Investition und Finanzierung. Finanzierung Teil 2

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1 Fernstudium Guide Online Vorlesung Wirtschaftswissenschaft Investition und Finanzierung Finanzierung Teil 2 Version vom Änderung S. 29 ZM_1-ZM_0<0 und S.87 Operation Blanché Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstiger Verwertung ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte vorbehalten. fernstudium guide

2 Was haben wir vor? Finanzierung Teil 2 Kapitel 4 - Finanzierungsarten, -risiken und Finanzmärkte 4.1 Stromgrößen und Bestandsgrößen Seite Zahlungsströme im Unternehmen Seite Innenfinanzierung und Außenfinanzierung Seite Finanzierungsrisiken I: Leistungswirtschaftliches Risiko Seite Finanzierungsrisiken II: Kapitalstrukurrisiko Seite Finanzierungsrisiken III: Insolvenzrisiko Seite Finanzierungsrisiken IV: Delegationsrisiko Seite Finanzierungsrisiken V: Informationsrisiko Seite 50 Kapitel 5 - Außenfinanzierung durch Eigenfinanzierung 5.1 Abgrenzung Eigen- und Fremdfinanzierung Seite Finanztitel und Wertpapierbörsen Seite Aktien Aktienarten Seite Kapitalerhöhung durch junge Aktienausgabe Seite Bezugsrecht und Aktienkurs Seite Verwässerungs-, Kompensations- und Ankündigungseffekt Seite 88 2

3 Was haben wir vor? Finanzierung Teil 2 Kapitel 6 - Außenfinanzierung durch Fremdfinanzierung 6.1 Grundlagen der Fremdfinanzierung Auszahlung und Tilgung Seite Verzinsung Seite Gläubigerschutz und Kreditsicherheiten 6.2 Formen der Fremdfinanzierung Seite Darlehensfinanzierung Seite Leasing Seite Anleihen und Genussscheine Tilgung, Rückzahlung und Verzinsung Seite Regelungen im Insolvenzfalle Seite 110 3

4 Kapitel 5 - Außenfinanzierung durch Eigenfinanzierung 5.3 Aktien -> Bezugsrecht und Aktienkurs Lernziele: Nach der Bearbeitung dieses Kapitels werden Sie gelernt haben, - wie man das Bezugsverhältnis und den Wert des Bezugsrechts bestimmt: B = = ( )" N - dass die Formel für den neue Börsenkurs lautet: = A! + N!C E = b! + C E - dass für die Differenz zwischen altem und neuem Kurs gilt:! = = B - wie man eine Operation Blanché vornimmt. 82

5 5.3 Aktien -> Bezugsrecht und Aktienkurs Durch das Bezugsrecht haben Altaktionäre das Recht zum Bezug junger Aktien in der Folge einer Kapitalerhöhung. Dabei erhalten sie je alter Aktie ein gewisses Bezugsrecht auf eine oder mehrere junge Aktien. Achtung: Dies ist nicht das Recht zum Bezug einer neuen Aktie, sondern das für eine Altaktie entsprechende Teilrecht. Beispiel: Um eine neue Aktie beziehen zu können bedarf es dem Bezugsrecht von 10 alten Aktien. -> das Recht junge Aktien zu beziehen liegt erst mal bei den Aktionären. Sie müssen keine beziehen! Der Aktionär ist keinesfalls verpflichtet von seinem Bezugsrecht gebrauch zu machen. Er kann seine Bezugsrechte auch in einem Bezugsrechthandel - losgelöst von den Altaktien - verkaufen (erfolgt üblicherweise 2-3 Wochen vor der Ausgabe). So können auch Aktionäre mit krummen Zahlen hinsichtlich des Bezugsverhältnisses durch Zu- oder Verkauf der Bezugsrechte auf glatte Zahlen kommen. Die technische Abwicklung erfolgt meist über ein Bankenkonsortium. Wir definieren: Bezugsverhältnis ist die Relation zwischen der Zahl der bislang emittierten Aktien / Zahl der jungen Aktien Beispiel: Ein Aktionär habe ein Bezugsverhältnis von 10 zu 1. Er besitzt 8 Altaktien. Daher muss er 2 Bezugsrechte erwerben, um 10 Bezugsrechte für eine junge Aktie zu haben. Grundsätzlich ist auch ein Ausschluss des Bezugsrechtes möglich, muss aber mit Dreivietelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals genehmigt werden. Praktisch ist der Ausschluss der Bezugsrechte der überwiegende Fall. 83

6 5.3 Aktien -> Bezugsrecht und Aktienkurs Wie kann man nun den Wert des Bezugsrecht rechnerisch bestimmen? Offensichtlich muss der Börsenkurs größer sein als der Emissionskurs, denn sonst könnte man die Aktien direkt an der Börse erwerben. Andererseits sinkt mit der Erhöhung des Bezugsverhältnisses b:1 der Wert des Bezugsrechtes. Daher gilt B = ( = )" N Der dann geltende neue Börsenkurs bzw. theoretische Mischkurs ist Legende: B C E Wert des Bezugsrechtes Börsenkurs der alten Aktie Emissionskurs der jungen Aktie = A! + N!C E = b! + C E b Bezugsverhältnis Börsenkurs neu Für die Differenz zwischen altem und neuem Kurs gilt dann! = = B A N Altaktienzahl Neuaktienzahl Zugrunde gelegt werden dabei folgende Annahmen: Transaktionskosten fallen keine an und die Zeitdauer spielt keine Rolle. Steuerliche Gesichtspunkte sind unerheblich. Börslich werden Bezugsrechte und Altaktien mit den damit verbundenen Bezugsrechten ( aktie cum right ) oder ohne Bezugsrechte ( aktie ex right ) gehandelt. Den Kurs der Altaktien kennen alle Marktteilnehmer. Käufer dieser Bezugsrechte wollen diese auch nutzen und Aktionäre, die Bezugsrechte verkaufen, kaufen sie nicht mehr zurück. 84

7 5.3 Aktien -> Bezugsrecht und Aktienkurs Aus der Formel für den theoretischen Mischkurs folgt, dass die Kapitalerhöhung die Differenz zwischen altem und neuem Kurs vergrößert, wenn der Emissionskurs gegenüber dem Börsenkurs verkleinert wird. Beispiel: Sei zuerst der alte Börsenkurs gleich 20 und der neue Börsenkurs gleich 19. Außerdem sei b=9 und der Emissionskurs betrage dann 10:! =!C E <=> 20!19 = 20! Sinkt der Emissionskurs auf 5, so muss auch der aktuelle Börsenkurs sinken, und zwar auf 18,5:! =!C E <=> 20!18,5 = 20! Das macht Sinn: Sinkt der Emissionskurs, erhält das Unternehmen weniger Finanzzuflüsse als beim alten Börsenkurs. Entsprechend wird das Unternehmen schlechter bewertet, der Kurswert C Bö sinkt also. Man spricht auch vom Verwässerungseffekt. Wegen! = = B entspricht hier die Kurssenkung unmittelbar dem Bezugsrechtewert! Nun sei zur Einübung der Sachverhalte ein Beispiel betrachtet. Insbesondere wollen wir dort die Operation Blanché darstellen. 85

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