Das gerichtliche Mahnverfahren Anwendung - Grundlagen Beispiele
Wann ist ein Mahnbescheid sinnvoll 1. Schuldner (Kleingärtner) ist im Zahlungsverzug und ihm soll nicht gekündigt werden. 2. Forderung (Beitrag, Pacht usw.) soll unabhängig von der Kündigung und dem Räumungsverfahren beigetrieben werden. 3. Es geht nur um Beitrag oder Wasser- und Stromgeld. 4. Das Pachtverhältnis ist schon beendet, der Verein/Verband hat aber noch Forderungen aus dem Pachtverhältnis und der Vereinsmitgliedschaft. 5. Ausnahmsweise bei Schadensersatz, z.b. wenn die ½ jährige Verjährung gehemmt werden soll 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 2
1. Geldforderungen Voraussetzungen alle, in unbegrenzter Höhe (Pacht, Beitrag, Ersatz für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit, Wassergeld, Stromkosten usw.) auch Schadensersatz (z.b. Kosten die durch die Instandsetzung eines Gartens entstanden sind) (rate aber dringend davon ab) 2. Fälligkeit 3. (schriftliche ) Mahnung 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 3
Mahnbescheid - Antrag Zuständiges Mahngericht sachlich Zuständig Gericht des Antragsstellers (nicht mit dem Registergericht verwechseln) örtlich zuständig Gericht des Sitz des Vereines/Verbandes Achtung: streitiges Verfahren (siehe unten) Niedersachsen immer Amtsgericht Uelzen 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 4
Mahnbescheid - Formular Einheitliches Formular (sehen je nach Vorlage etwas anders aus, sind aber später im gerichtlichen Verfahren alle gleich werden auch gleich ausgefüllt) Nicht formularfrei etwa mittels Schriftsatz Formular im Schreibwarenhandel Verschiedene Formulare im Internet Vorschlag: www.online-mahnantrag.de Kein Rechtsanwalt erforderlich egal wie hoch die Forderung ist 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 5
Notwendige Angaben 1. Datum des Antrages Rückdatierung wegen Hemmung der Verjährung nicht möglich Verjährung wird gehemmt, ab Zugang des Antrages bei Gericht (Hemmung bis zu 6 Monaten) Amtsgericht sorgt für alsbaldige Zustellung beim Antragsgegner wenn Antrag fehlerfrei oder Fehler umgehend berichtigt wurde 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 6
Notwendige Angaben 2. Antragssteller (Bezeichnung Rechtsform) natürliche Person Name und Anschrift nicht eingetragener Verein (schwierig) juristische Person (z. B. eingetragener Verein) Gesetzliche Vertreter der juristischen Person (in der Regel ein oder mehrere Vorstandmitglieder gemäß 26 BGB) 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 7
Notwendige Angaben 3. Antragsgegner Einzelperson mehrere Einzelpersonen (Ehegatten usw.) die den Garten gemeinsam gepachtet haben juristische Person (z.b. ein anderer Verein kann Mitglied des Vereines oder Verbandes sein und hat seinen Beitrag nicht bezahlt) auch GmbH, Firma (Forderung wegen nicht bezahlter Rechnung an diese juristische Person, z.b. wenn Vereinsheim gemietet und die Miete nicht bezahlt wurde) andere 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 8
Notwendige Angaben 4. Genaue Bezeichnung des Anspruches mit Spezifizierung der Geldforderung wichtig: Antragsteller muss Forderungsinhaber sein! Pacht (Katalog Nr. 23) Beitrag (Katalog Nr. 22) Stromkosten (Katalog Nr. 42) Wassergeld (Katalog Nr. 42) Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit Ersatzkosten (Katalog Nr. 28 schwierig) Umlagen (Katalog Nr. 22) Schadenersatz (Katalog Nr. 29) Achtung: Katalog-Nummern verwenden - zwingend 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 9
Notwendige Angaben 5. Ggf. Verzinsung gesetzliche Zinssatz 5 % über dem Basiszins ( 286, 288 BGB) z. Zeit 5 % minus 0,13 % seit 1.1.2013 gleich 4,87 %) oder nachweisbare (Bank-) Zinsen Basiszinssatz erfährt man im Internet unter www.basiszins.info 5. Ggf. Nebenforderungen vorgerichtliche Mahnkosten (Beachte: auch die zweite oder dritte Mahnung ist nicht teurer als die erste, denn: gleicher Aufwand, gleiche Postkosten usw.) 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 10
Notwendige Angaben 7. Weiterführen des Verfahrens bei Widerspruch Ob das Verfahren weitergeführt wird (Rat) nicht angeben/ankreuzen Trotzdem: Immer zuständiges Streitgericht angeben; gleich: Wohnsitzgericht des Antragsgegners; mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Wohnsitzen (z.b. getrennt lebende Eheleute) Wahlrecht des Antragsstellers Sachlich zuständiges Streitgericht: Amtsgericht wenn bis 5.000,00 - Landgericht, wenn mehr als 5.000,00 Ungekannter Wohnsitz Mahnbescheid nicht möglich, da keine Zustellung möglich öffentliche Zustellung (z.b. an der Gerichtstafel nicht möglich!) 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 11
Notwendige Angaben 8. Adresse des zuständigen Mahngerichts in Niedersachsen immer: oder Amtsgericht Uelzen Zentrales Mahngericht Rosenmauer 2 29525 Uelzen Amtsgericht Uelzen Zentrales Mahngericht Postfach 1363 29503 Uelzen 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 12
Notwendige Angaben 9. Unterschrift(en) Je nachdem wer Antragsteller ist und wie er (Verein/Verband) nach außen vertreten wird (siehe oben 2.) Wenn Verein/Verband durch mehrere vertreten wird, müssen mehrere unterschreiben Müssen dieselben Personen unterschreiben, die oben als Vertreter bezeichnet wurden 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 13
Erlass des Mahnbescheid Mahngericht prüft nicht ob die Forderung berechtigt ist oder nicht deswegen keine Begründung oder Anlagen (z.b. keine Rechnungen, Satzungen, Verträge usw. beifügen nichts auch nichts erklären!) Unvollständige oder falsche Angaben (z.b. falsche Katalognummer zur Forderung angegeben; beim Antragsgegner wurde ein Postfach oder keine Adresse angegeben; beim e.v. wurde(n) kein(e) Vertreter angegeben usw.) folgt Monierung mit einem Monierantwortformular Wenn alles richtig Kostenrechnung des Gericht 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 14
Kosten des Mahnverfahrens Antragsteller ist immer Vorschuss pflichtig Mahngericht erstellt Kostenrechnung und erwartet Überweisung meist Überweisungsträger dabei kann auch per Internet bezahlt werden (richtiges Aktenzeichen angeben!) Höhe der Gerichtskosten gemäß Tabelle Rest - Gerichtskosten bei Übergang ins streitige Verfahren gemäß Tabelle, aber erst nach gerichtlicher Aufforderung bezahlen Rechtsanwaltskosten werden mit erfasst, wenn Antrag vom Anwalt gestellt wird 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 15
Gerichtskostentabelle (Auszug) Streitwert bis Gerichtskosten MahnVerf. in streitiges Verfahren in 900 23,00 135,00 1.200 27,50 165,00 1.500 32,50 195,00 2.000 36,50 219,00 2.500 40,50 243,00 3.000 44,50 267,00 3.500 48,50 291,00 4.000 52,50 315,00 4.500 56,50 339,00 5.000 60,50 363,00 6.000 68,00 408,00 7.000 75,50 453,00 8.000 83,00 498,00 9.000 90,50 543,00 10.000 98,00 588,00 13.000 109,50 657,00 16.000 121,00 726,00 höhere Beträge bitte anfragen! 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 16
Kostenfallen Ankreuzen: Durchführen des streitigen Verfahrens, dann folgt automatisch vom Mahngericht die Aufforderung, die weiteren Gebühren zu zahlen, wenn Widerspruch eingelegt wurde, und Aufforderung den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach zu begründen - selbst wenn man das weitere Verfahren doch nicht durchführen will (z.b. Schuldner ist bekanntlich pleite oder hat einen Teil bezahlt usw.) Wenn Forderung unsicher ist, z.b. Höhe des Schadenersatzes, Wertersatz für Gemeinschaftsarbeit, Verein ist nicht dem Forderungsinhaber (Anwalts-) Kosten der Gegenseite immer bedenken 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 17
Erlass und Zustellung des Mahnbescheides Nach Kosteneingang Mahnbescheid erlassen Zustellung erfolgt durch das Gericht Wenn zugestellt ist Zustellungsnachricht mit (amtlichen) Antragsformular auf einen Vollstreckungsbescheid Wenn nicht Anfrage des Mahngerichts nach anderer Anschrift des Antragsgegners, wenn keine Anschrift bekannt, kein Mahnbescheid möglich verauslagte Kosten sind verloren 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 18
Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides Wenn gezahlt wurde Sache erledigt Problem: Teilzahlung (z.b. nur Pacht, nicht den Beitrag; nur Hauptforderung, keine Zinsen oder Nebenforderung oder keine Kosten bezahlt) Verwendung des amtl. Vordruckes zwingend Änderungen von Anschriften des Antragsgegners möglich Achtung: Frage nach der gesetzlichen Vertretung des Antragsgegner (hier ist nicht ein Rechtsanwalt gemeint; sondern wenn für den Antragsgegner ein Betreuer bestellt wurde; er noch minderjährig ist die Eltern; bei einer juristischen Person usw.) Antrag abschicken erst 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides bis spätestens 6 Monate (wer den Antrag zu früh ans Mahngericht schickt, bekommt ihn wieder zurück) Keine zusätzlichen Gerichtskosten Erlass des Mahnbescheides durch Mahngericht Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides 2 Wochen nach Erlass des VB wenn kein Widerspruch oder Einspruch eingelegt wurde Zwangsvollstreckung möglich 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 19
Bearbeitung des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides an Hand eines Beispiels 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 20
Ausfüllen eines Antrages www.online-mahnantrag.de An Hand der Erläuterungen soll ein Mahnantrag vollständig ausgefüllt werden Siehe Papier: Mahnverfahren Schritt für Schritt durch das Online - Formular 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 21
Vollstreckungsbescheid sieht ungefähr so aus: 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 22
Vollstreckungsauftrag Auftrag wird immer beim Amtsgericht Verteilerstelle der Gerichtsvollzieher erteilt Auftrag muss schriftlich erfolgen aber keine Formularvorschriften (siehe Beispiel in den Unterlagen) Amtsgericht, das zuständig ist am Wohnsitz des Schuldners (z.b. Wohnsitz des Kleingärtners, der nicht in der Gemeinde wohnt, in der der Verein / Verpächter seinen Sitz hat) Pfändungsauftrag Gerichtsvollzieher soll Bargeld, Wertgegenstände, Auto oder ähnliches pfänden Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 23
Widerspruch gegen den Mahnbescheid Widerspruch legt der Antragsgegner ein er muss ihn nicht begründen Wer in Zeile 45 angekreuzt hat Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens wird vom Mahngericht aufgefordert, die für das streitige Verfahren anfallenden Gerichtskosten zu zahlen damit ist aber nichts gewonnen Mahnantrag muss im streitigen Verfahren gemäß einer Klage begründet werden sollte man besser einen Rechtskundigen machen lassen Wer jetzt einen Teil seiner Ansprüche nicht eingeklagt bekommt (z.b. Nachweis über Gemeinschaftsarbeit kann nicht erbracht werden, Schadensersatzforderung kann nicht genau belegt werden usw.) trägt einen Teil der Kosten Klageantrag über 5.000,00 ab jetzt Anwaltszwang auch schon mit der Begründung 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 24
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid Nach Erlass des Vollstreckungsbescheid vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist kann Antragsgegner (z.b. Kleingärtner) Einspruch einlegen Trotzdem Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid möglich wenn nicht Vollstreckungsschutzantrag vom Gericht stattgegeben wurde (meist nur gegen Sicherheitsleistung) Mahngericht gibt von Amts wegen (kein Antrag notwendig) an das im Mahnbescheid angegebene Streitgericht ab Streitgericht (Amts- oder Landgericht) fordert auf, den Mahnantrag zu begründen (siehe Widerspruch) binnen zwei Wochen nach Aufforderung 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 25
Fazit Mahnverfahren nur bei Geldforderungen Sinnvoll nur, wenn man sicher ist, dass man die Geldforderung auch in einem gerichtlich streitigen Verfahren durchsetzen kann Immer richtige Parteien beachten Vorteile: geringe Kosten, nicht so schwierig, schneller Titel 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 26
Der Vorhang fällt und alle Fragen offen Vielen Dank für die Aufmerksamkeit 13.04.2013 - LNG - Das gerichtliche Mahnverfahren 27