Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung. Wir analysieren hier die Kapitalerhöhung durch Emission von en an die Altaktionäre. Dadurch können Altaktionäre ihre prozentuale Beteiligung an der Aktiengesellschaft auf gleichem Stand hen, wodurch sie nicht dem Verwässerungseffekt unterliegen. Die folgenden arameter einer Kapitalerhöhung sind für ihre Verbuchung relevant: sverhältnis spreis Ex-Tag Liberierung Im Normalfall wird für jede Aktie ein ausgegeben. Mit einer bestimmten Anzahl e kann eine bestimmte Anzahl er Aktien zum spreis gekauft werden. spreis einer en Aktie. Datum der Trennung des s Datum des Erhs der en Aktien Für jede gehene Aktie beim Geschäftsschluss am Tag vor dem Ex Datum erhält man ein. Das ist auch ein Wertpapier und eine entsprechende -osition muss eröffnet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist das Aktienkapital noch unverändert. D.h. der bisherige Wert einer Aktie ist derselbe wie die Aktie inkl. des dazugehörigen s. Wir müssen also einen gewissen Anteil des Buchwerts der Aktien auf die e verschieben. Wie bestimmen wir die Höhe dieser Buchwertverschiebung? Die arameter der Kapitalerhöhung erlauben es, einen theoretischen Marktpreis der e zu berechnen, als Betrag und als prozentualer Anteil des Marktpreises der Aktie (s. nachfolgendes Kapitel). Derselbe prozentuale Anteil des Buchwerts der Aktie wird dann auf die -osition verschoben. Die e bilden danach eine separate osition und deren Handel kann normal mit Kauf- und Verkauf-Transaktionen gebucht werden. Bei der Ausübung der e muss ihr Buchwert zurück auf die Aktien verschoben werden. Der Kauf der en Aktien wird als normaler Kauf gebucht. Berechnung des Kurses des s Wir definieren folgende Variablen: der Schlusskurs der Aktie vor der Trennung des s, d.h. am Tag vor dem Ex Datum. Dieser reis ist gegeben. der spreis einer en Aktie. Dieser reis ist durch die Kapitalerhöhung bekannt. q die Anzahl er Aktien, die mit einem Anrecht gekauft werden kann. Diese Zahl ist durch die Kapitalerhöhung bekannt.
der berechnete reis der Aktie nach der Trennung des s. Dieser reis wird gerechnet. der berechnete reis des s. Dieser reis wird gerechnet. Wir haben folgende Gleichungen: q ( 1 q) Die erste Gleichung sagt, dass wenn wir das recht einer Aktie ausüben, haben wir insgesamt ( 1 q) e Aktien. Die zweite Gleichung sagt, dass wen wir das einer Aktie verkaufen, haben wir immer noch 1 Aktie. Dies ergibt die folgende Formel für den reis eines s: q 1 q Mögliche Vereinfachungen Da die Information über die Kapitalerhöhung nicht immer vollständig vorhanden ist, kann eine vereinfachte Verbuchung die einzige Lösung sein. Als erste Vereinfachung kann darauf verzichtet werden, eine Buchwertverschiebung der Aktien auf die e zu buchen. Die e werden doch als separate osition gebucht, aber mit einem Buchwert von Null. So wird mindestens jede Bewertung zwischen Ex Datum und Liberierung korrekt, nur die Erfolgsrechnung bei einem Verkauf von en wird verzerrt. Die anderen Transaktionen werden gleich gebucht. Eine weitere Vereinfachung ist die Verbuchung der Kapitalerhöhung ohne separate Verbuchung der e. Es kann verschiedene Gründe dafür geben. Erstens kann es aus einem Informationsproblem entstehen: die Trennung der e am Ex Datum wird von der Bank nicht mitgeteilt oder die Information für die korrekte Verbuchung ist unvollständig und aufwändig zu beschaffen. Zweitens sind die e kurzlebig und haben keinen hohen reis, so dass der gemachte "Fehler" nicht gross ins Gewicht fällt. Der Handel mit en wird direkt auf die Aktien gebucht. Sie verändern den Buchwert der Aktien (Erhöhung beim Kauf, Verminderung beim Verkauf), ohne Verbuchung eines realisierten Gewinns/Verlusts. Jede Bewertung zwischen Ex Datum und Liberierungsdatum wird falsch, da der Wert der e nicht mitberechnet wird. Beispiel: Kapitalerhöhung der UBS AG von Juni 2008 Wir analysieren jetzt ein konkretes Beispiel einer Kapitalerhöhung. Es handelt sich um die Kapitalerhöhung der UBS AG von Juni 2008. Definition der Kapitalerhöhung Die Aktionäre der UBS AG haben an der ordentlichen Generalversammlung vom 23. April 2008 den Antrag des Verwungsrates zur Erhöhung des Aktienkapitals durch die
Ausgabe von en Namenaktien gutgeheissen. Diese Kapitalerhöhung ist wie folgt definiert: sverhältnis Für 1 bisherige Namenaktie UBS AG, die Sie am 26. Mai 2008 nach Geschäftsschluss hen, erhen Sie 1 (Valorennummer 3991389). 20 e berechtigen zum Erwerb von 7 en Namenaktien UBS AG. spreis Ex-Tag 27. Mai 2008 Zeichnungsfrist Bitte beachten Sie, dass die Ausübung der e nur auf einer Basis von 20 en oder einem Mehrfachen davon möglich ist. 21 CHF je e Namenaktie UBS AG bis zum 12. Juni 2008, 12.00 Uhr shandel vom 27. Mai bis zum 9. Juni 2008 Liberierung 17. Juni 2008 Geschäftsablauf 26. Mai 2008 Wir haben am Geschäftsschluss vom 26. Mai 2008 einen Bestand von 300 Namenaktien zu einem Buchkurs von CHF 41.25, d.h. mit einem Buchwert von CHF 12'375.-. Der Schlusskurs der Aktie am 26. Mai 2008 ist CHF 28.20. 27. Mai 2008 Wir erhen 300 e (Valorennummer 3991389). 30. Mai 2008 Wir verkaufen 60 e zu einem Kurs von CHF 1.70. 17. Juni 2008 Die Ausübung der restlichen 240 e zum Kauf von 84 en Namenaktien UBS AG zu einem Kurs von CHF 21 wird gebucht. Verbuchung mit Am 27. Mai wird die Trennung der e gebucht, d.h. die e werden als separate osition eröffnet. Im Anhang haben wir den berechneten reis eines s auf CHF 1.87 bestimmt, was einem Anteil von 6.63% des Aktienpreises von CHF 28.20 entspricht. Wir verschieben also einen Buchwert von CHF 820.46 (= 6.63% von 12'375) von den Aktien auf die e (Variante A). Bei der Variante B werden die e ohne Buchwertverschiebung gebucht. So wird jede Bewertung zwischen Ex Datum und Liberierungsdatum korrekt, nur die Erfolgsrechnung bei einem Verkauf von en wird verzerrt. Am 30. Mai werden 60 der 300 e verkauft. Die Verbuchung erfolgt normal, mit Berechnung des realisierten Gewinns/Verlusts. Dieser ist selbstverständlich abhängig davon, wie hoch die Buchwertverschiebung zwischen Aktien und rechten war. Am 17. Juni werden die restlichen 240 e ausgeübt, um 84 e Namenaktien UBS zu einem reis von CHF 21 zu erwerben. Der Buchwert der restlichen 240
e muss zurück auf die Aktien verschoben werden. Der Erwerb der 84 Aktien wird wie ein normaler Kauf gebucht. Werte am 30. Mai 2008 gemäss Variante: A B Buchwert der Aktien am 30. Mai 11'554.54 12'375 Buchwert der e am 30. Mai 656.37 0 Realisierter Gewinn/Verlust -62.09 102 Werte am 17. Juni 2008 gemäss Variante: A B Buchwert der Aktien am 17. Juni 13'974.91 14'139 Verbuchung ohne (Variante C) Die Trennung der e am 27. Mai wird gar nicht gebucht, d.h. die e erscheinen nicht als separate osition. Der Verkauf der 60 e am 30. Mai wird als Verminderung von CHF 102 (= 60 * 1.70) des Buchwerts der Aktien gebucht. Die Kapitalerhöhung wird normal als Kauf von 84 Aktien à CHF 21 gebucht. Werte am 30. Mai und 17. Juni 2008: C Buchwert der Aktien am 30. Mai 12'273 Buchwert der Aktien am 17. Juni 14'037 Realisierter Gewinn/Verlust 0 Berechnung des Kurses des s Der Schlusskurs der Namenaktie UBS AG am 26. Mai 2008 ist CHF 28.20. Wir bezeichnen diesen reis als. Wir wollen jetzt den rechnerischen reis des s ermitteln. Definieren wir noch s und als den berechneten reis der Aktie nach der Trennung des als den berechneten reis des s. Wir haben folgende Gleichungen unter der Annahme, dass wir 20 Aktien hen: 20 7 21 27 20 20 20 Die erste Gleichung sagt, dass wenn wir alle rechte ausüben, haben wir insgesamt 27 Aktien. Die zweite Gleichung sagt, dass wen wir alle e verkaufen, haben wir immer noch unsere 20 Aktien. Dies ergibt den reis eines s von CHF 1.87 oder 6.63% von, dem reis der Aktie vor der Trennung des s. Dieser reis hätte auch direkt
aus der Formel für den spreis berechnet werden können. In diesem Beispiel haben wir folgende Werte: q 7 20 28. 20 21