komplexeren rechtlichen Rahmenbedingungen und auch den Entwicklungen im Freizeitverhalten stellen muss. 6

Insbesondere durch den demografischen Wandel verlieren die Städte und Gemeinden vielerorts nicht nur an Bevölkerung, auch die Alterung der Bevölkerung ist unübersehbar. Es fragt sich daher, welche Antworten auch das Kleingartenwesen auf diese gesellschaftspolitischen Herausforderungen geben kann. Mit der Gesamtthematik haben sich bereits verschiedene Untersuchungen und Studien beschäftigt. Beispielhaft sei auf die Ergebnisse der bundesweiten Studie zur Städtebaulichen, ökologischen und sozialen Bedeutung des Kleingartenwesens hingewiesen, welche im Jahr 2008 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) veröffentlicht wurden. Darüber hinaus hat das nordrheinwestfälische Umweltministerium im Jahr 2009 die Studie Zukunft des Kleingartenwesens in Nordrhein- Westfalen der Öffentlichkeit vorgestellt. Fazit der NRW-Studie: Im Kontext zur rückläufigen Bevölkerungsentwicklung wird die Zukunft des Kleingartenwesens in NRW nicht vom Neubau von Kleingartenanlagen geprägt sein, sondern eher vom Umbau und der Sanierung, von Maßnahmen zur besse- 7

ren Eingliederung in das gesamtstädtische System und auch zur stärkeren Verflechtung mit dem regionalen Umland. Angesichts der sich teilweise verschlechternden Rahmenbedingungen kann es für Städte und Gemeinden somit nur darum gehen, die sozialen, ökologischen und stadtgestalterischen Wirkungen der Kleingärten zu erhalten und wo eben möglich weiterzuentwickeln. V. Neue kommunale Leitlinien zum Kleingartenwesen (DST-Leitlinien 2011) Genau diesen Ansatz verfolgen auch die jüngst veröffentlichten Leitlinien des Deutschen Städtetages zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten. Diese vom Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) erarbeiteten Leitlinien wurden zwischenzeitlich auch vom DStGB zustimmend zur Kenntnis genommen und verdienen in ihren Aussagen breite Unterstützung. 8

VI. Bestandssicherung und Kleingartenparks Die neuen Leitlinien heben richtigerweise hervor, dass insbesondere die Bestandssicherung der vorhandenen Kleingartenanlagen sowie die bedarfsgerechte Sicherung von Ersatzland auch in der kommunalen Praxis im Fokus stehen sollten. Entsprechend der Notwendigkeit und in Abhängigkeit von personellen sowie finanziellen Möglichkeiten kann hier zum Beispiel die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Sicherung des Bestandes als Dauerkleingarten in Betracht kommen. Die Bereitstellung und Beschaffung von Ersatzland ist bereits heute in 14 des Bundeskleingartengesetzes geregelt. Interessant erscheint mir zudem der Vorschlag, in Gebieten mit räumlich eng aneinander angrenzenden Kleingartenanlagen (insbesondere in Ballungsgebieten) über die Schaffung von so genannten Kleingartenparks nachzudenken. Ein solcher Kleingartenpark sollte sich als Kombination von privatgenutzten Parzellen und Vereinsflächen durch einen allgemein zugänglichen, öffentlich nutzbaren Grünflächenanteil auszeichnen. Durch die Schaffung solcher Kleingartenparks kann meines Erachtens das Verständnis der Öffentlichkeit für das gesetzlich formulierte Privileg 9

eines niedrigen Pachtzinses sowie einer möglichen kommunalen Förderung noch weiter gestärkt werden. VII. Integration von Bürgern stärken Durch gezieltes Zusammenwirken von Städten und Gemeinden einerseits sowie den Kleingärtnerorganisationen andererseits sollte zudem die Integration von Bürgern mit Migrationshintergrund weiter gefördert werden. Die Integration von Migranten ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umso erfreulicher ist es, dass in den Kleingartenanlagen die Integration bereits aktiv gelebt wird. Dies setzt voraus, dass innerhalb der Kleingartenvereine die unterschiedlichen ethnischen Gruppen angemessen berücksichtigt werden und auch die Einbindung in die Vereinsarbeit durch Übertragung von Verantwortung im Ehrenamt erfolgt. Ein Blick in die Praxis zeigt, dass es hier bereits zahlreiche gute Beispiele gibt. 10

VIII. Finanzen und Organisation Wie in vielen anderen Bereichen spielt natürlich auch im Kleingartenwesen der Aspekt der Finanzen eine wesentliche Rolle. Seitens des DStGB haben wir uns in der Vergangenheit stets für eine angemessene finanzielle Förderung des Kleingartenwesens ausgesprochen. Trotz der nach wie vor schwierigen kommunalen Haushaltssituation halte ich es für sinnvoll, die grundsätzliche Verantwortung für das Kleingartenwesen bei den Städten und Gemeinden zu belassen. Um allerdings langfristig Planungssicherheit gewährleisten und die notwendige Umgestaltung der Kleingartenanlagen unterstützen zu können, wären Landesförderprogramme zur begleitenden Entwicklung außerordentlich hilfreich. In Ergänzung hierzu und damit auch zur Entlastung der kommunalen Haushalte ist es zudem sinnvoll, die Kleingartenvereine weiterhin an Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung zu beteiligen. Entsprechende vertragliche Regelungen sollten im Einzelfall getroffen werden. Mit Blick auf die Organisation und Finanzierung möchte ich zudem festhalten, dass sich das so ge- 11

nannte Stufenpachtvertragssystem mit einer Gliederung nach Generalpachtvertrag, Zwischenpacht und Einzelpacht in der Praxis bewährt hat. Insoweit sollte auch in Zukunft an diesem System festgehalten werden. Weitergehende Regelungen können von den Vereinen oder Kommunen in den jeweiligen Kleingartenordnungen vor Ort getroffen werden. Es sollte hier der Leitsatz gelten: So viel Regulierung wie nötig, so wenig Regulierung wie möglich. IX. Öffentlichkeitsarbeit weiter stärken Als weiteres Handlungsfeld, auf das auch die kommunalen Leitlinien zum Kleingartenwesen eingehen, möchte ich die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit nennen. Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass die Kleingartenvereine bezüglich ihrer Öffentlichkeitsarbeit von den Möglichkeiten der modernen Medien Gebrauch machen. Durch interessante Präsentationen auch und gerade im Internet kann ein Anreiz geschaffen werden, insbesondere Familien mit Kindern, aber auch anderen Interessenten, ein Leben auf einer Kleingartenparzelle und gleichzeitig in der Gemeinschaft näher zu bringen. Internetauftritte der 12

Vereine sollten zudem mit denen der Kommune zum Thema Kleingartenwesen gemeinsam entwickelt und vernetzt werden, beispielsweise durch die Schaffung von Themenstadtplänen oder auch internetbasierten Parzellenbörsen. Hier gibt es ebenfalls bereits zahlreiche gute Beispiele in der Praxis. X. Anlagen öffentlich zugänglich machen Eines der wirkungsvollsten Mittel der Öffentlichkeitsarbeit der Vereine bleibt meines Erachtens aber die öffentliche Zugänglichkeit der Anlagen, da sich der besondere Charme von Kleingärten meist von innen erschließt. Nach Auffassung des DStGB sollten die Kleingartenanlagen soweit eben möglich für die Allgemeinheit geöffnet werden. Durch Feste, Aktionstage und sonstige kulturelle Angebote sowie lebendige Kooperationen können zusätzlich Menschen für das Kleingartenwesen interessiert werden. 13

XI. Fazit: Die vorgenannten Beispiele verdeutlichen, dass es beim Thema Kleingärten nach wie vor nur im Miteinander zwischen Städten und Gemeinden einerseits sowie den im Kleingartenwesen Aktiven andererseits geht. Kleingärten sind für eine lebenswerte Stadt von morgen unbedingt zu erhalten und können in vielfältiger Form Beiträge zur biologischen Vielfalt, für ein attraktiv gestaltetes Wohnumfeld und auch als weicher Standortfaktor für das Image einer Stadt leisten. Um dies zu erreichen, ist eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit aller Entscheidungsträger sowie der Bürgerinnen und Bürger im Kleingartenwesen notwendig. Nach Auffassung des DStGB muss hierzu das Bundeskleingartengesetz nicht reformiert werden, sondern sollte in seinen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und durch lokale Aktivitäten gestützt und ergänzt werden. Es ist schön zu sehen, dass dies in den allermeisten Fällen vor Ort bereits praktiziert wird. 14

Allen Mitgliedern und Gästen des Landesverbands Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V. wünsche ich daher eine erfolgreiche Veranstaltung und für die weiteren gärtnerischen Aktivitäten allzeit einen grünen Daumen. Glück Auf und Gut Grün! 15